Erzieher*in im öffentlichen Dienst
Erzieherinnen und Erzieher gehören zum öffentlichen Dienst, wenn sie bei einer Kommune (Landkreis, Stadt, Gemeinde) oder bei einem Bundesland (z.B. Land Berlin, Land NRW) beschäftigt sind. Auch Erzieher*innen in kommunalen Eigenbetrieben und in Landesbetrieben der Bundesländer zählen zum öffentlichen Dienst. Die staatlichen Einrichtungen und Behörden werden auch öffentliche Träger, kommunale Träger oder Verwaltungsträger genannt.Im öffentlichen Dienst werden Erzieher*innen zum Beispiel für Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten oder für Ganztagsschulen benötigt.
Nicht zum öffentlichen Dienst zählen Erzieherinnen und Erzieher, die von freien Trägern angestellt werden. Das sind zum Beispiel:
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Betriebskinderkrippe, Betriebskindergarten, Betriebskita (z.B. Siemens, BMW)
- Caritas e.V. (Wohlfahrtsverband der römisch-katholischen Kirche)
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Diakonie (Wohlfahrtsverband der evangelischen Kirchen )
- Elterninitiativen, Vereine
- Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Bildungs-, Jugend-, und Sozialarbeit e.V.
- Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften
- Privatwirtschaftliche Träger (z.B. als gGmbH)
- SOS-Kinderdörfer
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. (ZWST)
Das Gehalt von Erzieher*innen im Öffentlichen Dienst
Erzieherinnen und Erzieher gehören zum sogenannten Sozial- und Erziehungsdienst (SuE). Für diesen Bereich gibt es in den Tarifverträgen eigene Eingruppierungsmerkmale und Tariftabellen. Der Verdienst ergibt sich aus den Tätigkeiten auf der Stelle und der erreichten Erfahrungsstufe.Die Tariftabelle wird auch S-Tabelle, SuE-Tabelle oder Entgelttabelle SuE genannt. Erfahren Sie hier mehr über den Verdienst, die Einstufung:
- Entgelttabelle Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD) für Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
- Entgelttabelle Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L) für Berlin, Bremen, Hamburg
- Entgelttabelle Sozial- und Erziehungsdienst (TV-H) für Hessen
Das Gehalt von Erzieher*innen bei freien Trägern
Häufig ähneln sich die Gehälter der Mitarbeiter von freien Trägern den Gehältern der Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst. Zum Beispiel sind die Richtlinien für Arbeitsverträge des Deutschen Caritasverbandes (AVR) und die Dienstvertragsordnung (DVO.EKD) der Evangelischen Kirche an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt. Die Vergütung erfolgt somit in Anlehnung an den TVöD-VKA Sozial- und Erziehungsdienst.In Berlin, Bremen und Hamburg wird das Gehalt bei freien Trägern in der Regel an den TV-L angelehnt.
Auch weitere Arbeitsbedingungen bei freien Trägern orientieren sich zum Teil am TVöD oder TV-L. Beispiele:
- Betriebliche Altersvorsorge
- Kündigungsfristen
- Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- Jobrad (Dienstradleasing), Jobticket
- Urlaubsanspruch, Sonderurlaub, freie Tage
- Wochenarbeitszeit
- Zulagen
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