Geschrieben von: Gast, 02.07.2017, 07:33, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Das ist doch endlich mal eine vernünftige Ansage! Die rot-rote Regierung erhöht endlich die Beamtenbesoldung, wenn man dem finanzpolitischen Sprecher der Linken Wilke vertrauen kann. Allerdings offenbar erst auf Druck des Verfassungsgerichts.

https://youtu.be/-mIcri-pjbY

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Geschrieben von: Amidala, 01.07.2017, 14:49, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Ich war 8 Jahre Schwerbehindertenvertreter, nach der letzten Personalratswahl wurde diese Aufgabe innerhalb der Personalratsmitglieder neu vergeben. Auf Nachfrage beim Personalrat bekam ich die Antwort:
Die Stelle als Schwerbehindertenvertretung läuft grundsätzlich nach 4 Jahren aus. Wenn ich es aber weiter machen will,  muß ich einen schriftlichen Antrag stellen und eine Wahl einberufen, die der Personalratswahl gleicht, mit Aushang und wer sich zur Verfügung stellt, usw.
Und außerdem hat unser Betrieb nur 55 Beschäftigte, da müssen wir kein Schwerbehindertenbeauftragten haben.
Wer kann mir da weiterhelfen? Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2017, 11:10, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Wenn du bereits mehrere Monate dienstunfähig erkrankt warst, dann bereits der Bescheid deines Dienstherrn vorliegt, dass du früh pensionierst bist mit RMB, und du bist über den Zeitraum darüber dienstunfähig geschrieben, wie ist es zu bewerten und wie kann der Verlauf sein ?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2017, 19:39, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Guten Tag zusammen.

Folgendes Bild gerade bei mir: Ich habe vor Kurzem meine Ausbildung beendet.
Habe dann meinen Vertrag bekommen mit EG5. Jetzt habe ich vor Kurzem mitbekommen, dass man einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kann.

Bedeutet das nun, dass ich auch diesen Antrag stellen kann auf EG6?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2017, 17:28, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo, ich bin Polizistin in NRW, BaL, habe ein achtjähriges Kind. Ich würde ich gerne unbezahlten Urlaub aus familienpolitischen Gründen nehmen und in dieser Zeit aber auch ein Studium (Lehramt) beginnen. Ist das grundsätzlich erstmal erlaubt? Thema: Nebenbeschäftigung. Dem Zweck des Urlaubs würde ein Studium wohl nicht entgegenstehen, da unser Kind ja schon zur Schule geht und ich vormittags dadurch schon mal Zeit hätte und mein Kind dennoch betreut wäre Ich finde zu diesem speziellen Fall nichts vergleichbares im Netz, möchte mir beamtenrechtlich aber nichts zu Schulden kommen lassen. Schließlich möchte ich Beamtin bleiben bzw. wieder werden. Kennt jemand einen guten Ansprechpartner/ Anwalt für all die hiermit zusammenhängenden Fragen? Bei meiner Behörde möchte ich erstmal niemanden fragen. Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2017, 14:15, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen,

da ich nach vielen Recherchen unterschiedliche Meinungen bekommen habe, versuche ich es auf diesem Wege!

Meine Frage ist, ob folgender Sachverhalt zur stufengleichen Höhergruppierung, welche ja ab März 2017 gilt, dazugehört:

Ich habe bis 31.07.16 eine EG9 Tätigkeit ausgeübt.
Dann wurde mir (gleiche Dienststelle) vorübergehend bis 28.02.17 eine andere Tätigkeit übertragen.
Diese ist jedoch nicht bewertet! Also änderte sich nichts an meiner Eingruppierung.
Zum 01.01.17 wurden im Zuge der neuen EGO alle EG9 Stellen in die EG9b übergeleitet (auch ich).
Ab 01.03.17 bin ich wieder zurück auf meine alte Stelle, welche jetzt mit EG9c bewertet ist.
Laut Personalabteilung kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen aufgrund der neuen EGO.
Dieser gilt dann ja rückwirkend auf den 01.01.17. Somit würde ich dann in meiner Erfahrungsstufe von 3 auf 2 zurückfallen.

Laut Personalabteilung gibt es die stufengleiche Höhergruppierung für mich nicht, da mir diese unbewertete Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wurde. Es spielt auch keine Rolle, dass ich am 01.01.17 eine nicht bewertete Tätigkeit ausgeübt habe.

Stimmt das??

Danke im Voraus!!

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2017, 13:41, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo Forum Icon_razz

ich möchte die höherwertige Tätigkeit nicht mehr ausüben.

1. Frage: Geht das überhaupt und habe ich Anspruch auf meine alte Tätigkeit?
2. Frage: Habe ich da eine Kündigungsfrist?
3. Frage: Muss ich noch etwas wichtiges beachten?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Schönen Donnerstag noch.

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2017, 11:14, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

der Gemeinderat meiner Gemeinde hat beschlossen, das Vorkaufsrecht nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG BW) für die im Gewässerrandstreifen liegende Teilfläche eines Grundstücks auszuüben.

Es stellt sich die Frage, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts privatrechtlich oder hoheitlich in Form eines Verwaltungsakts ausgeübt wird. Im Falle des Vorkaufsrechts nach BauGB wäre diese Frage schnell beantwortet, da § 28 Abs. 2 S. 1 BauGB klar regelt, dass das Vorkaufsrecht durch Verwaltungsakt ausgeübt wird. Im WG BW fehlt jedoch eine solche Klarstellung. Es wird dort lediglich auf die einschlägigen Vorschriften des BGB verwiesen.

Vielen Dank für die Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2017, 15:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ich bin als 450€ Kraft in den Personalrat gewählt worden und gleichzeitig als selbständiger Dienstleister für die gesamte EDV zuständig - Geht das?

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2017, 15:36, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo, ich möchte in einem Kindergarten ein Praktikum machen. Habe mich auch schon beworben.
Laut Erzieher bekomme ich kein Geld, da es im Zuge der Berufsschulausbildung ist.
Es würden mir nur 10 Euro am Tag gezahlt werden, wenn ich in den Ferien arbeite.
Ist dies so rechtens?
Dachte ich bekomm zumindest ein Taschengeld?

mfG Markus

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Geschrieben von: Gast, 24.06.2017, 16:58, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Auf der Rechnung der Wasserbetriebe wurde ein Erschwerniszuschlag von über 50% der Gesamtrechnung erhoben für das Auswechseln eines Sperrschiebers an der Trinkwasserleitung, die freizugänglich im Keller war. Ist das korrekt?

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Geschrieben von: Gast, 22.06.2017, 16:57, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo!
Ich bekomme derzeit in einer kleinen Verwaltung EG6, Stufe 4. Da ich der Meinung bin, zu niedrig eingruppiert zu sein, habe ich am 01.03.2017 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Daraufhin habe ich eine Stellenbeschreibung ausfüllen müssen. Diese wurde nun überprüft, und man ist zu der Kenntnis gelangt, dass ich eigentlich in die EG 8 eingruppiert bin. Folgende Problematik:

Ich bekomme ab dem 01.07.2017 eine neue Aufgabe. Daher soll die Höhergruppierung ab dem 01.07.2017 ohne Stufenverlust erfolgen. 

Die neue Aufgabe ist aber nicht die für die EG 8 ausschlaggebende. Ich hätte also vorher schon EG 8 bekommen müssen. Dies habe ich nun auch mündlich mitgeteilt. Daraufhin meinte man, dass ich dann nur ab dem 01.01.17 in die EG 8 (mit Stufenverlust) eingruppiert werden kann, weil Anträge nach der neuen Entgeltordnung so zu behandeln sind. (Wahrscheinlich ist damit §29b TVÜ-VKA gemeint gewesen.)

Meine Frage ist also:

Was ist hier korrekt? Kann ich noch geltend machen, seit Beschäftigungsbeginn in EG8 zu sein, so dass die Stufen auch weiter liefen und ich in Stufe 4 bleibe? -
Gilt die Ausschlussfrist nach §37 I 1 TVÖD nur für Zahlungsansprüche oder mehr?

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Geschrieben von: Gast, 22.06.2017, 14:51, Forum: TVöD, Antworten (1)

Seit 1993 ist der Arbeitsplatz unserer Bauzeichnerin komplett auf Digitalmedien umgestellt. Plotter, 2 Bildschirme sowie div. Zeichenprogramme. Sie ist die einzige Person, die diese Technik bedienen kann und besucht regelmässig Schulungen. Sie möchte einen Antrag stellen auf 9a, Stufe 4. Sie ist derzeit in EG 6 Stufe 6 eingruppiert. Was meint Ihr, hat sie einen Anspruch?


mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 22.06.2017, 12:02, Forum: Kasse, Antworten (4)

Hallo,
ich bin aktuell in E8 Stufe 4 eingruppiert, das heißt ich habe Steuerfachangestellter gelernt und wurde gleich in 8 gruppiert und bin Stellv. Kassenverwalter gewesen. Seit 01.12.2016 bin ich alleiniger Kassenverwalter und will eine Höhergruppierung in die 9a erwirken, da ich ja auch alles fast ganz alleine mache. Wie stehen meine Chancen bzw. hat jemand einen Tipp bei der Antragsstellung bzw. Vorgehensweise ??? Bin schon 8 Jahre in der VG.

danke

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Geschrieben von: Kötter, 20.06.2017, 09:07, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,
erstmal zur Erklärung, ich arbeite zur Zeit bei einer unteren Bauaufsichtsbehörde als Baukontrolleur. Habe Abschluss als "Meister im Bauhauptgewerbe". Die Stelle wurde von einem externen Büro in E6 bewertet und vom Arbeitgeber auch so eingestuft. (2014)
Meiner Meinung nach ist das nicht richtig eingruppiert, da andere Bauaufsichtsbehörden für gleichwertige Tätigkeiten als Baukontrolleur E9a oder E9b bezahlen.

Hat jemand eventuell eine Stellenbeschreibung und oder Stellenbewertung für die Tätigkeit als Baukontrolleur?

Was würdet Ihr machen? Soll ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen und wie soll ich diesen am besten stellen?

Danke schon mal an alle die hier weiterhelfen können!

MFG

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Geschrieben von: Mumie, 17.06.2017, 18:19, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo erst mal,

was ist zu beachten, wenn eine Behörde von einer anderen übernommen wird?

Vielen Dank in voraus.

Gruss
Mumie

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Geschrieben von: Gast, 17.06.2017, 17:41, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Hallo,

ich habe eine Frage zur Abgrenzung investiv/konsumtiv. Ist es möglich, eine größere Gesamtmaßnahme, welche Dienstleistungen beinhaltet, komplett investiv zu buchen? Oder muss immer zwingend in Sachkosten (investiv) und Dienstleistungen (konsumtiv) aufgesplittet werden?

Beispiel wäre der Einbau einer neuen Telefonanlage mit Hardware, welche natürlich über mehrere Jahre abgeschrieben wird und die dazugehörige Installations-Dienstleistung der entsprechenden Firma.

Ich würde einen solchen Fall gerne als Gesamtmaßnahme investiv werten lassen. Kann mir jemand sagen, ob das möglich ist? Gibt es hierzu Info-Material, welches ich mir durchlesen könnte? Finde das immer nur in Bezug auf Immobilien und/oder Straßen.

Vielen Dank!

Michael

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Geschrieben von: Gast, 16.06.2017, 10:16, Forum: Jobcenter & BA, Antworten (1)

Ich bin Fallmanager im Jobcenter, nach Antrag habe ich die EG 9b.
Meine Frage: Mit welcher Begründung kann ich die 9c beantragen?
Da als Voraussetzung für die 9c nur steht "besonders verantwortungsvoll".
Kann mir da jemand helfen ?

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Geschrieben von: KommunalForum, 15.06.2017, 10:57, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Aktuelle Tweets der Kampagne "Gefahrenzone Öffentlicher Dienst". Sie können die Nachrichten hier im Forum kommentieren.

[tw]angriff[/tw]

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Geschrieben von: KommunalForum, 15.06.2017, 10:57, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Geschrieben von: KommunalForum, 15.06.2017, 10:57, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Geschrieben von: Gast, 14.06.2017, 14:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen!  S10347
Wir haben in unserem Betrieb nächstes Jahr zum ersten Mal Wahlen für die JAV. Ich bin mit im Organisationsteam, habe aber noch nicht so die Ahnung von der Materie. Ich möchte deshalb meinem Chef vorschlagen, dass er mich an einem Seminar zum Thema teilnehmen lässt, bin aber etwas überfordert, weil es ja doch recht viele Anbieter gibt. Icon_sad  Hat denn jemand mit sowas schon Erfahrungen gemacht und kann mir einen Anbieter empfehlen? Oder aber generell Tipps zur Wahl geben?  K070g

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Geschrieben von: Gast, 13.06.2017, 15:28, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen,

die Stellenbewertungskommision hat nun meine Stelle zum 2. mal überprüft und bewertet und ist immer zum selben Ergebnis gekommen, dass ich den Anforderungen für eine Höhergruppierung entspreche.

Mein Oberbürgermeister akzeptiert dies nicht und weigert sich mich entsprechend meiner Tätigkeit zu entlohnen.

Was kann ich tun? Das Verfahren zieht sich bereits seit 10/2015!
Der Personalrat traut sich nicht dem OB zu widersprechen.

Grüße und vielen Dank für eure Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2017, 19:39, Forum: Beamte, Antworten (1)

Eine Freund von mir, Beamter auf Widerruf, hat bei seiner Einstellung angegeben, keine laufenden Ermittlungsverfahren anhängig zu haben. Obwohl er eines hatte. Nun ist er in seiner Ausbildung. Das Verfahren ist wohl so gering und es wird sehr wahrscheinlich eingestellt, dass er eine Nicht-Einstellung nicht riskieren wollte.
Ich habe ihm schon erzählt, dass der AG seinen Arbeitsvertrag kündigen kann wenn er davon erfährt.
Aber wie wahrscheinlich ist das? Er war in der Zeit noch Student und hat als Beruf auch diesen angegeben.
Wenn das Verfahren eingestellt wird, erfolgt kein Eintrag im Führungzeugnis oder eher gesagt im Bundeszentralregister.
Es folgt nur ein Eintrag im Zentralen Register der Staatsanwaltschaft, wo aber der Dienstherr keine Einsicht hat.
Also ist es sehr unwahrscheinlich dass der Dienstherr von diesem Verfahren erfährt, oder? Und wenn in 2 Jahren das eingestellte Verfahren "getilgt" wird, muss er sich überhaupt keine Sorgen machen?
Ich blick in seiner Geschichte nicht wirklich durch, vielleicht kann ja jemand was dazu sagen? Er weiß es selber auch nicht genau.

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Geschrieben von: Gast, 07.06.2017, 14:52, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Leute,

ich bin neu im Hochbau als Planer und Bauleiter für eine 20.000 Seelen Kommune eingestellt. Meine Fragen: Wie wird man da nach dem TVÖD eingruppiert? Und vor allem: Wo finde ich eine passende Stellenbeschreibung für diese Arbeit?

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Geschrieben von: Gast, 07.06.2017, 10:37, Forum: Beamte, Antworten (5)

Hallo Zusammen,
ich bräuchte eure Hilfe.
Meine Freistellungsphase beginnt am 1.10.2017. Nun hat mir unser Personalbüro eröffnet, dass ich das Weihnachtsgeld nicht mehr als Einmalzahlung (Sonderzahlung) erhalte sondern dies irgendwie anteilmäßig auf die Monatszahlung mit verteilt werden soll.
Sorry, ich hab es nicht ganz verstanden.
Meine ATZ begann am 1.1.2016 und letztes Jahr habe ich noch ganz normal mein Weihnachtsgeld als Sonderzahlung erhalten. Warum ändert sich das in der Freizeitphase? Ist dies überhaupt so korrekt? Kann ich das irgendwo nachlesen?

Schon mal danke für eure Hilfe.

Maria

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Geschrieben von: Gast, 06.06.2017, 10:11, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,
seitens meines Vorgesetzten wurde für morgen kurzfristig ein Gespräch mit mehreren Mitarbeitern unserer Abteilung anbraumt um die aktuelle Personalsituation und die Probleme zu erörtern. Neue Mitarbeiter wurden dazu gar nicht erst eingeladen.

Wir wollten, dass ein Vertreter unseres Personalrats diesem Gespräch beiwohnt; jedoch verweigert der Personalrat dabei seine Unterstützung.

Welche möglicherweise übergeordnete Stelle (öffentlicher Dienst in Bayern) kann uns dabei unterstützen?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 05.06.2017, 13:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo, hier bei uns am Theater wird zur zeit über die % Verteilung des Vorsitzenden und Stellvertreter diskutiert.
Wir unterscheiden künstlerischen Bereich und technischen Bereich.
Laut LPersVG §46 Abs. 3 ist es ja angegeben wer in die Stufung fällt. Wir sind ü 300 Mitarbeiter.
Grund der Diskussion ist, dass der Vorgänger nun abgewählt wurde und er nur seine Hilfe anbietet, wenn er auch % der Freistellung erhält. (ist nur noch PR- Mitglied) Sonst könnte er dem neuen Vorsitzenden nicht helfen.
Frage: Wer kann mir dabei helfen oder wohin kann ich mich wenden, bei solch kniffliger Frage? Icon_confused

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Geschrieben von: Melchior, 05.06.2017, 13:42, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Schönen guten Tag!

Ich bin auf der Suche nach guten Tipps zwecks Aufstieg/Fachkarriere in der Kommunalverwaltung. Der Hintergrund ist folgender:

Ich habe einen Abschluss zum Diplom-Verwaltungswissenschaftler (Uni) und bin nach langer Stellensuche bei einem Kommunalverband untergekommen (EG 9b, Allgemeine Verwaltung). Ich würde gern ein paar Entgeltgruppen nach oben kommen, sagen wir EG 12. Das Problem ist dabei, dass ich formal sogar für den höheren Dienst qualifiziert bin, man als Diplom-Verwaltungswissenschaftler aber offenbar deutlich schlechtere Karten hat als z.B. als Volljurist, wenn man aufsteigen möchte.

Habt ihr vor diesem Hintergrund Tipps, wie es mit einer Fachkarriere klappen könnte? Muss es wirklich ein zweites Studium sein oder gibt es auch "einfachere" Qualifikationsmöglichkeiten?

Vielen Dank vorab!

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Geschrieben von: Gast, 05.06.2017, 12:35, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen.

Ich habe 2016 begonnen im öffentlichen Dienst zu arbeiten (befristet). Vor kurzem habe ich mich auf eine unbefristete Stelle beworben und die Zusage erhalten.
Ich freue mich darüber sehr doch leider gibt es folgendes Problem: Meine alte Chefin mag mich nicht gehen lassen, da die Abteilung aktuell unterbesetzt ist. Nach einer Einigung mit der neuen Chefin soll ich bis zur endgültigen Übernahme (von August bis Oktober) noch 2 Tage die Woche in der alten Abteilung aushelfen. Dies soll auch vertraglich so geregelt werden (geht von der alten Chefin aus). Die neue Chefin ist darüber nicht erfreut, hat aber zugestimmt um einem endlos Streit aus dem Weg zu gehen.

Ich werde in ein komplett neues Aufgabenfeld eingearbeitet und befürchte, dass mir die Doppelbelastung zu viel werden könnte. Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Thematik? Ist dies rechtens?

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