Arbeitgeberdarlehen
#1

Servus, 

bei uns wird gerade geprüft, ob wir einem Mitarbeiter ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb einer Immobilie mit einem günstigen Zinssatz gewähren können (Höhe knapp 250.000.- Euro). Dass der Arbeitnehmer einen Teil der ersparten Zinsen versteuern muss, ist bekannt. 
Gibt es hier irgendwelche Vorschriften, was die Höhe oder Bedingungen angeht? Damit ist jetzt nicht gemeint, was Sicherheiten etc. angeht - die werden wir schon fordern.
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#2

Hallo,
grundsätzlich kann der RAT einer Kommune Beschlüsse über Ausleihungen kommunalen Vermögens fassen. Die Höhe richtet sich nach eigenen Grundsätzen. In den 80er Jahren waren diese Darlehen absolut üblich, ggfs. gibt es noch alte Akten bei Euch. Ansonsten gilt, steuerliche Vorgaben und ggfs. Genehmigungspflichten (Kommunalaufsicht) zu berücksichtigen. Eine Nachfrage bei der Kommunalaufsicht kann nicht schaden.
Als Finanzverantwortlicher meiner Kommune halte ich in der heutigen Zeit eine Ausleihung an eigene Mitarbeiter für Blödsinn. Grund: Die seit Jahren andauernde Niedrigzinsphase bietet den MA die Möglichkeit, über Banken / Sparkassen zinsgünstige Kredite zu erlangen. Diese liegen heutzutage im Regelfall bei unter 2%.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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