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Hallo 
Ich mache z.Zt. das duale Studium im gehobenen Beamtendienst, stehe quasi also noch ganz am Anfang, habe trotzdem schon ein paar Fragen die Zukunft betreffend 
Mein Freund macht gerade den Master in BWL und ist sehr ehrgeizig, möchte weit kommen. Um das allerdings zu bewerkstelligen ist es wichtig, dass man gerade in den ersten 10 Berufsjahren sehr flexibel ist, heißt auch mal bereit sein umzuziehen (auch Bundesländer übergreifend)!
Dazu meine Fragen:
1. Ist es mit dem Beamtendasein (ausgegangen vom Verhältnis Beamtin auf Lebenszeit) vereinbar/realisierbar, mehrmals innerhalb (sagen wir mal) 15 Jahre den Dienstherrn, auch hier Bundesländer übergreifend, zu wechseln?
Wenn Ja, wie problemlos ist das machbar?
2. Falls 1. nicht oder nur sehr sehr schwer umsetzbar ist, wie sieht das aus mit der "klassischen Hausfrau"? Also was passiert, wenn die genehmigte Elternzeit rum ist und ich mich entscheide nun ganz zuhause zu bleiben (Geht das?)?
3. Könnte ich auch nach etlichen Jahren (mal abgesehen davon wie sinnvoll das ist) wieder bei einer Behörde anfangen oder verliere ich alle Ansprüche?
4. Wenn ich meine Beamtenansprüche/status verlieren sollte, welche Konsequenzen hat das für mich?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
LG
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Ich habe gehört, dass der AL II im DQR Niveau 6 entspricht. Daher würde ich gerne wissen, ob mit dem AL 2 ein Bachelor auf Law (Wirtschaftsrecht) machbar wäre? Als Zulassungsvoraussetzung wird lediglich Hochschulabschluss oder Fachhochschulreife gefordert, es müsste aber laut Wikipedia auch mit me AL2 machbar sein, oder ?!?!? ![]()
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Hallo zusammen,
ich bin derzeit in unserer Abteilung "Gebäudemanagement" als Sachbearbeiter eingegliedert.(Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt)
Um weiter voran zu kommen, überlege ich einen Lehrgang zum "Kommunalen Gebäudewirt" zu belegen.
Was haltet Ihr davon?
Hat vielleicht sogar jemand Erfahrungen mit dieser Zusatzqualifikation gemacht?
MfG
Tommy
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Hallo und
,
das Thema sagt es eigentlich aus. Wir als Stadt mit über 50 Gemeinden müssen jetzt ein Baumkataster erstellen.
Ich bitt Euch mal ein paar Erfahrungswerte mit Euren Katastern zu schildern.
Welche Software benutzt ihr?
Welche mobilen Geräte nutzt ihr und warum?
Schulungsmöglichkeiten zum Thema?
Dokumentationen und Tipps zur Erstellung der Kataster?
Vielen Dank im Voraus!
MfG Christian
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Hallo,
ich habe bei uns auf der Arbeit munkeln hören, dass unsere Personalverwaltung die Überlegung anstellt, dass wir künftig keine halben Tage Urlaub nehmen können, sondern dafür gleiten müssen oder einen ganzen Tag Urlaub nehmen müssen.
D.h., wenn jemand nicht genügend Stunden zum gleiten hat, müsste er einen ganzen Tag Urlaub nehmen, obwohl er z.B. nur mittags nicht auf der Arbeit sein will/kann...
Kann das einfach so geregelt werden? Ich kenne keine Arbeitsstelle, bei der man solch eine Regelung hat.
Und vor allem, muss bei dieser Angelegenheit der Personalrat einbezogen werden?
Ich denke, dass solch eine Regelung, sollte sie bei uns in Kraft treten, sehr zur Unzufriedenheit der Beschäftigten beiträgt.
Viele Grüße
Nadine
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Hallo,
ich bin seit August 2009 Angestellter in einem Kreis und werde im Dezember 2012 verbeamtet. Das Personalamt hat mir zugesichert, dass aufgrund meiner Vortätigkeit (seit Aug. 2009) eine Verkürzung der Probezeit erfolgen wird.
Ich werde mich im Oktober 2013 zu einem anderen "Dienstherren" versetzen lassen (wenn wir mal theoretisch davon ausgehen). Meine Tätigkeit beim neuen Dienstherren wird genau die selbe bleiben.
Meine Frage: Kann ich aufgrund meiner Vortätigkeit beim alten Dienstherren eine Verkürzung beim neuen Dienstherren beantragen? Oder erlischt dann diese Möglichkeit und ich muss erneut 3 Jahre Beamter auf Probe bleiben?
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hallo
auf meiner jetzigen Stelle sitze ich noch überplanmäßig und möchte mich auf diese bewerben.
Doch da ich seit über 5 Jahren mich nicht mehr beworben habe wäre es super wenn Ihr mir weiterhelfen könnt bzw Verbesserungsvorschläge hättet. (ich habe ein paar Daten weggelasen z.b. welches Amt genau )
Im Juni 2009 habe ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen. Ich habe daraufhin mein Abitur an der Berufsoberschule ..nachgeholt und arbeite seit dem xx.xx.2012 beim ..auf dieser Stelle.
Zu meinen jetzigen Aufgaben gehört unter anderem auch die Eingangserfassung in das ..Programm auch die Erstellung von Rechnungen....
Nach kurzer Einarbeitungszeit habe ich mich an die Abläufe im ... sowie programmspezifischen Gegebenheiten gewöhnt, so dass ich zuverlässig meine Arbeit erledige.
Desweiteren wurde mir bewusst dass mir die Aufgaben im ... auch persönlich liegen. Aufgrund meiner Ausbildung realisierte ich früh dass ich gerne mit dem Computer arbeite, zudem gefällt mir an dieser Stelle besonders dass es täglich neue Herausforderung gibt die ich gerne bereit bin anzugehen.
Das ich mit den Kollegen des ... zusammen arbeite kann ist ein weiterer positiver Aspekt dieses Arbeitsplatzes da es mir wirklich Freude bereitet anderen helfen zu können bzw. sie zu unterstützen.
Durch die berufliche als auch private Nutzung der MS-Office Programme konnte ich mir gute EDV-Kenntnisse aneignen das durch die tägliche Arbeit im .... noch weiter verfestigt und ausgebaut wird.
Die Kenntnisse für SAP-Produktion wurden mir in früheren Dienststellen vermittelt als auch durch Eigeninitiative.
Ich bin überzeugt, dass ich aufgrund meiner Fähigkeiten und Kenntnisse sowie meiner zwei monatigen Erfahrung die Aufgaben sehr gut erledigen werde und würde mich auf ein persönliches Vorstellungsgespräch sehr freuen.
Einen Lebenslauf, mein Ausbildungszeugnis, mein Zeugnis zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie die Teilnahmebestätigung von ...Seminar lege ich dieser Bewerbung bei.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo,
kann mir jemand sagen wie lange man Kassenordner aufheben muss?
Am besten mit Gesetzesgrundlage...
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Hallöle,
und zwar hab ich folgendes Problem. Ich 23 und meine Freundin 16.
Wir haben das Problem, dass sie zu Hause lebt wie unter aller Sau, sie hat nur Stress und ihre Mutter will sie einfach nicht mehr wirklich haben. Sie wohnte jetzt knapp 3 Monate bei mir weil sie einfach nicht mehr Heim will, was bisher auch gut klappte doch als wir mit dem Thema Kindergeld anfingen, was rechtlich gesehn ja meiner Freundin gehört, kam ihre Mutter und holte sie wieder nach Hause.
Ihr Vater lebt getrennt und hat ebenfalls das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Meine Frage ist nun was müssen wir machen damit sie wieder hierher darf.
Die Erlaubnis des Vaters ist da, nur die Mutter funkt dazwischen.
So auf die schnelle lässt sich das hier auch nicht erklären was zwischen Mutter und Tochter abgeht, aber bei dem Satz ,,ich wünschte sie wäre bei der Geburt gestorben´´ muss ich glaub ich nicht viel dazusagen.
Gibts da irgendwelche Möglichkeiten was man machen kann, immerhin kann der Vater ja auch seinen Teil dazu beitragen (er wohnt knapp 30km von hier).
Ich hoffe mal das ich hier richtig mit dem Problem bin.
Laut Jugendamt müsste sie in ein Betreutes Wohnen was naja einfach nur sch... wäre, ich hoffe einfach mal dass einer von euch eine gute Lösung hätte.
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Hallo! Ich habe eventuell eine Stelle in Aussicht, bin mir aber unsicher wegen meiner Beschäftigungs- und Kündigungszeit.
Vor 10 Jahren habe ich eine Ausbildung im öffentl. Dienst absolviert, danach freie Wirtschaft und nun seit 3 Jahren wieder im öffentl. Dienst. Zählt die Ausbildung zur Beschäftigungszeit? Und wenn ich ab 01.01.2013 wo anders arbeiten möchte, müsste ich diese Woche noch kündigen, richtig? Das wäre dann eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. An welchem Tag spätestens muss die Kündigung meinem Chef vorliegen? Ich freue mich über Antworten. Grüße, Julia
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Hallo, ich bin zur Zeit Anwärter im mittleren Verwaltungsdienst. Leider habe ich die Laufbahnprüfung nicht bestanden und werde diese nun auf eigenen Wunsch wiederholen.
Am letzten Freitag hatte ich einen Brief im Briefkasten, indem mir mitgeteilt wird, das sie mir meine Bezüge um 15% kürzen wollen.
Wenn dies allerdings gemacht wird, dann habe ich kein Geld mehr zum Leben, da ich von momentan 135€ im Monat lebe (leben muss). Und durch die Kürzung würden mir ca. 140€ fehlen.
Was habe ich für Möglichkeiten?
Und gibt es eine Möglichkeit, dass ich meine vollen Bezüge für die 5 Monate bis zur Wiederholung der Prüfung erhalte?
Danke im Voraus für eure Antworten!
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Ich möchte nächstes Jahr 2 Monate in Elternzeit gehen. Ich bin 6 Std in der Woche als Personalratsmitglied freigestellt. Meine Frage: Wie stelle ich den Antrag beim Arbeitgeber ? Ich möchte die 6 Std als Teilzeit arbeiten. Dazu kommen noch die Sitzungen und eventuelle Seminare in der Elternzeit. Wie muß der Antrag aussehen?
Mfg Helmut
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Gi,was macht man, wenn der Bürgermeister den PR wegen Diebstahl anzeigt, der keiner war?? Sollte man den Bürgermeister wegen Rufschädigung anzeigen und wegen Verleumdung ? Ich weiß nicht, wie der PR weiter mit dem Bürgermeister zusammenarbeiten soll und kann. Wer hat Tipps ?
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Hi,
stimmt die Grenze von 410 € nach § 6 Abs. 2 EstG oder hat sie sich geändert?
Wenn ich 2 Stühle für jeweils 250 € kaufe, zählen die dann als "Gegenstände in größerer Zahl" nach 2.21 Buchstabe a 2. Spiegelstrich AlgZvKomGrpl und sind sie somit Vermögens- oder Verwaltungshaushalt???
Mfg
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Hi,
wie oft im Jahr dürfen geringfügig Beschäftigte über 400 € im Monat kommen?
Dürfen sie 2 mal im Jahr, gar nicht, oder ist dies egal solange sie im Jahr nicht über 4800 kommen?
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