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Hallo,
meine Freundin ist bald mit dem Studium an der FHÖV fertig, Studiengang Schwerpunkt Recht.
Da sie nicht gerade glücklich ist, überlegt sie nach dem Studium, und trotz evt. hoher Rückzahlungen, einen Masterstudiengang in Jura abzulegen.
Wir hatten uns an der Fernuni Hagen informiert, hier wurde uns gesagt, dass der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studienprogramms (mind. 180 ECTS) mit dem Titel Bachelor of Laws (L.L.B) oder mit einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes Voraussetzung ist. Der Anteil der vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalte muss mindestens 120 ECTS (entspricht ca. 100 Semesterwochenstunden) umfassen
Weiss jemand, ob der BA an der FHÖV zu einem Master in Jura befähigt?
Vielen Dank,
Dave
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Hallo,
in unserer Gemeinde möchte man die normalerweise erforderliche Mitbestimmung des Personalrates umgehen, indem einzelne Mitarbeiter gedrängt werden, spezielle Aufgaben freiwillig zu übernehmen.
Diese sind dazu offenbar auch bereit, warum auch immer. Auch der Personalrat schaut weg.
Ich finde das nicht in Ordnung, denn ich sehe darin eine Art Einfallstor für weitere Tricksereien und "freiwillige" Arbeiten.
Was haltet Ihr davon? Kennt Ihr so etwas?
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Hallo,
als Hochschulabsolventin (Abschluss Diplom Ing.) bin ich bei der Stadtverwaltung im Angestelltenverhältnis.
Besteht die Möglichkeit durch eine Weiterbildung/Fortbildung - ohne Referendariat - in das Beamtenverhältnis zu gelangen?
Herzliche Grüß
Sam
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Hallo,
ich stelle mal eine Frage in die Runde. Ist es möglich, dass man versetzt wird auf eine Stelle, die niedriger eingestuft ist als die bisherige und dadurch auch weniger Gehalt bekommt ? Obwohl man sich nichts hat zu schulden kommen lassen. Es geht mir nicht um die Versetzung, sondern eher um die Rückgruppierung.
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Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen,
es geht um folgenden Sachverhalt: Aktuell wurde festgestellt, dass ein ehemaliger Ortsbürgermeister (RLP) einen langfristigen Landpachtvertrag abgeschlossen hatte, mit dem Ziel, einem Landwirt die Nutzung von Wegeflächen zu ermöglichen. Hierzu gab es jedoch keinen Beschluss des Ortsgemeinderates. Rechte Dritter sind also entstanden, durch den rechtsgültigen Vertragsschluss. Das lässt sich zivilrechtlich nicht kippen. Allerdings, führt man ins Felde, sei der Gemeinde ein finanzieller Schaden entstanden. Man glaubt also im Innenverhältnis gegen den ehem. Ortsbürgermeister einen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können. M.E. ist dies doch nur möglich im Zuge eines Kommunalverfassungsrechtsstreits. Jetzt ergeben sich aber weitere Probleme: Der ehem. Ortsbürgermeister ist kein Organ mehr; die Sache trug sich jedoch während seiner Amtszeit zu. Bleibt es beim In-sich-Prozess? Wer trägt die Verfahrenskosten? Regelmäßig müsste die Gemeinde diese tragen; ändert sich das, wenn bei der Feststellungsklage herauskommt, dass er rechtswidrig gehandelt hat und einen solchen Vertrag gar nicht hätte unterfertigen dürfen? Wenn er letztlich noch zur Zahlung von Schadenersatz verdonnert werden würde, müsste er im Prinzip doch auch für die ganzen Verfahrenskosten aufkommen (so kennt man es im Privatrecht). Das ist eine sehr schwierige Materie. Hat jemand dazu vielleicht paar brauchbare Hinweise? Bin für alle Infos dankbar. Kollegiale Grüße: Haegar
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Hallo allerseits,
ich werde ab August in OL den AII beginnen. Ist hier zufällig noch jemand dabei aus dem Großraum Bremen? Ich frage wegen einer möglichen Fahrgemeinschaft.
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Bezüglich der Pauschalzahlung stellen sich mir zwei Fragen:
Was ist mit Saisonarbeitskräften, die bereits seit 2002 jährlich wiederkehrend beschäftigt waren, aber erst nach 31.10.2005 fest eingestellt wurden?
Was ist mit falsch eingruppierten MA? Bespiel: Ein MA beschäftigt seit 2003 wurde übergeleitet und in 2008 höhergruppiert. Die Eingruppierung ist gänzlich falsch gewesen. Er war als Sachbearbeiter in EG 2! Im Tarifvertrag steht allerdings nur, dass die Pauschalzahlung nur geltend gemacht wird, wenn aufgrund eines Tätigkeitswechsels höhergruppiert wird. Meiner Ansicht passt das nicht, da ich denke, dass diese MA benachteiligt sind.
Vielen Dank für Eure Antwort.
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Hallo,
ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch einschließlich Arbeitsprobe für eine Stelle im gehobenen Dienst der Bezirksregierung. Bin Betriebswirtin (Bachelor in Wirtschaft) und gelernte Verwaltungsfachangestellte (Al1). Wie kann so eine Arbeitsprobe aussehen? Ich bin dankbar für jeden Tipp.
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Hallo,
ich habe eine Frage: Im Herbst findet ein Treffen mit Personalratsmitgliedern statt. Es ist eine große wichtige Runde.
Hierfür hätten wir gerne eine "Bürokraft", die das Protokoll verfasst.
Weiß jemand wie ich zu dieser Person komme, ohne rechtliche Regeln zu verstoßen (LPVG BW) und wie diese Person bezahlt wird?
Unser Protokollführer steht nicht mehr zur Verfügung.
Danke im Voraus
Meister
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Hallo Leute,
kann hier jemand sagen, wer genau verantwortlich ist bei Baustellenabsicherungen im öffentlichen Raum beim Bauhof?
Der Mitarbeiter, der Leiter oder der Bürgermeister?
Danke
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Hallo,
wie ist der Mitarbeiter einer Verwaltung oder eines Bauhofes einzugruppieren, der mehr als 50% seiner Arbeitszeit mit der Kontrolle der städtischen Bäume verbringt? Gibt es die Möglichkeit Zulagen oder Zuschläge zu erhalten?
Vielen Dank für Antworten.
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Schon seit langem werkelt ein Seppel ohne Erfolg an der Nachbeurkundung als LP einer nach Ortsrecht im Ausland begründeten Ehe. Inzwischen sind wir schon 4 Monate in D und müssten uns allmählich mal anmelden. Bleibt dann die einmal begründete Zuständigkeit erhalten, oder müssen wir dann bei einem neuen lokal/örtlich zuständig werdenden Seppel wieder von vorn anfangen und nochmal 1 Jahr oder länger warten ??
Interessant noch, wir haben sonst nirgends irgendwelche Nichtrespektierung/Verzögerung, nicht bei Ausländerbehörde, Konsulat/Visa, Notunterkunft/Unterbringung als Paar, VerwG, zugewiesene Wohnunterkunft, Sozialgericht, Landessozialgericht, JobCenter/SGBII, Krankenversicherung/Fam.mitvers. usw.
Nur beim Seppel vom Standesamt.
Wie bei allen "ehrenwerten" Spezialisten, die eigentlich niemand braucht oder will, aber die es geschafft haben, sich den Menschen durch Gesetz aufzudrängen, und dann wie Kobolde als "Experten" überall Probleme sehen und machen.
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Hallo euch allen!
Ich bräuchte mal euren Rat.
Ich habe im Sommer 2015 das Abitur mit einem Schnitt von 2,8 beendet und mache zurzeit erstmal ein FSJ, weil ich zunächst mich zwischen einem Studium und einer Ausbildung nicht entscheiden konnte. Aufgrund des Stresses den ich besonders im Abschluss des Abiturs hatte, habe ich mich gegen ein Studium entschieden, weil ich mir nie wieder so einen Stress machen wollte(und im Studium hat man ja weitaus mehr Stress was das Lernen angeht).
Ich habe mich dann als Beamte im mittleren Dienst in NRW einmal als Verwaltungswirt(2 Jahre Ausb. Dauer) und einmal als Finanzwirt (2 Jahre Ausb. Dauer) beworben. Zusätzlich dann noch als Verwaltungsfachangestellte im Angestellten Verhältnis (3 Jahre Ausb. Dauer) beworben.
Als Beamte im gehobenen Dienst habe ich mich deshalb nicht beworben, weil ich Angst habe, ich könnte es abbrechen, da ich nicht mehr so den sehr großen Ehrgeiz dafür habe.
Ich finde das Gehalt im mittleren Dienst ehrlich gesagt auch nicht so schlecht, weil man mit 2100(Brutto) anfängt und weil die Beamten weniger Steuern zahlen (Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an) bleibt am Ende des Monats ca. 1800 Netto und davon muss man dann aus eigener Tasche noch die Private Krankenversicherung zahlen und man hat immer noch so ca. etwas über 1600 Netto übrig.
Die meisten meiner Freunde haben nach dem Abi auch eine Ausbildung angefangen: Die eine hatte ihr Abi 2012 schon gemacht und eine Ausbildung als Industriekauffrau in einem Mittelständigen Unternehmen angefangen und sie verdient jetzt nach der Ausbildung etwas mehr als 2000 Brutto macht ca. 1400 Netto. Bei meinen anderen Freunden mit Abi oder Fach Abi sieht es ähnlich aus…nur eine, die in der Bank macht, wird mit 2400 Brutto also 1600 Netto anfangen.
Ich habe jedoch bedenken, ob die Ausbildung als Beamte im mittleren Dienst wirklich besser ist als eine Ausbildung in der freien Wirtschaft?
Außerdem frage ich mich, ob ich mit Abitur angenommen werde, weil auf der Website empfohlen wurde, sich als Abiturient im gehobenen Dienst zu bewerben(aber ich möchte ja nicht ein duales Studium machen).
Sollte ich genommen werden, wüsste ich nicht, welche Ausbildung von den dreien besser ist?
Welche Ausbildung würdet ihr eher anfangen? Habt ihr eigene Erfahrungen gemacht?
Es würde mich sehr freuen, wenn ihr mir ein paar Ratschläge geben könntet.
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Hallo zusammen
ich habe eine Frage an euch: Im nächsten Jahr schließe ich den A1 in NRW ab. Kann ich mich mit diesem Abschluss dann theoretisch in jedem Bundesland bewerben oder gibt es da Einschränkungen?
Liebe Grüße
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Grüß Gott,
ich bin Angestellter in einer kleinen bayerischen Kommune und habe den Angestelltenlehrgang II (AL II) erfolgreich abgeschlossen. Dieser berechtigt/befähigt zum Warnehmen von Aufgaben vergleichbar mit dem gehobenen Dienst, also QE 2.
Nun gibt es in Bayern zumindest in der Theorie die Möglichkeit, Beamter zu werden, ohne den Vorbereitungsdienst zu durchlaufen, so genannte andere Bewerber.
Art. 4 Abs. 2 LlbG
In das Beamtenverhältnis kann auch berufen werden, wer die erforderliche Qualifikation durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat (andere Bewerber und Bewerberinnen). Dies gilt nicht für die Wahrnehmung solcher Aufgaben, für die eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung durch besondere Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist oder die ihrer Eigenart nach eine besondere Vorbildung und Ausbildung zwingend erfordern. Die Berufung anderer Bewerber und Bewerberinnen bedarf der Zustimmung des Landespersonalausschusses.
Wäre es grundsätzlich möglich durch diesen Artikel bei der Gemeinde zu bleiben und dort mehr oder weniger "nahtlos" in das Beamtenverhältnis (gehobener Dienst) zu wechseln?
Ich stelle mir das folgendermaßen vor:
- Zustimmung 1. Bürgermeister (Gemeinderat müsste bei Beamten entfallen?)
- Planstelle im Stellenplan schaffen
- Zustimmung Landespersonalausschuss
- Feststellung der Dachlawinen, Schwerpunkt sowie Qualifikationsebene (Art. 52 Abs. 2 LlbG)
Stimmt dies so oder wie würde es Eurer Meinung nach ablaufen können?
Vielen Dank und viele Grüße
Johannes
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