Schwerbehindertenbeauftragter/Schweigepflicht
#1

Hallo, ich bin neu, seit Mai 2014 PR-Mitgliedsneuling und bin gespannt auf Eure Antworten.

Wenn wir als PR keine Themen für den Schwerbehindertenbeauftragten auf unserer Tagesordnung haben, muss er dann die Sitzung verlassen? Wenn nicht, wie sieht es mit der Schweigepflicht aus beim Schwerbehindertenbeauftragten?? Gibt es eine Möglichkeit ihn höflich zu bitten die Sitzung zu verlassen?
Muss die Tagesordnung immer an die Einladung? Wenn ja, warum?

Was meint ihr dazu?

Dann möchte ich fragen, ob es möglich ist eine Personalversammlung ohne Geschäftsleitung durchzuführen? Die Beschäftigten trauen sich nichts zu sagen, wenn die Leitung anwesend ist.

Danke für Eure Antworten
Meister
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