Geschrieben von: Gast, 13.10.2017, 13:31, Forum: Kasse, Antworten (1)

Hallo,

gibt es eine Statistik oder ähnliches, wie stellvertretende/r Kassenverwalter/innen (2-Mann-Kasse) in Gemeinden bis 12.000 Einwohner eingruppiert sind?


Danke für Antworten!

Gruß

Lisa

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Geschrieben von: Gast, 11.10.2017, 19:31, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Ich bin bei einer Kommunalbehörde als Beamter im mittleren Dienst tätig. Mein Vorgänger war Beamter im gehobenen Dienst. An den Aufgaben hat sich nicht geändert. Kann ich nun in eine höhere Besoldungsgruppe befördert werden?

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Geschrieben von: Gast, 11.10.2017, 08:50, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo Liebes Forum,
hier gibt es derzeit ein Problem bei der Lösung folgender angefallener / geleisteter Überstunden.
Nach Absprache (bereits mehrjährig durchgeführt) mit dem Dienstherrn wird jährlich eine Gruppenfahrt mit Kindern durch die Gemeinde durchgeführt. Abfahrt Sonntag 8 Uhr Rückkunft Samstag 20 Uhr.
Dabai wird das Gehalt Montag-Freitag (Vollzeit) bezahlt.
Überstundenregelung- Vereinbarung alt: pro Tag wurden zusätzlich 10 Stunden gewährt (keine Zeitzuschläge?)
Jetzt will man nur noch 2 Std. pro Arbeitstag gewähren und 10 Std. am Wochenende. Zeitzuschläge werden immer noch ignoriert.
Gibt es hier eine Grundlegende tarifliche Aussage, die man dem Dienstherren auch vorlegen kann? Icon_idea
Denn: es wurde in der Vergangenheit, die letzten 5 Jahre vom Amt selbst so festgelegt, leider nur mündlich von der damaligen Personalleiterin (jetzt in Rente).
Das Problem ist leider auch erst entstanden, als die Fahrt bereits durchgeführt / abgeschlossen war und die Stunden wie in den Vorjahren wieder abgegolten werden sollten. Erst hier stellte eine neue Mitarbeiterin / Leiter Hauptamt, die Regelung um.  Icon_evil
mit inter-netten Grüßen
fh

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Geschrieben von: KommunalForum, 07.10.2017, 16:35, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Nach einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey im Auftrag von Normenkontrollrat und Statistischem Bundesamt stecken Deutsche Behörden im Analog-Zeitalter fest. Wichtigste Forderung: Die Behörden sollen ihre Register vernetzen.

https://twitter.com/McKinsey_de/status/9...9085025280
Kostenloser Download der Studie


Die Kernbotschaften der Studie:
"1 Moderne Register sind das Fundament besserer Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen. Ohne moderne Register sind effiziente, bürger- und unternehmensfreundliche digitale Angebote nicht möglich. Das Onlinezugangsgesetz gibt vor, dass in fünf Jahren Verwaltungsleistungen online angeboten werden müssen. Bürger und Unternehmen werden diese aber nur dann annehmen, wenn sie von guter Qualität und einfach zu bedienen sind und eine echte Entlastung bringen. Für solche medienbruchfreien Angebote sind digital zugängliche, eindeutig verknüpfbare und qualitativ hochwertige Registerdaten eine zwingende Voraussetzung.

2 Die deutsche Registerlandschaft erfüllt die nötigen Anforderungen derzeit nicht. Es besteht umfassender Modernisierungsbedarf. Die Registerlandschaft in Deutschland ist administrativ zersplittert. Es gibt mehr als 200 Register, viele davon noch einmal nach örtlicher Zuständigkeit untergliedert und unterschiedlich ausgestaltet. Gleiche oder ähnliche Daten werden mehrfach erhoben, Abgleiche und Qualitätschecks finden nicht statt. Dieser Zustand muss sich dringend ändern. Die bisherige Aufmerksamkeit für dieses Thema entspricht nicht seinem strategischen Stellenwert und dem damit verbundenen Nutzen.

3 Moderne Register ermöglichen erhebliche Einsparungen. Die Digitalisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen auf Basis moderner Register entfaltet bei einmaligen Investitionskosten in Höhe von ca. 2,5 Mrd. EUR ein Entlastungspotenzial von ca. 6 Mrd. EUR pro Jahr. Das entspricht gut der Hälfte des bisher notwendigen Aufwands im Umgang mit Behörden. Bürger können 1,4 Mrd. EUR, Unternehmen 1 Mrd. EUR sparen. Die Verwaltung selbst wird mit 3,9 Mrd. EUR am stärksten entlastet.

4 Moderne Register schaffen eine tragfähige Grundlage für staatliche Entscheidungen und offene Verwaltungsdaten (Open Data). Register enthalten wichtige amtliche Informationen und sind Grundlage der öffentlichen Statistik sowie staatlicher Planungs-, Entscheidungs- und Steuerungsprozesse. Je besser die Daten in öffentlichen Registern gepflegt, aktualisiert und qualitätsgesichert werden, desto sachgerechter und treffsicherer können Politik und Verwaltung arbeiten und ihre Leistungen für Bürger und Unternehmen anbieten. Im Sinne von Open Data und Open Government sollten auch die Wirtschaft und andere Akteure auf relevante, wenn nötig anonymisierte Registerdaten zugreifen können.

5 Andere Länder machen erfolgreich vor, wie es geht. Deutschland darf den Anschluss an die Digitalisierungspioniere nicht verpassen und sollte sich bei der Modernisierung seines Registerwesens an erfolgreich etablierten Lösungen orientieren. Beispiele sind die datenschutzkonforme Verknüpfung von Personendaten in Estland und Österreich, die dezentrale, aber harmonisierte Registerführung in der Schweiz, das sogenannte „Once Only“-Prinzip für Basisdaten in Dänemark sowie die vollständige Digitalisierung komplexer Verwaltungsleistungen durch vernetzte Register in Schweden.

6 Kern moderner Register sind gute Basisdaten, die von Bürgern und Unternehmen nur einmal mitgeteilt werden müssen („Once Only“).
Häufig gebrauchte Basisdaten zu Personen, Firmen, Kraftfahrzeugen sowie Orten und Immobilien sollten von Bürgern und Unternehmen in Zukunft nur einmal angegeben werden müssen. Behörden sollten diese Daten bei der Abwicklung beliebiger Verwaltungsverfahren unkompliziert abrufen können, sofern Bürger einer solchen Nutzung zustimmen. Statt komplizierter Einzelregelungen sollte eine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung und den Abruf von Basisdaten geschaffen werden. Basisdaten müssen besonders aktuell, verlässlich und hochverfügbar sein.

7 Wirklich medienbruchfrei werden digitale Verwaltungsverfahren erst, wenn neben den Basisdaten noch weitere Registerinformationen ausgetauscht werden können. Für viele Verwaltungsleistungen sind neben den Basisdaten weitere Informationen erforderlich. Um diese digital austauschen zu können, müssen für jede Verwaltungsleistung bzw. Lebenslage spezifische Lösungen gefunden werden, die einen Datenaustausch zwischen den jeweils beteiligten öffentlichen und gegebenenfalls auch privaten Stellen ermöglichen. Ein Pilotprojekt könnte ein Antrag auf „Elterngeld ohne Papiernachweise“ sein.

8 Die datenschutzkonforme Verknüpfung von Registerdaten ist möglich. Bürger und Unternehmen erhalten mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Daten. Viele der positiven Effekte einer modernisierten Registerlandschaft stellen sich erst ein, wenn Registerdaten verknüpfbar sind. Ein verschlüsseltes Personenkennzahlensystem in Anlehnung an das Modell Österreichs macht dies möglich und trägt den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz angemessen Rechnung. Gleichzeitig schafft es für Bürger eine größere Transparenz über den Zugriff auf ihre Daten und verbessert so den Schutz personenbezogener
Informationen.

9 Es braucht eine zentrale Stelle, um die Registermodernisierung zu steuern, und eine politische Verantwortlichkeit auf höchster Ebene. Die notwendige Standardisierung, Harmonisierung und Konsolidierung der deutschen Registerlandschaft erfordert eine übergreifende Steuerung. Nötig ist eine zentrale Koordinierungsstelle mit starken Kompetenzen und ausreichenden Ressourcen. Auf der politischen Ebene braucht es eine klare Verantwortlichkeit. Es muss einen Beauftragten geben, der dieses Querschnittsthema energisch vorantreibt und persönlich für den Erfolg des Programms steht.

10 Zügiges und mutiges politisches Handeln ist gefragt: Es braucht ein Registermodernisierungsgesetz. Die Bundesregierung sollte zügig ein Registermodernisierungsgesetz vorlegen, das den nötigen politischen Willen unterstreicht und die Grundlage für die weitere Umsetzung schafft.
Die Registermodernisierung muss eigenständiger Bestandteil der nächsten Digitalisierungsagenda werden und eng mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, der Einführung eines Portalverbundes und der Konzeption von Servicekonten verbunden werden. Nur wenn sich Politik und Verwaltung ohne Umschweife auf den Weg machen, können bis zum Ende der Legislaturperiode spürbare Erfolge erzielt werden."

Reaktionen im Netz:
https://twitter.com/chmainka/status/916648691724939264
https://twitter.com/ttrueten/status/916578922850127873
https://twitter.com/RDindorf/status/916404402587602946
https://twitter.com/rpArnsberg/status/91...4375357440
https://twitter.com/KGSt_de/status/918800587315187712
https://twitter.com/eGovBonn/status/918549543884648449

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Geschrieben von: Gast, 06.10.2017, 10:36, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es irgendwelche Hinweise, Empfehlungen oder Vorschriften hinsichtlich der Belegung von Büros bzw. Vergabe von Einzelbüros im öffentlichen Dienst gibt.
Hintergrund ist, dass ich in einem Büro mit 1 weiteren Kollegen sitze und mich nur sehr schlecht konzentrieren kann, da bei ihm häufig Bürger vorsprechen und er viele Telefongespräche führen muss. Ich bin Beschäftigte EG 12 und muss rechtlich komplizierte Gutachten und Bescheide erstellen. Ich bin sicher, dass sich der "Dauerlärm" negativ auf meine Leistungen niederschlägt. Daher werde ich sicherlich auch einen schlechte Leistungsbewertung erhalten...
Gruß
Katarina

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2017, 18:00, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo zusammen,

wir sind eine kleine Instituation (3 Mitarbeiter!), welche nach Tvöd zahlt.
Einen der Mitarbeiter würde ich gerne vorzeitig in eine andere Stufe bringen. Seine Leistung ist - aus meiner subjektiven Sicht - überdurchschnittlich hoch.

Leider habe ich bisher keine Erfahrungen, wie man nun "objektiv" eine überdurchschnittlich hohe Leistung darstellt.
Gibt es hier einschlägige und / oder bewährte Instrumente?

Zudem frage ich mich, vor wem ich die hohe Leistung als Arbeitgeber letztlich überhaupt darlegen muss. Kann ich nicht als Arbeitgeber handeln wie ich möchte?

Danke und Grüße
Quote

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Geschrieben von: Gast, 03.10.2017, 11:12, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,
ich bin 2014 befristet für 2 Jahre eingestellt worden in E2 Stufe 2 und nach 1 Jahr in Stufe 3 gekommen. Bin jetzt unbefristet.
Wisst ihr wann meine nächste Stufen Steigung sein müsste? Blicke nicht ganz durch bei der Tabelle...

vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 02.10.2017, 13:22, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo
ich möchte als Bauhofmitarbeiter in meiner Gemeinde anfangen.
Bin 49 Jahre, habe eine Menge Erfahrung

Welche EG würde ich da bekommen?

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Geschrieben von: KommunalForum, 30.09.2017, 09:13, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Die Stadtwerke stehen im Fokus von weitreichenden Veränderungen.

Mit der Digitalisierung werden im allgemeinen eher Risiken und Schwächen der Stadtwerke verbunden, da neue und dynamische Wettbewerber auf den Energiemarkt eintreten.

Anders werden die Perspektiven im Bereich der Verkehrswende beurteilt.

"Die Verkehrswende ist eine einmalige Chance für Stadtwerke", meint Norbert Schwieters von PwC im Tagesspiegel.

Die Stadtwerke bringen als Betreiber der Verteilnetze den Strom zur Ladestation und könnten nach Auffassung von Schwieters dadurch führend z.B. bei folgenden Produkte werden:

★ Herstellung, Installation und Wartung der Ladesäulen 
★ Datenmanagement
★ Verbünde mit anderen lokalen Energieversorgern
★ Sharing, Connectivity, E-Bikes 
★ Stärkung des ÖPNV durch Verbünde mit kommunalen Verkehrsbetrieben 

Mehr: Der Tagesspiegel

Twitter: https://twitter.com/DanitoBl/status/913748808122736640

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Geschrieben von: KommunalForum, 28.09.2017, 17:52, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Die Stadt Duisburg übernimmt eine Pionierrolle im Nahverkehr: Im Rahmen eines Pilotprojektes fahren in Duisburg zukünftig 5 On-Demand-Busse.

Twitter:
https://twitter.com/KommunalForum/status...5445011462

Die Kleinbusse mit 5 Sitzplätzen fahren auf Bestellung der Fahrgäste. Den Startpunkt und das Ziel der Fahrt legen die Kunden selbst fest – ohne Rücksicht auf Haltestellen und Fahrpläne.

Die Daten der Fahrt werden mit weiteren Nutzern geteilt. Kunden, die eine ähnliche Route buchen, werden gemeinsam transportiert.  

Dieses als Ridesharing bezeichnete Verfahren wird mit einer App gesteuert. Die Kunden können Fahrten nur per Smartphone über die App buchen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über ein Handyticket.

Die Rheinische Post berichtet, dass die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) mit den "On-Demand-Bussen" neue Kunden gewinnen sowie die Verkehrsleistung in Randgebieten oder zu Schwachverkehrszeiten erhöhen will.

Mehr: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duis...109420.amp

Reaktionen im Netz:
https://twitter.com/marinalapotor/status...4616456192
https://twitter.com/JuLisDu/status/914549005870358536
https://twitter.com/DVG_Duisburg/status/...7693346816

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Geschrieben von: Irka, 27.09.2017, 22:40, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo
Wer kann mir helfen?
 
Ich bin in BAT Va seit 1979 . Als der neue Tarif TVÖD kam 2005 wurden wir nicht in TVÖD übergeleitet. Wir haben keinen Tarif. Wir sind an den BAT und ab 2005 an den TVÖD angelehnt. Seit 2005 gab es für uns alle keine Lohnerhöhung mehr.
Die neuen Mitarbeiter wurden nach TVÖD bezahlt. Haben somit weniger verdient als wir, die nach BAT weiter bezahlt werden.
Jetzt hat der Vorstand gewechselt und wollte mit dem Betriebsrat eine gerechte, für gleiche Bezahlung. Bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat will die Geschäftsführung nur für die Pflegekräfte die Bezahlung nach TVÖD- Anlehnung 2015 gewähren. Allen anderen Mitarbeitern, die in der Verwaltung, Hausmeisterei, IT und Hauswirtschaft keine Erhöhung geben. Die Geschäftsleitung sagt: diese Mitarbeiter haben immer schon, seit 2005 viel mehr als die neuen, die nach der Anlehnung TVÖD 2005 bezahlt wurden, verdient.
Der Betriebsrat möchte für alle Mitarbeiter, wie schon am Anfang der Verhandlungen gefordert, für alle eine gerechte und übersichtliche Bezahlung. Nur eine Erhöhung für die Pflege, ist der Betriebsrat nicht einverstanden. Durch ernormen und drohenden Druck durch die Geschäftsführung auf dem Betriebsrat, wird seit 8 Monaten verhandelt. Die Geschäftsführung will auf keinen Fall die Mitarbeiter mit den alten BAT Veträgen in TVÖD überleiten. Die Geschäftsführung will nicht mehr an der Anlehnung des TVÖD festhalten und behauptet immer wieder, wir hatten hier keine Vereinbarung über die Bezahlung an die Anlehnung des BAT und spätte TVÖD. Alle Mitarbeiter wurde seit Beginn des Hauses (1977) nach Anlehnung des BAT gezahlt. Die neue Geschäftsführung, leitet seit 2014 (nach zweijährigem Studium in Richtung Management, auf Kosten der Firma) die Firma. Seit 10.2016 wurde neue Vorstand gewählt. Da kam ein Mitglied, der gleichzeitig Lebensgefährte der Geschäftsführung ist. Die beiden Personen üben ernormen Druck auf den Betriebsrat und wollen nicht den Mitarbeitern der Verwaltung, Hausmeisterei, IT und Hauswirtschaft - das sind die meisten Mitarbeiter mit den alten BAT Veträgen- an den TVÖD 2015, wie die Mitarbeiter der Pflege mitnehmen. Der neue Tarif würde den Mitarbeitern der alten BAT Verträge für die weiteren 10 Jahre keine Erhöhung geben. Ist das richtig ? Ist das hier betriebliche Übung nach 40 Jahren? Müssen die alten BAT Verträgen  übergeleitet werden nach TVÖD?
Weiß das jemand ?
Danke jetzt schon für eine Antwort. Würde mich sehr freuen, wenn jemand dazu etwas sagen kann.

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Geschrieben von: Gast, 27.09.2017, 15:10, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Liebe Forenmitglieder,

aufgrund mehrjähriger persönlicher Erfahrungen mit Mobbing, Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf die Zufriedenheit am Arbeitsplatz sowie gemischten Erfahrungen
mit der Mitarbeiterführung im Öffentlichen Dienst möchte ich auf eine aktuelle Studie zu diesem Thema hinweisen!

Folgend der Link zu der Studie:

Umfrage Mobbing und Mitarbeiterführung usw. im ÖD - zur Teilnahme hier klicken


Die Teilnahme ist anonym möglich und hilft dabei etwas an diesen Missständen zu ändern, indem Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst eine Stimme bekommen.


Ich bitte um Eure Mitwirkung!

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 26.09.2017, 16:25, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Guten Tag,

ich bin zur Zeit nach § 29 mit Verzicht auf das Entgelt freigestellt.

Meine Frau wurde stationär aufgenommen um operiert zu werden.

Da wir zu Hause Kinder zwischen 0-6 haben wurde ich freigestellt.

Das Entgelt zahlt in dem Fall ja die Krankenkasse.

Jetzt wurde nach einem 3-tägigen stationären Aufenthalt meine Frau entlassen und die OP verschoben. Ich bin weiterhin freigestellt, laut dem Personal in der Verwaltung hat mein Antrag weiterhin bestand.

Gibt es eine Möglichkeit da rauszukommen, da ich für die Zeit der Freistellung ja kein Entgelt erhalte.

Grüße und Danke

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Geschrieben von: Gast, 24.09.2017, 19:12, Forum: TVöD, Antworten (3)

Wer kann mir helfen?
Ich arbeite seit 15 Jahren beim ÖD im IT-Bereich. Damals wurde ich mit BAT 5b eingestellt und übergeleitet zum TVÖD E9 Stufe 2. 
Seit damals hat sich vieles im IT-Bereich getan und meine Stelle entspricht nicht mehr den Tätigkeiten, die ich vor 15 Jahren gemacht habe. Durch eine eigen erstellte Stellenbeschreibung habe ich eine Höhergruppierung beantragt. Diese wurde vom Abteilungsleiter genehmigt und unterschrieben, doch von der Hauptverwaltung abgelehnt. Begründung wäre kein Hochschulabschluss und Tätigkeiten für E10 wären nicht gegeben.
Blöderweise haben die IT-ler in der Hauptverwaltung alle kein Studium, aber die gleiche Tätigkeiten und sind mit der E10 besoldet.
Ich kann mir vorstellen, dass in meiner Stellenbeschreibung notwendige Schlagwörter gefehlt haben. Ausserdem hat die Hauptverwaltung geschrieben, E10 gebe es nur mit Studium UND gehobener Tätigkeit. Nur die gehobene Tätigkeit würde nicht ausreichen.

Dies glaube ich aber nicht und überlege meinen Rechtsschutz einzuschalten. 
Hat irgendjemand Tipps für mich oder hat jemand diesen steinigen Weg der Höhergruppierung im ÖD schon hinter sich?

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 24.09.2017, 15:45, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo



Ich bin PR in einer Kommune mit 400 Beschäftigten



Im Rathaus gibt es eine klare Pausenregelung, wie es das Gesetz vorsieht 30 Minuten Mindestpause und wer will länger, es gibt ein Gleitzeitkonto.



Problematisch ist es in den Außenstellen, da werden nach Willkür der Leiter wesentlich längere Pausen praktiziert. An einer Schule etwa muss der Hausmeister 2 Stunden Pause machen, um die Arbeitszeit nach hinten zu strecken. Es gibt nur für das Rathaus eine Dienstvereinbarung.



Ist es möglich die 30 Minuten Regelung durchzusetzen, weil Pausen eigentlich der Erholung dienen und nicht Dienste teilen sollen, muss der AG eine Dienstvereinbarung eingehen diesbezüglich, oder gibt es andere Möglichkeiten?



Problem 2, eine Beschäftigte möchte bald Teilzeit arbeiten pro Tag genau 6 Stunden, ich gehe davon aus, durchgehend und eine Pause muss nicht genommen werden?



Danke

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Geschrieben von: Gast, 22.09.2017, 15:40, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo, 

ich habe eine Stelle im öff. Dienst (kommunaler Arbeitgeber) in Aussicht, ausgeschrieben als E12 / A13, die sich für mich finanziell als Angestellte nicht lohnt (in Vollzeit über 1500 Euro netto weniger, als zur Zeit), nur verbeamtet komme ich (die Abzüge der PKV nicht berücksichtigt), nahe an mein derzeitiges sehr gutes Netto-Gehalt.

Die Stelle reizt mich inhaltlich sehr, so dass ich der Aufgabe wegen kein Problem habe, finanziell etwas kürzer zu treten verglichen mit meiner derzeitigen Aufgabe (in Festanstellung).

Nun habe ich schon einiges gelesen über Verbeamtung auf Widerruf / Probe, aber nichts davon passt so 100% zu dem Quereinsteiger-Thema. Und ja, natürlich wäre die Personalabteilung der Ansprechpartner erster Wahl, aber ich möchte mich gerne vorab informieren.

Für Auskünfte wäre ich also sehr dankbar!

VG,

IT'lerin

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Geschrieben von: KommunalForum, 22.09.2017, 14:15, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Twitter: https://twitter.com/eogov_muc/status/910450395461365765
Das Netzwerk „Digitale Städte“ stellt heraus, dass die Kommunen ihre digitalen Services besser vermarkten müssen.

Nutzen und Funktionen der einheitlichen Behördennummer 115, von De-Mail, dem neuen Personalausweis (nPA) oder der vorhandenen Online-Services der Verwaltung seien vielfach in der Bevölkerung nicht bekannt.

"Mit viel Aufwand werden digitale Angebote zur Verfügung gestellt, aber es wird zu wenig in deren Vermarktung investiert. Die Behörden-Kommunikation geht zudem insgesamt zu oft an den Bedürfnissen der Zielgruppen vorbei." 

Mehr: https://www.it-muenchen-blog.de/index.ph...e-staedte/

Meinung:
Die Kritik an unzureichender Öffentlichkeitsarbeit für die digitalen Services ist fraglos richtig. Hier rächt sich, dass in den vergangenen Jahren in den Kommunen der Rotstift regiert hat. Personal in der Öffentlichkeitsarbeit wurde abgebaut, Marketing-Budgets gekürzt. Den IT-Stellen fehlen Zeit und Know-How, um die Online-Services der Öffentlichkeit angemessen zu präsentieren. Aufgrund des Niedergangs der lokalen Zeitungen müssen neue, zunächst aufwändigere Wege in der Öffentlichkeitsarbeit beschritten werden, um die Bürger zu erreichen.

Daneben sind die digitalen Services aber vielfach noch zu kompliziert oder aber nicht weitgehend genug, so dass viele Bürger auf den zunächst umständlichen Umstieg noch verzichten.

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Geschrieben von: Gast, 22.09.2017, 01:37, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo! Ich wurde zum Vorstellungsgespräch zum Regierungspräsidium eingeladen für die Stelle als Sachbearbeiterin in der Abteilung Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration. 

Welche Art von Fragen werden mir gestellt? Auf was sollte ich achten und vermeiden während dem Gespräch?
Gibt es eventuell einige von euch, die im Regierungspräsidium arbeiten?

Es wäre nett wenn ihr mir von euren Erfahrungen mitteilt, das würde mir helfen vor meiner Aufregung.



Danke im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 20.09.2017, 21:10, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo, 
ich habe mal eine Frage an Kollegen,  die auch 5 Tage die Woche auf einer Kehrmaschine (z.B. MFH) sitzen.
Wie seid ihr eingruppiert?

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Geschrieben von: Loanboox, 20.09.2017, 17:24, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

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loanboox kurz erklärt

Loanboox ist die unabhängige Geld- und Kapitalmarkt-Plattform für öffentlich-rechtliche Kreditnehmer und institutionelle Kapitalgeber und Banken.

Die Finanzierung über Loanboox ist im Gegensatz zum konventionellen Geschäft einfacher, transparenter, günstiger und sicherer. Davon profitieren Kreditnehmer und Kapitalgeber gleichermaßen.

Lernen Sie Frau Baumann und Herrn Müller kennen:




Dank Loanboox verringert sich der Aufwand für Kommunen, einen passenden Kapitalgeber zu finden, um ein Vielfaches.

Alle nötigen Informationen stehen jederzeit an einem Ort bereit. Die Kosten für Finanzierungsabschlüsse werden stark reduziert. Es wird volle Transparenz gewährleistet, während Loanboox natürlich die Datenschutzrichtlinien einhält.

Mehr Informationen auf http://www.loanboox.de/

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Geschrieben von: Gast, 19.09.2017, 14:34, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo,

ich habe eine Frage zur Ermittlung der Eingruppierung als Angestellte, öffentliche Verwaltung, in der Finanzbuchhaltung/Kämmerei.

Kann mir jemand sagen, wie ich als Sachbearbeiterin in der Finanzbuchhaltung einer Kommune eingruppiert werde?

Ich habe eine Berufsausbildung als Steuerfachgehilfin sowie eine Weiterbildung zur Steuerfachwirtin abgeschlossen.

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Geschrieben von: Gast, 17.09.2017, 19:33, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo,
wo gibt es die Möglichkeit sich neben dem Vollzeitjob zum Abwassertechniker fortzubilden? Ich komme aus Ostwestfalen und bin seit 17 Jahren Ver-Entsorger und möchte mich gern zum Techniker fortbilden, neben dem Job.
Danke für Ihre Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 16.09.2017, 11:10, Forum: Bildung, Kunst, Kultur, Antworten (5)

Liebe Kollegen,
mein Arbeitgeber möchte einen Ankleider als Aushilfe zum gesetzlichen Mindestlohn einstellen. Da es sich um ein Schauspielhaus handelt, ist er tarifgebunden und muss dementsprechend auch seine Beschäftigen bezahlen. Wie geht es, dass so etwas immer noch passiert?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas

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Geschrieben von: Gast, 15.09.2017, 08:14, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,

ich arbeite in der Stadtverwaltung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 h. Vor einigen Wochen musste ich eine Sonderschicht wahrnehmen, welche bis 2.20 Uhr nachts ging. Mit Einhaltung der Ruhezeit von 11 h begann am folgenden Tag um 13:20 Uhr mein Arbeitstag. Aktuell wurde mir allerdings der Tag mit der gesamten Arbeitszeit von 7.48 h als Minusstunden eingetragen. Nun meine Frage gilt die Ruhezeit als Arbeitszeit? Das würde bedeuten ich darf nicht arbeiten gehen bekomme aber für die Abwesenheit als Minusstunden übertragen. So wurde mir das nämlich vom Personalbüro mitgeteilt.

Vielen Dank schon einmal.

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Geschrieben von: Gast, 14.09.2017, 17:03, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Servus,

ab wann steht es mir zu, in die EG 9a höhergruppiert zu werden?

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Geschrieben von: Gast, 14.09.2017, 09:18, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Hallo,
ich fange auf Minijobbasis in einem Klinikum an und bin als p5 TVöD-K eingruppiert.
Wie ist mein Stundenlohn und was krieg ich für Nacht und Wochenenddienst?
Werde leider nicht schlau aus der Tabelle.
Lg

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Geschrieben von: Gast, 13.09.2017, 14:43, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich wechsle in Kürze meinen Dienstherren. Von einer Kommune zum Land (Baden-Württemberg).
Ich bin Vollzeitbeschäftigt. Es stellt sich die Frage, ob es möglich ist im Rahmen einer Nebentätigkeit beim alten Dienstherren stundenweise gegen Entgelt beschäftigt zu sein.
Wer kann hierüber Auskunft geben?

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Geschrieben von: Gast, 08.09.2017, 19:22, Forum: Kasse, - Keine Antworten

Hallo,
kann mir jemand sagen wo ich als Vollstreckungsbehörde einer Kommune aktuelle Pfändungsbeschlussvordrucke her bekomme?

Wir sind eine kleine Gemeinde und bislang ging das ohne, jetzt leider nicht mehr.

Gruß Peter

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Geschrieben von: Borusse 1900, 07.09.2017, 07:16, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo zusammen, würde mal gerne wissen wenn ein Personalratsmitglied zurücktritt muss er da alle Unterlagen zurückgeben?
Und wo steht das ?

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Geschrieben von: Gast, 06.09.2017, 18:56, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo zusammen,

ich bin in der EG 9b und ab 01.08.2017 in die Stufe 4 eingruppiert. Nun habe ich lt. meiner Stellenbewertung festgestellt, dass ich 60 % verantwortungsvolle Tätigkeiten ausübe. Somit die Voraussetzungen für die EG 9c mitbringe lt. neuer Entgeltordnung.
Nun wurde mir seitens meines AG aber mitgeteilt, dass ich zwar einen Antrag stellen könnte und dieser rückwirkend womöglich zum 01.01.2017 auch genehmigt würde, allerdings würde dann das Gehalt der bis dato erreichten Stufe 3 zugrunde gelegt werden und die alte Entgeltregelung Anwendung finden. D.h. in meinem Fall würde ich wieder in die Stufe 2 in der EG 9c zurückfallen mit der entsprechenden neuen Stufenlaufzeit von 2 Jahren. Kann das sein ??? Icon_cry Was für ein Verlust......Ich übe diese Tätigkeit seit 2010 aus und bin seit 2014 in der EG 9 eingestuft.

Im Gegenschluss hätte ein anderer Kollege, der im März 2017 einen regulären Höhergruppierungsantrag stellen würde, einen sehr viel größeren Vorteil, da dieser sofort stufengleich höhergruppert werden würde ?! Wie passt das zusammen ? Ich bin ratlos ??? Gibt´s noch andere Möglichkeiten ???

Vielen Dank für ein Tipp

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