Geschrieben von: Gast, 14.06.2017, 14:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen!  S10347
Wir haben in unserem Betrieb nächstes Jahr zum ersten Mal Wahlen für die JAV. Ich bin mit im Organisationsteam, habe aber noch nicht so die Ahnung von der Materie. Ich möchte deshalb meinem Chef vorschlagen, dass er mich an einem Seminar zum Thema teilnehmen lässt, bin aber etwas überfordert, weil es ja doch recht viele Anbieter gibt. Icon_sad  Hat denn jemand mit sowas schon Erfahrungen gemacht und kann mir einen Anbieter empfehlen? Oder aber generell Tipps zur Wahl geben?  K070g

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Geschrieben von: Gast, 13.06.2017, 15:28, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen,

die Stellenbewertungskommision hat nun meine Stelle zum 2. mal überprüft und bewertet und ist immer zum selben Ergebnis gekommen, dass ich den Anforderungen für eine Höhergruppierung entspreche.

Mein Oberbürgermeister akzeptiert dies nicht und weigert sich mich entsprechend meiner Tätigkeit zu entlohnen.

Was kann ich tun? Das Verfahren zieht sich bereits seit 10/2015!
Der Personalrat traut sich nicht dem OB zu widersprechen.

Grüße und vielen Dank für eure Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2017, 19:39, Forum: Beamte, Antworten (1)

Eine Freund von mir, Beamter auf Widerruf, hat bei seiner Einstellung angegeben, keine laufenden Ermittlungsverfahren anhängig zu haben. Obwohl er eines hatte. Nun ist er in seiner Ausbildung. Das Verfahren ist wohl so gering und es wird sehr wahrscheinlich eingestellt, dass er eine Nicht-Einstellung nicht riskieren wollte.
Ich habe ihm schon erzählt, dass der AG seinen Arbeitsvertrag kündigen kann wenn er davon erfährt.
Aber wie wahrscheinlich ist das? Er war in der Zeit noch Student und hat als Beruf auch diesen angegeben.
Wenn das Verfahren eingestellt wird, erfolgt kein Eintrag im Führungzeugnis oder eher gesagt im Bundeszentralregister.
Es folgt nur ein Eintrag im Zentralen Register der Staatsanwaltschaft, wo aber der Dienstherr keine Einsicht hat.
Also ist es sehr unwahrscheinlich dass der Dienstherr von diesem Verfahren erfährt, oder? Und wenn in 2 Jahren das eingestellte Verfahren "getilgt" wird, muss er sich überhaupt keine Sorgen machen?
Ich blick in seiner Geschichte nicht wirklich durch, vielleicht kann ja jemand was dazu sagen? Er weiß es selber auch nicht genau.

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Geschrieben von: Gast, 07.06.2017, 14:52, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Leute,

ich bin neu im Hochbau als Planer und Bauleiter für eine 20.000 Seelen Kommune eingestellt. Meine Fragen: Wie wird man da nach dem TVÖD eingruppiert? Und vor allem: Wo finde ich eine passende Stellenbeschreibung für diese Arbeit?

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Geschrieben von: Gast, 07.06.2017, 10:37, Forum: Beamte, Antworten (5)

Hallo Zusammen,
ich bräuchte eure Hilfe.
Meine Freistellungsphase beginnt am 1.10.2017. Nun hat mir unser Personalbüro eröffnet, dass ich das Weihnachtsgeld nicht mehr als Einmalzahlung (Sonderzahlung) erhalte sondern dies irgendwie anteilmäßig auf die Monatszahlung mit verteilt werden soll.
Sorry, ich hab es nicht ganz verstanden.
Meine ATZ begann am 1.1.2016 und letztes Jahr habe ich noch ganz normal mein Weihnachtsgeld als Sonderzahlung erhalten. Warum ändert sich das in der Freizeitphase? Ist dies überhaupt so korrekt? Kann ich das irgendwo nachlesen?

Schon mal danke für eure Hilfe.

Maria

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Geschrieben von: Gast, 06.06.2017, 10:11, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,
seitens meines Vorgesetzten wurde für morgen kurzfristig ein Gespräch mit mehreren Mitarbeitern unserer Abteilung anbraumt um die aktuelle Personalsituation und die Probleme zu erörtern. Neue Mitarbeiter wurden dazu gar nicht erst eingeladen.

Wir wollten, dass ein Vertreter unseres Personalrats diesem Gespräch beiwohnt; jedoch verweigert der Personalrat dabei seine Unterstützung.

Welche möglicherweise übergeordnete Stelle (öffentlicher Dienst in Bayern) kann uns dabei unterstützen?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 05.06.2017, 13:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo, hier bei uns am Theater wird zur zeit über die % Verteilung des Vorsitzenden und Stellvertreter diskutiert.
Wir unterscheiden künstlerischen Bereich und technischen Bereich.
Laut LPersVG §46 Abs. 3 ist es ja angegeben wer in die Stufung fällt. Wir sind ü 300 Mitarbeiter.
Grund der Diskussion ist, dass der Vorgänger nun abgewählt wurde und er nur seine Hilfe anbietet, wenn er auch % der Freistellung erhält. (ist nur noch PR- Mitglied) Sonst könnte er dem neuen Vorsitzenden nicht helfen.
Frage: Wer kann mir dabei helfen oder wohin kann ich mich wenden, bei solch kniffliger Frage? Icon_confused

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Geschrieben von: Melchior, 05.06.2017, 13:42, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Schönen guten Tag!

Ich bin auf der Suche nach guten Tipps zwecks Aufstieg/Fachkarriere in der Kommunalverwaltung. Der Hintergrund ist folgender:

Ich habe einen Abschluss zum Diplom-Verwaltungswissenschaftler (Uni) und bin nach langer Stellensuche bei einem Kommunalverband untergekommen (EG 9b, Allgemeine Verwaltung). Ich würde gern ein paar Entgeltgruppen nach oben kommen, sagen wir EG 12. Das Problem ist dabei, dass ich formal sogar für den höheren Dienst qualifiziert bin, man als Diplom-Verwaltungswissenschaftler aber offenbar deutlich schlechtere Karten hat als z.B. als Volljurist, wenn man aufsteigen möchte.

Habt ihr vor diesem Hintergrund Tipps, wie es mit einer Fachkarriere klappen könnte? Muss es wirklich ein zweites Studium sein oder gibt es auch "einfachere" Qualifikationsmöglichkeiten?

Vielen Dank vorab!

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Geschrieben von: Gast, 05.06.2017, 12:35, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen.

Ich habe 2016 begonnen im öffentlichen Dienst zu arbeiten (befristet). Vor kurzem habe ich mich auf eine unbefristete Stelle beworben und die Zusage erhalten.
Ich freue mich darüber sehr doch leider gibt es folgendes Problem: Meine alte Chefin mag mich nicht gehen lassen, da die Abteilung aktuell unterbesetzt ist. Nach einer Einigung mit der neuen Chefin soll ich bis zur endgültigen Übernahme (von August bis Oktober) noch 2 Tage die Woche in der alten Abteilung aushelfen. Dies soll auch vertraglich so geregelt werden (geht von der alten Chefin aus). Die neue Chefin ist darüber nicht erfreut, hat aber zugestimmt um einem endlos Streit aus dem Weg zu gehen.

Ich werde in ein komplett neues Aufgabenfeld eingearbeitet und befürchte, dass mir die Doppelbelastung zu viel werden könnte. Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Thematik? Ist dies rechtens?

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  News
Geschrieben von: KommunalForum, 05.06.2017, 00:13, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Geschrieben von: Gast, 02.06.2017, 20:51, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage, weil ich beim Thema Überleitung in Bezug auf den Bereich Pflege das nicht so ganz begreife Icon_cry 

Ich bin gelernte Krankenschwester, derzeit als stellvertretende Stationsleitung (noch ohne Weiterbildung) eingesetzt (das habe ich schriftlich). Das mache ich jetzt schon 3 Jahre (als Stellvertretung). Nun kam so ein Schreiben .. wegen der Überleitung.
Aktuell bin ich laut meiner Abrechung in TVöD BT-K / Pflegekräfte - Gruppe P8 Stufe 6.
Auf dem Schreiben (vom 21.02.2017) stand, dass​ ich mich bis 31.12.2017 entscheiden kann in den TVöD EGO VKA übergeleitet zu werden.
Da soll ich dann zum (Zeitpunkt des Schreibens) in die Entgeltgruppe P9 mit Stufe 4
Da steht dann ein Grundgehalt von 3.420,16 €
Das wiederum passt ja nicht zu Stufe 4 sondern zu Stufe 5 in der Entgeltgruppe. Seltsam !!!

Fragen:
Was passiert, wenn man nicht unterschreibt ?
Kommt dann das neue System nicht zum tragen ?
Wo werde ich dann eingruppiert ?

Ich habe den TVöD gelesen und nicht ganz verstanden.
Da ist z. B. einmal die Rede von der Pflege wo man auch die Engeltgruppe P9 findet mit den Stufen.
Aber da ist auch ein Teil mit Stationsleitungen (gesondert), wo das ab P12 (glaube ich) anfängt.

Also bei mir steht stellvertretende Stationsleitung in der Urkunde.

Warum komme ich in den Bereich mit Pflege und nicht in den gesonderten Teil ?
Gerade in dem Bereich Pflege finde ich das sehr unübersichtlich.

Kann mir da jemand einen Tipp geben ?

Nein, ich verstehe das nicht als Rechtsberatung oder so ... lediglich als Tipp um das vielleicht zu verstehen.

Danke
Mandy

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Geschrieben von: Gast, 01.06.2017, 21:15, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Muss der Schwerbehindertenvertreter Mitglied im Personalrat sein?

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Geschrieben von: Gast, 01.06.2017, 18:26, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
unser neu gewählter Personalrat möchte folgende Veränderung vornehmen:

Der Begriff Vorsitzende/ Vorsitzender soll in Sprecher für den Personalrat umgewandelt werden. Jeder von den gewählten Mitgliedern soll im Wechsel mal diese oder jene Aufgabe übernehmen. Ist diese Änderung rechtens ?

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Geschrieben von: Gast, 01.06.2017, 11:30, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,

zählt die Ausbildung zum Sozialassistent als  Erwerb "einschlägiger Berufserfahrung"? D.h. kann ich nach Abschluss meiner Ausbildung zum Erzieher gleich in Stufe 2 eingruppiert werden?

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Geschrieben von: Luna_91, 31.05.2017, 22:03, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo 014  


in unserer Kommune (Bayern) ist eine Stelle mit Entgeltgruppe 9 ausgeschrieben.
Ich habe einen Bachelorabschluss einer bayerischen Uni und eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Die "offiziellen" Voraussetzungen wie Angestelltenlehrgang 2 oder 20 Berufsjahre habe ich leider nicht. Laut meinen Recherchen wird nach der neuen Entgeltordnung der Abschluss eines Bachelors auch als Voraussetzung genannt, um in EG 9 eingruppiert werden zu können. Allerdings habe ich keine genauen Infos gefunden, ob es nur um den Abschluss an sich geht, oder ob das Studium in einer bestimmten Fachrichtung absolviert werden muss. Thematisch war der Studiengang nicht komplett fachfremd, allerdings eben auch kein Jura oder öffentliche Verwaltung. Oder liegt die Entscheidung darüber im Ermessen der Personalabteilung?
Vielleicht hat ja jemand genauere Infos über so eine Situation?

Danke und viele Grüße
Luna

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Geschrieben von: Gast, 31.05.2017, 10:28, Forum: Bundesbeamte, Antworten (3)

Hallo zusammen,

Ich bin aktuell A11 und möchte in eine andere Behörde auf eine A14 Stelle bewerben. Ich erfülle die Voraussetzungen (Master von der Uni). 
Sofern ich mich auf solche A14er Stelle bewerbe, kann ich ohne weiteres in der neuen Behörde direkt als A14 anfangen oder nicht? Spielt es überhaupt eine Rolle das ich vorher A11 war? 

Und wird bei so einem Wechsel meine z.B. letzte Beurteilung auf der A11 Stelle für die neue A14 Stelle benötigt? 

Gruß
Christian

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Geschrieben von: uwrosch, 31.05.2017, 09:34, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Wie lange sind die Aufbewahrungsfristen der Sitzungsniederschriften im Personalrat in MV ?

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Geschrieben von: Gast, 29.05.2017, 11:34, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (7)

Guten Tag,
ich werde in diesem Jahr meine Ausbildung als Anwärterin anfangen. Dazu musste ich natürlich zum Amtsarzt, das Führungszeugnis nach Belegart 0 abgeben sowie Angaben machen, dass ich in geordneten wirtschaftl. Verhältnissen lebe etc. Nun meine Frage: Wenn meine Ausbildung fertig ist und ich Beamtin auf Probe werde, muss dieses Prozedere nochmal von vorne ablaufen ? Also erneut Amtsarzt, Führungszeugnis etc ? Und dann nochmals bei der Ernennung als Beamtin auf Lebenszeit ? ( da kann ich Amtsarzt nachvollziehen)
Oder wird dieses nur vor der Ausbildung verlangt zur Ernennung?
Ich bin aus NRW und bei einer Kommune.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

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Geschrieben von: Gast, 27.05.2017, 20:17, Forum: Fortbildung , Antworten (4)

Kann mir jemand sagen, wie viel ich an meinen AG für das Absolvieren des AL II zurückzahlen muss?
Herzlichen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 27.05.2017, 16:07, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo erst mal,

ich bin das erste Mal im Forum und habe ein etwas heikles Thema. Ein Lehrer meiner Schule, an der ich Personalratsvorsitzender bin, kann es einfach nicht lassen, Schülerinnen in seinem Bereich mit anzüglichen Bemerkungen, herabwürdigenden (frauenfeindlichen) Bemerkungen und auch mit eindeutigen Blicken zu "traktieren". Diesbezüglich gab es schon mal vor meiner Zeit eine Aktennotiz, die Schulleitung weiß davon. Nun ist bekannt geworden, dass drei weitere Mädels in der neuen 10. Klasse erneut Ziel der oben genannten Aktionen geworden sind. Auch Mädels aus den Fachstufen haben diesbezüglich nach weiteren Interviews bestätigt, dass es schwierig sei, sie wollen, dass endlich was geschieht.
Nur ein paar Beispiele: Wir machen an diesen Stuhl so schöne schlanke Beine, wie sie .... hat!! oder auf Nachfrage einer SChülerin, ob sie bei ihm Software bestellen kann: "Die brauchst du sowieso nicht, wer so schöne braune Augen hat, kriegt später sowieso Kinder und braucht nicht mehr arbeiten!! Einmal ist er nach Aussage eines Schülers beim Starren auf den Hintern einer Schülerin gegen eine Tür gerannt. Das sind nur wenige Aussagen über viele viele solcher Aktionen.
Was kann ein Personalrat hier machen?? Ich denke, dass hier der Frieden an der SChule massiv gestört wird. Betriebe formulieren hier schon Aussagen, es ist also über das Schulhaus hinaus bekannt.
Der Schulleiter wird wohl nun eine Abmahnung beim Dienstherrn erteilen.

beste Grüße und vielen Dank schon mal

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Geschrieben von: Andreas, 25.05.2017, 14:03, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo KommunalForum!

Nach einer Ausbildung zum Industriekaufmann ( IHK, abgeschlossen ) und späterem Studium ( Dipl. Betriebswirt (FH) ) bin ich in einer Gemeinde gelandet. Anfangs bin ich in allen Bereichen gewesen, um alles mal kennen zu lernen und bin dann am Ende bei den Finanzen gelandet. 

Aufgrund von Doppik und KUs ist da zwar einiges zu tun, doch mir wurden noch andere Gebiete angetragen ( Springer, Bauamt, EDV )  Icon_rolleyes die ich aufgrund meiner Kenntnisse machen könnte. Auch wurde schon gemeint, dass ich den AL I machen könnte / sollte, da ich ja aus der freien Wirtschaft komme. 

Nun wollte ich euch hierzu folgendes fragen:

- Könnte ich nicht eigentlich gleich den AL II machen, da ich ja schon ein Studium habe?

- Kann man AL I + II in Bayern nur bei der BVS machen oder gibt es noch andere Institute, Schulen, ... ?

- Wenn ich in den Bereich EDV gehen würde, wäre etwas in dem Bereich z.B. Systemadministrator, Linux-Admin, ... natürlich passender. Wie schaut das in den anderen Bereichen aus? Ist da AL I, II die Grundlage oder gibts hier auch andere Möglichkeiten?

Danke für eure Hilfe!!

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Geschrieben von: cutoff444, 23.05.2017, 10:00, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo zusammen!
 
Ich habe leider in der Suche nichts Vergleichbares gefunden.
 
Ich arbeite seit 2013 in einer Kommunalverwaltung mit der EG 5, nach der neuen EGO ebenfalls EG 5.
 
Mir wurde schon oft der Tipp gegeben, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, da die Tätigkeiten eine höhere EG rechtfertigen.
 
Aufgrund der neuen EGO stellen ja nun viele einen entsprechenden Antrag. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, ist das ja ein Antrag nach § 29b TVÜ VKA. Ich glaube, in meinem Falle geht es mehr um einen allgemeinen Antrag. Da wir gerade eine Arbeitsplatzbescheibung erhalten (es gab bis dahin keine für meine Stelle), halte ich den Zeitpunkt nun für gekommen, da ich auch der Meinung bin, dass eine höhere EG gerechtfertigt ist.
 
Kann mir jemand sagen, wie so ein 'allgemeiner' Antrag aussehen sollte? Ich meine nicht das formelle, sondern vielmehr, ob ich Dinge, wie z.B. 'Wunsch-EG' oder eine detaillierte Begründungen bereits im Antrag äußern sollte.
 
Oder muss ich gar zunächst die Stellenbewertung an sich beantragen und dann erst die Höhergruppierung?
 
Vielen Dank im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 19.05.2017, 21:46, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo,

ich arbeite in einer kleineren bayerischen Gemeinde (ca. 4.500 Einwohner), bin Tarifbeschäftigter (Verwaltungsfachangestellter).

In einigen Jahren wird bei uns im Hause eine Stelle als Sachgebietsleiter frei - bis dahin habe ich (hoffentlich) meine Aus-/Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (AL II) erfolgreich abgeschlossen.

Die jetztige Sachgebietsleitung ist Beamter im mittleren Dienst (2. QE). Ich gehe davon aus, da es ja eine alte Regelung gibt, dass es so und so viele Beamtenposten geben muss/soll, die Stelle wieder für einen Beamten ausgeschrieben wird.

Gibt es die Möglichkeit, dass ich mich als Tarifbeschäftigter mit AL II auf diese Stelle bewerbe und diese später als Beamter wahrnehmen kann?
Angeblich gibt es ja die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber über den Landespersonalausschuss die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis beantragt - also so genannter "anderer Bewerber".

Die einen sagen, dass dies öfter vorkommt: mir ist z. B. der Fall bekannt, das ein Finanzamt einen Hausmeister gesucht hat und dieser im Beamtenverhältnis eingestellt wurde.
Andere wiederum sagen, dass niemals ein Beamtenverhältnis ohne enstprechenden Laufbahn / Vorbereitungsdienst zu Stande kommen wird.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ...

Besten Dank

Johannes

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Geschrieben von: Gast, 19.05.2017, 21:40, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Guten Abend,

ich arbeite in einer kleineren bayerischen Gemeindeverwaltung (ca. 4.500 Einwohner) und habe eine Frage zur richtigen Eingruppierung:

Ich besetzte seit knapp 2,5 Jahren meine jetzige Stelle. Da ich seit einiger Zeit das Gefühl habe, dass die Stelle bzw. deren Aufgaben höher zu bewerten sind als sie im Stellenplan stellt habe ich Ende letzten Jahres einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt.
Das vll. blöde dabei ist, dass ich diese Höhergruppierung zum 01.03.2017 beantragt habe, damit ich auf Grund der neuen Entgeltordnung eine Stufengleiche Höhergrupperiung erreiche, also meine Stufe beibehalte und nicht zurückgestuft werde.

Eine akutelle Stellenbewertung gibt es nicht - dies Stellenbeschreibung wurde von mir ebenfalls Ende 2016 erstellt - wird jedoch voraussichtlich erst Ende 2017 extern bewertet. Solange wird es definitiv keine Höhergruppierung geben (weder durch Bürgermeister als eigene Zuständigkeit noch durch den Gemeinderat).
Die erstellte Stellenbeschreibung erhalt alle Aufgaben, welche ist seit Beginn meiner Einstellung auf diese Stelle ausübe.


Für denn Fall, dass die Stellenbewertung ergibt, dass ich die ganze zeit falsch eingruppiert wurde wie läuft es ab?
 - werde ich rückwirkend also Anfang 2015 richtig höhergruppiert und erhalten rückwirkend das Geld?
 - werde ich zum Zeitpunkt der Stellenbewertung oder gar später richtig höhergruppiert??? (wohl der schlechteste Fall)
 - oder werde ich auf Grund meines Antrages zum 01.03.2017 richtig höhergruppiert?


Hoffe ich habe es einigermaßen logisch/nachvollziehbar erklärt ....


Besten Dank und schönen Abend.


Viele Grüße

Johannes
VfaK

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Geschrieben von: Gast, 17.05.2017, 13:24, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
 
Folgendes:
 
Ich habe mich als nicht Ingenieur (gelernter Strassenbautechniker) auf eine Stelle die in die EG11 eingruppiert wurde beworben. Mittlerweile habe ich die Zusage bekommen, (die haben keinen geeigneten Bau Ing. für das spezielle Aufgabengebiet gefunden). Allerdings würde ich nur in die EG9a bekommen, mit der Begründung : „Sie sind kein Ingenieur“.

Im TVÖD steht jedoch  zu EG10 :und zu E11

Entgeltgruppe 10 Technische Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

Nr. 3 Entsprechende Tätigkeiten sind z. B.:    a) Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen nicht nur einfacher Art einschließlich Massen-, Kosten- und statischen Berechnungen und Verdingungsunterlagen, Bearbeitung der damit zusammenhängenden laufenden technischen Angelegenheiten - auch im technischen Rechnungswesen -, örtliche Leitung oder Mitwirkung bei der Leitung von Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung;

im TVÖD zu EG11:

Entgeltgruppe 11 Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Nr. 2 Besondere Leistungen sind z. B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung oder künstlerische Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung.


Langährige Berufserfahrung (10Jahre) und besondere Fachkenntnisse bringe ich mit. Der Amtsleiter würde mich sofort in die E11 einstellen nur das Personalamt macht Probleme.

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Geschrieben von: Gast, 16.05.2017, 20:58, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,
bei uns in Meck-Pomm stehen die PR-Wahlen an. Da sich kein Beamtenvertreter gefunden hat, wurde nun ein Angestellter davon überzeugt, als Beamtenvertreter zu kandidieren.
Was bedeutet das für das Wählerverzeichnis?
Bleibt dieser Angestellte wahlberechtigt zur Vertretung der Angestellten oder wählt er als Beamtenvertreter nun auch die Vertretung der Beamten?

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen!

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  9c
Geschrieben von: Gast, 15.05.2017, 14:03, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (8)

Hallo,
 
ich bin derzeit 9B Stufe 4 eingruppiert. Ich habe diese Stufe im letzten Jahr erreicht.
 
Ich wechsel zum 01.06. diesen Jahres den Arbeitgeber (AG). Es handelt sich weiterhin um einen AG des öffentlichen Dienstes...
 
Ich habe mit dem neuen AG ausgehandelt, dass alle Inhalte (Stufenlaufzeiten, etc.) übernommen werden... Allerdings werde ich lediglich 9b Stufe 4 eingruppiert, so war auch die Stelle ausgeschrieben, das ist auch ok.
 
Jetzt meine Frage: was passiert wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung beim alten AG stelle...Und diesem sattgegeben wird
... kann es sein, dass ich in 9c Stufe 3 eingruppiert werde?
Und kann mich dann der neue AG in 9b Stufe 3 eingruppieren? Weil ausgemacht ist, ich übernehme meine alte Stufe.
 
Sollte ich in 9c Stufe 4 eingruppiert werden und des zu einer Nachzahlung kommen,
wurde mir mitgeteilt ich würde in Lohnsteuerklasse 6 eingruppiert (da es sich um eine Nachzahlung eines alten AGs handelt), gilt das nur für die Nachzahlung???
 
Wie lange kann ich den Antrag auf Höhergruppierung stellen?  Ist gilt eine Frist bis 31.12, gilt die auch für mich? Weil ich ja den AG wechsel...
 
Danke euch

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Geschrieben von: Gast, 12.05.2017, 15:07, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo!
Meine Stelle war in der Stellenausschreibung als " nach E14 TV-L bzw. BesGr A13" ausgeschrieben. Ich bin im Moment angestellt (E14) und gerade in Elternzeit. Mir wurde vor der Elternzeit gesagt, dass eine Verbeamtung möglich ist, es wurde aber keine Frist genannt.
Gibt es eine Frist, bis wann ich die Verbeamtung beantragen muss? Kann ich das auch noch in einem Jahr machen oder kann es sein, dass die A13-Stelle dann schon an jemand anderen vergeben wurde?

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Geschrieben von: Gast, 11.05.2017, 20:26, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,

wir haben im letzten Sommer zu fünft unsere jeweiligen Abschlussprüfungen bestanden. Bisher waren wiir so eingruppiert: 2 in EG 5, 1 in EG 6 und 2 in EG 8. Als Stufe natürlich bei allen 1.
Jetzt haben wir unsere Anschreiben wegen einer Höhergruppierung auf Grund der neuen Entgeltordnung rückwirkend zum 01.01.2017 bekommen. Die anderen Kollegen habe diese schon vor über 1 Monat bekommen.
Nun sollen wir, falls wir wollen, wie folgt höhergruppiert werden: von EG 5 + EG 6 nach EG 7 und von EG 8 nach EG 9a. Allerdings sollen wir stufengleich höhergruppiert werden und auch erst ab 01.01.2018 dann die Stufe 2 erreichen.
Nach allem, was wir bisher rausfinden konnten, gilt die stufengleiche Höhergruppierung erst ab 01.03.2017.
Wir haben auch schon versucht auf der Arbeit mehr zu erfahren. Leider ist die verantwortliche Kollegin längerfristig erkrankt und die Vertretung war nicht in der Lage uns irgendwelche hilfreichen Informationen zu geben. Sie war allerdings auch diejenige, die die Anschreiben für uns gefertigt hat. Der Vorgesetzte der Kollegin meinte, wir müssten dann wohl nach Stufe 2 höhergruppiert werden, er würde das die erkrankte Kollegin bei Rückkehr aber überprüfen lassen. Nur ist noch nicht einmal klar, ob diese überhaupt dieses Jahr zurückkehren kann.
Mein einer Kollege und ich haben dann mit unsrem Vorgesetzten darüber gesprochen, der dann in einem Gespräch mit dem BGM das Thema angesprochen hat. Danach hieß es, dieser wäre der Meinung, dass wir in Stufe 1 bleiben, aber die bisherige Zeit angerechnet wird. Er hat der Personalabteilung dann noch einmal angewiesen, dass Thema schnellst möglich zu klären.

Heute haben wir dann noch erfahren, dass es bei einigen anderen Kollegen in der Vergangenheit schon Fehler seitens der Vertretung der erkrankten Kollegin in der Perso gab, die nur nicht zum Tragen kamen, da sich die Kollegen selber ausreichend informiert hatten bzw. die jetzt erkrankte Kollegin noch mal mit dem Fall befasst war.

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Geschrieben von: Gast, 09.05.2017, 10:33, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,
ich bin als Erzieherin bei einer Stadtverwaltung beschäftigt und in SuE 8a / 2 eingestuft.
Nun sehe ich, dass es hätte ab 01.02.2017 eine Erhöhung geben müssen - laut meiner Abrechnung ist diese Erhöhung bis heute (05/17) bei mir noch nicht angekommen.

Nun meine Frage:
Kann sich mein AG Zeit nehmen und die Erhöhung "rückwirkend" zahlen"?
Wann sollte ich in der Lohnbuchhaltung nachfragen?

Vielen Dank für eure Antworten!

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