27.03.2012, 12:16
Hallo,
folgender Fall wird gerade im Kollegenkreis diskutiert:
A ist Beamter u. gleichzeitig Personalrat in einer kleinen Behörde. In der Mittagspause läuft ihm zufällig Herr B über den Weg. Der 85-jährige B war ebenfalls in der dortigen Behörde bis seiner Pensionierung beschäftigt und ist der Vater des ebenfalls dort tätigen Beamten C (also der Arbeitskollege von A).
Der senil wirkende B erklärt nun u.a. dem A, dass sein Sohn C sich in der Behörde leider nicht wohl fühle und deswegen schon schlaflose Nächte hatte. Er bereue den Tag, an dem er sich für diese Dienststelle beworben habe. C beabsichtige, evtl. psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen und hoffe, dass der aus seiner Sicht völlig unfähige Behördenleiter bald in den Ruhestand geht.
Nach Beendigung der Mittagspause begibt sich Personalrat A sofort zum Behördenleiter und teilt ihm alle Details aus dem Gespräch mit dem B wortwörtlich mit. Der Behördenchef beschimpft daraufhin C auf das Übelste und erklärt, dass er auf seine nächste Beförderung 100 Jahre warten könne.
Auf sein unmögliches Verhalten von C angesprochen meint Personalrat A, dass er aus Gründen der Schweigepflicht nichts hierzu sagen dürfe.
Aus seiner Sicht habe er sich völlig korrekt verhalten.
Wie sieht man hier im Forum diesen Fall ?
Danke für Antworten
folgender Fall wird gerade im Kollegenkreis diskutiert:
A ist Beamter u. gleichzeitig Personalrat in einer kleinen Behörde. In der Mittagspause läuft ihm zufällig Herr B über den Weg. Der 85-jährige B war ebenfalls in der dortigen Behörde bis seiner Pensionierung beschäftigt und ist der Vater des ebenfalls dort tätigen Beamten C (also der Arbeitskollege von A).
Der senil wirkende B erklärt nun u.a. dem A, dass sein Sohn C sich in der Behörde leider nicht wohl fühle und deswegen schon schlaflose Nächte hatte. Er bereue den Tag, an dem er sich für diese Dienststelle beworben habe. C beabsichtige, evtl. psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen und hoffe, dass der aus seiner Sicht völlig unfähige Behördenleiter bald in den Ruhestand geht.
Nach Beendigung der Mittagspause begibt sich Personalrat A sofort zum Behördenleiter und teilt ihm alle Details aus dem Gespräch mit dem B wortwörtlich mit. Der Behördenchef beschimpft daraufhin C auf das Übelste und erklärt, dass er auf seine nächste Beförderung 100 Jahre warten könne.
Auf sein unmögliches Verhalten von C angesprochen meint Personalrat A, dass er aus Gründen der Schweigepflicht nichts hierzu sagen dürfe.
Aus seiner Sicht habe er sich völlig korrekt verhalten.
Wie sieht man hier im Forum diesen Fall ?
Danke für Antworten
