Ist eine "einschlägige Berufserfahrung" auch für eine qualifizierte Tagespflegeperson anzurechnen, die langjährige Erfahrung hat und in eine Krippe wechseln möchte?
Mfg
Kommt auf die Details an. Im Hinblick auf dem Personalmangel in dem Bereich könnte man als Arbeitnehmer auch die Anerkennung von förderlicher Zeiten fordern.