Umsatzsteuerpflicht für interkommunale Zusammenarbeit u. Beistandsleistungen
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Hallo liebe Kollegen,

hat ihr euch schon mit der Problematik "Umsatzsteuerpflicht für interkommunale Zusammenarbeit u. Beistandsleistungen" befasst. Laut Info des DStGB soll am 11.04.2013 eine Entscheidung über die Veröffentlichung des Urteils gefällt werden. Wie sieht es mit einer Übergangsfrist aus, nach der man nocht nach alten Recht verfahren kann. Hier schwirren mir zwei Jahreszahlen 2017/2018 durch den Kopf. Hat jemand ein ähnliches Problem mit der Vermietung einer Sporthalle; vorwiegend dem Gebäudeanteil. Wie würden gerne die Option der Besteuerbarkeit der Sporthalle ziehen, da wir im investiven Bereich / Sanierung in den Vorsteuergenuss kommen möchten.

Habt ihr Erfahrungen bzw. neue Erkenntnisse.

Gruß
KassenCharly
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