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Geschrieben von: Freiheit, 19.09.2012, 18:37, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Da mein Steckenpferd Bäume sind, will ich schon seit 4 Jahren immer den
Zertifizierter Baumkontrolleur
machen. Stelle auch jedes Jahr den Antrag.
Seit 4 Jahren wurde diese Fortbildung aber immer abgelehnt.Icon_sad
Jetzt hab ich den Tip bekommen : Die lehnen den immer ab, weil dieses Zertifikat einen dazu berechtigt eine Höhergruppierung zu beantragen.
Ich bin in Lohngruppe 5/Stufe 5

Ist an dem Tip was dranIcon_question

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Geschrieben von: Freiheit, 19.09.2012, 18:23, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo;
Mein Problem ist folgendes:

Eine externe Firma hat für unsere Gemeinde Stellenbeschreibungen gemacht.
Sie kam also und hat eigentlich mit jedem ein gutes Stelleninterview geführt.
Jetzt kamen die Stellenbeschreibungen wieder zurück und unser Bauhofleiter hat folgendes gemacht:
Er hat das LOB-Gespräch zusammen mit einer Stellenbeschreibung-"Korrektur" gemacht =>
ist das eigentlich rechtens?? Hat sich keiner aufgeregt, aber würd mich trotzdem mal interessieren.
K070g

Jetzt hat ihm natürlich an manchen Stellenbeschreibungen ein paar Sachen nicht so gefallen, auffälligerweise nur Sachen, die "höherwertiger" waren.
Meine war da leider auch mit dabei.
Da ich aber Personalrat bin, kamen auch ein paar zu mit, und ich hab ihnen den Tipp gegeben, dass er nix streichen darf. Er darf ergänzen, aber nix streichen.A057
Da muß man sich doch nochmal zusammensetzen, zusammen mit Bauhofleiter, Stelleninhaber, und jemand aus der externen Bewewrtungs-Firma.
Stimmt´s, oder hab ich recht??
Ich laß meins jedenfalls so klären = denn bei mir gehts jetzt nicht unbedingt um Lapalien.
Mein Chef will das jetzt über den Bauamtsleiter bestimmen lassen.
Aber ich denke , auch der darf da nix streichen einfach so, oder??

Könnt ihr mich bitte aufklären, wie weit ich da im Recht bin, und wie weit ich da falsch liege??

DANKE

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Geschrieben von: mauswanderer, 19.09.2012, 14:41, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo werte Gemeinde,

mich würde mal interessieren, ob ihr in euren Behörden eine Dienstsiegelordnung habt und entsprechend regelt, wer wann welches Siegel erhalten darf etc..
Es gibt dazu (meistens) Landesvorschriften, die die Führung und Verwahrung von Dienstsiegeln bereits regeln.

Habt ihr trotzdem noch eine weiterführende Dienstsiegelordnung?

Beste Grüße St279


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Geschrieben von: Gast, 19.09.2012, 07:44, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo,
für unseren kommunalen Wertstoffhof wird eine neue Arbeitskraft für 4 Stunden (Mittwoch 2 und am Samstag 2) gesucht. Unsere Geschäftsleitung ist der Meinung dass 6,50 Euro pro Std. ausreichend sind. Wir als Personalrat natürlich nicht. Kann uns jemand sagen, ob es eine Regelung bei geringfügig Beschäftigten gibt, die bestimmt, dass ein Mindestlohn zu zahlen ist?
Danke im voraus, Wasserwart

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Geschrieben von: Gast, 18.09.2012, 13:41, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,
ich hab eine Frage zum Thema Kindeswegnahme... Ist es möglich, dass einem das Kind weggenommen wird, wenn man unter einer psych. Störung leidet?
Vllt. kennt sich ja jmd. damit aus?
Danke fürs Lesen...

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Geschrieben von: Schlaglochvernichter, 17.09.2012, 19:03, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (7)

Moin zusammen.

Ich habe einmal eine Frage zu meiner aktuellen Gehaltsgruppe. Im Netz habe ich da keine wirkliche Antwort gefunden, unser PR sieht sich nur zu Wischi-Waschi-Aussagen in der Lage, und ein bekannter "Diensthöherer" sagt ich wäre falsch eingruppiert.

Der Reihe nach:

Ich, 33 Jahre alt, habe von 1998-2001 bei einer Stadtverwaltung in NRW eine Ausbildung zum Straßenwärter gemacht (und bestanden). Nach dem Abschluß bekam ich einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr, hier wurde ich in Lohngruppe 5 Stufe 1 einsortiert.

Dann bekam ich einen unbefristeten Vertrag. Bei dem Verein bin ich auch heute noch, habe also nie gewechselt. Unterbrochen wurde meine Dienstzeit lediglich durch den Zivildienst (10 Monate). Heute, 11 Jahre nach Ausbildungsende, krebse ich immer noch in Lohngruppe 5 herum, und zwar in Stufe 4.

Nun meine Frage an all diejenigen unter euch die sich da mal so richtig auskennen: Ist das korrekt, oder hätte ich zwischenzeitlich nicht schon den Bewährungsaufstieg in Gruppe 6 bekommen müssen?

Ich weiß, das sich in der Zwischenzeit der Tarifvertrag von BAT zu TVöD geändert hat, aber der bekannte "Diensthöhere" aus einer Landesbehörde sagte mir, dass er sich ziemlich sicher ist, dass ich den Aufstieg eigentlich noch hätte bekommen müssen. Er könnte es sich so erklären, dass sie mir vielleicht die Zivi-Zeit abgezogen haben. Aber das wäre, denke ich, doch gar nicht erlaubt, denn durch Wehr-/Ersatzdienst durfte man doch laut Gesetz keine Nachteile bekommen.

AAAAAAAAber........... Selbst wenn das Rechtens wäre (und ich hoffe ihr könnt mir sagen dass ich betuppt werde), müsste ich dann jetzt nicht zumindest in der LG5 auch die Stufe 5 bekommen? Schließlich bin ich doch schon mehr als 10 Jahre dabei...

Fragen über Fragen - aber ich hoffe das ich in den unendlichen Weiten des Internetzes auf dem Planeten Kommunalforum Antwort finde. Wie gesagt, unser PR hatte an der Klärung nie wirklich Interesse (Nö passt schon! Warum? Ist halt so. Wir können ja mal ne Stellenbeschreibung machen, dann kannste versuchen höher zu kommen. Aber glaub man nicht dran....)

Viele Grüße vom
SchlaglochvernichterIcon_mrgreen

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Geschrieben von: snoopybay, 17.09.2012, 13:36, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo Smile

Unsere Gemeinde überlegt ob Feuerwerke auch an Silvester nur noch zu bestimmten Zeiten abgebrannt werden sollen und ob an bestimmten Stellen im Ort gar kein Feuerwerk mehr abgebrannt werden darf.

Ist so eine Beschränkung bei euch vorhanden?

Wie wurde diese begründet?

Viele Grüße

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Geschrieben von: Personalrat, 17.09.2012, 10:44, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

hallo leute!

sachverhalt: Auf unserer letzten Personalversammlung hat sich herausgestellt, dass Mitarbeiter des BBH ohne entsprechende Qualifizierung für Arbeiten mit Motor-bzw. Kettensägen oder im Hubwagen eingesetzt worden sind....mit Wissen des BBH-Leiters (unglaublich !).

Welche SPEZIELLEN arbeitsrechtlichen Voraussetzungen MÜSSEN gegeben sein, um solche Arbeiten durchführen zu können/dürfen???

Besten Dank für Antworten!

Grüße aus Niedersachsen

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Geschrieben von: LakeTaHo, 13.09.2012, 20:09, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Guten Tag,

ich bin ab 03.09.12 bei einer Kommune in den Entgeltgruppe E9, Erfahrungsstufe 3 eingestellt wurden (Geltungsbereich der Kommunen "VkA" = Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und nicht beim Bund. Wieviel Stufen gibt es in dieser Entgeltgruppe? Fünf oder sechs Stufen?

Viele Grüße
LakeTaHo


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Geschrieben von: Gast, 13.09.2012, 15:37, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

ich habe ein Problem, mir liegt ein Beförderungantrag des Personalratsvorsitzenden vor. Dieser ist seit 2005 freigestellt. D.h. dass natürlich ab diesem Zeitpunkt keine dienstlichen Beurteilungen mehr durchgeführt wurden.

Wie gehe ich nun am besten vor?

Bin für jeden Tipp dankbar!!


Neuling

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Geschrieben von: Gast, 12.09.2012, 16:23, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (9)

In unserer Kommune gibt es keine einzige Stellenbeschreibung / Stellenbewertung. Ist das rechtlich in Ordnung? Oder ist die Dienststelle verpflichtet Stellenbeschreibungen für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu erstellen??

MfG
DerFlinkeFinger

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Geschrieben von: katy123, 12.09.2012, 16:01, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Guten Tag,

ich habe mit dem Angestelltenlehrgang I begonnen. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir eure Erfahrungen berichten würdet, Tipps, Infos, hilfreiche Lektüren usw.
Ich wäre für jede Nachricht dankbar...

Lieben Gruß

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Geschrieben von: Detlef, 12.09.2012, 14:14, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (17)

Hallo,

wir diskutieren gerade, wie wir am geschicktesten Kleinbetragsdifferenzen in der Kasse rentabel abwickeln können. Hier geht es um Differenzen von bis zu 1,00 Euro.

Wie wickelt ihr die Differenzen ab?

Um zahlreiche Antworten wird gebeten.

Vielen Dank an alle, die mitmachen.Icon_wink

Gruß

Detlef

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Geschrieben von: Gast, 11.09.2012, 14:20, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Die ArbeitszeitVO in NRW schreibt in § 2 vor:
"Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten beträgt, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt oder zugelassen ist, durchschnittlich 41 Stunden. Sie verringert sich mit Ablauf des Tages der Vollendung des 55. Lebensjahres auf 40 Stunden und des 60. Lebensjahres auf 39 Stunden."

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EUGH, wonach eine Ungleichbehandlung, die sich ausschließlich aufgrund des Lebensalters begründet, altersdiskriminierende Wirkung entfaltet, möchte ich Ihre Auffassung dazu erfragen.
Liegt hier eine Altersdiskriminierung vor mit der Folge, dass die durchschnittliche Arbeitszeit für alle Beamte gleich sein muss?



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Geschrieben von: Gast20, 10.09.2012, 12:56, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (11)

Guten Tag zusammen,

wie wird man - wenn man 30 ist, Abitur und eine siebenjährige kaufmännische Laufbahn hat (Groß- und Außenhandel) - ein waschechter Beamter, mit allen Rechten und Pflichten?
Es wäre - um einen Verdienstausfall zu vermeiden - optimal, wenn es eine Form der Ausbildung/ des Studiums gäbe, die nebenberuflich realisierbar ist, wie z. B. ein Fernstudium.

Mir ist die gesamte Thematik komplett neu, interessiere mich aber dafür, ohne Verdienstausfall den Status eines Beamten erreichn zu können.

Herzlichen Dank für jede hilfreiche Information.


Beste Grüße
Gast

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