Rückforderung Anwärterbezüge
#1

Als Beamtenanwärter ist man verpflichtet Anwärterbezüge zurückzuzahlen, wenn die Ausbilfung vorzeitig aus einem vom Anwärter vertretenden Grund endet.
Ist das Nichtbestehen einer Prüfung dabei vom Anwärter verschuldet?

Danke
Zitieren
#2

Nur wenn dir nachgewiesen werden kann, dass du nichts für dein Studium gemacht hast. Eventuell die Fachhochschule nicht besucht hast oder erst gar nicht zur Prüfung angetreten bist.
Zitieren
#3

ein Bekannter von mir hat seine Prüfungen nicht bestanden damals und musste nie was zurückzahlen - der ist jetzt Kapitän auf hoher See (international)
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Rückforderung der Anwärterbezüge
- Rückforderung Beamtenbezüge mittlerer Dienst
- Kürzung der Anwärterbezüge wegen Wiederholung der Laufbahnprüfung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers