Nachtbereitschaft
#1

Hi, ich arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung. Bisher wurde unsere Schlafbereitschaft in der Einrichtung mit 25 % Arbeitszeit bewertet. D.h. bei einer Schlafbereitschaft von 8 Stunden wurde eine Arbeitszeit von 2 Stunden angerechnet. Nun fällt das weg. D.h. ich muss zwar eine Schlafbereitschaft leisten, das ist jedoch keine Arbeitszeit mehr, ist das zulässig?
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#2

Hallo,
das Entgelt für Bereitschaftsdienst wird landesbezirklich  und für den Bund in einem Tarifvertrag auf Bundesebene geregelt.
Das Bereitschaftsdienst nicht mehr vergütet wird kann ich mir nicht vorstellen. Ich kann jedoch auch nicht sagen wie es für euch geregelt ist.
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