Erzieher im öffentlichen Dienst – Gehalt, Eingruppierung (S8a/S8b) und TVöD

Erzieherinnen und Erzieher arbeiten im öffentlichen Dienst, wenn sie bei einer Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis) oder einem Bundesland beschäftigt sind. Typische Einsatzorte sind Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und Ganztagsschulen.

Im Unterschied dazu stehen Beschäftigte bei freien Trägern wie Caritas, Diakonie oder AWO. Diese orientieren sich häufig am öffentlichen Dienst, wenden aber eigene Tarifwerke an.

Aufgaben von Erziehern im öffentlichen Dienst

Die Tätigkeit von Erziehern umfasst weit mehr als die reine Betreuung von Kindern. Im Mittelpunkt steht die pädagogische Förderung, die Planung von Bildungsangeboten sowie die Begleitung der individuellen Entwicklung.

Zum Arbeitsalltag gehören insbesondere die Organisation des Gruppenalltags, die Dokumentation von Entwicklungsständen sowie die enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und weiteren Fachstellen.

Im öffentlichen Dienst sind Aufgabenbereiche in der Regel klar definiert und strukturiert. Dies wirkt sich direkt auf die Eingruppierung und damit auf das Gehalt aus.

Gehalt von Erziehern im öffentlichen Dienst (TVöD / TV-L)

Erzieherinnen und Erzieher werden im öffentlichen Dienst nach einem Tarifvertrag beschäftigt, die wichtigsten sind der TVöD (Kommunen) und der TV-L (Länder). Die Vergütung richtet sich nach der sogenannten S-Tabelle. Zwei Faktoren bestimmen das Gehalt: die Entgeltgruppe und die Erfahrungsstufe.

Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten – nicht automatisch nach Ausbildung oder Berufserfahrung.

Typische Eingruppierungen sind:

Gehaltsbeispiele (typisch, Stand 2026)

Die konkreten Tabellenwerte finden Sie hier:

Dazu kommen gegebenfalls Zulagen und Zuschläge, insbesondere die SuE-Zulage.

Wie erfolgt die Eingruppierung (S8a, S8b)?

Entscheidend für die Eingruppierung ist die konkrete Tätigkeit im Arbeitsalltag. Nicht die Berufsbezeichnung, sondern die tatsächlichen Aufgaben bestimmen die Entgeltgruppe.

Eine Eingruppierung in S 8b erfolgt typischerweise, wenn sogenannte „schwierige Tätigkeiten“ vorliegen. Dazu können beispielsweise ein erhöhter Förderbedarf einzelner Kinder, komplexe pädagogische Anforderungen oder zusätzliche Verantwortung im Team gehören.

Praxis: Viele Erzieher starten in S 8a. Eine Höhergruppierung in S 8b erfolgt häufig erst, wenn anspruchsvollere Tätigkeiten dauerhaft übernommen werden.

Weitere Informationen zur Bewertung von Tätigkeiten finden Sie unter Eingruppierung im TVöD.

Öffentlicher Dienst vs. freie Träger

Ein zentraler Unterschied zwischen öffentlichem Dienst und freien Trägern liegt in der Struktur der Arbeitsbedingungen und der Vergütung. Im öffentlichen Dienst gelten einheitliche Tarifverträge wie der TVöD oder TV-L, die sowohl die Eingruppierung als auch die Gehaltsentwicklung verbindlich regeln.

Die Eingruppierung erfolgt dabei ausschließlich nach den übertragenen Tätigkeiten. Dadurch ist das Gehalt transparent und nachvollziehbar, insbesondere im Hinblick auf die Entgeltgruppen (z. B. S 8a oder S 8b) und die Erfahrungsstufen.

Freie Träger orientieren sich häufig an diesen Tarifstrukturen, nutzen jedoch eigene Regelwerke wie die AVR (Caritas) oder kirchliche Tarifordnungen. Dadurch können sich Unterschiede bei Gehalt, Arbeitszeit oder Zusatzleistungen ergeben.

In der Praxis bedeutet das: Während im öffentlichen Dienst die Rahmenbedingungen weitgehend standardisiert sind, können freie Träger sowohl attraktivere Einzelbedingungen als auch weniger günstige Regelungen bieten. Ein genauer Vergleich der konkreten Stelle ist daher in jedem Einzelfall sinnvoll.

Häufige Fragen zum Beruf Erzieher im öffentlichen Dienst

Was verdient man als Erzieher im öffentlichen Dienst?
Das Gehalt liegt je nach Eingruppierung und Erfahrung meist zwischen etwa 3.300 € und über 5.100 € brutto monatlich (Stand 2026). Entscheidend sind die Entgeltgruppe (z. B. S 8a oder S 8b) sowie die Erfahrungsstufe.

Was ist der Unterschied zwischen S 8a und S 8b?
S 8b umfasst Tätigkeiten mit höherer Verantwortung oder besonderen pädagogischen Anforderungen. Die Eingruppierung richtet sich nach den konkret übertragenen Aufgaben.

Kann man als Erzieher höher eingruppiert werden?
Ja. Wenn dauerhaft anspruchsvollere Tätigkeiten übernommen werden, ist eine Höhergruppierung möglich, z. B. von S 8a nach S 8b.

Wovon hängt die Eingruppierung ab?
Maßgeblich sind die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten im Arbeitsalltag. Nicht die Ausbildung oder die Stellenbezeichnung entscheidet, sondern die konkrete Aufgabenübertragung.

Ist das Gehalt bei freien Trägern niedriger?
Nicht zwingend. Viele freie Träger orientieren sich am öffentlichen Dienst, es kann aber je nach Träger und Region Unterschiede geben.

Wie entwickelt sich das Gehalt im öffentlichen Dienst?
Das Gehalt steigt automatisch durch Erfahrungsstufen. Zusätzlich sind Höhergruppierungen möglich, wenn sich die Tätigkeit dauerhaft verändert.

Gibt es Unterschiede zwischen TVöD und TV-L?
Ja. Der TVöD gilt für Kommunen, der TV-L für die Bundesländer. Die Gehälter sind ähnlich, können aber im Detail abweichen.

Kann man als Erzieher im öffentlichen Dienst verbeamtet werden?
In der Regel nicht. Erzieher sind meist als Tarifbeschäftigte angestellt. Verbeamtungen kommen nur in Ausnahmefällen vor.

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