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Geschrieben von: Russel Jack, 22.01.2013, 13:36, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo Kommunale!

Ich beschäftige mich schon seit über einem Jahr damit, meinen Dienstherrn zu wechseln. Leider blieben bis heute alle Bewerbungen erfolglos. Zum einen antwortete man mir, ich sei zu hoch qualifiziert, andere teilten mir mit, dass derzeit nun doch keine freie Stellen in meinen gewünschten Aufgabenbereichen vorhanden sind.
Ein guter Bekannter sagte mir, dass es derzeit wohl schwer sei, als Beamter (bin in der Bauverwaltung tätig) eine freie Stelle zu finden. Entweder es wird intern ausgeschrieben, wo man allerdings sehr geringe Chancen hat, wenn diese dann doch noch öffentlich gemacht werden. Ein Vorschlag seinerseits war jedoch, dass ich meine Anstellung als Beamter aufgeben könne und mich als Angestellter bewerben könne. Ich muss dazu noch ausführen, dass ich heuer in meinem 22 Dienstjahr als Beamter tätig bin.
Kann mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich mich verhalten könnte und was passiern würde und letztlich auch müsste, wenn ich meinen Beamtenstatus aufgeben würde? Wer muss dann die Pflichtzahlungen zu den einzelnen Versicherungen leisten?
Vielen Dank für Eure Meldungen!!!

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Geschrieben von: Russel Jack, 22.01.2013, 13:27, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (7)

Hallo, liebe Kommunale!
Nach wie vor habe ich große Probleme mit unserer Bürgermeisterin. Auch im neuen Jahr hat sich bisher nichts geändert. So habe ich Sie heute wiederum angefragt, wann ich denn eine Abschrift der amtsärztlichen Untersuchung vom Frühjahr letzten Jahres bekommen könne. Da ich bereits fünf mal (!) um eine Kopie gebeten habe, diese mir auch zugesagt wurde (auch unter Zeugen) habe ich bis dato nichts in den Händen.
Zur Vorgeschichte: Ich war ab dem Sommer 2011 bis zum Frühjahr 2012 dienstunfähig wegen Erschöpfungssyndromen. Nach drei Wochen wieder im Dienst (!) musste ich mich bei meinem Amtsarzt vorstellen. Dieser fragte mich erst mal, weshalb ich denn da sei. Ich erzählte ihm meine ganzen Leiden und Gebrechen (habe mehrere Behinderungen von max. je 30%) und auch vom Erschöpfungssyndrom. Es gab bei ihm keine Untersuchungen; er schrieb sich nur ein paar Sachen auf, die ich ihm erzählte.
Nachdem nun der amtsärztliche Bericht bei meiner Chefin einging, gab es kurze Zeit darauf ein Gespräch mit mir und anderen Kollegen. In diesem wurde angeblich aus dem Bericht zitiert, dass ich zukünftig ja sowieso nicht belastbar wäre. Meiner Bitte um Abschrift wurde zwar entsprochen, jedoch habe ich sie bis heute nicht.
Beim Amtsarzt nachgefragt, ob diese mir nicht eine Kopie schicken könnten, erhielt ich nur die Aussage, ich könne sie mir ja von meiner Chefin holen.
Welchen Tipp könnt Ihr mir geben? Meine Chefin mauert, vom Amtsarzt bekomme ich auch nichts. Welche Mittel hätte ich, da mich der Inhalt es amtsärztlichen Berichtes ja doch schon interessiert.

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Geschrieben von: Charly91, 21.01.2013, 13:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin ganz neu hier und habe auch prompt eine Frage.

Wir bestehen aus 3 PR Mitgliedern, das Ersatzmitglied fällt Krankheitsbedingt länger aus.

Da mich die beiden Vorsitzenden sowieso gerne aus der PR Arbeit raushalten, werde ich nun erneut stutzig.

Ein Kollege bat darum das ich bei einem von Ihm gewünschten Termin mit als PR Mitglied beisitze, zusammen mit dem 1. Vorsitzenden.

Der 1. Vorsitzende verneinte dieses aufgrund meines Beschäftigungsverbotes wegen Schwangerschaft. Darf er das? Und wen es so ist, müssen dann nicht neuwahlen stattfinden, da das Ersatzmitglied auch längerfristig ausfällt???

Um Antworten freue ich mich sehr Smile

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2013, 13:06, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo,

ich glaube ich habe eine ganz doofe Frage.

Ich bin wegen Schwangerschaft vom Arbeitgeber Beschäftigungsbefreit, wie handhabt man das im PR ?
Wir bestehen zur Zeit aus 3 PR Mitgliedern 81.Vorsitzender, 2 Vorsitzende und ich), das Ersatzmitglied fällt Krankheitsbedingt länger aus.

Nun hat ein Arbeitskollege den Wunsch geäußert das ich bei einm Gespräch mit dem 1. Vorsitzenden beisitzen soll, dieses wurde wohl verneint wegen meiner Beschäftigungsbefreiung/verbot.

Ansich ist die Arbeit im PR sehr frustrierend, ich bekomme keinerlei Informationen , auch werden die Sitzngen nur spradisch abgehalten, so nach "Bdarf".

Mir gehts jetzt allerdings darum , ob ich im PR weiter tätig sein kann trotz der Schwangerschaft.

Freue mich auf Antworten - Bundesland wäre S-H

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2013, 01:02, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (15)

Hallo, ich habe eine Einladung bekommen für ein Gruppenauswahlverfahren bzw. Vorstellungsgespräch nach einem Einstellungstest(den ich erfolgreich gemeistert habe).
Nun weiß ich nicht was auf mich zu kommen wird. Ich möchte die Stelle unbedingt haben.
Ich hoffe ihr könnt mir paar Beispiele geben. Das ist für eine Ausbildung im Rathaus als Verwaltungsfachangestellte.

Diesen Dienstag ist der Termin. Ich habe schon gelernt, aber vielleicht könntet Ihr mir paar Tipps geben. Danke schon mal im Voraus.

mfg Anke Icon_wink

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Geschrieben von: Martimariatim, 20.01.2013, 19:35, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Beschäftigte (allein 3200 Beschäftigte in Brandenburg) in Bürgerarbeit können erhebliche Lohnnachforderungen stellen. Erhebliche finanzielle Auswirkungen des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zu subventionierten Arbeitsverhältnissen im Modellprojekt "Bürgerarbeit", die sich in jedem Einzelfall auf voraussichtlich mindestens 400 EUR brutto monatlich belaufen.
Zügige Geltendmachung erforderlich, weil die Ansprüche ansonsten verfallen.


Die Vergütung der Beschäftigten in Bürgerarbeit richtet sich nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 15. Januar 2013 - VG 21 K 1480/12.PVL – nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD), weil der TVöD diese Beschäftigten nicht von dessen Anwendungsbereich ausnimmt.

Beschäftigte in Bürgerarbeit sind zuvor arbeitslos gewesene Arbeitnehmer, die Arbeitsverhältnisse mit öffentlichen Arbeitgebern begründen konnten, weil solche Arbeitsverhältnisse im Rahmen des Modellprojekts "Bürgerarbeit" mit Bundesmitteln gefördert werden.

Die Finanzierung der unter dieser Bezeichnung begründeten Arbeitsverhältnisse erfolgt durch Zuschüsse des Bundes zum Arbeitsentgelt und zum Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers. Der Zuschuss beträgt maximal 1.080 EUR/Monat und darf nicht höher sein als das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt nebst Arbeitgeber-Sozialversicherungsaufwand. Ferner ist Voraussetzung für die Förderung, dass die von den Arbeitnehmern zu verrichtenden Dienste im Sinne des § 261 Abs. 1 SGB III "zusätzlich" und "im öffentlichen Interesse" sind.

Tatsächlich erfolgte durch den öffentlichen Arbeitgeber in dem Verfahren aber lediglich eine Vergütung in Höhe des Zuschusses, also in Höhe von 1.080 EUR brutto, obwohl es sich ausdrücklich nur um einen Zuschuss und nicht um die Gesamtvergütung handeln sollte. Folge der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam ist, dass jeder Bürgerarbeiter mindestens eine weitere Vergütung in Höhe von 419,50 EUR brutto im Monat verlangen kann, weil die niedrigste Grundvergütung nach Entgeltgruppe 1 TVöD 1.499,50 EUR beträgt. Mit der Sonderzahlung Ost sind es sogar 1.520,49 EUR. In Betracht kommt aber auch ein höherer Vergütungsanspruch wenn es sich um eine qualifiziertere Tätigkeit, die höher einzugruppieren ist, handelt.

Der TVöD sieht zur Anspruchsgeltendmachung eine sechsmonatige Ausschlussfrist vor. Die Ansprüche müssen also zügig geltend gemacht werden.

Uns liegen die Entscheidungsgründe noch nicht vor. Der Beschluss ist mit der Beschwerde anfechtbar. Sicher ist aber, dass jetzt jeder Beschäftigte in Bürgerarbeit, der sich eine höhere Vergütung sichern möchte, zwingend die Ansprüche schriftlich geltend machen muss, damit die Ansprüche nicht verfallen. Ansprüche, die älter als sechs Monate sind, sind bereits verfallen. Wenn sich die öffentlichen Arbeitgeber sträuben, die Ansprüche zu erfüllen, muss notfalls jeder Einzelne seine Ansprüche vor den Arbeitsgerichten geltend machen.

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Geschrieben von: Gast, 20.01.2013, 07:23, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,
ich habe für meinen Vater der Angestellter im öffentlichen Dienst ist durch Recherchen im Internet etc. herausgefunden das ihm für mich noch Kindergeld zusteht. Dieses hat er nun zum Dezember letzen Jahres auch genehmigt bekommen. Er bekam eine Nachzahlung. Die Summe ist unwichtig bzw. die Zeit oder?
Nun komme ich zu meinem wesentlichen Punkt steht ihm noch der Ursprüngliche Ortszuschlag zu. Mein SB Ausweis mit 90 % G und B ist ab 2001 gültig und ich bin 37.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?

mfg

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Geschrieben von: Gast, 20.01.2013, 01:13, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (12)

Hallo zusammen,

ich würde gerne Eure Meinung/Rat hören.
Ich habe die Möglichkeit zwischen mehreren Ausbildungsstellen in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (Mittlere Beamtenlaufbahn (bei einer Bezirksregierung, einem Kreis und einer Stadt)) zu wählen und kann mich nicht entscheiden.

Deswegen würde ich gerne von Insidern wissen, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Verwaltungen Eurer Meinung nach haben.
Vor allem wo die Aufstiegschancen, nach der Ausbildung, höher sind, würde mich diesbezüglich interessieren und wo die Arbeit anstrengender und unpersönlicher ist.

Über eine Entscheidungshilfe würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und lieben Gruß


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Geschrieben von: Gast, 19.01.2013, 09:19, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (5)

Hallo,

wir sind eine Gemeinde von ca. 1800 Einwohnern in Rheinland Pfalz.
Im Jahre 2010 fand die letzte Rechnungsprüfung statt für das Jahr 2008.
Bis dato, trotz mehrmaliger Nachfragen bei der zuständigen Behörde, hat sich nichts getan,
obwohl laut Kommunalbrevier Rheinland Pfalz eine Rechnungsprüfung spätestens im Folgejahr
abgeschlossen sein muss.

Im Jahre 2009 wurde auf die Doppik umgestellt. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2013
und es liegt bis dato noch keine Eröffnungsbilanz vor.

Was ist Eure Meinung dazu, wie kann man nach eurer Meinung dagegen angehen?

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Geschrieben von: Gast, 18.01.2013, 21:03, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (10)

Hallo zusammen,

ich würde gerne Eure Meinung/Rat hören.
Ich habe die Möglichkeit zwischen mehreren Ausbildungsstellen in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (Mittlere Beamtenlaufbahn (bei einer Bezirksregierung, einem Kreis und einer Stadt)) zu wählen und kann mich nicht entscheiden.

Deswegen würde ich gerne von Insidern wissen, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Verwaltungen Eurer Meinung nach haben.
Vor allem wo die Aufstiegschancen, nach der Ausbildung, höher sind, würde mich diesbezüglich interessieren.

Über eine Entscheidungshilfe würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und lieben Gruß

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Geschrieben von: Gast, 18.01.2013, 18:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo Allerseits!

Folgendermaßen sieht es bei mir aus:

Ich habe die Möglichkeit mich in den max. nächsten 1-2 Jahren verbeamten zu lassen. Ich hab schon viel Pro/Kontra Material zusammengetragen, wobei ich feststellen muss dass ich für mich, keine Punkte sehe die DEN Ausschlag für eine Verbeamtung hergeben.

Profil:
- 23 Jahre
- schwerbehindert
- angestellt bei einer obersten Bundesbehörde
- unbefristeter AV
- EG 6 Stufe 2
- mittlerer Dienst
- Single

Ich kann, wie oben erwähnt, mittelfristig einen BSB Posten übernehmen sofort als Beamter auf Probe in A6 Stufe 1 eingegliedert werden kann.

Geldfrage – Das größte Fragezeichen
Ich bin leider nur mD. Wäre ich gD könnte ich ja theoretisch bis A13 aufsteigen,
wobei das Geld von A10 ja schon immens anders wäre.
Allerdings möchte ich nicht in den gD
(Berufsschule in der Ausbildung fiel mir schon schwer, da will ich nicht wissen wie es bei einem Hochschulstudium aussieht, zumal ich auch gar nicht die Anforderungen habe)

D.h. bei max. A9 wäre bei mir irgendwann Schluss.
Bei uns im Haus könnte ich als TB max. eine Stelle bis EG 8 bekommen
(sofern eine Stelle frei ist und sie auch bekommen würde).

Rechenbeispiel gem. StaBa „Verdienste und Arbeitskosten“ 2012/2013:
Momentan EG 6 Stufe 2 = 2.256  max. EG 8 Stufe 6 = 2.854 €
Übergang entspr. A6 Stufe 1 = 1.974 €  max. A9 Stufe 8 = 3.109 €

Natürlich muss ich durch die entsprechenden A-Gruppen + Stufen erst einmal durch. Bis dahin sind die Bezüge ja noch längst nicht so hoch.
Wenn ich das jetzt so richtig dargestellt habe finde ich, dass ich als Beamter im mD keinen großen Vorteil davon habe oder?

Steuern:
Gut, GRV + AV fallen weg, allerdings wenn ich mich dafür privat versichern lasse, kann das im Endeffekt ja nur einen geringen bis gar keinen spürbaren Unterschied machen. Zwar übernimmt der AG die Hälfte, aber da Privat ja von Haus aus doch sehr teuer ist weiß ich gar nicht ob das sich so viel nimmt.

„Unkündbarkeit“:
Was das angeht finde ich, dass man als festangestellter TB ebenfalls fast "unkündbar" ist, sofern man nicht schlimme Sachen angestellt hat.
Zumal man als Beamter bestimmt auch gekündigt werden kann sofern er wirklich was Härteres verbrochen hat. Meiner Meinung zieht das Argument einfach nicht.

Positiv
- Das mit der Pension hört sich gut an

Neutral
- günstigere Hauskredite/Kredite?  Kann ich z.Z. u. längerfristig sowieso nichts mit anfangen
- PKV Absicherung der Familie  Kann ich z.Z nichts mit anfangen

„Negativ“? – Empfinde ich persönlich nicht schlimm bzw. könnte gut damit leben

Streikverbot
 käme mir sowieso nicht in den Sinn (auch als TB nicht…)
41 Std. Woche (wobei Schwerbehinderte dies sogar etwas drücken können)
 kenne mich in Überstunden machen bereits gut aus, daher kein Problem. Zumal
auf die Woche verteilt es nur ca. eine ½ bis ¾ Std. mehr sein dürfte
"Abtretung" gewisser Grundrechte
 m.M. mehr Schein als Sein
Krankheitskosten vorstrecken
 das Geld bekomme ich doch eh wieder. Plus/Minus Null also.
Schlechtes Image als Beamter
 kratzt mich am allerwenigsten von allen Punkten





Negativ – Empfinde ich bedenklicher
 Abordnung auf eine höherwertige Tätigkeit ohne dafür entsprechend höher bezahlt zu werden
 wenn ich hier richtig liege, weniger Lohnerhöhungen
 Abordnung an einen Arbeitsplatz/Dienstort (wobei das auch schon wieder bei Schwerbehinderten schwieriger ist bez. Dienstort)

Frage:
 entgegen mancher Äußerungen bekommen doch Beamte Weihnachtsgeld von 60% des Monatslohns oder?



Würdet ihr mir dennoch empfehlen mich verbeamten zu lassen oder nicht?


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Geschrieben von: Gast, 18.01.2013, 10:32, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (19)

Hallo!

Gibt es hier auch jemanden aus NRW, der sich im 3. Ausbildungsjahr (Verwaltungsfachangestellte) befindet und kommenden Juni die Abschlussprüfungen schreibt?

Falls ja, habt ihr Tipps oder irgendwelche hilfreiche Informationen über die Prüfungen? Evtl. in welchen Fächern wir die schreiben & was ihr alles lernt ?

Vielen Dank im Voraus!

LG Mel Icon_cool


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Geschrieben von: Gast, 17.01.2013, 21:50, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (3)

Hallo,

ich habe Heute eine Einladung zum Einstellungstest für den gehobenen Justizdienst bekommen.

Ich hab schon ein bisschen gegooglet aber die meisten Beiträge sind veraltet.

Ich wollte wissen ob jemand im OLG Frankfurt schon mal so einen Test gemacht hat und was alles so dran kommt.

Auf dem Info Blatt sind folgende Aufgaben aufgeführt.

- Sprachliches Denken
- Rechnerisches Denken
- Logisches Denken
- Komplexes Denken
- Arbeitsverhalten
- Belastbarkeit/ Konzentration
- Allgemeines Wissen
- Rechtsanwendung

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jmd weiter helfen könnte. Smile

gruß



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Geschrieben von: Gast, 16.01.2013, 15:48, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (21)

Bayern - BayPVG

Hallo! Kann mir jemand sagen, ob folgendes Anliegen überhaupt den Personalrat betrifft?

Die Abfallkörbe in unserer Gemeinde sind jeden Sonntag zu leeren (soweit mir dies berichtet wurde). Die Mitarbeiter des Bauhofes konnten sich bis jetzt freiwillig in eine Liste eintragen. Anscheinend stellen sich zu wenige Mitarbeiter zur Verfügung, diese Tätigkeit zu übernehmen (wird selbstverständlich bezahlt).

Nun hat, angeblich der Bürgermeister, angeordnet, dass diese Sonntagsdienst funktionieren muss und jeder Mitarbeiter des Bauhofes alphabetisch diese Tätigkeit zu übernehmen hat.

Welche Rechte hat hier der PR? Müsste man noch mehr Informationen einholen, um beurteilen zu können, ob der PR hier Mitsprache- oder Mitbestimmungsrechte hat?

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Für mich ist es noch schwer zu beurteilen, welche Themen im PR zu behandeln sind und welche Befugnisse wir haben. Nicht, dass man über etwas entscheidet und man hätte gar nicht das Recht dazu gehabt.

Grüße Susanne

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Geschrieben von: Gast123, 12.01.2013, 15:03, Forum: TVöD, Antworten (5)

Ein Beschäftigter ist z. B. in EG 5, 6, 8 TVöD (Anlage 1 BAT Vergütungsgruppe VII, VI, V) eingruppiert. Das Aufgabengebiet erstreckt sich aber um Weiten hinaus. Es gibt in dieser Behörde keine Stellenbeschreinungen bzw. -bewertungen. Nur Anhand des BAT Anlage 1.

Wie formuliert man einen Antrag auf Überprüfung der derzeitigen Stellenbeschreibung /-bewertung sowie die Neubewertung der Stelle mit Antrag auf Höhergruppierung? Die Arbeiten, die tagtäglich ausgeübt werden, sind dokumentiert und können mit dem Antrag beigefügt werden.

Benötige dieses für die Personalratstätigkeit. Vielen Dank!

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