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Anwendung § 18 BBesG für Kommunalbeamte in NRW
Gast
-
#1
01.04.2013, 11:16
Kann ich als Kommunalbeamter die Bewertung meiner Stelle als unmittelbares Recht des § 18 BBesG einfordern ?
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1887
Mentor
Beiträge: 470
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2011
#2
02.04.2013, 08:17
Moin,
nein, jedenfalls keines, dass der Tarifautomatik nahekommt. Vgl.
http://www.michaelbertling.de/beamtenrec...ertung.htm
Grüße
1887
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