Beschäftigungszeit / Kündigungsfrist
#1

Hallo,
ich bin mir nicht sicher wie die Kündigungsfrist ermittelt wird, da ich 2 Arbeitgeber hatte.
Eigentlich dachte ich, dass ich gemäß Tvöd eine Kündigungszeit von 6 Wochen zum Quartalsende habe, weil ich ja erst 3 Jahre in einer Kommune bin. Allerdings hoffe ich nicht, dass da die Beschäftigung vorher im Landratsamt dazu gezählt wird????! Weil dann hätte ich 3 Monate Frist, weil ich insgesamt 6 Jahre im öffentlichen Dienst wäre.

Was gilt???
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#2

Es gilt nur die Zeit bei Deinem aktuellen Arbeitgeber.

Siehe § 34 TVöD, Absatz 3:
"Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit."
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#3

Und was bedeutet dann Satz 3?

"3 Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber."

?????
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#4

Diese Vorzeiten bei anderen Arbeitgebern werden meines Wissens bei der Kündigungsfrist entgegen des Wortlautes nicht angewandt. Aber eine verlässliche Quelle habe ich dazu auch nicht.
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#5

Weiss das denn keiner sicher?????
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#6

Es steht doch klar im Tarifvertrag, dass nur Beschäftigungszeit im Sinne von § 34 Absatz 3 Satz 1 und 2 TVöD Anwendung findet. Satz 3 findet also für die Kündigungsfrist keine Anwendung.
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#7

Nur die Zeit beim selben Arbeitgeber wird abgerechnet. Satz 3, also Zeiten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern spielen nur im Rahmen der Stufenlaufzeiten eine Rolle.

Bei der neuen Version des TVöD steht dies wie mein Vorredner bereits sagte auch nochmal, im Gegensatz zu früheren Versionen, im Gesetzestext drin (34 Abs. 3 Satz 1 und 2)

Tut mir leid wenn du etwas anderes hören wolltest. Darf man fragen warum du gekündigt wirst - wenn ich das richtig rausgelesen habe?
Vll könnte man die Kündigung an sich in Frage stellen.
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