Geschrieben von: Gast, 26.07.2017, 20:10, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bei uns wurden die Eingruppierungen geprüft und ich soll in der EG6 bleiben.
Nun hab ich mich allerdings gefragt ob dies richtig ist, da ich nicht nur Geschäftsbuchhaltung mache sondern auch die Anlagenbuchhaltung für das Finanzvermögen (Kredite) und für die Grundstücksverkäufe. Außerdem laufen bei mir auch die Wohnungsabrechnungen u. Spendenbescheinigungen.
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass dies nicht eine höhere Entgeltgruppe ergibt.
Was meint ihr dazu?
Ich freue mich schon auf eure Antworten ?!

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Geschrieben von: Gast, 22.07.2017, 11:33, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Guten Tag,

ist es generell möglich, dass man mit 3jähriger einschlägiger Berufserfahrung bei einem anderen AG gleich in die Stufe drei gelangt? Wovon ist das abhängig, vom guten Willen?

Vielen Dank und viele Grüße
UR

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Geschrieben von: Gast, 19.07.2017, 10:39, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Kann der Dienstherr verlangen, dass der Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres zu nehmen ist bzw. kann er den Resturlaub einfach streichen, wenn er noch nicht angetreten wurde? Nach der Nds. Erholungsurlaubsverordnung heißt es lediglich "soll" grds. im Kalenderjahr genommen werden und verfällt nach dem 30.09. des Folgejahres.

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Geschrieben von: Gast, 19.07.2017, 08:08, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ich bin Sachbearbeiter Bußgeldstelle im Vorverfahren, heißt mit Bearbeitung von Äußerungen von Betroffenen und Entscheidung auf Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen, nicht nachweisbarer Ordnungswidrigkeit, habe keinen Ermessungsspielraum. Erlasse Kostenbescheide auch auf Grund von Äußerungen von Betroffenen. Nehme Anzeigen von Dritten auf mit vorheriger Prüfung ob Anfangsverdacht besteht (Tatbestandsmäßigkeit, sachlich u.örtliche Zuständigkeit, subjektive u.objektive Tatseite) entsprechende Ermittlungen.Meine Eingruppierung ist EG 5. Es läuft zur Zeit ein Antrag in die EG 6, der von unserer Organisation persönlich geprüft werden soll. Wie Recherchen ergaben, sind Sachbearbeiter mit ähnlichen Arbeitsvorgängen in die EG 8 oder 9 eingruppiert. Ich war bis 2004 in VII/VI eingruppiert gewesen und wurde auf Grund einer Organisationsprüfung runtergruppiert auf VII FG 1 a. Ich war bereits damals der Meinung, falsch eingruppiert geworden zu sein und teilte das auch dem Bewerter mit. Leider wählte ich damals nicht eine Überprüfung durch ein Gericht, aus Unerfahrenheit. Kann mir da jemand bitte weiterhelfen. Die Überprüfung findet bald statt. Vielen Dank für eure Hilfe. Vielleicht hat noch jemand anderes ähnliches erlebt bzw. durchgeboxt.

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Geschrieben von: Gast, 13.07.2017, 18:52, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo Forenteilnehmer,

ich habe bei der ZVK eine Pluspunktrente ohne staatliche Förderung (privat auf mich, keine Zuzahlung Arbeitgeber) über 100,- €/Monat laufen. Ich beabsichtige derzeit meine monatliche Beitragszahlung auf 400,- € zu erhöhen.

Die ZVK verweigert mir allerdings eine höhere Einzahlung.

Hat jmd. von euch schon einmal dasselbe Problem gehabt, dass die ZVK eine höhere Beitragszahlung, die über den staatlichen Förderbetrag von jährl. 2.100 € hinausgeht (§10 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) ablehnt?

Ich wäre um eine Info dankbar.

Viele Grüße

Dominic

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Geschrieben von: Gast, 12.07.2017, 14:51, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (11)

Guten Tag...

Ich habe eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen.

Kann der Arbeitgeber eine bestimmte Zugangszeit zum Arbeitsplatz bestimmen?

Etwa wie bei Öffnungszeiten, z.B. 8:00 bis 12:00, danach ist kein Zugang mehr möglich.

Wenn ja, wo genau ist das geregelt?

Vielen Dank für die Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2017, 17:37, Forum: Bundesbeamte, - Keine Antworten

Hallo liebes Forum,

da wir uns leider nicht all zu gut mit der Besoldung von Soldaten auskennen, hoffe ich das uns hier geholfen werden kann.
Mein Mann ist seit 2004 SaZ, hat jedoch seinen Anschlussvertrag mit der Zulassung zum Masterstudium zum BS unterzeichnet. D.h. sollte das Studium in einem Jahr so gut verlaufen, dass er die Zulassung zum Masterstudium erhält, ist er automatisch Berufssoldat auf Lebenszeit.

Zum 01.07.2017 wurde er zum Leutnant befördert (zuvor Oberfähnrich).

Mein Mann bekam seit vielen Jahren die Amtszulage (bis 07/2017 64,57 EUR in A8 Z5).

Nun wollte ich von der Besoldungsstelle in Wiesbaden wissen, da er eigentlich A9 Z5 ab 01.07.2017 ist, wie sich die neue Besoldung zusammenstellt.

Daraufhin teilte man uns mit, dass die Amtszulage gestrichen wird, dies wurde nun mit einer Simulation der Besoldung jetzt auch bestätigt. Allerdings ist er nicht A9 Z5 sondern A9 G5.

Allerdings steht im §42 Bundesbesoldungsgesetz für Amtszulagen und Stellenzulagen, dass die Amtszulage unwiderruflich und als Bestandteil des Grundgehaltes gilt.

Wieso darf die einfach gestrichen werden???

Hat hier der/die Sachbearbeiter/in keine Ahnung? Unwissen?

Was uns nur stutzig macht, ist folgendes (Auszug aus Besoldungstabelle Soldaten):

  • Besoldungsgruppe A 8 Dienstgrad Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See 64,67 Euro

  • Besoldungsgruppe A 9 Dienstgrad Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann 300,91 Euro
Kann es damit zusammenhängen, dass er weder Oberstabsfeldwebel, noch Oberstabsbootsmann ist?
Wobei ich unter unwiderruflich verstehe, nicht mehr verhandelbar, nichts zu ändern usw...

Vielen Dank für Eure Mithilfe.

Beste Grüße
Frau des Soldaten

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2017, 09:32, Forum: TVöD, Antworten (2)

Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen 014 ,

ich bin seit Juli 2015 mit folgenden Aufgaben betreut: Gaststätten (Kontrollen, Konzessionen - eben das ganze Programm), Gewerbe (Konzessionierungen von Geldspielgeräten, Bewacherunternehmen, etc.), verkehrsrechtliche Anordnungen, Veranstaltungen (Genehmigung und Kontrollen). Ich habe den Eindruck, dass mein Arbeitgeber nicht bereit ist, mir den Wechsel in die EG 8 zu ermöglichen. Ich denke über eine Antragstellung zur Höhergruppierung nach. Wie verhält sich das im Hinblick auf die neue Entgeltordnung und ist eine Höhergruppierung unter den genannten Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 8 persönlich (Ich habe die Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgelegt) und sachlich möglich? Vielen Dank für eure Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 07.07.2017, 17:14, Forum: Kämmerei, Antworten (4)

Ich habe nächsten Montag einen Eignungstest für die Arbeit in der Abteilung Rechnungswesen einer Verwaltung.
Was kann mich da praktisches (also Allgemeinwissen etc. ausgenommen) erwarten?

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Geschrieben von: rose77, 06.07.2017, 09:33, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

1. Vor kurzem wurde unsere Azubine nach erfolgreicher Beendigung der Lehre eingestellt --> Arbeitsvertrag hat sie unterschrieben, arbeitet auch schon, wir als PR haben bisher weder Info geschweige denn einen Zustimmungsantrag erhalten Icon_sad  Wir sind auch nicht gegen diese Entscheidung (darum geht es nicht), aber wir hätten z.B. vorgeschlagen sie unbefristet einzustellen und nicht befristet usw. Grundsätzlich geht es darum, dass wir nicht um Zustimmung gebeten wurden.

2. Ein neuer Azubi beginnt im Amt. Auch dieser hat seinen Ausbidlungsvertrag bereits unterschrieben. Auch hier wissen wir weder als PR was davon noch haben wir hier zugestimmt. Er hat seinen Vertrag ohne Ausschreibung erhalten. Hier hätten wir Veto eingelegt.

Es war auch in der Vergangenheit so, dass immer wieder Entscheidungen seitens der Dienststellenleitung getroffen wurden, wo die Mitbetstimmung null beachtet wurde oder aber "das Kind schon in den Brunnen gefallen" ist.

Was können wir tun bzw. wir würdet ihr euch verhalten?

Danke und Gruß rose77

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2017, 18:10, Forum: Kämmerei, Antworten (9)

Hallo,

in der Berufsschule geht es aktuell um das Thema "Rechnungswesen von Verwaltungen".


Kann mir jemand den praktischen Ablauf der Rechnungsbearbeitung schildern?
Welche Schritte geht also der Beamte der Haushaltsabteilung, wenn er eine Eingangsrechnung öffnet?

Würde mich über Antworten sehr freuen.

Thomas

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2017, 14:20, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Die Situation stellt sich wie folgt dar:
In unserem Referat sind wir drei Sachbereiche. Eine Sachbereichsleitung geht zum Jahresende in den Ruhestand. Die Stelle soll nicht neu besetzt werden. Es ist geplant, dass ein vorhandener Sachbereichsleiter (Angestellter) den kompletten Sachbereich mit übernimmt. Eine Verbesserung der Vergütung wurde ausgeschlossen.
Hier nun meine Frage: Inwieweit kann der Sachbereichsleiter gegen eine Übernahme des zweiten Sachbereich bei gleicher Vergütung wehren?

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Geschrieben von: Technikus_300, 05.07.2017, 13:36, Forum: TVöD, Antworten (1)

Kann hier mal irgend jemand eine Stellenbeschreibung für einen technischen Angestellten, eingruppiert in die EG 9, mit Angabe ob 9a - 9b - oder 9c damit verbunden ist, einstellen?
Ich hab dieses ständige Gebrabbel von 50 % höherwertiger Tätigkeit für die Erreichung der nächsten Ebene über. Wenn man schon allein in der jetzt dreifach unterteilten EG 9 für jeden Aufstieg 50 % höherwertige Tätigkeit verrichten muss um aufzusteigen, was müssen das doch dann für ausgeschlafene Burschen oder Mädels sein, die sich in der EG 10, 11, 12 oder 13 wiederfinden.
Trotz meiner jahrelangen selbständigen und umfangreichen technischen Tätigkeit musste ich jetzt feststellen, dass ich bisher "nur" in die kleine E 9 eingestuft war und mich dementsprechend jetzt in der 9a wiederfinde.
Da ich bereits sämtliche Zugehörigkeitsstufen durchlaufen habe ist auch mit der neuen Entgeldordnung keine Gehaltsaufbesserung möglich.
Ich bin hier als fertig ausgebildeter Techniker und Meister angekommen und habe seinerzeit erstmal digitales Licht in die verstaubten Amtsstuben gebracht. Die Anschaffung eines CAD-Programms, die erste digitale Planung, die Anschaffung eines Ausschreibungsprogramms, die erste Ausschreibung im GAEB-Format, die Anschaffung des Geodätischen Informationssystems (GIS), die Veröffentlichung von Ausschreibungen im Online Portal des bayerischen Staatsanzeigers, die Nutzung von E-mail-Programmen in Verbindung mit Drucker, Plotter und Scanner zum elektronischen Datenaustausch und damit verbundenen mehrfach schnelleren Kommunikation mit allen Beteiligten; die Einrichtung der digitalen Signatur zur Verwendung von elektronischen Begleitscheinen; das alles habe ich auf die Wege gebracht und mich dabei viel zu wenig um meinen beruflichen Aufstieg gekümmert.
Vertrauensvoll habe ich mich von unserem Personalchef belämmern lassen, dass erst die Pobezeit durchlaufen werden muss, dass erst der Bewährungsaufstieg erreicht sein muss oder dass mit Einführung des TVöD sowieso kein Techniker mehr in die EG 9 kommen könne. Warum auf meinem Gehaltszettel die Stufe 5 in der EG 9 als Endstufe genannt ist und dies bei den jüngeren Kollegen nicht der Fall ist habe ich ihn mal gefragt. Das sei ein Versehen hat er geantwortet und den Verbleib in der Stufe 5 trotz durchlaufener Stufenlaufzeit begründete er mit der fehlenden Entgeltordnung und des stattdessen geltenden Überleitungstarifes.
Jetzt ist die Entgeldordnung da und ich finde mich in der 9a wieder. Eine Stellenbeschreibung meines Arbeitgebers habe ich nie gesehen und auch im Netz habe ich bisher keine finden können.
Jetzt habe ich einen Antrag auf eine höhere Entgeltgruppe innerhalb der EG 9 gestellt und bin schon gespannt wie es weiter geht. Es wäre schön wenn ich hier auch Erfahrungsberichte von ähnlich gelagerten Fällen lesen könnte.
Trotz Aufstellung des DQR = Deutscher Qualifikationsrahmen, durch das Bundesministerium für Bildung und der darin gleichgestellten beruflichen  mit akademischer Bildung bis zu gewissen Graden, erkennt der öffentliche Dienst diese Richtlinien nicht an. Wie ist eure Meinung dazu und was können wir Techniker und Meister tun um unsere berufliche Bildung in den Köpfen der Personalchefs des öffentlichen Dienstes besser dastehen zu lassen?

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2017, 12:21, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
ich bin seit Beginn der neuen  Entgeldgruppen der EG 5 zugeordnet und wurde nicht automatisch in die EG 6 übergeleitet.
Vorher hatte ich die VII FG 1a.
Es wurde mir mitgeteilt auf Anfrage beim Personalrat, dass ich eine Fallgruppe bräuchte um automatisch übergeleitet zu werden. Aber die hatte ich doch FG1a. Ich verstehe das nicht. Es konnte mir auch nicht erklärt werden. Bitte um Erklärung. Weiterhin möchte ich anfragen, wer mir zum Thema Eingruppierung entsprechend Arbeitsleistung weiter helfen kann.
Thema:
Sachbearbeiter Bußgeldstelle im Vorverfahren, heißt mit Bearbeitung von Äußerungen von Betroffenen und Entscheidung auf Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen, nicht nachweisbarer Ordnungswidrigkeit. Kein Ermessensspielraum. Erlass von Kostenbescheiden. Eingruppierung EG 5. Es läuft zur Zeit ein Antrag in die EG 6, der von der Organisation persönlich geprüft werden soll. Wie Recherchen ergaben, sind Sachbearbeiter mit ähnlichen Arbeitsvorgängen in die EG 8 oder 9 ein gruppiert. Kann mir jemand zu diesem Thema weiterhelfen? Danke.

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2017, 13:39, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo,

wir, das sind mehrere Kollegen in einem Team, haben kein Studium. Derzeit sind wir als Arbeitgeberservice/Ausbildungsvermittler tätig in EG 9b.
Beim beantragen der höheren Eingruppierung haben wir nun erfahren, dass wir nicht berücksichtigt werden, weil uns die Verwaltungsausbildung fehlt bzw. das Hochschulstudium.
Leider hatte man uns im Vorfeld nichts davon gesagt sondern angehalten den Antrag zu stellen, da man uns ein Zeichen setzen wolle und unsere Leistungen anerkennen und wert schätzen wolle.

Ist das denn wirklich Voraussetzung, um in die nächste Stufe zu kommen?
Einige Kollegen, die das Studium haben, bekommen nun mehr Geld und andere nicht obwohl man die gleiche Arbeit macht so wie bisher auch. Das unangenehme ist, das 2 Kollegen in 1 Büro sitzen, einer von ihnen hat die Zusage der andere die Absage.
In diversen Foren ist immer die rede davon, das man Tätigkeit bezahlt wird und nicht nach Studium ja oder nein.
Wie ist es denn nun im öffentlichen Dienst?

Geht es anderen auch so?


Danke für eure Rückmeldungen.

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2017, 12:43, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hallo,
darf ein Beamter während eines laufenden Zurruhesetzungsverfahrens wegen ins Ausland fahren bzw. Urlaub im Ausland machen?
Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2017, 12:37, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Ich arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung als Erzieher. Nach meinem derzeitigen Dienstplan, der vom Teamleiter erstellt wird, komme ich im Monat nicht mehr auf meine Sollstunden. Wenn sich das häuft, komme ich am Jahresende auf weit über 100 Minusstunden. Was passiert wenn ich die Einrichtung verlasse und Minusstunden habe? Muss ich die Minusstunden (in Geld umgerechnet) an meinen Arbeitgeber zurückzahlen oder fallen diese Minusstunden einfach weg?

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2017, 12:31, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hi, ich arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung. Bisher wurde unsere Schlafbereitschaft in der Einrichtung mit 25 % Arbeitszeit bewertet. D.h. bei einer Schlafbereitschaft von 8 Stunden wurde eine Arbeitszeit von 2 Stunden angerechnet. Nun fällt das weg. D.h. ich muss zwar eine Schlafbereitschaft leisten, das ist jedoch keine Arbeitszeit mehr, ist das zulässig?

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2017, 10:56, Forum: TV-V, Antworten (8)

Hallo,
ich bin als Wassermeister mit entsprechendem Meisterbrief beschäftigt. Im Moment bin ich eingruppiert in EG 8/5.
Unsere Wasserversorgung und Aufbereitung ist teilweise recht aufwendig.( 20000 Einwohner)
Die Arbeit teile ich mir selber ein, seitens meines Ingenieur kommt da sehr wenig.
Das heißt, alles was benötigt wird, wird von mir besorgt, alle Fremdfirmen eingewiesen,
Aufträge erteilt, Planung usw. Ich arbeite zu 100% selbstständig.
Ich denke, dass EG 8/5 nicht die richtige Eingruppierung ist. Im Moment wird, laut Personalamt, eine Stellenbewertung durch ein externes Büro erstellt. Laut Personaler wäre mit 9a ohne Stufenverlust zu rechnen. Fängt bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit von vorne an? Ist die 9a korrekt? Dann habe ich noch etliche Überstunden, die ich niemals nicht abbauen kann. Gibt es die Möglichkeit, sich diese auszahlen zu lassen?
Viele Fragen auf einmal aber vielleicht habt ihr ja den ein oder anderen Rat.
Vielen Dank für eure Hilfe im voraus

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2017, 07:33, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Das ist doch endlich mal eine vernünftige Ansage! Die rot-rote Regierung erhöht endlich die Beamtenbesoldung, wenn man dem finanzpolitischen Sprecher der Linken Wilke vertrauen kann. Allerdings offenbar erst auf Druck des Verfassungsgerichts.

https://youtu.be/-mIcri-pjbY

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Geschrieben von: Amidala, 01.07.2017, 14:49, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Ich war 8 Jahre Schwerbehindertenvertreter, nach der letzten Personalratswahl wurde diese Aufgabe innerhalb der Personalratsmitglieder neu vergeben. Auf Nachfrage beim Personalrat bekam ich die Antwort:
Die Stelle als Schwerbehindertenvertretung läuft grundsätzlich nach 4 Jahren aus. Wenn ich es aber weiter machen will,  muß ich einen schriftlichen Antrag stellen und eine Wahl einberufen, die der Personalratswahl gleicht, mit Aushang und wer sich zur Verfügung stellt, usw.
Und außerdem hat unser Betrieb nur 55 Beschäftigte, da müssen wir kein Schwerbehindertenbeauftragten haben.
Wer kann mir da weiterhelfen? Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2017, 11:10, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Wenn du bereits mehrere Monate dienstunfähig erkrankt warst, dann bereits der Bescheid deines Dienstherrn vorliegt, dass du früh pensionierst bist mit RMB, und du bist über den Zeitraum darüber dienstunfähig geschrieben, wie ist es zu bewerten und wie kann der Verlauf sein ?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2017, 19:39, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Guten Tag zusammen.

Folgendes Bild gerade bei mir: Ich habe vor Kurzem meine Ausbildung beendet.
Habe dann meinen Vertrag bekommen mit EG5. Jetzt habe ich vor Kurzem mitbekommen, dass man einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kann.

Bedeutet das nun, dass ich auch diesen Antrag stellen kann auf EG6?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2017, 17:28, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo, ich bin Polizistin in NRW, BaL, habe ein achtjähriges Kind. Ich würde ich gerne unbezahlten Urlaub aus familienpolitischen Gründen nehmen und in dieser Zeit aber auch ein Studium (Lehramt) beginnen. Ist das grundsätzlich erstmal erlaubt? Thema: Nebenbeschäftigung. Dem Zweck des Urlaubs würde ein Studium wohl nicht entgegenstehen, da unser Kind ja schon zur Schule geht und ich vormittags dadurch schon mal Zeit hätte und mein Kind dennoch betreut wäre Ich finde zu diesem speziellen Fall nichts vergleichbares im Netz, möchte mir beamtenrechtlich aber nichts zu Schulden kommen lassen. Schließlich möchte ich Beamtin bleiben bzw. wieder werden. Kennt jemand einen guten Ansprechpartner/ Anwalt für all die hiermit zusammenhängenden Fragen? Bei meiner Behörde möchte ich erstmal niemanden fragen. Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2017, 14:15, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen,

da ich nach vielen Recherchen unterschiedliche Meinungen bekommen habe, versuche ich es auf diesem Wege!

Meine Frage ist, ob folgender Sachverhalt zur stufengleichen Höhergruppierung, welche ja ab März 2017 gilt, dazugehört:

Ich habe bis 31.07.16 eine EG9 Tätigkeit ausgeübt.
Dann wurde mir (gleiche Dienststelle) vorübergehend bis 28.02.17 eine andere Tätigkeit übertragen.
Diese ist jedoch nicht bewertet! Also änderte sich nichts an meiner Eingruppierung.
Zum 01.01.17 wurden im Zuge der neuen EGO alle EG9 Stellen in die EG9b übergeleitet (auch ich).
Ab 01.03.17 bin ich wieder zurück auf meine alte Stelle, welche jetzt mit EG9c bewertet ist.
Laut Personalabteilung kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen aufgrund der neuen EGO.
Dieser gilt dann ja rückwirkend auf den 01.01.17. Somit würde ich dann in meiner Erfahrungsstufe von 3 auf 2 zurückfallen.

Laut Personalabteilung gibt es die stufengleiche Höhergruppierung für mich nicht, da mir diese unbewertete Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wurde. Es spielt auch keine Rolle, dass ich am 01.01.17 eine nicht bewertete Tätigkeit ausgeübt habe.

Stimmt das??

Danke im Voraus!!

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2017, 13:41, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo Forum Icon_razz

ich möchte die höherwertige Tätigkeit nicht mehr ausüben.

1. Frage: Geht das überhaupt und habe ich Anspruch auf meine alte Tätigkeit?
2. Frage: Habe ich da eine Kündigungsfrist?
3. Frage: Muss ich noch etwas wichtiges beachten?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Schönen Donnerstag noch.

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2017, 11:14, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

der Gemeinderat meiner Gemeinde hat beschlossen, das Vorkaufsrecht nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG BW) für die im Gewässerrandstreifen liegende Teilfläche eines Grundstücks auszuüben.

Es stellt sich die Frage, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts privatrechtlich oder hoheitlich in Form eines Verwaltungsakts ausgeübt wird. Im Falle des Vorkaufsrechts nach BauGB wäre diese Frage schnell beantwortet, da § 28 Abs. 2 S. 1 BauGB klar regelt, dass das Vorkaufsrecht durch Verwaltungsakt ausgeübt wird. Im WG BW fehlt jedoch eine solche Klarstellung. Es wird dort lediglich auf die einschlägigen Vorschriften des BGB verwiesen.

Vielen Dank für die Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2017, 15:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ich bin als 450€ Kraft in den Personalrat gewählt worden und gleichzeitig als selbständiger Dienstleister für die gesamte EDV zuständig - Geht das?

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2017, 15:36, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo, ich möchte in einem Kindergarten ein Praktikum machen. Habe mich auch schon beworben.
Laut Erzieher bekomme ich kein Geld, da es im Zuge der Berufsschulausbildung ist.
Es würden mir nur 10 Euro am Tag gezahlt werden, wenn ich in den Ferien arbeite.
Ist dies so rechtens?
Dachte ich bekomm zumindest ein Taschengeld?

mfG Markus

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Geschrieben von: Gast, 24.06.2017, 16:58, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Auf der Rechnung der Wasserbetriebe wurde ein Erschwerniszuschlag von über 50% der Gesamtrechnung erhoben für das Auswechseln eines Sperrschiebers an der Trinkwasserleitung, die freizugänglich im Keller war. Ist das korrekt?

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