Kürzung der Anwärterbezüge wegen Wiederholung der Laufbahnprüfung
#1

Hallo, ich bin zur Zeit Anwärter im mittleren Verwaltungsdienst. Leider habe ich die Laufbahnprüfung nicht bestanden und werde diese nun auf eigenen Wunsch wiederholen.

Am letzten Freitag hatte ich einen Brief im Briefkasten, indem mir mitgeteilt wird, das sie mir meine Bezüge um 15% kürzen wollen.

Wenn dies allerdings gemacht wird, dann habe ich kein Geld mehr zum Leben, da ich von momentan 135€ im Monat lebe (leben muss). Und durch die Kürzung würden mir ca. 140€ fehlen.

Was habe ich für Möglichkeiten?
Und gibt es eine Möglichkeit, dass ich meine vollen Bezüge für die 5 Monate bis zur Wiederholung der Prüfung erhalte?

Danke im Voraus für eure Antworten!
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#2

Hallo Gast,

ich hätte es nicht für möglich gehalten, hab aber mal kurz eine bekannte Suchmaschine angestrengt: http://www.buzer.de/gesetz/1599/a22817.htm - § 66 BBesG sagt genau das aus. Demnach ist es rechtmäßig. Von daher sehe ich da keine Möglichkeiten für dich. Da ich auch deine Lebenslage nicht kenne (zu hohe Miete? zu hoher Lebensstandard? etc) weiß ich nicht, was ich dir anraten könnte.

Grüße und für den weiteren Weg alles Gute
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#3

Solange du in der Erstausbildung bist d.h. keine Ausbildung zuvor gemacht hast, sind gesetzlich deine Eltern dazu verpflichtet dir finanziell während der Ausbildung unter die Arme zu greifen, wenn nötig. Außnahmen gibt es natürlich immer z.B. sie selbst sind Sozialhilfeempfänger oder haben ein zu geringes Einkommen. Ansonsten vom Staat kannst du da keine Hilfe bekommen. Es gibt Ausbildungsbafög, aber als Beamtenanwärter kann man soetwas nicht beantragen.

Aber warum 135 € ??? Ich habe auch meine Prüfung nicht bestanden und muss wiederholen und hab eine Gehaltskürzung von 15%..

Ich bekomm jetzt 690,96 € Netto, das reicht mir zwar nicht, da schon allein die Miete 600 € kostet, aber meine Eltern zahlen den Rest bis zum Ende der Ausbildung.
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