Geschrieben von: Gast, 11.02.2018, 22:53, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Könnt ihr über eure Erfahrungen im Studium "Public Management" berichten? Auch über den Einführungslehrgang und Praxiszeiten. Wo habt ihr in den ersten 6 Monaten gewohnt? Eigene Wohnung oder WG?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

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Geschrieben von: Talax, 11.02.2018, 16:30, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (6)

Servus

Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Beamter in Hessen und meine Dienststelle stellt die Pausenzeit von min. 45 Minuten, ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden an einem Tag in Frage. 

Unsere Grundlage: Die Hessische Arbeitszeitverodnung. Dort ist, im Gegensatz zum Arbeitszeitgesetz oder der Bundes Arbeitszeitverordnung, der Passus mit den 9 Std. und dadurch 45 Min. Pause nicht festgehalten.

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Zitat: § 2 HAZVO

(1) Die Arbeit ist durch eine Ruhepause von mindestens dreißig Minuten zu unterbrechen, wenn die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt. 2Ruhepausen werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.

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Wie kann ich die Rechtslage nachvollziehbar interpretieren bzw. darstellen?

Danke für eure Hilfe!


Grüße
Marcus

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Geschrieben von: Lanix, 11.02.2018, 11:28, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
hier eine Frage an diejenigen, die schon länger mit dem Thema zu tun haben.

Bei uns im Betrieb wird Winterdienst geleistet. Hierzu werden die Mitarbeiter, die in die Rufbereitschaft eingeteilt sind, im Bedarfsfall angerufen und zum Einsatz gerufen. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Rufbereitschaft ?

Weiterhin gibt es die Kolleginnen/Kollegen, die selbständig zwischen dem 15.11. und dem 31.03. des Folgejahres im regelmäßigen Bereitschaftsdienst (ca. im 3 wöchigem Turnus, jeweils von Freitags 12:00 Uhr bis Freitags 12:00 Uhr) Straßenzustandskontrollen durchführen, um dann die zuvor genannten Mitarbeiter zur Winterdienstarbeit herauszurufen. Meiner Meinung nach ist dies "Bereitschaft" ?

Es wäre schön, wenn ich hierzu einige Meinungen von erfahrenen Kollegen oder Kolleginnen erhalten könnte.

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2018, 18:10, Forum: TVöD, Antworten (6)

Hallo,
ich bin mir nicht sicher wie die Kündigungsfrist ermittelt wird, da ich 2 Arbeitgeber hatte.
Eigentlich dachte ich, dass ich gemäß Tvöd eine Kündigungszeit von 6 Wochen zum Quartalsende habe, weil ich ja erst 3 Jahre in einer Kommune bin. Allerdings hoffe ich nicht, dass da die Beschäftigung vorher im Landratsamt dazu gezählt wird????! Weil dann hätte ich 3 Monate Frist, weil ich insgesamt 6 Jahre im öffentlichen Dienst wäre.

Was gilt???

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Geschrieben von: Gast, 09.02.2018, 10:09, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo, wie schaut es bei euch in den Bauhöfen mit der Kommunikation aus?
Verwendet ihr Privat-Handys oder Dienst-Handys? 
Ist die Kommunikation evtl. irgendwo geregelt?

Danke für die Infos

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Geschrieben von: Gast, 08.02.2018, 20:52, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo zusammen vielleicht kann mir ja jemand helfen,

ich bin bereits Beamter auf Lebenszeit im mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst. Nun wurde ich bei der Polizei NRW angenommen und will dort im September meine Ausbildung machen.

Nun zu meiner Frage:
Da wir ja keine Arbeitsverträge als solche bekommen sondern nur Urkunden frage ich mich wo ich wann kündigen muss? Was muss ich dabei beachten? Kann mein Dienstherr etwas gegen die Kündigung tun?

Wäre euch sehr dankbar für Tipps hinweise und gute Infos.

LG

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Geschrieben von: Gast, 08.02.2018, 14:00, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (8)

Hallo, ich suche eine Stellenbeschreibung über die Tätigkeiten eines Mitarbeiters des Bauhofes.
Benötigt wird diese für einen Prüfungsausschuss.
Hat von Ihnen schon einmal eine geschrieben oder gelesen? 
Wie müssen die Tätigkeiten beschrieben werden?

Danke für die Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 08.02.2018, 11:29, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Wo finde ich einen  aktuellen Tätigkeitskatalog für Erschwerniszuschläge im kommunalen Bereich (Baden-Württemberg, Abfallentsorgung/-behandlung)?
Oder sind hier nach wie vor noch die über 40 Jahre alten Vorgaben zu berücksichtigen?

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Geschrieben von: gmm, 06.02.2018, 21:38, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (5)

Hallo,
ich habe eine Frage: Ich fahre seit 3 Jahren Kehrmaschine und habe die Lohngruppe 4/5. Wie bekomme ich die 5? Aber ich habe keinen Beruf.

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Geschrieben von: Gast, 06.02.2018, 19:54, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,

seit 9 Jahren bin ich nun bei meinem Arbeitgeber als Heilerziehungspfleger.

Kurz mein Lebenslauf:

2 Jahre Vorpraktikum
1 Jahr Heilerziehungspflegehelfer Ausbildung
1 Jahr als Heilerziehungspflegehelfer angestellt
3 Jahre Heilerziehungspfleger Ausbildung           (beide Ausbildungen war ich als Hilfskraft angestellt /nicht als Praktikant)
2 Jahre Fachkraft

Derzeit falle ich im TVÖD unter SuE 8b.

Da ich natürlich als Fachkraft erst 2 Jahre arbeite, bin ich auf Stufe 2 eingruppiert.

Nach neun Jahren treuer Arbeit würde ich nun gerne ein Gehaltsgespräch mit meinem Arbeitgeber führen, in dem ich auf Stufe 4 oder 5 hoffe, da mir der Betriebsrat nahe gelegt hat, dass es einen Spielraum gibt.

Nun bin ich auf der Suche nach Pro Argumenten für meinen Arbeitgeber.
Über kritische Meinungen würde ich mich auch sehr freuen, da ich so natürlich besser vorbereitet in das Gespräch gehen kann.

Danke schonmal!!!

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Geschrieben von: Gast, 04.02.2018, 22:52, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo zusammen, ich habe eine Stelle als Bilanzbuchhalter in einer Kommune. Als stellvertretender FB-Leiter habe ich Personalverantwortung für sechs Personen. Ich bin in E10 eingruppiert. Wäre Eurer Meinung auch die E11 drin? Vielen Dank Bibu

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Geschrieben von: Gast, 02.02.2018, 12:44, Forum: Bürgerbüro, Antworten (3)

Hallo Zusammen.

Ich arbeite im Meldeamt, mit Gewerbe, Fundsachen, Servicepoint, Telefonzentrale und allem was dazugehört.
Ich bin in der EG 6 eingruppiert. Doch die Arbeit ist meiner Meinung nicht nur zu mindestens 50% mit gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen verbunden, weil wir selbst abwägen müssen und uns eigentlich immer selbst absichern müssen bei allem was wir tun.

Nun wurde mein Antrag auf Höhergruppierung abgelehnt, mit oben genannter Begründung.

Ist jemand in einer ähnlichen Lage oder jemand vom Fach? 
Da es bei uns in der Verwaltung immer um Personalkosteneinsparung geht, denke ich dass das nicht die wahre Bemessung der Stelle ist.

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Geschrieben von: Leni, 02.02.2018, 12:22, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
mein Name ist Leni, ich bin 59 Jahre alt.
Ich bin Beamtin bei einer Stadt im m.D. und werde lt. Personalabteilung wegen langer Beurlaubung (11Jahre wegen Kindererziehung) und anschließender Tätigkeit zu 50% (seit 1994 bis heute) nur die Mindestversorgung (lt. Personalstelle z.Zt. ca. 1745 Euro) erhalten.
Mein Ehemann war pensionierter Polizeibeamter und ist 2016 verstorben, von ihm erhalte ich Witwengeld in Höhe von ca. 1250 Euro brutto.
Dieser Betrag ist nicht gekürzt worden, sondern so niedrig, da er vorher bereits verheiratet war und Versorgungsausgleich abgezogen wird.
Meine Frage:
Da der Betrag der Mindestversorgung höher ist als mein derzeitiges Gehalt, beabsichtige ich mit 63 Jahren in Pension zu gehen.
Wie verhält es sich mit evtl. Kürzungen?
Wird das Witwengeld weiter in der bisherigen Höhe gezahlt oder reduziert sich durch die Zahlung von Witwengeld die Höhe der Mindestversorgung?
Dass ich prozentuale Abzüge haben werde, da ich nicht bis 66 Jahre arbeiten werde, ist mir bewusst.
Vielen Dank für die Antworten
Leni

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Geschrieben von: Gast, 02.02.2018, 11:48, Forum: TVöD, Antworten (6)

Bin 35 Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst angestellt. (Neue Bundesländer)
Wie sieht es mit der Kündbarkeit aus?

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2018, 22:16, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Grüße Kollegium.  014

Ich habe zeitnah ein Personalgespräch. Ich habe mir als Person des Vertrauens ein PR-Mitglied zur Seite geholt. Kann ich verlangen, dass dieses PR-Mitglied für mich die Gesprächsführung übernimmt, da ich mich in diesem Gespräch nicht äußern will, weil ich erst mit einem Anwalt reden will, da meine Schulleitung versucht mich aus den Job zu mobben? Daher will ich ihr kein unnötiges Futter geben. Der Anwaltstermin steht schon, aber findet erst nach dem Personalgespräch statt, dass die Schulleitung kurzfristig organisiert hat.  Icon_rolleyes

MfG und danke

Endo

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2018, 15:56, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo zusammen,

wir haben folgende Situation, 
es ist eine Stelle EG 10 geschaffen und ausgeschrieben worden. Das ganze ist sehr stark von unserem BM ausgegangen.
Drei von 12 Bewerber erfüllen die Kriterien der ausgeschriebenen Stelle.


Dem BM gefällt eine Person besonders gut und möchte diesen Bewerber nun einstellen.

Um es vorweg zu nehmen, wir werden beteiligt usw. es geht hier einzig um die Frage der Bewerbungsgespräche.
Wir sind im Bereich LPVG NRW.
Es gibt keinen Schwerbehinderten bei den Bewerbern.

Frage:

Gibt es dazu Regularien, dass ein BM einen Bewerber bevorzugen kann und ohne Vorstellungsgespräche durchzuführen? 
Es wäre schön wenn bei den Antworten zu dem Thema direkt § zum Nachlesen mit beigefügt sind.

Danke für eure Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2018, 14:22, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo, 
ich habe schon im Landesbeamtengesetz von NRW nachgeschaut, finde aber keine konkrete Antwort auf meine Frage.
Kann mir jemand sagen, wie hoch die Einbuße bei einer Altersteilzeit ist?
Man erhält 50% Gehalt, dazu eine Ausgleichszahlung von mind. 10% oder 300 €?
Ist das richtig?
Gibt es ein Problem bei der Versteuerung dieser Ausgleichszahlung?

Danke!

Petra

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2018, 14:18, Forum: TVöD, Antworten (9)

Hallo,  ich bin Gesundheitsaufseher und im Hafenärztlichen Dienst eines Landkreises beschäftigt. Sollte ich nach EG9a oder EG9b eingestuft werden?

Habe eine Ausbildung zur Arzthelferin gemacht mit 1 Jahr Berufstätigkeit.
Eine Weiterbildung /Ausbildung zur MTA mit mehrjähriger Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
Eine Weiterbildung/Ausbildung zum Gesundheitsaufseher erst Allgemein und in den letzten 5 Jahren spezielle Hafen.

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2018, 07:48, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Guten Morgen!
Ich habe Anspruch auf den FZ1 und arbeite Teilzeit. Wird bei der Ermittlung der Einkommensgrenze dann auch das sechsfache des vollen FZ zugrunde gelegt?
Besten Dank schon mal für die Antworten Wink

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2018, 19:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Folgender Sachverhalt: Der Personalratsvorsitzende kann nicht an der Sitzung teilnehmen, der Stellvertreter hält die Sitzung.

Meine Frage ist nun: Kann der Vorsitzende die Beschlüsse dieser Sitzung unterschreiben oder muss der Stellvertreter unterschreiben, der die Sitzung geleitet hat?

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2018, 14:50, Forum: TVöD, Antworten (7)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zum 01.01.2018  bin ich in den TVÖD eines selbständigen Kommunalunternehmens übergeleitet worden. Vorher hatte ich seit 01.12.13 einen Arbeitsvertrag mit einer 100%igen Tochterfirma dieses Unternehmens. Diese Fa. wurde zum 31.12.17 aufgelöst. Daher war es notwendig, dass ich meinen neuen Arbeitsvertrag unter Zeitdruck zu den angebotenen Bedingungen unterschrieben habe, da das Arbeitsverhältnis ansonsten fristgerecht gekündigt worden wäre.

Nun mein Problem. Ich wurde eingruppiert in die EG 2, Stufe 3. In meiner Stellenbeschreibung hieß es: Anforderung, kaufmännischer Beruf. Das betreffende Stellenangebot wurde damals auch geschickt formuliert: Wünschenswert wäre kfm. Ausbildung, Berufserfahrung in den geforderten Bereichen.

Ich habe eine abgeschlossene 3-jährige Ausbildung zur Bürokauffrau und 16 Jahre Berufserfahrung. Mein Arbeitsbereich ist sehr vielfältig und es bedarf einer langen Einarbeitungszeit und Betriebszugehörigkeit, um diese Aufgabengebiet ausüben zu können. 
Mir liegen Unterlagen vor, die die unklaren Begriffe bezüglich der Einarbeitungszeit genau definieren. Mein direkter Vorgesetzter ist wie ich der Meinung, dass es 12 Monate der Einarbeitung bedarf. 

Mittlerweile habe ich mich direkt an die oberste Dienstaufsicht und den Vorstand gewandt, da ich mit den Verantwortlichen der Personalstelle keine Lösung erzielen kann.

Womit kann ich belegen, dass eine Eingruppierung in die EG 5 gerechtfertigt ist?

Kann mir hier bitte irgendjemand weiterhelfen?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2018, 16:55, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo,
 
ich habe mal eine Frage zu Eingruppierung. Benötigt man für eine E11 Stelle zwingend ein Studium? Oder reicht es wenn man die Stellenbeschreibung entsprechend anpasst?
 

Hat hier jemand Erfahrungen diesbezüglich?

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Geschrieben von: Sebi69, 29.01.2018, 16:01, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (8)

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub? Und wie kann ich erfahren, welcher Stundenlohn mir eigentlich zusteht?

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2018, 20:57, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (4)

Hallo,
ich erstelle des öfteren als Sachbearbeiterin Ratsvorlagen zu kommunalen Themen. Als Sachbearbeiterin werde ich in der Vorlage auch namentlich genannt.
Das Verfahren läuft bei uns so ab, dass ich den ersten Entwurf fertige und dieser dann an meinen Amtsleiter und teils andere Ämter und schließlich an den Bürgermeister zur Unterschrift geht.

Problem: Mein Entwurf der Vorlage wurde schon einige Male durch meinen Amtsleiter, die anderen Ämter und den Bürgermeister stark verändert, das heißt meine eigentlichen Kernaussagen in der Vorlage finde ich nicht mehr wieder oder es wurden neue Aussagen hinzugefügt, die ich so nicht teile. Trotzdem habe ich bisher die Vorlagen in der Endfassung immer als Sachbearbeiterin abgezeichnet (mehr oder weniger widerwillig).

Zukünftig möchte ich die so massiv veränderten Vorlagen aber nicht mehr abzeichnen, so dass man dann meinen Namen von der Vorlage entfernen muss. Wie würdet Ihr da vorgehen? Natürlich habe ich die Sorge, dass man mir dann Vorwürfe macht: fehlende Loyalität, mangelnde Teamfähigkeit, etc. Damit ist man bei uns sehr schnell...

Viele Grüsse

Tanja

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2018, 22:09, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Ich bin selbst Personalrat und ziemlich sauer auf meine Kollegen. Der Arbeitgeber will für zwei Hausmeister die Arbeitszeiten in einer Schule um 3-4 Stunden nach hinten verlegen. Anstatt um etwa 16:00 wäre dann um 19:00 Dienstende. Alle stimmen zu, weil sie meinen der Arbeitgeber könnte Arbeitszeiten und Pausen legen wie er will. Der Schließdienst durch Nebenberufliche wird abgeschafft, der Arbeitgeber beseitigt also selbst die Alternative, es gibt auch andere Beschäftigte, die im Dienst wären, um das Gebäude zu verschließen. Es wird aber auf die zwei HM abgewälzt.

Was meint ihr dazu?

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2018, 15:53, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo liebe Kollegen und Kolleginen,

ich habe dieses Jahr den Angestelltenlehrgang II (AL II) erfolgreich abgeschlossen. Dieser kostete knapp 11.000 €, rechnet man die Arbeitszeit hinzu für die ich freigestellt wurde kommt man angeblich auf eine Summe von 30.000 €.

Wie bereits häufig diskutiert, kann der Arbeitnehmer in der Regel 2 Jahre dazu verpflichtet werden beim Arbeitgeber zu bleiben, anderenfalls hat er zumindest einen Teil der Fortbildungskosten zu erstatten.
So weit so klar.

Meiner Meinung nach bedarf es hierfür jedoch einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die auch beinhaltet wie lange die Verpflichtung besteht bzw. wann die Laufzeit beginnt/endet.

Was ist nun, wenn weder vor, während, noch nach dieser Fortbildung der Arbeitnehmer eine solche Vereinbarung unterschrieben hat?
Gibt es für den Arbeitgeber irgendeine Chance die Kosten erstattet zu bekommen?


Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2018, 12:33, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,
wenn man bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, diesen aber wegen einer "besseren" Stelle nicht antreten möchte - mit welchen Konsequenzen muss man rechnen bzw. welche Möglichkeit gibt es, diesen aufzulösen?

Vielen Dank für Hinweise und Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2018, 12:01, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Servus, 

bei uns wird gerade geprüft, ob wir einem Mitarbeiter ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb einer Immobilie mit einem günstigen Zinssatz gewähren können (Höhe knapp 250.000.- Euro). Dass der Arbeitnehmer einen Teil der ersparten Zinsen versteuern muss, ist bekannt. 
Gibt es hier irgendwelche Vorschriften, was die Höhe oder Bedingungen angeht? Damit ist jetzt nicht gemeint, was Sicherheiten etc. angeht - die werden wir schon fordern.

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Geschrieben von: Gast, 25.01.2018, 22:18, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (3)

Ich glaube, dass in 10 Jahren einige Dienstleistungen des öD digitalisiert sein dürften und trotzdem ein Personalmangel herrschen wird. Der öffentliche Dienst kann im Vergleich zur Privatwirtschaft nicht mit modernen Arbeitsformen und leistungsbezogener Bezahlung mithalten. Es fängt an, dass in den meisten Rathäusern kein Wlan vorhanden ist. Junge Arbeitnehmer möchten aber Wlan auch am Arbeitsplatz, um zwischendurch mit ihren Freunden zu kommunizieren (ich spreche von zwischendurch!). Die Strukturen im öffentlichen Dienst sind zu starr, ein attraktiver Arbeitgeber sieht anders aus.

Das System ist gefährdet, da bereits jetzt fachfremde Personen (Fachkräfte für Bürokommunikation, Steuerfachangestellte etc.) eingestellt werden und nicht über die nötigen Erfahrungen im Verwaltungsrecht verfügen.

Der öffentliche Dienst muss endlich gestärkt werden: unbefristete Arbeitsverträge müssen die Regel sein, flexible Arbeitsformen, Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf max. 38 Stunden, bessere und leistungsbezogene Entlohnung.

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Geschrieben von: Gast, 25.01.2018, 21:31, Forum: TVöD, Antworten (4)

Ich bin seit 5 Jahren wohl falsch eingruppiert. Bin derzeit in Gruppe 2 Stufe 5. Ich arbeite als Verwaltungsangestellte....bin Sekretärin der Geschäftsführung, bereite Sitzungen vor, schreibe Protokolle, mache die Zeiterfassung und melde die Zeitzuschläge. Zudem bin ich verantwortlich für Bestellwesen und auch in der Abrechnung tätig, die Telefonzentrale ist in meinem Büro....übliche Verwaltungs- bzw. Vorzimmertätigkeiten kommen hinzu. Wo sollte ich nun eingruppiert sein?

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