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Geschrieben von: Gast, 30.01.2015, 09:45, Forum: Fortbildung, Antworten (11)

Guten Tag,

ich bin 25 Jahre und bei der Stadtverwaltung seit 1,5 Jahren als Verwaltungsfachangestellte tätig.

Seit einiger Zeit überlege ich, mich durch ein Fernstudium weiterzubilden.
Die Fernuni Hagen bietet dazu auch Teilzeitmodelle an und verschiedene interessante Fächer.

Ich kann mich nicht entscheiden...

http://www.fernuni-hagen.de/KSW/bapo/stu...ppen.shtml -->
nennt sich : B.A Politikwissenschaft, Verwaltungswisschenschaft, Soziologie

ebenfalls werden noch Studiengänge zu Wirtschaftswissenschaft und auch Rechtswissenschaft angeboten.

Aber so das wirklich auf die Verwaltung zugeschnittene finde ich ist der erste Studiengang.
Was ich nur nicht finde, ist eine genaue Abschlussbezeichnung oder halt die Einschätzung, in welchen Gebieten der Verwaltung ich mich mit diesem Abschluss bewerben könnte.....

Ich bin hin und her gerissen, da ich unbedingt neben meiner Arbeit noch etwas machen möchte, aber finde dass das Fernstudiumangebot für den öffentlichen Dienst recht mau ist.

Vielleicht hat jemand von euch noch Anregungen oder hat vllt. selbst auf dieser Uni ein Fernstudium belegt und kann mir etwas mehr darüber erzählen und ob es für den beruflichen Weg hilfreich war.

Ich danke euch und wünsche euch schon einmal ein schönes weißes Wochenende

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Geschrieben von: FEE67, 29.01.2015, 16:27, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Ich hab da mal einen "netten" Fall zur Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch:

Die Eigentümer verkauften Flächen an einen Bauträger. Dieser ist insolvent. Die Verträge wurden soweit vollzogen, dass nur noch die Eigentumsumschreibung im Grundbuch (auf den insolventen Bauträger) hätte durchgeführt werden müssen. Das heißt, der Kaufpreis wurde bereits bezahlt. Der beurkundende Notar hat jedoch die Eigentumsumschreibung nicht veranlasst, weil er nicht bezahlt wurde. Diese Kosten will Keiner tragen, nicht der Insolvenzverwalter, nicht die Gläubiger, die Eigentümer lt. Grundbuch auch nicht.

Können die Eigentümer lt. Grundbuch, die ja bereits den Kaufpreis erhalten haben die Löschung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragen, weil die die 10-Jahres-Frist für die Auflassung (Eigentumsübertragung) bereits seit über 5 Jahren abgelaufen ist? Wenn ja, reicht ein Antrag der Eigentümer oder ist die Hilfe eines Notars erforderlich? Wenn Notar erforderlich, muss es dann der Notar sein, welcher den Kaufvertrag beurkundet hat?

Eine Rückabwicklung der Kaufverträge ist nicht möglich, weil der Insolvenzverwalter dies nicht will. Inwieweit der Einbehalt des Kaufpreises bei einer möglichen Löschung der Auflassungsvormerkung legal ist, steht erst einmal außen vor.

Vielen dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2015, 12:15, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

weiß von Euch jemand, ob sich bei der privaten Krankenversicherung während einer zweijährigen Beurlaubung was ändert ?
Muss ich mich während diesen zwei Jahren gesetzlich versichern??

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2015, 20:42, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich betreue ca.50 Asylbewerber in 2 Unterkünften, hat jemand Erfahrung in Sachen Eingruppierung Asylantenhausmeister???? Bin zur Zeit in TVöD 5 einegstuft worden, alle Versuche in die Gruppe 6 zu kommen sind bis jetzt gescheitert.

Grüße S10347

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2015, 15:56, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo Zusammen!
Meine Kollegin ist seit 2 Monaten bis auf weiteres krankgeschrieben. Nun habe ich 2 Arbeitsplätze mit den selben Entgeltgruppen zu bearbeiten. Da dies auf Dauer nicht machbar ist, wollte ich fragen, ob es hierfür (Ausübung höherwertiger Tätigkeiten) eine Zulage oder Ähnliches im TVÖD gibt.

Eingestuft sind wir in EG 9.

Hoffe mir kann jemand helfen, da ich im Netz nichts gefunden habe.

Gruß

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Geschrieben von: VFA-K, 25.01.2015, 16:50, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,

ich wollte Fragen was man als Leiter einer Personalabteilung so verdient (mit Al II). In einer ca. 15.000 Einwohner Gemeinde mit ca. 150 Beschäftigten

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2015, 19:43, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Hallo,
ich habe letztes Jahr meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen und möchte mich nun schnellstmöglich weiterbilden - ggf. durch den Angestelltenlehrgang 2.

Ich habe etwas im Hinterkopf, dass man unter bestimmten Voraussetzungen ( Zustimmung des Landespersonalausschusses oder so etwas) in ein Beamtenverhältnis "wechseln" kann.

Wie funktioniert dass genau?
Welche Voraussetzungen muss man dafür vorweisen?


Danke!!!

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2015, 19:37, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hi,
ich bin Verwaltungsfachangestellter und möchte nun natürlich so schnell wie möglich den Angestelltenlehrgang 2 machen.
Ich frage mich allerdings was danach kommt? Was muss ich tun um mit einen Beamten im höheren Dienst gleichgestellt zu werden?

Was habt Ihr nach dem AL II gemacht?

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Geschrieben von: Gast, 22.01.2015, 17:15, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,
ich hätte folgende Frage zur Anordnung einer Urlaubssperre...

Ein Labor mit 2X Vollzeitkraft, 1x 0,5% Kraft, 1X 0,77% Kraft mit Vollzeitlaborleitung haben im Jahr 22 Wochen sogenannte Ringversuche zu bearbeiten. An der erfolgreichen Teilnahme mind. alle zwei Jahre hängt die Anerkennung als Untersuchungsstelle.
Die Situation ist jedes Jahr ähnlich (17- 20 Wochen).

Müssen die Laboranten diese Sperre (die im übrigen nicht mit dem PR abgesprochen ist) hinnehmen? Kann man evtl. begründen, dass es zu wenige Laboranten sind?

Vielen Dank vorab!

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Geschrieben von: Gast, 22.01.2015, 11:56, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (3)

Hey Smile
Ich beginne ab Sommer eine Ausbildung als Vfa. Kann mir jemand sagen wie das so abläuft, auch wegen Verwaltungsschule. Ich hab nämlich ein wenig Angst weil ich dann weg von zuhause muss und wie lange wird das mit der Schule dauern usw? Wäre euch sehr dankbar Smile

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2015, 23:15, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Guten Abend meine Damen und Herren!

Ich arbeite seit gut einem Jahr in einer Gewürzfabrik in Österreich. Die Staubbelastung ist enorm. Sie ist so stark das wir die meiste Zeit Masken aufsetzen müssen und mind. einmal im Monat (bei extrem staubigen Produkten) der Feueralarm ausgelöst wird. Leider helfen die Masken nur bedingt.
Laut Firmenleitung " staubt es in unserer Firma nicht" daher auch keine rede von Zulagen.

Nun meine Frage an euch: Ab wann hat man das recht auf eine Staub oder Schmutzzulage? An wen kann man sich wenden bzw. wer ist dafür verantwortlich?

LG
roland

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2015, 20:01, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (5)

Ich mache immer häufiger negative Erfahrungen in Telefonaten mit Bürgern.

Bürger rufen an, haben ein Anliegen (z.B. eine Beschwerde oder fachliche Frage). Ich beantworte dies am Telefon, frage am Ende auch meist nach, ob alles verstanden wurde.

Der Haken: Nicht selten beziehen sich Bürger später auf die Telefonate und behaupten einfach, dass ich irgendetwas gesagt, zugesagt oder verboten hätte (je nach persönlichem Interesse), auch wenn es tatsächlich genau das Gegenteil war. Kurzum: sie lügen für den eigenen Vorteil, gehen da über Leichen (meine).

Leider glauben meine Vorgesetzten prinzipiell immer erst dem Bürger (man ist ja bürgerfreundich) und ich muss mich noch erklären und rechtfertigen für Dinge, die ich nicht gesagt habe. Beweisen kann ich die Lügen ja eh nicht.

Ich bins langsam echt leid und würde mir am liebsten alles schriftlich geben lassen oder die Bürger zu mir ins Büro zitieren zur persönlichen Erklärung. Das geht aber auch nicht.

Habt Ihr Tipps, wie man diese Tricks und Lügen verhindern kann ? Heimliches Mitschneiden ist ja verboten...

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2015, 11:28, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Nach § 33 (4) der Urlaubs- und Freistellungsverordnung wird der Beamte für eine Kur freigestellt. Kann mir jemand den Satz 4 erklären? Welche Fälle betrifft das?

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2015, 09:09, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

Darf man während einem Urlaub ohne Dienstbezüge Geld durch zb. ein Praktikum verdienen ?

Danke für die Antworten!

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Geschrieben von: Gast-5555, 20.01.2015, 18:28, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (4)

Hallo,
wer kann mir zu dem Fach Europarecht weiter helfen bzw.verständliche Unterlagen geben zum lernen ??!?!?!?
LG

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