Beigeordnete
#1

Frage: Wie sieht es eigentlich in Gemeinden im Land Brandenburg aus, die weniger als 15000 Einwohner haben? In unserer Gemeinde mit 12000 Einwohnern haben wir einen Bürgermeister (Beamter) und zwei Fachbereichsleiter (Angestellte). Diese haben jeweils Fachdienste zu leiten und sind so auch dem Bürgermeister unterstellt und vertreten ihn in Abwesenheit. Nun sollen diese beiden Personen in Form einer Höhergruppierung einen Beigeordneten gleichgestellt werden. Sie sind aber keine gewählten Beigeordneten. Der Personalrat will die Zustimmung verweigern. Wer hat Erfahrung und kann mir Hinweise geben ob der Bürgermeister dies so festlegen kann?

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#2

Moin,

seid ihr überhaupt in der Mitbestimmung? Zumindest beim Personalchef würde ich das bezweifeln (§ 62 LPersVG). AT Verträge kann der Bürgermeister schließen (wenn er die Entscheidungskompetenz und Gründe dafür hat).

Grüße
1887
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#3

Lt. § 63 PVG haben wir als PR in Fragen der Höhergruppierung mitzubestimmen. Denn wie gesagt, beide sind Fachbereichsleiter - im Angestelltenverhältnis und keine Beamte. An ihren Aufgabenfeld ändert sich nichts. Sie sollen nur höhergruppiert werden weil sie den Bürgermeister in Abwesenheit vertreten und ihnen somit ein hohes Maß an Verantwortung obliegt.
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#4

Wieso verweigert ein Personalrat eine solche Entscheidung überhaupt? Ich dachte ihr sollt euch für die Arbeitnehmer einsetzen. Ist doch ne feine Sache wenn die Leute mehr Geld bekommen. Und einen Nachteil für andere Arbeitnehmer kann ich nicht erkennen.

MfG
derFlinkeFinger
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