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Hallo an alle,
ich benötige Hilfe. Bin in Hessen bei einer Berufsfeuerwehr und möchte mich nun ins Rathaus bewerben. Es fehlt mir bei jeder Ausschreibung die kommt, die Verwaltungsausbildung. Die möchte ich nun nebenberuflich bei einer Akademie absolvieren, es gibt verschiedene Angebote. Ich benötige nun Lernmaterial jeglicher Art, damit ich es einfacher habe bei der Akademie und bei meiner nächsten Bewerbung, die bald fällig ist, besser argumentieren kann, warum einer von der Feuerwehr das auch können sollte. Wäre toll wenn ich hier eine breite Unterstützung erleben könnte.
Gruß aus Hessen
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Hallo Zusammen! Ich finde es irgendwie total doof, dass man für die Teilnahme an Gewerkschaftsseminaren keine Freistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz erreichen kann. Über das Tarifrecht läuft da gar nichts. Hat man demnach keine Funktion als Personalrat o.ä., müsste man, selbst als Gewerkschaftsmitglied, Urlaub nehmen, um einer entsprechenden Fortbildungsveranstaltung beiwohnen zu können. Alles sehr sehr arbeitgeberfreundlich, findet Ihr nicht? MfG: Haegar
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Hallo,
das Thema wurde ja schon ein paar mal hier angesprochen, allerdings nicht so, dass ich ne Antwort gefunden habe.
Ich habe bis letzten Dezember den AII besucht und musste wie so viele einen Qualifikationsvertrag abschließen.
In dem steht, dass ich 24 Monate an den Arbeitgeber gebunden bin und sollte ich kündigen, pro Monat vor Ablauf dieser Zeit 1/24 erstatten muss.
Dass das alles soweit richtig ist weiß ich schon.
Jetzt ist es aber so, dass ich, wie auch bereits vor dem A II, in EG 8 verbleibe und auch keine Ausicht auf eine EG9 Stelle oder höher habe. Dies hat man mir als ich angefangen habe natürlich anders gesagt.
Auf jeden Fall wird es bei mir in den nächsten 4 Jahren keine Möglichkeit auf eine Höhergruppierung geben. Ich habe also absolut keinen Vorteil durch den AII, daher schaue ich mich jetzt um. Es sind noch 14 Monate der Frist über.
Nun die Frage, wenn ich kündigen sollte, muss ich das Darlehen anteilmäßig zurückzahlen oder nicht? Ich weiß dass die Höhergruppierung kein Vertragsbestandteil ist, habe aber schon vieles dazu gelesen, dass wenn dem Angestellten kein Vorteil durch die Weiterbildung entstanden ist, die Einschränkung der Berufsfreiheit durch einen Darlehensvertrag unzulässig ist.
Hat jemand damit Erfahrungen? Urteile?
Danke
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Halllo,
ich hätte ein kleines Anliegen, vielleicht hat jemand die Antwort parat.
Ich arbeite seit 1998 durchgehend im öffentlichen Dienst, Bereich VKA West, also mittlerweile 17 Jahre, und werde derzeit in Stufe 5 entlohnt. Nach dem TVöD bekommt man, wenn ich die Jahre richtig zusammenzähle, nach 15 Jahren die Entgeltstufe 6 gezahlt.
Rein gefühlsmäßig kommt mir das sehr merkwürdig vor. Ich wurde natürlich bei der Einstellung zunächst nach BAT bezahlt. Könnte hier ein falsche Stufenzuordnung bei der damaligen Einstellung der Grund sein, dass ich nach 17 Dienstjahren erst die Stufe 5 vergütet bekomme?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
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Hallo,
ich recherchiere schon eine ganze Weile meine Frage im Internet und habe noch keine Antwort gefunden, vielleicht ist ja jemand in diesem Forum schon mal mit dem Problem konfrontiert worden.
Ich bin Beamter der Landespolizei und A11 besoldet. Vor 3 Jahren habe ich mich auf einen A12 bewerteten Dienstposten beworben, habe den Zuschlag erhalten und übe die höherdotierte Tätigkeit seit dem aus. Vor 1,5 Jahren bin ich im Rahmen der Regelbeurtelung in der Vergleichsgruppe der A12 Dienstposteninhaber (also derjenigen, die wie ich beförderungsfähig waren) verglichen und beurteilt worden. Meine Beurteilung lag im Bereich "Gut" zwischen 11 und 12 Punkten. In der Folge ist ein Ranking erstellt worden und die Kollegen, die vor mir im Ranking waren, sind in den letzten 1,5 Jahren auch nach A12 befördert worden. Nun wurden in dieser Zeit in unserer Behörde weitere Dienstposten A12 besetzt die durch Abgänge frei geworden sind. Darauf haben sich A11 besoldete Kollegen beworben, die vorher auf einem A11 dotierten "gesessen" haben, also auch auf diesen und in dieser Vergleichsgruppe beurteilt wurden. Da diese A12 Posten sehr begehrt sind haben auch nur die Kollegen in den Auswahlverfahren eine Chance, die sehr gute Beurteilungen haben. Das hat zur Folge, dass diese mich im Ranking überholen, da vor jeder Beförderungrunde anhand der Beurteilungen eine neue Rankingliste erstellt wird. Und hier stellt sich mir konkret die Frage, ob diese Beurteilungen 1:1 vergleichbar sind, da ich ja bereits auf dem höherdotierten Posten und in einer anderen Vergleichsgruppe beurteilt wurde. Laut meiner Behörde zählt einzig der blanke Wert der Beurteilung ohne Berücksichtigung der beschriebenen Umstände. Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt und wie ist er damit umgegangen bzw. welche Lösungen gibt es.
Ich war natürlich auch schon beim Anwalt. Das hilft erstmal auch nicht weiter, da gehts dann sofort um Klagen vor dem Verwaltungsgericht mit ungewissem Ausgang, da die allgemeine Rechtsauffassung wohl die meiner Behörde ist. Für Hinweise bzw. Anmerkungen beganke ich mich.
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Liebe Kollegen, ich habe heute das Schreiben der Beihilfe erhalten. Bin Betriebsprüfer und habe mal an das Berufsbeamtentum und Alimentationsprinzip geglaubt. Die Brandstifter sind nicht auf der Straße, sondern sitzen in der hessischen Staatskanzlei. Familienvätern Gehaltskürzungen zuzumuten sind die einzigen Aufgaben, die diese Menschen
noch können. Schönen Tag Taxmen
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Hallo,
ich soll zur Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr eine Dienstanweisung erstellen, möchte aber das Rad nicht ganz neu erfinden. Kann mir jemand helfen? Vllt. hat die ein oder andere Feuerwehr schon so etwas?
MfG
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Hallo,
bin mit meiner Stelle in E5 eingruppiert (Grundstücksaufseher) und soll ab sofort noch zusätzliche Aufgaben einer Stelle, die in E3 eingruppiert (FLL zertifizierter Baumkontrolleur ) ist, mit übernehmen. Ohne dass von der eigentlichen Tätigkeit Aufgaben wegfallen. Ohne höhergruppiert zu werden. Abgesehen davon, dass ich die Stelle Baumkontrolleur als zu gering bewertet fühle, kann das doch nicht rechtens sein, oder?
Hat vielleicht einer Ahnung von der Materie und Rat ?
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Hallo, ich strebe an, vom BUND zu einer Kommune zu wechseln.
Was muss ich dabei beachten? Ich arbeite seit 2003 beim Bund.
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Hallo,
ich bin neu hier und habe eine (vielleicht etwas naive) Frage.
Ich bin 34 Jahre alt und habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Bürokauffrau bei einem öffentlich rechtlichen Fernsehsender gemacht. Danach habe ich dort noch für 5 Jahre gearbeitet bevor ich für längere Zeit (6 Jahre) in Elternzeit gegangen bin. Danach habe ich weiter für den Sender gearbeitet, bin nun aber seit 2 Jahren in einem Krankenhaus als Verwaltungsmitarbeiterin eingestellt (also auch öffentlicher Dienst).
Mein großer Traum ist es bei einer Stadtverwaltung zu arbeiten, aber in fast allen Stellenausschreibungen steht als Anforderung "abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten" ODER "die Laufbahnbefähigigung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst". So, ersteres habe ich ja schon mal nicht, aber könnte ich diese Laufbahnbefähigung noch erwerben? Wenn ja wie?
Würde mich über Antworten freuen!
Gruß Bianca
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Hallo,
ich habe die Möglichkeit die Behörde zu wechseln. Die "neue" Stelle ist allerdings nur für ein Jahr befristet, so dass ich eine Abordnung draus machen möchte.
Würde ich jetzt kündigen und dort neu anfangen, müsste ich auf jeden Fall zu einer Einstellungsuntersuchung.
Weiß jemand, ob das bei einer Abordnung auch der Fall ist bzw wovon das abhängt?
Bin für Hinweise dankbar.
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Hallo,
ich habe nächste Woche Dienstag ein Vorstellungsgespräch mit Schreibtest bei einer Gemeinde in NRW. Ich habe mich dort als Bürokauffrau in Teilzeit beworben.
Hat jemand von euch so einen Schreibtest gemacht? Und kann mir jemand schreiben, welche Fragen ungefähr gestellt werden?
LG
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Die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates einer KAöR werden von der Kommune festgesetzt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind auch Mitglieder des Rates der Kommune. Dürfen sie damit über ihre eigene Aufwandsentschädigung beschließen oder sind sie als befangen von der Abstimmung auszuschließen ?
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Wenn die Kommune gegen eine Firma (GmbH) klagt, deren Geschäftsführer im Stadtrat sitzt, gehe ich davon aus, dass dieses Ratsmitglied in Angelegenheiten, die die Klage betreffen, befangen ist. Es bestehen jetzt Meinungsverschiedenheiten darüber, ob auch der Schwiegersohn (ebenfalls Ratsmitglied) befangen ist. Nach § 41.3 NKomVG gilt die Befangenheit auch für Verschwägerte. Mit der beklagten Firma hat der Schwiegersohn nichts zu tun. Der HVB drohte damit, die Beschlüsse von der Kommunalaufsicht für unwirksam erklären zu lassen, wenn der Rat den Schwiegersohn als befangen von der Beschlußfassung ausschließt. Jedem ist aber klar, dass alles was besprochen wird, dem Geschäftsführer zur Kenntnis gebracht wird. Stimmt ihr mit mir überein, dass bei dem Schwiegersohn Befangenheit gegeben ist ? Ein weiteres Problem sind die Protokolle. Es kann doch nicht sein, dass befangene Ratsmitglieder von der Beratung ausgeschlossen werden und hinterher bekommen sie alles, was bezüglich des Prozesses besprochen wurde, schriftlich mit dem Protokoll serviert. Die Chancen der Kommune werden doch stark beeinträchtigt, wenn die Prozesstaktik dem Gegner bekannt ist. Wie kann man verfahren, damit Teile des Protokolls einzelnen Ratsmitglieder nicht zur Kenntnis gelangen ?
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Hallo..
hätte eine Frage zwecks Eingruppierung Klärwärter im TVöD!! Bin gelernter Anlagenmechaniker habe dann vor 3 Jahren den Klärwärter gemacht!! Nun meine Frage zur Eingruppierung
1.Selbstständiges führen (eigenverantwortlich) nach den Vorgaben des Betriebshandbuches von 2 Kläranlagen ca. 10000 Einwohnergleichwerte..Wartung, Reperatur, Labor, Überwachung der Reinigungsprozesse, führen und auswerten der Betriebstagebücher
2. Reparatur, Kontrollen, Auswertungen von 15 Regenüberlaufbecken und Pumpstationen
3. Vertretungsdienste auf 2 weiteren Kläranlagen
4. Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienste für sämtliche Kläranlagen
5. Organisation der gemeinschaftlichen Einsätze in Absprechung mit der Werkleitung..Vorarbeiter-Tätigkeiten
6. Steuerung der Kläranlagen von zuhause mittels team viewer..
Freue mich über Antworten viele Grüße
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