Anwendung § 18 BBesG für Kommunalbeamte in NRW
#1

Kann ich als Kommunalbeamter die Bewertung meiner Stelle als unmittelbares Recht des § 18 BBesG einfordern ?
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#2

Moin,

nein, jedenfalls keines, dass der Tarifautomatik nahekommt. Vgl. http://www.michaelbertling.de/beamtenrec...ertung.htm

Grüße
1887
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