Gehalt im öffentlichen Dienst: TVöD, TV-L und Beamte im Vergleich

Das Gehalt im öffentlichen Dienst unterscheidet sich je nach Tarifvertrag, Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe und Berufsbild erheblich. Während Tarifbeschäftigte nach dem TVöD (Bund und Kommunen) oder dem TV-L (Bundesländer) bezahlt werden, erhalten Beamtinnen und Beamte eine gesetzlich geregelte Besoldung.

Gehalt im öffentlichen Dienst – Das Wichtigste auf einen Blick:
• Angestellte (TVöD / TV-L): Bezahlung nach Entgeltgruppen (E 1 bis E 15) und Erfahrungsstufen (1 bis 6) inklusive Sozialabgaben und betrieblicher Zusatzversorgung (VBL/ZVK).
• Beamtinnen & Beamte: Alimentation nach Besoldungsgruppen (A 6 bis A 16) ohne gesetzliche Sozialabgaben, jedoch mit Eigenbeiträgen zur privaten Krankenversicherung (PKV).
• Gehaltsspanne: Typische Bruttogehälter bewegen sich zwischen etwa 2.500 Euro (Einstieg einfacher Dienst) und über 7.000 Euro monatlich (höherer Dienst / Führungsämter).

Gehalt im öffentlichen Dienst: Orientierung nach Qualifikationsebenen

Die folgende Übersicht zeigt die typischen monatlichen Einkommenskorridore im öffentlichen Dienst je nach Vorbildung und Laufbahnebene:

Qualifikationsebene Entgeltgruppe (Tarif) Besoldungsgruppe (Beamte) Typisches Gehalt (brutto)
Einfacher Dienst E 1 bis E 4 A 3 bis A 6 ca. 2.400 bis 3.000 Euro
Mittlerer Dienst E 5 bis E 9a A 6 bis A 9 ca. 2.800 bis 4.200 Euro
Gehobener Dienst E 9b bis E 12 A 9 bis A 13 ca. 3.600 bis 5.600 Euro
Höherer Dienst E 13 bis E 15 A 13 bis A 16 ca. 4.800 bis 7.500 Euro

TVöD vs. Beamte: Systemunterschiede im Überblick

Der wichtigste Unterschied zwischen Angestellten und Beamten liegt in den gesetzlichen Abzügen und der Alterssicherung:

Vergleichsmerkmal Tarifbeschäftigte (TVöD / TV-L) Beamtinnen und Beamte
Rechtsgrundlage Privatrechtlicher Arbeitsvertrag, Tarifverträge Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, Besoldungsgesetze
Eingruppierung Entgeltgruppen (E 1 bis E 15) und Stufen (1 bis 6) Besoldungsgruppen (A-, B-, W-, R-Besoldung) und Erfahrungsstufen
Sozialabgaben Voll versicherungspflichtig (Rente, Pflege, ALV, GKV) Keine gesetzlichen Sozialabgaben
Krankenversicherung Gesetzliche Krankenkasse (bzw. freiwillig versichert) Staatliche Beihilfe (50 bis 70 %) plus private Restkostenversicherung (PKV)
Altersvorsorge Gesetzliche Rente plus Zusatzversorgung (VBL / ZVK) Staatliche Beamtenpension (Ruhegehalt)
Netto-Effekt Netto vom Brutto durch Sozialabgaben spürbar geringer Höherer Nettoanteil vom Brutto, PKV-Beitrag muss abgezogen werden

Einen ausführlichen Systemvergleich finden Sie hier: Beamte und Angestellte im direkten Vergleich

Entgeltgruppen im TVöD: Tätigkeiten und Verdienst

Die Entgeltgruppen im TVöD richten sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung und setzen eine entsprechende Ausbildung oder ein Studium voraus:

Entgeltgruppe Typische Tätigkeiten und Anforderungen Monatsgehalt (brutto)
E 1 bis E 3 Einfachste Tätigkeiten, Hilfskräfte, Botendienste, Reinigung ca. 2.400 bis 2.900 Euro
E 4 bis E 5 An- und ungelernte Hilfssachbearbeitung, handwerkliche Vorarbeiten ca. 2.700 bis 3.400 Euro
E 6 bis E 8 Sachbearbeitung mit dreijähriger Berufsausbildung (z. B. Verwaltungsfachangestellte) ca. 3.000 bis 3.900 Euro
E 9a bis E 9c Selbstständige Sachbearbeitung, Fachkräfte mit Weiterbildung (Angestelltenlehrgang II) ca. 3.400 bis 4.900 Euro
E 10 bis E 12 Gehobene Fach- und Leitungsaufgaben, Bachelor- bzw. Fachhochschulabschluss ca. 4.000 bis 5.900 Euro
E 13 bis E 15 Wissenschaftliche Aufgaben, Abteilungs- und Amtsleitung, Master- bzw. Uni-Abschluss ca. 4.800 bis 7.500 Euro

Alle Zahlen und Beträge im Detail: TVöD Entgelttabellen mit allen Stufen

Typische Gehälter nach Berufsfeldern im Tarifbereich

Die folgende Übersicht stellt typische Gehälter für gängige Berufsfelder im kommunalen Dienst und in Landesbehörden dar (Fachkräfte und Sachbearbeiter). Leitungsfunktionen (z. B. Team- und Sachgebietsleitungen, höhere Führungspositionen) werden in der Regel höher dotiert.

Berufsbild Tarifvertrag / Entgeltgruppe Monatsgehalt (brutto)
Bauhofmitarbeiter / Handwerker E 4 bis E 6 (TVöD VKA) ca. 2.800 bis 3.800 Euro
Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungslehrgang I E 5 bis E 9a (TVöD VKA) ca. 2.800 bis 4.400 Euro
Sachbearbeiter Verwaltung E 6 bis E 9c (TVöD VKA) ca. 3.000 bis 4.900 Euro
Bus- und Bahnfahrer (ÖPNV) EG 5 (TV-N) ca. 3.000 bis 4.000 Euro
Pflegefachkraft (Klinik / Heim) P 7 bis P 9 (TVöD-K / TVöD-B) ca. 3.200 bis 4.500 Euro
Ordnungsamt (Außendienst / Vollzug) E 6 bis E 9b (TVöD VKA) ca. 3.000 bis 4.600 Euro
Notfallsanitäter P 8 bis P 9 (TVöD-VKA) ca. 3.300 bis 4.800 Euro
Jobcenter (Fallmanager / Leistung) E 8 bis E 10 (TVöD / TV-BA) ca. 3.300 bis 4.900 Euro
Erzieher / Kita-Fachkraft S 8a bis S 8b (TVöD SuE) ca. 3.300 bis 4.900 Euro
Gesundheitsamt (Hygiene / Fachaufsicht) E 9a bis E 12 (TVöD VKA) ca. 3.400 bis 5.500 Euro
Stadtwerke (Technik / Netzbetrieb) E 6 bis E 10 (TV-V) ca. 3.300 bis 5.200 Euro
Jugendamt (ASD / Sozialarbeit) S 12 bis S 14 (TVöD SuE) ca. 3.600 bis 5.300 Euro
Sozialarbeiter / Sozialpädagoge S 11b bis S 14 (TVöD SuE) ca. 3.500 bis 5.300 Euro
Bauingenieur / IT-Spezialist E 10 bis E 13 (TVöD VKA) ca. 4.500 bis 6.500 Euro

Typische Besoldung bei Beamtinnen und Beamten

Die Beamtenbesoldung wird durch Besoldungsgesetze des Bundes und der Länder geregelt. Nachfolgend sind typische monatliche Grundgehälter (brutto) sowie Orientierungswerte für das Auszahlungs-Netto (Alleinstehend, Steuerklasse I, ohne Familienzuschläge, vor Abzug der privaten Krankenversicherung) dargestellt:

Fachbereich Laufbahnebene / Amt Besoldungsgruppe Typisches Brutto Orientierung Netto
Polizei Mittlerer Dienst (Polizeimeister) A 7 bis A 9 ca. 2.900 bis 3.800 Euro ca. 2.400 bis 3.100 Euro
Polizei Gehobener Dienst (Kommissar / Oberkommissar) A 9 bis A 11 ca. 3.400 bis 4.600 Euro ca. 2.800 bis 3.700 Euro
Polizei Höherer Dienst (Rat / Direktor) A 13 bis A 16 ca. 4.800 bis 7.800 Euro ca. 3.800 bis 5.500 Euro
Lehrkräfte Grund-, Haupt- und Realschule (teilweise Einstieg) A 12 bis A 13 ca. 4.200 bis 5.400 Euro ca. 3.300 bis 4.200 Euro
Lehrkräfte Gymnasium / Berufsschule (Studienrat) A 13 ca. 4.600 bis 5.700 Euro ca. 3.600 bis 4.400 Euro
Lehrkräfte Oberstudienrat / Fachleitung A 14 ca. 5.000 bis 6.400 Euro ca. 3.900 bis 4.800 Euro
Lehrkräfte Studiendirektor / Schulleitung A 15 bis A 16 ca. 5.800 bis 7.800 Euro ca. 4.400 bis 5.500 Euro
Verwaltung Mittlerer Dienst (Sekretär / Hauptsekretär) A 6 bis A 9 ca. 2.700 bis 3.800 Euro ca. 2.300 bis 3.100 Euro
Verwaltung Gehobener Dienst (Inspektor / Amtmann) A 9 bis A 12 ca. 3.400 bis 5.200 Euro ca. 2.800 bis 4.000 Euro
Verwaltung Höherer Dienst (Rat / Oberregierungsrat) A 13 bis A 16 ca. 4.800 bis 7.800 Euro ca. 3.800 bis 5.500 Euro
Finanzamt Steuerinspektor / Betriebsprüfer A 9 bis A 12 ca. 3.400 bis 5.200 Euro ca. 2.800 bis 4.000 Euro
Feuerwehr Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst A 7 bis A 9 ca. 2.900 bis 3.800 Euro ca. 2.400 bis 3.100 Euro
Feuerwehr Gehobener Dienst / Wachabteilungsleitung A 9 bis A 13 ca. 3.400 bis 5.600 Euro ca. 2.800 bis 4.300 Euro

Detaillierte Tabellen aller Bundesländer: Beamtenbesoldungstabellen des Bundes und der Länder

Zusätzliche Gehaltsbestandteile im öffentlichen Dienst

Neben dem regulären Tabellenentgelt bzw. Grundgehalt erhalten Beschäftigte häufig zusätzliche Leistungen:

Mehr Informationen dazu: Übersicht der Zulagen im öffentlichen Dienst

Häufige Fragen (FAQ) zum Gehalt im öffentlichen Dienst

Verdienen Beamte grundsätzlich mehr als Tarifbeschäftigte?

Auf der Bruttoebene liegt das tarifliche Entgelt für eine vergleichbare Tätigkeit oft auf ähnlicher Höhe oder sogar über dem Grundgehalt von Beamten. Da Beamtinnen und Beamte jedoch keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung entrichten müssen, fällt ihr Nettoeinkommen in der Regel spürbar höher aus. Von diesem Netto muss allerdings noch der monatliche Beitrag für die private Krankenversicherung bezahlt werden.

Wie oft steigt das Gehalt durch Erfahrungsstufen?

Im TVöD und TV-L steigen Angestellte nach festen Beschäftigungszeiten automatisch auf: von Stufe 1 in Stufe 2 nach einem Jahr, in Stufe 3 nach zwei weiteren Jahren, in Stufe 4 nach drei weiteren Jahren, in Stufe 5 nach vier weiteren Jahren und in die Endstufe 6 nach fünf weiteren Jahren in Stufe 5. Bei Beamtinnen und Beamten vollzieht sich der Stufenaufstieg meist im Zwei- bis Vierjahresrhythmus.

Was ist der Unterschied zwischen dem TVöD und dem TV-L?

Der TVöD gilt für Bedienstete des Bundes und der Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise). Der TV-L gilt für Beschäftigte der 15 Bundesländer (außer Hessen mit dem TV-H). Beide Tarifwerke sind strukturell ähnlich aufgebaut, werden jedoch unabhängig voneinander verhandelt, weshalb Tabellenentgelte, Stufenregelungen und Jahressonderzahlungen leicht voneinander abweichen.

Wie hoch ist das Gehalt zum Einstieg nach der Ausbildung oder dem Studium?

Nach einer dreijährigen Ausbildung (z. B. als Verwaltungsfachangestellte) starten Beschäftigte in der Regel in der Entgeltgruppe E 5 oder E 6 mit rund 2.800 bis 3.100 Euro brutto monatlich. Nach einem Bachelorstudium (gehobener Dienst, z. B. E 9b oder E 10) liegt der Einstieg bei ca. 3.400 bis 3.800 Euro brutto. Nach einem universitären Masterstudium (höherer Dienst, E 13) beginnt das Gehalt bei etwa 4.600 bis 4.900 Euro brutto.

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