Rückforderung Beamtenbezüge mittlerer Dienst
#1

Hallo, ich mach eine Ausbildung als Verwaltungswirt bei einer Stadt. Da ich jetzt die Ausbildung beenden will, frage ich mich, ob ich als Beamter im mittleren Dienst in NRW die Bezüge zurückzahlen muss. Aufhören möchte ich, da aufgrund eines laufenden Disziplinarverfahren ich keine Kraft mehr habe die Ausbildung zuende zu bringen.
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#2

Hast Du vor Ausbildungsbeginn eine Erklärung unterschrieben, dass Du einen Teil der Anwärterbezüge zurückzahlen musst, wenn Du die Ausbildung abbrichst oder nach der Ausbildung innerhalb weniger Jahre aus dem öffentlichen Dienst ausscheidest?
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#3

Das könnte sein, falls Du Anwärtersonderzuschläge bekommst. Die gibt es glaube ich bei der Feuerwehr.

Ansonsten betrifft die Pflicht zur Rückzahlung nur den gehobenen Dienst (mit Studium).

Schau in den §§ 74-76 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW).

Was ist denn passiert (Stichwort Disziplinarverfahren)? Ist das Abbrechen der Ausbildung wirklich erforderlich? Lass Dich beraten. Man kann auch später den Dienstherrn wechseln, um einen Neuanfang zu starten.
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#4

Ich befasse mich aktuell selbst mit dem Thema.

Sofern du das Beamtenverhältnis aus selbstvertretbaren Gründen verlässt, kannst du für den ausgezahlten Anwärtersonderzuschlag zur Kasse gebeten werden.
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#5

(22.01.2023, 19:58)Gast schrieb:  Ich befasse mich aktuell selbst mit dem Thema.

Sofern du das Beamtenverhältnis aus selbstvertretbaren Gründen verlässt, kannst du für die ausgezahlten Anwärtersonderzuschläge zur Kasse gebeten werden.

Wie ist es denn nun ausgegangen?
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