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Geschrieben von: franz, 30.12.2017, 17:33, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (18)

Hallo Zusammen,
wer hat Erfahrung bei Mobbing im öffentlichen Dienst?
Wer kann einen Anwalt im München empfehlen?
Merci
und noch einen guten Rutsch ins Neue Jahr

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Geschrieben von: Midgarya, 29.12.2017, 01:41, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo, 
Aktuell stehen mir noch 2 Vorstellungsgespräche für das duale Studium Bachelor of laws bevor. 
Sollte ich irgendwo genommen werden, interessieren mich als Mutter einer kleinen Tochter die in die Kita geht, natürlich auch die Arbeitszeiten während der praktischen Phasen der Ausbildung. 
Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht? 
Gibt es da sowas wie Gleitzeit? Wenn nicht, wann beginnt morgens euer Dienst für gewöhnlich? 

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Geschrieben von: Gast, 28.12.2017, 10:54, Forum: TVöD, Antworten (5)

014
brauche mal euren Rat: Antrag ja/nein??
Bin derzeit EG 9a, Stufe 5 seit 03/17. Wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung stelle,
falle ich wieder in Stufe 4. Das sind knapp 90 EUR weniger.
Wie verhält sich das mit dem Garantiebetrag?
Zudem habe ich derzeit noch einen Strukturausgleich (30 EUR).
Habe ich dann weniger als jetzt?? und erst in drei Jahren profitiere ich von einer Antragstellung? 
Keine Ambitionen, AG oder Stelle zu wechseln, Rente ist noch weit entfernt.

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Geschrieben von: Gast, 27.12.2017, 15:44, Forum: TVöD, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Mitteilung, wie lange es dauern darf, bis ein Antrag auf Höhergruppierung entschieden sein muss.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert

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Geschrieben von: Gast, 23.12.2017, 19:10, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Eingruppierung TVÖD direkt nach der Ausbildung - stationäres Hospiz?

Welche P-Stufe ist die richtige?

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Geschrieben von: diealte, 23.12.2017, 08:33, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (12)

Hallo ich habe folgende Frage. Ich arbeite seit 1980 bei der Stadtverwaltung und seit 1993 auf einer Stelle EG 8 seit etlichen Jahren in der Endstufe bzw individuellen Endstufe 6. Ein Höhergruppierungsantrag wurde vor einigen Jahren abgelehnt aufgrund der angeblichen zu wenigen selbständigen Leistungen. Nun wurde zum 1.1.17 positiv geprüft ob diese Stelle nicht doch zur EG 9a umgruppiert werden kann. Ich erhalte nun auf Antrtag rückwirkend zum 1.1.17 die EG 9a Stufe 4!! Obwohl ich diese ein die selbe Arbeit seit fast 25 Jahren erledige. Die letzte Arbeitsplatzbeschreibung ist von 1992? Ist das wirklich rechtens dass mir 2 Stufen genommen werden  und ich fast gleichgestellt bin mit Leuten die neu in den Fachbereich kommen und die ich gerade einarbeite?

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Geschrieben von: Gast, 22.12.2017, 17:52, Forum: Jobcenter & BA, Antworten (2)

Hallo.
Ich habe meine Ausbildung bei der Agentur für Arbeit gemacht und danach die Personalentwicklungsmaßnahme in den gehobenen Dienst der Agentur für Arbeit zur Leistungssachbearbeiterin SGB 2.
Seit 4 Jahren bin ich nun als diese beschäftigt.
Letztes Jahr habe ich zum Landratsamt gewechselt und bin noch immer Leistungssachbearbeiterin SGB 2. Hierzu würde ich in die E9b gehören, dies erkennt man mir jedoch wegen fehlendem Jurastudium oder AL2 nicht an.
Ist das wirklich richtig?

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Geschrieben von: Gast, 22.12.2017, 16:44, Forum: TVöD, Antworten (7)

Hallo! Ich bin Leitung des Standesamtes in einer Gemeinde mit rund 5700 Einwohnern. Neben dieser Tätigkeit habe ich noch weitere: Friedhofsverwaltung, Soziale Angelegenheiten, Rentenversicherung, Marketing und Tourismus, Fundamt, Mitteilungs- und Amtsblatt, Ferienprogramm, EDV-Angelegenheiten, Veranstaltungskalender.

Meine Haupttätigkeit ist das Personenstandswesen.

Ich habe heuer meine 20 Dienstjahre erreicht und durch den neuen Tarifvertrag kann ich auch ohne ALII in die EG 9 gruppiert werden.

Ich habe den Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Leider wurde diesem nicht entsprochen, was ich absolut nicht verstehe. Es hieß immer, dass ich entweder 40 Jahre alt sein oder den ALII haben muss.
Durch die Tarifänderung hat sich das erledigt, ich bin von der Prüfungspflicht befreit. Die Altersgrenze ist auch weggefallen.

Nun sollen alle Stellen der Verwaltung bewertet werden. Ich habe eine Stellenbewertung noch nicht mitgemacht und wäre an Erfahrungsberichten interessiert. Vor allem natürlich von Kolleginnen/Kollegen, die die gleichen Aufgaben haben wie ich. Eine Kollegin, die bewertet wurde und quasi meine Stelle in einer anderen Verwaltung (von der Größe her vergleichbar) hat, wurde in die 9B eingestuft. Auch sonst ergaben meine Umfragen bei anderen Standesämtern auf jeden Fall die EG 9.

Vielleicht ist der ein oder andere schon bewertet worden und kann mir sagen, auf was es ankommt.

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 21.12.2017, 15:50, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Ab welchem Alter kann ich Altersteilzeit bei meinem Dienstherrn (ich bin Beamter in NRW) beantragen, wenn ich mit dem 55. Lebensjahr mit der Altersteilzeit beginnen möchte.

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Geschrieben von: Gast, 21.12.2017, 08:54, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo,
Ich hätte mal ne Frage an die Leute die im Kommunalbereich auf Maschinen sitzen zb. Unimog oder der gleichen. Ich soll von meinem jetztigen Posten, Vorabeiter in einer Grünkolonne auf einen "Unimog" wechseln würde dann sämtliche Zulagen und e stunden verlieren und mit dem Grundgehalt von 6.4 nachhause gehen. Nun meine Frage : Habt ihr in euren Kommunen da eine Regelung gefunden, dass Leute die permanent auf der Straße unterwegs sind mit einer 150.000 Euromaschine unterm Po und sich auf 100 Dinge gleichzeitig konzentrieren müssen besser bezahlt werden?

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Geschrieben von: Gast, 19.12.2017, 19:37, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich soll neuerdings die Stelle des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) in einer Kommune ca. 4500 Einwohner wahrnehmen. Diese Aufgabe füllt die Vollzeitstelle (39 h/Woche) zu 25 %, für voraussichtlich 2 Jahre, aus.
Geanauer gesagt soll bei uns nicht das Verfahren nach ISIS12, sondern nach VDS angewandt werden, welches nicht so aufwengig wie ISIS12 ist.

Da die Stelle bei größeren Behörden wohl sehr gut eingruppiert ist (E11 aufwärts) frage ich mich folgendes:

- Wie finde ich heraus, welche Tätigkeitsmerkmale die Aufgabe als ISB darstellt?

- Wie erfolgt die daraus folgende Eingruppierung?
Ich gehe davon aus, dass keine neue Eingruppierung vorgenommen wird, da selbst bei „höheren“ Tätigkeitsmerkmalen es keine Auswirkungne auf die Entgeltgruppe hat (da nur 25% der Stelle).
Könnte es deswegen eine persönliche Zulage mache E ... geben?


Vielen Dank und viele Grüße

Ein kleiner Angestellter der sich fast ein bisschen ausgenutzt fühlt ...

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Geschrieben von: Gast, 18.12.2017, 13:38, Forum: TVöD, Antworten (1)

"Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung sind mindestens in EG 5 einzugruppieren." Frage: Bezieht sich das auf die Berufsausbildung in dem Beruf, wo man gerade arbeitet, oder irgendeinen (auch anderen) Berufsabschluss?

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Geschrieben von: Gast, 18.12.2017, 12:30, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich konnte zu meinem Anliegen keine Infos mit der Suche finden und hoffe auf eure Hilfe.

Lt. GO ist einmal jährlich vom BGM eine Bürgerversammlung einzuberufen. In der Historie fand diese immer im Herbst statt.
Nach der letzte Kommunalwahl und einem Wechsel des BGM wurde die Bürgerversammlung nun in das Frühjahr (Februar/März) verlegt. Im März 2020 finden nun wieder Kommunalwahlen statt.

Nun zu meiner Frage:
Gibt es eine Festlegung, mit welchem zeitlichen Abstand eine Bürgerversammlung mindestens bzw. auch längstens vor einer Kommunalwahl statt finden muss?

Ich bedanke mich schon im Voraus sehr für eure Hilfe!

MfG
DRCLIFF

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2017, 10:46, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,
mit der Einführung der neuen Entgeltordnung EGO haben sich auch bei den Tätigkeitsmerkmalen Änderungen ergeben.
Ich bin erster Betriebsleiter eines Eigenbetriebs Stadtentwässerung einer Stadt mit 24.000 Einwohner und möchte meine Stelle neu bewerten lassen. Davor war ich Sachgebietsleiter mit der Eingruppierung E 11 (kam aus BAT III aus einem Bewährungsaufstieg von IV b). Mit der Betriebsleitung des Eigenbetriebes habe ich meiner Meinung nach eine höherwertige Tätigkeit übernommen (schon seit 2010).
Da mit der neuen EGO bei der EG 12 nur noch ein Drittel höherwertige Tätigkeiten (gegenüber früher zwei Drittel) verlangt werden, versuche ich die Stelle bewerten zu lassen.
Ich bin gerade dabei meine Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibung anzufertigen, tue mich jedoch schwer den Verantwortungsbereich in die richtigen Worte zu fassen. Ich bin bei einer früheren Bewertung schon mal baden gegangen, weil ich bei meiner Arbeitsplatzbeschreibung nicht die richtigen Worte gefunden habe (habe fälschlicherweise meine gesamten Tätigkeiten beschrieben). Ich finde auch nirgends was bei meinem Arbeitsbereich höherwertige Tätigkeiten sind bzw. welche Tätigkeitsmerkmale dazu führen, dass auch ein gesteigertes Maß der Verantwortung anerkannt wird.
Ich würde gerne meine Arbeitsplatzbeschreibung jemanden zeigen, der etwas davon versteht. Ich bin nicht in der Gewerkschaft, werde aber eintreten.
Hat jemand Tipps für mich oder weiß jemand an wen ich mich wenden kann (auch gegen Bezahlung)?
Danke und Grüße
Peter

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2017, 11:03, Forum: Beamte, Antworten (2)

Bin dienstunfähig und erhalte bereits Versorgungsbezüge. Zusätzlich zahlt nun auch meine Dienstunfähigkeitsversicherung befristet bis zum Oktober 2026.
Meine Frage lautet nun:  Muss ich die Zahlungen aus der befristeten Zusatzversicherung melden, was wenn ich es nicht tue, und, da die Versicherung rückwirkend gezahlt hat als ich zwar krankgeschrieben, aber noch volle Bezüge bekommen habe, muss ich die "Doppelzahlung" rückerstatten?

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