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Geschrieben von: mamal1209, 28.03.2012, 10:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo,

ich habe mal ne Frage ich arbeite seit 2000 in einer Gemeinde mit ca. 6000 Einwohnern,
ich habe meine Ausbildung 2003 abgeschlossen (VFAK) habe dann zweimal nen befristeten Arbeitsvertrag bekommen und ab 2005 habe ich dann einen festes Arbeitsverhältnis begonnen. Ich wurde damals nach meiner Ausbildung in Entgeltgruppe 4 eingestuft. Ab 2006 bin ich in Entgeltgruppe 5 hochgruppiert worden. Seit 2006 bin ich also in Gruppe 5. Jetzt meine Frage: Ich habe unten meine Tätigkeiten aufgeführt und wollte euch fragen ob ich nicht vielleicht Anspruch auf eine höhere Gruppierung hätte??? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. (Ach ja seit 2010 mach ich gerade den Angestelltenlehrgang II)

Öffentliche Sicherheit und Ordnung:
- Abwicklung von allen Kommunalwahlen
- Anordnung in Bezug auf Hundehaltung
- Regelung Anschlagwesen (Werbeschilder)
- Erfassung Deponien (Bauschutt, Hausmüll)
- Verkehrsrechtliche Anordnungen erteilen
- Ausnahmegenehmigung (Schwertransport usw)
- Prüfung der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts
- Feuerwehrwesen (Zuschussanträge,Stärkemeldung)
- Kommunale Versicherungen



Bauabteilung:
- Entgegenahme von Bauanträgen mit Prüfung auf Vollständigkeit
- Einholung von fehlenden Nachbarunterschriften
- Erstellung von Sitzungsvorlagen für Gemeindrat in Bezug auf eingegangene
Bauanträge einschließlich anschließender Ausfertigung gem. Stellungnahme
- Verwaltung und Registrierung der gesamten Bauakten
- Ausgabe der Bauunterlagen an Bauherr
- Prüfung der Bauunterlagen ob sie den Vorschriften entsprechen
- Abwicklung der gesamten Bauleitplanung
- Führung Straßenbestandsverzeichnis
- Durchführung von Widmungsverfahren für öffentliche Straßen
- Überwachung des Vollzugs der Eigenüberwachungsverordnung Kläranlage
- Erteilung Auskünfte Baurecht
- Hausnummernvergabe


EDV:
- Einspielen Updates
- Einbindung neuer PC´s
- Netzwerkbetreuung
- Geräte installieren

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Geschrieben von: Gast, 27.03.2012, 12:16, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,

folgender Fall wird gerade im Kollegenkreis diskutiert:

A ist Beamter u. gleichzeitig Personalrat in einer kleinen Behörde. In der Mittagspause läuft ihm zufällig Herr B über den Weg. Der 85-jährige B war ebenfalls in der dortigen Behörde bis seiner Pensionierung beschäftigt und ist der Vater des ebenfalls dort tätigen Beamten C (also der Arbeitskollege von A).

Der senil wirkende B erklärt nun u.a. dem A, dass sein Sohn C sich in der Behörde leider nicht wohl fühle und deswegen schon schlaflose Nächte hatte. Er bereue den Tag, an dem er sich für diese Dienststelle beworben habe. C beabsichtige, evtl. psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen und hoffe, dass der aus seiner Sicht völlig unfähige Behördenleiter bald in den Ruhestand geht.

Nach Beendigung der Mittagspause begibt sich Personalrat A sofort zum Behördenleiter und teilt ihm alle Details aus dem Gespräch mit dem B wortwörtlich mit. Der Behördenchef beschimpft daraufhin C auf das Übelste und erklärt, dass er auf seine nächste Beförderung 100 Jahre warten könne.

Auf sein unmögliches Verhalten von C angesprochen meint Personalrat A, dass er aus Gründen der Schweigepflicht nichts hierzu sagen dürfe.
Aus seiner Sicht habe er sich völlig korrekt verhalten.

Wie sieht man hier im Forum diesen Fall ?


Danke für AntwortenIcon_biggrin










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Geschrieben von: Gast, 26.03.2012, 11:41, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,
der Notar benötigt für den Verkauf eines Grundstücks, dass in einem festgesetzten Sanierungsgebiet liegt, eine sanierungsrechtliche Genehmigung der Gemeinde.
Hat jemand für mich ein Muster oder kann mir sagen, wo ich solch ein Muster finde?
Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 24.03.2012, 09:33, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo zusammen,
ich arbeite seit 10Jahren in einem Chemieunternehmen in der Kläranlage. Bin dort als Chemikant eingestellt. Wir bedienen auch die gesamte Infrastruktur unseres Werkes(ist nicht allzu groß,aber immerhin).
Habe den Chemikanten gelernt und auch die Meisterprüfung zum Industriemeister Chemie abgelegt.
Nun will ich mich gerne weiter spezialisieren in Richtung Abwassertechnik, was meinem Arbeitgeber ebenfalls zugute kommen würde, ebenso auch deswegen, um mich vor Eventualitäten(z.B. Arbeitsplatzabbau etc.) zu schützen, eben durch weitere Qualifikationen.

Würde es aus Eurer Sicht Sinn machen, den "Klärwärter" bzw. den Abwassermeister zusätzlich zu machen, und inwieweit hat jemand Ahnung/erfahrung, ob meine Vorausbildung dafür ausreichend ist. Für den "Klärwärter" würde ich kein Problem sehen, eher für den Meister.

VG
Der Frühschichtler

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Geschrieben von: Gast, 21.03.2012, 21:43, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo Zusammen,
ich bin Vorsitzende in einem Personalrat von 5 Personen. Die Dienststelle
gewährt eine Freistellung von 9,5 Stunden.
Bis jetzt hatten der 1.und 2. Vorsitzende 3,5 Stunden und der Schriftführer
2,5 Stunden. Jetzt, im neuen Personalrat gibt es Diskussionen, wer wieviel
Stunden bekommt. Da wir alle eine Vollzeitstelle haben, müssten die Freistellungstunden an Kollegen (die uns vertreten) gegeben werden.
Ist es sinnvoll, den Mitgliedern des Personalrates ( 4 und 5) jeweils 1 Stunde zu geben?
Ich bin der Meinung, da der 1. und 2. Vorsitzende an Vorstellungsgesprächen, Monatsgesprächen etc. teilnimmt und der Schriftführer die Einladungen, Protokolle usw. schreibt die 9,5 Std. unter denen auf zu teilen. Ist das so richtig oder gibt es da Vorgaben?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten

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Geschrieben von: Gast, 21.03.2012, 13:16, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (5)

Hallo,
ich habe Ende 2010 damit begonnen, ein Projekt zu entwickeln, das die Ziel- und Kennzahlenbildung im neuen Rechnungswesen der Kommunen deutlich vereinfachen soll (sowohl verwaltungsintern, als auch für den Haushaltsplan oder die Jahresrechnung). Da ich nur in meiner Freizeit an dem Projekt arbeiten kann, zieht sich die Weiterentwicklung entsprechend in die Länge. Kurzum habe ich deutlich mehr Ideen als Zeit. Daher hoffe ich, auf diesem Wege Mitstreiter zu finden, die Interesse haben, sich in einem solchen Projekt zu engagieren.

Aktuell befindet sich das Ganze in einer Art Beta-Phase und ist bisher auf NRW-Recht zugeschnitten. Geplant ist, die Leistung später bundesweit für Kommunen anzubieten. Ich habe bereits Angebote für eine kommerzielle Vermarktung erhalten, möchte die Nutzung jedoch kostenlos halten. Ggf. könnten Sonderleistungen zur Deckung von Unkosten später kostenpflichtig sein, grundsätzlich ist das aber nicht vorgesehen. Die Chancen auf das große Geld stehen also eher schlecht Icon_wink

Wer dennoch Interesse hat, sich an dem Projekt zu beteiligen und zumindest über Grundkenntnisse in den Bereichen Haushaltswesen / Controlling und / oder Excel verfügt, ist herzlich eingeladen, mir eine kurze Mail an kennzahlenprojekt@gmx-topmail.de zu schicken. Ich werde dann nähere Details zum bisherigen Stand und den weiteren Planungen mitteilen und hoffe, dass im Anschluss ein gutes Projektteam entsteht.

Teil des Projektes ist auch eine mit PHP erstellte Webseite und eine MySQL-Datenbank; Kenntnisse in diesem Bereich wären hilfreich, sind aber nicht nötig.

Viele Grüße
Matthias

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Geschrieben von: Erzi, 20.03.2012, 21:45, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (5)

Guten Abend,

Wie siehts denn bei dem Thema in eurem Bauhof aus ? Nach meinem Wissen ist die "Handwerkerregelung" nicht zulässig ! Müssen die Module von euch selbst bezahlt werden ? Kriegt ihr evtl. einen Zuschuss oder werden die Kosten komplett durch die Kommune übernommen ?

019

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Geschrieben von: Gast, 20.03.2012, 16:59, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (40)

Hallo,

heute ging folgende Pressemitteilung durch die Medien:

Arbeitgeber müssen Jüngeren mehr Urlaub geben


Den jüngeren Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als sie bislang bekommen.
Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Dienstag in Erfurt verkündeten Urteil.

Demnach haben sie ebenso Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr wie die über 40-Jährigen.

Konkret bedeutet dies, dass die Urlaubsdauer um bis zu vier Tage im Jahr angehoben werden muss. (Az: 9 AZR 529/10)

Bislang umfasst der Jahresurlaub im öffentlichen Dienst 26 Arbeitstage für bis zu 30-Jährige, bis zum 40. Lebensjahr sind es 29 Tage und danach 30 Arbeitstage. Diese altersabhängige Staffelung war von den Arbeitgebern bislang mit dem „gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen“ begründet worden.

Mehr zum Thema
Bericht zur Arbeitszeit: Deutschland ist Europameister beim Urlaub
Nach Ansicht des BAG diskriminiert diese Staffelung jedoch jüngere Beschäftigte, da 30- und 40-Jährigen noch kein gesteigertes Erholungsbedürfnis zugesprochen werden könne. (AFP)


Was heißt das denn jetzt für uns??? Kann ich jetzt einfach dieses Jahr mit 30 Tagen planen?? Oder wird das vielleicht noch mit in die aktuellen Tarifverhandlungen eingepflegt???

Oder bleibt alles beim alten??? Toungue

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Geschrieben von: stepadu, 19.03.2012, 23:07, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (6)

Hallo,

ich bin es total leid. Ich will (nach 11 Monaten) wieder arbeiten.... Kann man mir als Beamtin die Aufnahme der Arbeit verwehren?

Ich habe wegen Unstimmigkeiten mit meiner "noch"Kollegin zwei mal eine Wiedereingliederung abgebrochen. Ein Umsetzungsantrag wurde bereits gestellt... und leider vom Personalamt auch als offenes Geheimnis an mein Amt weitergetrascht (sorry an alle Personaler... aber echt Icon_rolleyes

Brauch ich sowas wie eine "Gesundschreibung" vom meinem Doc?

Ich kann mich als geheilte Vollzeitkraft doch besser "verkaufen" bei einem neuen Vorgesetzten.

Danke
Steffi



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Geschrieben von: smokie12, 19.03.2012, 09:00, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Guten Morgen,

natürlich wurde für die außerordentliche Landtagswahl in NRW in unserer Kommunalverwaltung eine Urlaubssperre für den 13.05 verhängt.

Ich kann nur alle Kommunalbeamten aufrufen, an diesem Tag leider
krank zu sein.
Nach der Weigerung, die Kürzung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und die Verlängerung der Wochenarbeitszeit zurückzunehmen, sollten die Mitglieder des Landtages ihre Stimmen selber zählen Icon_evil.

Gruß
smokie

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Geschrieben von: Gast, 18.03.2012, 21:42, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (31)

Hallo zusammen!

Ich habe mich bei unserer Gemeindeverwaltung als Sachbearbeiterin für das Ordnungsamt beworben. Gewünscht war eine Ausbildung als Verwaltungfachangestellte. Obwohl ich "nur" eine Ausbildung Kauffrau im Einzelhandel habe, habe ich mich dennoch beworben, da ich unbedingt einen Job im Verwaltungsbereich haben möchte und ich den Aufgabenbereich spannend finde.

Nun, falls ich eine Chance bekommen sollte und den Job bekomme, möchte ich mich dementsprechend weiterbilden.

Wisst Ihr wie das abläuft? Sollte ich nebenberuflich noch eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte machen oder gibt es im öffentlichen Dienst Lehrgänge die mich auf den Wissenstand bringen? Was gibt es für Möglichkeiten?

Ich bin erst 20 und möchte mich wirklich noch weiterbilden oder vorallem einen Job finden, indem ich langfristig glücklich werde Icon_sad.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Geschrieben von: luckylousi, 12.03.2012, 20:47, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo Leute..

Ich brauche eure Hilfe. Ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung von E6 auf E8 gestellt. Ich arbeite in einem Familiengericht in Mecklenburg-Vorpommern.

Meine Geschäftsleitung hat mir heute mitgeteilt, dass ich nur auf 13,16 % schwierige Tätigkeiten komme, für E8 brauche ich 33 %. Wer kann mir Tipps geben, was schwierige Tätigkeiten sind und wie man diese formuliert ?

Super wären natürlich auch Tätigkeitsberichts von jedem anderen Gericht, das E8 bezahlt.

Bitte um Hilfe.

Vielen Dank.

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Geschrieben von: leona, 12.03.2012, 16:42, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (8)

Ich habe eine Zusage für ein Studium FHÖD geh. Dienst als Stadtinspektoranwärterin bei einer Stadtverwaltung....ich bin davon ausgegangen, dass ich während des Studiums "Beamtin auf Wiederruf" werde und somit die Laufbahnbefähigung erhalte.

In den Personalunterlagen steht aber, dass ich meine Sozialversicherungsnummer und meine Krankenkasse angeben soll...nichts von PKV oder Beihilfe!
Gibt es die Ausbildung im gehobenen Dienst auch im Angestelltenverhältnis?

Ich habe mich bei etlichen Stadtverwaltungen beworben...überall steht "Beamte auf Wiederruf ...nur bei meiner Stadtverwaltung steht nix.....ist mir vorher garnicht aufgefallen.

Habe ich Nachteile wenn ich die Ausbildung als Beschäftigte mache?...eine eine Übernahme nach dem Studium wird schon angestrebt wird, abhängig von der Haushaltslage und von den Noten!
Was soll ich davon halten?

Wer kann mir helfen

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Geschrieben von: Gerechtigkeit, 09.03.2012, 10:36, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (10)

Liebe Kollegen!
Unsere Dienststelle versucht es wieder und wieder, mitbestimmungspflichtige Maßnahmen durchzuführen, ohne den Personalrat lt. MBG zu unterrichten.

Gespräche bringen nichts, außer leere Versprechungen.

Was ist formell der nächste richtige Schritt?

Danke für eure Antworten.

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Geschrieben von: Elitess, 08.03.2012, 13:08, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo,
hat hier schonmal jemand Dienstbefreiung für einen Bildungsurlaub als Beamtenanwärter beantragt?

LG

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