Eingruppierung Sachbearbeiter Bußgeldstelle
#1

Ich bin Sachbearbeiter Bußgeldstelle im Vorverfahren, heißt mit Bearbeitung von Äußerungen von Betroffenen und Entscheidung auf Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen, nicht nachweisbarer Ordnungswidrigkeit, habe keinen Ermessungsspielraum. Erlasse Kostenbescheide auch auf Grund von Äußerungen von Betroffenen. Nehme Anzeigen von Dritten auf mit vorheriger Prüfung ob Anfangsverdacht besteht (Tatbestandsmäßigkeit, sachlich u.örtliche Zuständigkeit, subjektive u.objektive Tatseite) entsprechende Ermittlungen.Meine Eingruppierung ist EG 5. Es läuft zur Zeit ein Antrag in die EG 6, der von unserer Organisation persönlich geprüft werden soll. Wie Recherchen ergaben, sind Sachbearbeiter mit ähnlichen Arbeitsvorgängen in die EG 8 oder 9 eingruppiert. Ich war bis 2004 in VII/VI eingruppiert gewesen und wurde auf Grund einer Organisationsprüfung runtergruppiert auf VII FG 1 a. Ich war bereits damals der Meinung, falsch eingruppiert geworden zu sein und teilte das auch dem Bewerter mit. Leider wählte ich damals nicht eine Überprüfung durch ein Gericht, aus Unerfahrenheit. Kann mir da jemand bitte weiterhelfen. Die Überprüfung findet bald statt. Vielen Dank für eure Hilfe. Vielleicht hat noch jemand anderes ähnliches erlebt bzw. durchgeboxt.
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#2

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 1. Kammer, Urteil vom 23.01.2008, 1 Sa 206/07
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