Guten Tag,
Bei uns in der Behörde wurde vor kurzem durch eine externe Person eine Stellenbewertung durchgeführt.
Jedoch ist der Personalrat bisher dazu nicht befragt worden. Jetzt wollte ich mal wissen wie der Personalrat bei einer Stellenbewertung zu beteiligen ist.
Hallo.
Bei einer Stellenbewertung überhaupt nicht (wenn doch, wäre mir das neu).
Gruß
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Moin,
es gehört zum guten Ton, dass Stellenbewertungen in einer Bewertungskommission besprochen werden, mitbestimmungspflichtig sind sie nicht. Die Einwirkungsmöglichkeiten ergeben sich erst mit der Bewirtschaftung der Stelle. Zum nachlesen u.a.
http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechun...snahme.php
Grüße
1887
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Servus!
Und wieder mal ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich:
Hessen (HPVG):
§81 Abs.2:
Der Personalrat hat mitzuwirken bei der Errichtung, Auflösung, Einschränkung,
Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlicher Teile von ihnen,
sowie bei Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung, Installation betrieblicher
und Anschluss an öffentliche Informations- und Kommunikationsnetze.
Oft sind Beteiligungsbestände im Gesetz versteckt und müssen erst entdeckt werden.
Grüße
Marcus