Führerschein = Fahrer
#1

Hallo zusammen,

ein Kollege und ich führen gerade eine Grundsatzdiskussion.

Wir sind im ÖD ( Stadtverwaltung, beide Führerschein kl 3 ) beschäftigt und befassen uns mit der Frage, muss ich eine Fahrertätigkeit ausüben, obwohl in der APB keine Klausel von wegen " die übertragung von weiteren Tätigkeiten behalten wir uns vor " und das Fahren von Pkw oder Pritsche beinhaltet ist. ( Fahrertätigkeit ist auch kein Bestandteil des Arbeitsvertrages bzw. war keine Voraussetzung für die Arbeitsstelle. )

Was würde schlimmsten Falles passieren wenn man diese Tätigkeit verweigern würde,

( aus welchen Gründen auch immer, Fahrer die auf Betriebskosten den Führerschein erworben haben wären vorhanden )

bzw. kann da überhaupt eine Arbeitsverweigerung raus resultieren ?

Nicht falsch verstehen, es geht uns lediglich darum, dass wenn man einen Führerschein hat ( privat erworben ), kann der Arbeitgeber das einfach so bestimmen, dass man fahren muss ?

Vielen Dank für Antworten !
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#2

Solange man nicht mit dem Privatwagen fahren muß wüßte ich nicht, was dageben spricht. Zumal unter jeder Stellenbeschreibung, sicher auch in Deiner, sowas steht wie "weitere Aufgaben nach Anordnung des Teamleiters".
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#3

Hallo Katharina,

ich schrieb ohne Klausel in der APB oder Arbeitsvertrag !

Es geht auch nicht darum ob man fahren kann, würde oder sollte, es geht uns darum ob man fahren MUSS ?
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#4

Hallo,

zu deinen Fragen ein Beispiel:

Eine Dienststelle hat 2 Mitarbeiter und beide werden gebeten Unterlagen mit dem Dienstwagen von A nach B zu fahren.

Der 1. weigert sich.

Der 2. fährt ohne Murren.

Was denkst Du, welcher von beiden zuerst in die nächsthöhere Gehaltsgruppe kommt.

Gruß Merger
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#5

Merger, beide ÖD Lg. 5 / Endstufe... da kommt keiner von beiden mehr höher !

Und es muss sich auch keiner von beiden HOCHBÜCKEN ;-) !!!

Du bist der Ansicht, wenn der Chef sagt , machst Du ?!
Wunderst Du Dich da echt noch über Personalabbau und Facharbeiter mangel ?

Gruss Jukuhu
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#6

Hallo Jukuhu,

(01.09.2012, 13:19)jukuhu schrieb:  Merger, beide ÖD Lg. 5 / Endstufe... da kommt keiner von beiden mehr höher !

Gibt es bei deiner Behörde keine Möglichkeit mehr durch Weiterbildung den Aufstieg anzupacken ?

Zitat:Und es muss sich auch keiner von beiden HOCHBÜCKEN ;-) !!!

Das ist ja eine tolle Arbeitsauffassung.

Zitat:Du bist der Ansicht, wenn der Chef sagt , machst Du ?!

Nein - ich bin der Auffassung, dass man als Angestellter einer Behörde auch
durch Eigeninitiative etwas anpacken kann, ohne ständig auf die Anweisung
eines Vorgesetzen zu warten.

Zitat:Wunderst Du Dich da echt noch über Personalabbau und Facharbeiter mangel ?

Nein ich wundere mich über solche Aussagen eines Behörden-Mitarbeiters wie Du einer bist.

Keine Eigeninitiative - nur auf Anweisung des Vorgesetzten arbeiten;
wenn es irgend wie möglich ist, die Arbeit ablehnen und lieber auf der faulen Haut liegen.

Wie sagt man noch heute bei der Bundeswehr.

" Mit solchen Leuten kann man keinen Krieg gewinnen.
Die taugen höchstens noch zum Kanonenfutter "

Gruß Merger
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#7

Ich bin kein Arbeitsrechtler, sondern beurteile das mal nach Vertragsrecht: Ich würde auch nur KFZ fahren, wenn ich dazu vertraglich verpflichtet wäre, was hier offenbar nicht der Fall ist. Sollte der Arbeitgeber eine Vertragsänderung, muss er auf den Arbeitnehmer zugehen und ein Angebot machen. Leistung und Gegenleistung müssen sich die Waage halten. Der Arbeitnehmer kann ja auch nicht einfach sagen, dass er zukünftig andere Arbeiten machen will als vertraglich geschuldet.
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#8

Dann nehmen wir einmal an,

der Behördenmitarbeiter bekommt einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt,
um in eine Außenstelle der Behörde zu fahren um die Arbeit zu verrichten, für die er eingestellt ist.

Dann findest Du es in Ordnung, dass er diese Fahrt verweigert, mit der Begründung in meinem Arbeitsvertrag steht nicht, dass ich mit einem Dienstwagen fahren muss ?

In meinen Augen, wäre dies eine klare Arbeitsverweigerung.
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#9

Merger, Du bist sicher einer von der Bück -Brigade, oder ?

Wir sind zu dritt die Feuerwehr einer 20-köpfigen Abteilung und haben auch verschiedene Facharbeiter zugegen, die dafür bezahlt werden, dass wir deren anfallenden Arbeiten mit erledigen !!!

Schlosserarbeiten, Elektrik, Strassenbau, Pflasterer, Grünschnitt, Asphaltierer, Maurer, Pumpenwärter, LKW Fahrer, Tv Inspekteur, Maschinist, Autoschlosser und sogar das Ausführen von Vorarbeiter- und Meister-Aufgaben gehört zu unserem Aufgabengebiet und das sogar, Du wirst es nicht glauben, eigenständig und selbstverantwortlich, weitere Aufgabengebiete werden folgen. Wo ist denn bei Dir die Schmerzgrenze erreicht ?... Und mal von wegen fauler Haut, gehörst Du auch zu denen, die nix auf die Reihe kriegen und IHRE FACHARBEITER tätigkeit ( die höher bezahlt wird als die unsere ;-) von anderen ausführen lässt ?

" Du weisst doch auch, die besten Pferde im Stall sind nicht die, die meinen etwas zu sagen zu haben ! "
Die jenigen die auf Knochen der anderen glänzen wollen um sich ein Fleisskärtchen abzuholen kenne ich zu genüge, solche Leute sind faul !

Fair wäre doch aufgrund dieser vielseitigen Tätigkeit ( Allrounder ) diese Leute auch dem entsprechend zu bezahlen, oder ?

Gruss Jukuhu
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#10

(01.09.2012, 15:18)jukuhu schrieb:  Merger, Du bist sicher einer von der Bück -Brigade, oder ?

Nein - während meiner Tätigkeit in der Kommunalverwaltung war ich nur mit Führungsaufgaben betraut und hatte immer nur Mitarbeiter mit denen ich auf Augenhöhe kommunizieren konnte.
D.h. die ihre Arbeiten ohne Anweisungen erledigten und daher auch die entsprechende Eingruppierung bekamen.

Zitat:Wir sind zu dritt die Feuerwehr einer 20 köpfigen Abteilung und haben auch verschiedene Facharbeiter zugegen die dafür bezahlt werden, dass wir deren anfallenden arbeiten mit erledigen !!!

Bitte erläutern: zu dritt die Feuerwehr einer 20 köpfigen Abteilung ????

Zitat:Schlosserarbeiten, Elektrik, Strassenbau, Pflasterer, Grünschnitt, Asphaltierer, Maurer, Pumpenwärter, LKW Fahrer, Tv Inspekteur, Maschinist, Autoschlosser und sogar das Ausführen von Vorarbeiter und Meister Aufgaben gehört zu unserem Aufgabengebiet und das sogar, Du wirst es nicht glauben, eigenständig und selbstverantwortlich, weitere Aufgabengebiete werden folgen. Wo ist denn bei Dir die Schmerzgrenze erreicht ?... und mal von wegen fauler Haut, gehörst Du auch zu denen die nix auf die Reihe kriegen und IHRE FACHARBEITER tätigkeit ( die höher bezahlt wird als die unsere ;-) von anderen ausführen lässt ?
" Du weisst doch auch, die besten Pferde im Stall sind nicht die, die meinen etwas zu sagen zu haben ! "
Die jenigen die auf Knochen der anderen glänzen wollen um sich ein Fleisskärtchen abzuholen kenne ich zu genüge, solche Leute sind faul !

Na dann handele doch einfach danach, mach den Aufstieg durch Weiterbildung,
dann wirst Du auch die Möglichkeit haben solch eine Abteilung zu führen.

Aber das schaffst Du nicht, wenn du Gründe suchst, Tätigkeiten nicht ausführen zu müssen.

Zitat:Fair wäre doch aufgrund dieser vielseitigen Tätigkeit ( Allrounder ) diese Leute auch dem entsprechend zu bezahlen, oder ?

Sicher - also sofort für die Weiterbildung anmelden.

Gruß Merger
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#11

Merger,... die Feuerwehr dafür...

ALLE anfallenden arbeiten, wo es brenzlig wird und die Facharbeiter nicht fähig sind ihren Aufgabenbereich zu erledigen, da springen wir ein... einige Beispiele, ein Maurer der dafür bezahlt wird muss nicht Maurern, weil " wir wollen das ja vernünftig haben, macht ihr das lieber mal "... ein Vekehrseinrichter ist nicht in der Lage einen Sperr und Regelplan zu erstellen, " macht ihr das, bevor da was Passiert " usw. usw...also überall wo es schwierig wird und verantwortung getragen werden muss, sind wir dabei ! Egal ob das in unseren Aufgabereich fällt oder nicht !

Merger, laut meiner APB bin ich eigentlich als Maschinist eingestellt.
Da ich, genau wie meine beiden Kollegen auch, über ein durchaus vielseitiges und überdurchschnittliches handwerkliches Know how verfüge, haben sich unsere Vorgesetzten so überlegt uns drei zusammen zu Packen um eine Arbeitsgruppe zu bilden.
Es geht nicht darum ob man irgend etwas nicht machen möchte, die Frage die sich uns stellt, ist die, wo ist die Fahnenstange erreicht und bin ich dazu VERPFLICHTET, nur weil ich einen Führerschein habe, diesen meinem Arbeitgeber auch " zur Verfügung " stellen muss, es sind bei uns genug Leute vorhanden die auf Kosten des Arbeitgebers ihren Führerschein erworben haben !

Weiterbildung ist nicht und dass nicht aus " Suchergründen " oder nicht wollen können, privater Natur... alleinerziehend mit zwei kindern und auch langsam zu alt dafür (45 ) bin seit gut 20 Jahren aus meinem gelernten Beruf raus !

gruss und schönes Wochenende

Jukuhu
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#12

Sorry, aber mir ist das zu hoch. Was ist daran so schlimm, Fahrten mit einem Dienstwagen zu erledigen?
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#13

Hallo Jukuhu,

und nun meine letzte Antwort:

Kein Mensch wird deine Verweigerung mit einem Dienstwagen zu fahren verstehen.
Jeder normal denkende Mensch betrachtet dieses als Arbeitsverweigerung.

Deine Argumente beziehen sich auf andere Tätigkeiten.
Wenn Du in Zukunft nicht mehr als Feuerwehr für andere Kollegen einspringen willst,
solltest Du dies mit deinem Vorgesetzten besprechen.

Doch dies ist kein Grund keinen Dienstwagen zu fahren.
Es sei denn, Du hast keinen Führerschein.

Gruß Merger

PS: ich war in der Kommunalverwaltung auch nie als Kraftfahrer tätig,
jedoch hatte ich täglich für Fahrten in Außenstellen der Behörde einen Dienstwagen zur Verfügung.
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#14

Hallo Jukuhu,

erstmal ruhig Blut. Zweitens hat Merger hier voll und ganz Recht.
Dass ihr dort als "Feuerwehr" für alle einspringt ist eine Sache der Tätigkeiten im Rahmen der Stellenbeschreibung und Stellenbewertung. Deine eigentliche Frage zum Führen von Fahrzeugen ist mit dem Stichwort Direktionsrecht beantwortet, es sei denn du hast keinen Führerschein.

Deine Äußerungen a la "Bück-Brigarde" gegenüber anderen Forumsmitgliedern / -teilnehmern finde ich mehr als frech. Wenn ich sowas höre, frage ich mich, wie jemals der öD von diesem Klischee wegkommen soll..

Gruß
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