Rückforderung der Anwärterbezüge
#1

Hallo Zusammen, vielleicht kann mir hier jemand helfen :-)

Ich mache gerade den BOL in einer Kommunalverwaltung in NRW. Bis jetzt habe ich von der Kommune einen sehr guten Eindruck und auch das Studium generell gefällt mir bis jetzt sehr gut. Leider laufen die Klausuren gerade gefühlt eher mittelmäßig, weshalb ich einen Zweitversuch befürchte. Prinzipiell mache ich mich deshalb nicht verrückt, aber der Gedanke nach einem verpatzten Zweitversuch arbeitslos zu sein ist schon ziemlich beängstigend. 
Vor allem, weil ich gehört habe, dass eine Kommune die Anwärterbezüge zurück verlangen kann. Plötzlich arbeitslos und dann noch tausende Euro zurück zahlen müssen? Meine absolute Horrorvorstellung. 

Ich hoffe und arbeite daran, dass es nicht so weit kommt, aber vielleicht kann jemand mit mehr Erfahrung ja mal kurz erläutern wie üblich das wirklich ist (die Durchfallquote/Abbruchquote ist ja schon ziemlich hoch) und was man machen kann, wenn der Fall wirklich eintritt.

Danke im Voraus! :-)
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#2

Soweit ich weiß, musst du die Bezüge nur dann zurückzahlen, wenn du beispielsweise ein leeres Blatt abgibst und man dir dann unterstellen könnte, du hättest dich nicht angestrengt (Stichwort "Leistungs-/Arbeitsverweigerung").

Wenn du allerdings ganz normal deine Klausuren schreibst und dann durchfällst, musst du die Bezüge nicht zurückzahlen. Dann trägt der Dienstherr nämlich das Risiko.

Und wegen Arbeitslosigkeit.. eventuell würde sich dann ggf. die Möglichkeit ergeben, dass du eine Ausbildung im mittleren Dienst machen kannst (da muss dein Dienstherr allerdings natürlich mitmachen).

Also: Sich nicht verrückt machen, sein Bestes geben und wenn es dann doch nicht reichen sollte, gibt es genügend Alternativoptionen, auch im öffentlichen Dienst.
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#3

Vielen Dank für die nette Antwort! Da schreibt sich die nächste Prüfung gleich etwas entspannter :-)
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#4

Ich kann mich # 2 nur anschließen.

Bei unverschuldetem Nichtbestehen gibt es keine Rückforderung. Allerdings sollte es bei durchschnittlicher Intelligenz, Interesse und Verständnis für die Materie sowie einem Mindestmaß an Fleiß gut machbar sein, zu bestehen. Durchfallen konnte man zumindest in meinem Studium (Kehl, schon länger her) eigentlich nur bei Blackout aufgrund Prüfungspanik oder so; das waren aber absolute Einzelfälle und soweit ich weiß, sind die später als Angestellte im Bereich des mD untergekommen. Spitzennoten waren ebenfalls sehr rar, aber die braucht es auch nicht für eine spätere Stelle.

Dazu kommt noch: Aufgrund des tatsächlichen Fachkräftemangels in der Verwaltung hast du auch ohne bestandene Prüfung beste Chancen auf einen Arbeitsplatz im Verwaltungsbereich. Klar ist, dass du kein Beamter des gD werden kannst und mD gibt es meines Wissens in der Kommunalverwaltung eigentlich nicht mehr, aber eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis ist allemal drin. In vielen Kommunalverwaltungen in der Umgebung wurden mittlerweile vollkommen fachfremde Bewerber eingestellt, weil es schlicht keine Bewerber mit Verwaltungsausbildung gibt. Da hast du auf jeden Fall einen Wissensvorsprung.
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#5

Viele Kommunen bieten - je nach zusätzlichem Berufsabschluss und Erfahrung - eine Weiterbeschäftigung im Angestelltenverhältnis mit der Möglichkeit, später den Angestelltenlehrgang 2 zu absolvieren.

Dann ist man zwar nicht Beamter des gD, aber man hat trotzdem einen guten Job.
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