Erzieher*in im öffentlichen Dienst
Erzieherinnen und Erzieher arbeiten im öffentlichen Dienst, wenn sie bei einer Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis) oder einem Bundesland angestellt sind. Auch Beschäftigte in kommunalen Eigenbetrieben sowie Landesbetrieben der Bundesländer gehören dazu. Typische Einsatzorte sind Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und Ganztagsschulen.
Nicht zum öffentlichen Dienst zählen Erzieher*innen, die bei freien Trägern beschäftigt sind. Zu den freien Trägern gehören unter anderem:
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Caritas e. V.
- Diakonie
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Internationale Bund (IB)
- Kirchliche Träger und Kirchengemeinden
- Elterninitiativen, Vereine
- Private Träger und gGmbHs
- SOS-Kinderdorf
Aufgaben von Erzieher*innen im öffentlichen Dienst
Die Aufgaben sind vielfältig und hängen vom Einsatzbereich ab. Zu den typischen Tätigkeiten gehören:
- Betreuung, Förderung und Begleitung von Kindern
- Planung und Durchführung pädagogischer Angebote
- Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung
- Elterngespräche und Zusammenarbeit mit Familien
- Organisation des Gruppenalltags
- Mitwirkung an Konzept- und Qualitätsentwicklung
- Vernetzung mit Schulen, Jugendämtern und Fachstellen
Im öffentlichen Dienst sind die Aufgaben in der Regel klar definiert und tariflich zugeordnet. Dies erleichtert sowohl die Eingruppierung als auch die Bezahlung.
Gehalt von Erzieher*innen im öffentlichen Dienst (TVöD / TV-L)
Erzieher*innen im öffentlichen Dienst werden nach der S-Tabelle vergütet. Die Eingruppierung richtet sich nach den ausgeübten Tätigkeiten und der Berufserfahrung (Stufe 1 bis 6).
Typische Eingruppierungen für Erzieher*innen:
- S 8a: Erzieher*innen ohne besondere schwierige Tätigkeiten
- S 8b: Erzieher*innen mit besonders schwierigen Tätigkeiten / Gruppenleitungen
- S 9: Tätigkeiten mit höherer Verantwortung, z. B. Heilpädagog*innen
Gehaltsbeispiele (typisch, ohne Gewähr)
- S 8a Stufe 1: Einstiegsgehalt im Bereich von ca. 3.100 € brutto
- S 8a Stufe 3: etwa 3.500–3.700 € brutto
- S 8b Stufe 3: etwa 3.800–4.000 € brutto
- S 8b Stufe 6: über 4.800 € brutto möglich
Die exakte Höhe hängt vom Tarifvertrag ab:
Gehalt bei freien Trägern
Viele freie Träger orientieren sich in ihren Vergütungsrichtlinien am öffentlichen Dienst. Beispiele hierfür sind die AVR (Caritas) oder die DVO.EKD (Evangelische Kirche). Inhaltlich ähneln diese Tarife dem TVöD, weichen aber teilweise bei Wochenarbeitszeit, Zulagen oder Stufenlaufzeiten ab.
Regelmäßig orientieren sich freie Träger an:
- TVöD-VKA SuE
- TV-L (u. a. in Berlin, Bremen, Hamburg)
Auch weitere Arbeitsbedingungen lehnen sich oft an den öffentlichen Dienst an:
- bAV (betriebliche Altersvorsorge)
- Jahressonderzahlung
- Urlaubsanspruch und Sonderurlaub
- Kündigungsfristen
- Zulagen
- Jobrad, Jobticket
Vorteile des öffentlichen Dienstes
- Transparente und verbindliche Gehaltsentwicklung
- Hohe Arbeitsplatzsicherheit
- Tariflich geregelte Arbeitszeiten und Zuschläge
- Betriebliche Altersvorsorge
- Bezahlter Urlaub und feste Sonderzahlungen
- Gute Entwicklungsmöglichkeiten und Fortbildungen
Mögliche Nachteile
- Teilweise starre Strukturen
- Begrenzte individuelle Verhandlungsmöglichkeiten
- Personalmangel führt zu Belastungen im Alltag
Forum für Erzieher*innen
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