Stellenbeschreibung Änderung durch AG?
#1

Hallo,
da wir hier in unserer Gemeinde unterschiedliche Eingruppierungen haben hat der GR den BM beauftragt, eine Prüfung durch die GPA durchführen zu lassen.
Nachdem ich meine Stellenbeschreibung abgegeben habe, bekam ich die Mitteilung, dass diese Beschreibung noch mit dem AG durchgesprochen wird, wahrscheinlich um einige Punkte zu "verbessern", natürlich im Sinne des AG, der gegen eine Höhergruppierung meiner Stelle ist, obwohl alle anderen KV in der Umgebung besser bewertet sind.

Darf der AG verlangen, die Stellenbeschreibung zu ändern?

Wer hat hierzu Erfahrungen gemacht oder weiss Bescheid??

Danke im Voraus
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#2

Moin,

bewertungsrelevant sind die auszuübenden nicht die ausgeübten Tätigkeiten. Das bedeutet, die Tätigkeiten, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zuweist, die hat er tarifgerecht zu bezahlen. Insofern sollte die Arbeitsplatzbeschreibung auch vom Vorgesetzten und nicht vom Arbeitnehmer gefertigt werden.

Grüße
1887
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#3

Moin,

das kann aber nicht ganz richtig sein. Denn die GPA hat an die AN entsprechend auszufüllende Bögen verteilt, die jeder AN (und nicht Vorgesetzter) selbst ausfüllen muss.

Hier werden die Tätigkeiten beschrieben, die man ausübt - und die kann man natürlich auch nur ausüben wenn dies vom AG aus zugewiesen sind.

Gruss
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#4

Moin,

der Arbeitgeber kann so vorgehen (für geschickt halte ich es nicht). Entscheidend ist am Ende aber das was er auch authorisiert. In der Regel reicht nach den innerorganisatorischen Regelungen auch nicht die Unterschrift des Vorgesetzten, da diese (in der Regel) nicht Vorlageberechtigt bei den Personalräten sind.

Zitat:Hier werden die Tätigkeiten beschrieben, die man ausübt - und die kann man natürlich auch nur ausüben wenn dies vom AG aus zugewiesen sind.

Das ist nicht richtig. Das Verständnis, was muss der Arbeitnehmer auf seinem Arbeitsplatz erledigen, differiert nicht nur gelegentlich von dem was der Vorgesetzte übertragen hat. Wäre es nicht so, würde es so einige Rechtsstreite nicht geben.

Grüße
1887
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#5

S10347
ich bin grundsätzlich dagegen, dass Stellenbeschreibungen von nicht geschultem Personal gefertigt werden. Ich denke richtige Ergebnisse werden nur erzielt, wenn eine Komission mit geschultem Personal bestehend aus AG, PR und evt. externen Beratern die Stellenbeschreibungen und -Bewertungen macht. Die Methode von den AN (ungeschult) eine Beschreibung machen zu lassen führt dazu, dass beweertungsrelevante Begriffe oder Dsrstelung fehlen. Eine Bewertung durch die GPA ohne dass mit den Stelleninhabern ausführlich gesprochen wird führt genauso zu falschen Ergebnissen. Da hilft nnur ein fitter PR.
Gruß pumukel
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#6

Zitat:ich bin grundsätzlich dagegen, dass Stellenbeschreibungen von nicht geschultem Personal gefertigt werden.
Ich bin grundsätzlich dafür, dass die Stellenbeschreibung vom Arbeitnehmer und den Vorgesetzten erstellt wird. Der PR oder gar externe Berater sollten damit gar nichts zu schaffen haben.

Zitat:Die Methode von den AN (ungeschult) eine Beschreibung machen zu lassen führt dazu, dass beweertungsrelevante Begriffe oder Dsrstelung fehlen.

Genau das ist der Fehler, es können in einer Arbeitsplatzbeschreibung keine "bewertungsrelevanten" Begriffe fehlen. Denn die Arbeitsplatzbeschreibung soll die auszuführenden Tätigkeiten wiederspiegeln und nicht Begriffe enthalten, von denen man meint, dass diese für eine Bewertung dienlich sind. Der größte Fehler den man machen kann ist nämlich, so etwas reinzuschreiben wie:

- Die Tätigkeiten werden alle komplett selbständig ausgeführt (in der Annahme, dass dadurch selbständige Leistungen vorliegen)

- Die Tätigkeit xyz erfordert gründliche und vielseitige Fachkenntnisse.

- Bei der Tätigkeit xyz liegt ein besonderes Maß an Verantwortung vor

- usw. usw.

Jeder Stellenbewerter sieht auf dem ersten Blick, was man da versucht und wird schmunzeln. Es führt eher zum Gegenteil von dem was man erwartet, denn der Eindruck entsteht, dass Beschreibung geschönt wurde. Der Arbeitnehmer weiß doch am besten was er macht und listet alles ganz normal auf. Wenn irgendwas davon dann nicht mehr ausgeführt werden soll (weil vielleicht nie richtig zugewiesen), dann sollte das vom AG auch gestrichen werden.


Zitat:Eine Bewertung durch die GPA ohne dass mit den Stelleninhabern ausführlich gesprochen wird führt genauso zu falschen Ergebnissen.

Hier stimme ich dir zu. Eine Bewertung nach Aktenlage ist immer ein ganz schlechter Ausgangspunkt, meistens für den Beschäftigten.

Gruß
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