Hallo zusammen! Wir waren ein PR mit 5 Mitgliedern. Eine davon ist ausgeschieden, sie hatte den Posten als stellv. PR-Vorsitzende und als Schriftführer. Ist innerhalb des PR zu beschließen, wer diese Ämter nun übernimmt? Davon gehe ich aus.
Muss diese Entscheidung dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden? Damals bei der Neuwahl wurde dem Gremium zur Kenntnis gegeben, wer gewählt wurde und welches Amt diese Person ausführt.
Grüße, Susanne
Beiträge: 435
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2011
Moin,
und das passiert in welchem Bundesland?
Grüße
1887
Entschuldigung, hatte ich vergessen anzugeben: Bayern / BayPVG
Hat hierzu niemand eine Vorgehensweise bzw. eine Stelle im BayPVG/Kommentar?? Grüße, Susanne
Beiträge: 437
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2011
Hallo Susanne,
wenn ihr zwei Gruppen ( Arbeitnehmer und Beamte) im Personalrat habt muss aus jeder Gruppe ein Vorstandsmitglied gewählt werden. Aus dem Vorstand wird ein Vorsitzender und ein stellv. Vorsitzender gewählt. Art. 32 BayPVG
Wenn nun die stellv. Vorsitzende ausfällt muss aus ihrer Gruppe jemand in geheimer Wahl gewählt werden. Die Schriftführerin kann m.E. auch mit Handzeichen gewählt werden.
Ich als PRV würde so vorgehen:
Sitzungseinladung mit:
- Tagesordnungspunkt, Neuwahl eines/r stellv. Personalratsvorsitzenden
- Tagesordnungspunkt, Neuwahl eines/r Schriftführers/in
Jeweils wählen und fragen ob sie die Wahl annehmen.
Den Bürgermeister darüber informieren.
Ich richte alle Schreiben des Personalrats an den Bürgermeister und nicht an den Gemeinderat.
Gruß
Roland
Hall Roland,
wir haben keine Vertreter einer bestimmten Gruppe. Bei der PR-Wahl letztes Jahr haben sich nur Beschäftigte zur Wahl aufstellen lassen, kein einziger Beamter.
Wo steht dies, dass der stellv. Vorsitzende in geheimer Wahl zu wählen ist?
Vielen Dank für deine Antworten! lg, Susanne
Beiträge: 437
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2011
Hallo,
bei uns ist es auch so. Wir haben auch nur Arbeitnehmer im PR.
Art.32 Abs. 2 BayPVG:
Der Personalrat wählt mit einfacher Stimmenmehrheit in geheimer Wahl aus den Mitgliedern des Vorstands einen Vorsitzenden und bis zu zwei stellv. Vorsitzende.
Wir haben auch keinen "Vorstand" gebildet.
Die, die sich als Vorsitzende oder stellv. Vorsitzende zur Verfügung gestellt haben oder vorgeschlagen wurden standen zur Wahl und wurden geheim gewählt.
lg
Wir hatten in nicht geheimer Wahl die neuen Ämter besetzt. Bedeutet dies, dass der Beschluss nichtig ist? Susanne
Beiträge: 437
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2011
Wenn euch jemand ans Bein pinkeln will könnte er m.E. die Wahl anfechten.
Wird aber mit Sicherheit keiner tun. Ich würde die Sache nicht so eng sehen.