02.07.2017, 12:31
Hi, ich arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung. Bisher wurde unsere Schlafbereitschaft in der Einrichtung mit 25 % Arbeitszeit bewertet. D.h. bei einer Schlafbereitschaft von 8 Stunden wurde eine Arbeitszeit von 2 Stunden angerechnet. Nun fällt das weg. D.h. ich muss zwar eine Schlafbereitschaft leisten, das ist jedoch keine Arbeitszeit mehr, ist das zulässig?