Erzieher*in im öffentlichen Dienst

Erzieherinnen und Erzieher arbeiten im öffentlichen Dienst, wenn sie bei einer Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis) oder einem Bundesland angestellt sind. Auch Beschäftigte in kommunalen Eigenbetrieben sowie Landesbetrieben der Bundesländer gehören dazu. Typische Einsatzorte sind Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und Ganztagsschulen.

Nicht zum öffentlichen Dienst zählen Erzieher*innen, die bei freien Trägern beschäftigt sind. Zu den freien Trägern gehören unter anderem:

Aufgaben von Erzieher*innen im öffentlichen Dienst

Die Aufgaben sind vielfältig und hängen vom Einsatzbereich ab. Zu den typischen Tätigkeiten gehören:

Im öffentlichen Dienst sind die Aufgaben in der Regel klar definiert und tariflich zugeordnet. Dies erleichtert sowohl die Eingruppierung als auch die Bezahlung.

Gehalt von Erzieher*innen im öffentlichen Dienst (TVöD / TV-L)

Erzieher*innen im öffentlichen Dienst werden nach der S-Tabelle vergütet. Die Eingruppierung richtet sich nach den ausgeübten Tätigkeiten und der Berufserfahrung (Stufe 1 bis 6).

Typische Eingruppierungen für Erzieher*innen:

Gehaltsbeispiele (typisch, ohne Gewähr)

Die exakte Höhe hängt vom Tarifvertrag ab:

Gehalt bei freien Trägern

Viele freie Träger orientieren sich in ihren Vergütungsrichtlinien am öffentlichen Dienst. Beispiele hierfür sind die AVR (Caritas) oder die DVO.EKD (Evangelische Kirche). Inhaltlich ähneln diese Tarife dem TVöD, weichen aber teilweise bei Wochenarbeitszeit, Zulagen oder Stufenlaufzeiten ab.

Regelmäßig orientieren sich freie Träger an:

Auch weitere Arbeitsbedingungen lehnen sich oft an den öffentlichen Dienst an:

Vorteile des öffentlichen Dienstes

Mögliche Nachteile

Forum für Erzieher*innen

In unserem Forum können Sie Fragen stellen, Erfahrungen austauschen und mit anderen Erzieher*innen aus dem öffentlichen Dienst diskutieren.





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