22.11.2012, 08:57
Hallo!
Ein fiktiver Fall!!!
Eine Person wird als Beschäftigter im Land NRW eingestellt und hat demnach auch einen gewissen Urlaubsanspruch. Nach 1 1/2jähriger Tätigkeit wird er als Beamter auf Widerruf im laufenden Jahr zum 01.07. verbeamtet. Sein bis dato erworbener Urlaubsanspruch von 10 Tage im Beschäftigungsverhältnis würde verfallen so die Aussage weil sein Beschäftigungsverhältnis zum 30.06. endet und er ins Beamtenverhältnis wechselt.
Ist es richtig, dass Anspruch auf Urlaub nicht mit ins Beamtenverhältnis übernommen werden kann. Es handelt sich dabei um ein und denselben Dienstherrn.
Und bei dieser Frage gleich hinterher, wie sieht es mit Mehrarbeitsstunden aus die als Beschäftigter geleistet wurden??
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da die Zeit etwas drängt.
Danke!
Ein fiktiver Fall!!!
Eine Person wird als Beschäftigter im Land NRW eingestellt und hat demnach auch einen gewissen Urlaubsanspruch. Nach 1 1/2jähriger Tätigkeit wird er als Beamter auf Widerruf im laufenden Jahr zum 01.07. verbeamtet. Sein bis dato erworbener Urlaubsanspruch von 10 Tage im Beschäftigungsverhältnis würde verfallen so die Aussage weil sein Beschäftigungsverhältnis zum 30.06. endet und er ins Beamtenverhältnis wechselt.
Ist es richtig, dass Anspruch auf Urlaub nicht mit ins Beamtenverhältnis übernommen werden kann. Es handelt sich dabei um ein und denselben Dienstherrn.
Und bei dieser Frage gleich hinterher, wie sieht es mit Mehrarbeitsstunden aus die als Beschäftigter geleistet wurden??
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da die Zeit etwas drängt.
Danke!