Nicht Verlängerung des Arbeitsvertrages
#1

Hallo,

Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Teilzeit bei einer kommunalen Behörde. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden.
Seit 4 Jahren arbeite ich zusätzlich 10 Stunden die Woche mehr, aber befristet. Der befristete Vertrag wurde drei mal verlängert.
Heute 14 Tage vor Ablauf des Vertrages wurde mir mitgeteilt, dass es keine Verlängerung mehr geben wird. Mit der Begründung, dass aufgrund meiner durchschnittlichen Krankheitstage der letzten 3 Jahre hier der Arbeitgeber seine Sorgfaltspflicht wahrnimmt.
Und mich so versucht zu schützen. In meinen Augen ist das eine Farce,  da ich über Monate die Arbeit von zwei Personen machen musste; als ich darauf hinwies, habe ich dabei null Unterstützung erfahren.
Ist das rechtens?
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#2

Eine befristete Arbeitszeitaufstockung endet mit dem vereinbarten Termin. Es gibt grundsätzlich keine Pflicht erneut eine Arbeitszeitaufstockung anzubieten.
Ein Anspruch auf Arbeitszeitaufstockung kann sich dann ergeben, wenn die Befristung der Arbeitszeitaufstockung unwirksam war. Da käme es also auf die entsprechenden Gründe an, weshalb der Arbeitgeber nur eine befristete Arbeitszeitaufstockung anbietet.
Daneben kann es im Einzelfall unzulässig sein, wenn man einem Betroffenen keine weitere Arbeitszeitaufstockung anbietet und einer größeren Gruppe vergleichbarer Beschäftigten ein entsprechendes Angebot macht.
Ob Fürsorgegründe ein geeignetes Argument sein können, muss man schauen. Wobei es zumindest nicht verboten ist, wegen vieler Fehltage kein entsprechendes Angebot zu machen.
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