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Liebe Kommunalpolitker,
ich selbst bin als nachrücker vor kurzem in eine hessische GV gerückt und wir stehen vor der beschließung eines Konsolidierungskonzepts.
Dieses sieht vor, dass die Hebesätze der grundsteuern A+B angehoben werden.
Die größten Defizite werden in den Gebührenhaushalte (Wasser, Abfall, Friedhof, DGH, etc.) angehäuft. Hier wird jedoch nur eine moderate Erhöhung vorgenommen, so dass bei weitem keine Kostendeckung erzielt werden kann.
Defizite im gebührenhaushalt schlagen sich auf den Kassenkredit durch. Darf dieser nach Doppik durch Mehreinnahmen der Grundsteuern ausgeglichen werden?
Ich dachte immer, dass die Grundsteuern ausschließlich für Investitionen verwendet werden dürfen und das auch gesetzlich so geregelt ist.
Im Grunde ist dies dann eine verschleierte "Querfinanzierung" der Gebührenhaushalte.
Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße aus Nordhessen.
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Hallo!
Ich weiß, das Thema der Rückzahlung der Kosten für den Angestelltenlehrgang, wurde schon mehrfach diskutiert. Aber irgendwie habe ich die Antwort, die ich suche nicht gefunden.
Im September 2013 habe ich den zweiten Angestelltenlehrgang abgeschlossen. Vor Beginn des Lehrganges habe ich keine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben.
Mir wurde lediglich vor kurzem ein Teil im BAT vorgelegt (§ 8 Durchführung des Angestelltenlehranges II) in dem aufgeführt ist, dass die Kosten bei z.B. Kündigung zurück zu zahlen sind.
Ist es rechtmäßig, dass der Arbeitgeber sich darauf beruft.
Ich möchte die Verwaltung gerne wechseln und wäre dankbar für euer Wissen, dass natürlich in NRW anwendbar sein sollte.
Hat jemand Erfahrung wie hoch diese Kosten sind?
LG und vielen Dank!
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Ich hab mal eine Frage :
Ein Amtsleiter geht in wohlverdiente Rente, der Stellvertreter möchte den Job nicht übernehmen. Somit wird eine Stellenauschreibung und ein Assessmentsenter für die Stelle durchgeführt. Der PR, Amtsleiter ect sind involviert. Nun soll das Assessmentcenter von einer/m Coach geleitet und ausgearbeitet werden, der des öfteren für die Behörde gearbeitet hat. Aber nur eben einzelne Trainee einheiten u-s-w- keinesfalls ist die Kompetenz gegeben für solch verantwortungsreiches ACC.
Leider gewinnt man den Eindruck, dass eigentlich nur an den Geldbeutel dieser Firma gedacht wird, da sehr fadenscheinige Begründungen für die Honorarvereinbarung gebracht werden.
Wie kann man fachlich fundiert nachweisen, dass es hier zu einer Fehlentscheidung gekommen ist?
Gibt es Vorschriften bei der Vergabe solcher Aufträge?
Gruß Igel
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Hallo zusammen,
ich bin mir unsicher, ob ich wirklich keine Pauschalzahlung erhalte..
Ich habe unglücklicherweise schon im September 2005 eine höherwertige Tätigkeit übernommen (lt. Änderungsvertrag), obwohl ich praktisch erst im Oktober 2005 die Tätigkeit ausgeführt habe (interne Übergangszeit). Im April 2008 wurde ich dann auf Grund meiner im September 2005 übernommenen Tätigkeit höhergruppiert. Steht mir dann eine Pauschalzahlung nicht zu, da ich die Höhergruppierung ja nur bekommen habe, weil ich eine höherwertige Tätigkeit ausführe. Oder was bedeutet der Zusatz "Die Pauschale ist nicht zu gewähren, wenn die Eingruppierung entsprechend der Aufstiegsgruppe erfolgte..." Wie wäre es nach BAT gewesen? Was macht das bei mir für einen Unterschied, ob die höherwertige Tätigkeit einen Monat früher oder später (September / Oktober 2005) erfolgt ist..?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen..
Danke!
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Hallo,
ich benötige Eckdaten an Stundenkontingenten von Datenschutzbeauftragten bei Gemeinden.
Soll heißen, wie viel Stunden werden monatlich/wöchentlich angesetzt?
Ich habe keinerlei Anhaltspunkte!
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Hallo zusammen,
ich bin in mehreren Ausschüssen (Jugendausschuss, Schulträgerausschuss) unserer Verbandsgemeinde (RLP) tätig. Ich werde nun aus persönlichen Gründen aus der Wählergruppe austreten und möchte auch das Amt als Ausschussmitglied niederlegen.
Welche Schritte muss ich tun?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank vorab.
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Hallo,
ich blicke bei dem Thema Sonderzahlung nicht so wirklich durch, vielleicht kann mir ein schlauer Kopf helfen.
Ich bin seit 10.06.2013 im öffentlichen Dienst der Uni des Saarlandes tätig.
Ich bin in Tarifgruppe 4,Stufe 1 eingruppiert.
Bekomme ich eine Jahressonderzahlung und wenn ja in welcher Höhe,komme da nicht mit, ich muss ja dann noch 1/12 von jedem Monat abziehen, in dem ich noch nicht angestellt war oder wie sehe ich das ?
Kann mir bitte jemand beim Rechnen helfen?
Liebe Grüße
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apis@arcor.de
Hallo liebe unser.
ich war ab 1971, 10 jahre busfahrer bei der vag nürnberg. danach 30 jahre bei der vag nbg. als monteur beschäftigt. seit 2008 in altersteilzeit und ab 2010 in vorruhestand. nun meine frage:
seit juli 2013 bin ich inkomplett querschnittgelähmt.
1. gehöhrt die vag nbg. zum öffentlichen dienst
2. habe ich anspruch auf beihife vom freistaat bayern
3. habe ich unspruch auf beihilfe von der vag nbg.
wegen des querschnitt`s kommen viele umbauarbeiten in meiner wohnung auf mich zu.
für baldige antwort, herzlichen dank
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Guten Morgen alle zusammen....
Ich hab da mal eine Frage.
Habe dieses Jahr erfolgreich meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten beendet und wurde auch übernommen.
Da ich noch recht jung bin (24 Jahre) und der Ausbildungsstoff noch recht ,,frisch" ist, bin ich mit mir am ringen, ob eine Weiterbildung in Frage kommen könnte und wenn ja welche.
Folgende Eckdaten sind wohl noch hilfreich :
- meine Kommune, und bald auch die angrenzenden, bieten und wollen keine MA mit Angestellenlehrgang II mehr, dieser wurde auch schon abgeschafft
es besteht nur noch die Möglichkeit auf einen Studienplatz (nach 4 Jahren Diensterfahrung) und das auch nur auf begrenzte Anzahl, die Chance das ich also auch nach dieser 4 Jahre Wartezeit einen Platz bekommen würde, ist verschwindend gering
- ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, kann also nur ein Studium etc auf Teilzeit oder Fern annehmen
Ich fühl mich auf meinem jetztigen Platz einfach nicht ausgelastet, ich weiß, anstrengende Arbeit ist auch nicht gern gesehen, aber schlimmer ist echt des öfteren nicht zu wissen wo man mit seiner zeit hinsoll.....
Ich würde mich über einige Anregungen / Infos sehr freuen!!!
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Hallo Leute,
bin echt fertig. Hatte am 15.10.2013 einen 9h Marathon hinter mir über die DGP.
Habe mich als Azubi zur VFA bei meiner Gemeinde beworben und wurde zu o.g. Test eingeladen.
Habe den schriftlichen Teil bestanden. Danach folgte ein Gruppengespräch und ein Einzelgespräch über eine Psychologin der DGP. Diese sagte mir dann, dass sie im Anschluss (inkl. mir 3 Bewerber in der Endrunde) mit dem Personalrat alles auswertet und diese dann entscheiden wen sie zum persönlichen Vorstellungsgespräch einladen.
Nun weiß ich nicht, wie lange ich mir Hoffnung machen soll. Weil alles an einem Tag (schriftl. + mdl. Test) gemacht wurde dachte ich, dass auch das Vorstellungsgespräch bis Ende dieser Woche stattfindet. Bis heute habe ich aber keine Post bzw. Einladung erhalten. Bin ich nur zu ungeduldig (nach 4 Tagen) oder bedeutet das schon das "AUS"? Wann und wie denkt ihr könnte ich mal nachfragen.
Ich wünsche mir die Ausbildung doch so sehr.
MfG
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Hallöchen,
wieder mal eine an sich interessante Frage:
Ein junges Mitglied des Gemeinderates möchte sich weiterbilden und nimmt dafür ein BWL-Studium auf. Für die Praktikumszeit wird diesem ein Platz gerade in der Kommune angeboten, in der die Gemeinderatstätigkeit wahrgenommen wird.
Wie verhält es sich aber hier mit den kommunalen Rechtsvorschriften? Müsste nicht das Mandat niedergelegt werden oder zumindest ein anderer Praktikumsplatz gefunden werden? Nach § 4 Abs. 1 SächsPersVG wäre ja auch der Auszubildende Beschäftigter. In § 32 der SächsGemO wird jedoch nur auf Beamte und Angestellte abgestellt. Gäbe es denn einen Hinderungsgrund?
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Fange im Januar 2014 den A1 in Stuttgart an. Wer hat noch Unterlagen die er los werden möchte? Bitte mich kurz anmailen.
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Hallo,
ich habe auch eine Frage zur Eingruppierung.
Ich bin im Vorzimmer eines Finanzpräsidenten und werde nach E5 bezahlt, also als Schreibkraft mit Schreibzulage. Die Schreibzulage war eine Besitzstandszulage, die jetzt bei jeder Tariferhöhung um 10 % abgeschmolzen wird. Tätigkeitsbeschreibungen gibt es bei uns nicht.
Meine Beurteilung ist eigentlich gut mit 13 Punkten. Auf Nachfragen beim Chef, bekomme ich nur zur Antwort, da ist nicht mehr drin. Ich muss dazu sagen, wir sind eine Mittelbehörde.
Ist das eigentlich in Ordnung?
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Hallo,
ich habe meinen BI vor einem Jahr erfolgreich absolviert. nun möchte ich den BII machen.
leider bezahlt mein AG nur den vom AFI - dieser findet leider in Blankenburg - am Arsch der Welt - statt.
nun meine Frage: ich möchte den BII bei der Sikosa in Halle (Saale) in Teilzeit belegen. bekommt man irgendwo irgendwelche Förderungen her? denn auf den 6.200 Euro möchte ich nicht "sitzen" bleiben.
bin euch jetzt schon dankbar für Antworten.
LG
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe meine Ausbildung im 2012 in Bayern mit 2,2 beendet.
Momentan bin ich im Bauamt einer Gemeinde beschäftigt. Gelernt habe ich woanders.
Seit der Ausbildung habe ich mir den AL 2 als Ziel gesetzt, stehen die Chancen bei kleineren Gemeinden besser als bei größeren Behörden??? Ich denke es ist einfach sinnvoller zeitnah nach der Ersten Prüfung den AL 2 zu absolvieren, wie seht ihr das ?
Man muss dazu sagen, ich bin 29 und habe VFA als zweite Ausbildung gemacht.
(10.10.2013, 12:07)VFAler 2012 schrieb: Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe meine Ausbildung im Jahr 2012 in Bayern mit 2,2 beendet.
Momentan bin ich im Bauamt einer Gemeinde beschäftigt. Gelernt habe ich woanders.
Seit der Ausbildung habe ich mir den AL 2 als Ziel gesetzt, stehen die Chancen bei kleineren Gemeinden besser als bei größeren Behörden??? Ich denke es ist einfach sinnvoller zeitnah nach der ersten Prüfung den AL 2 zu absolvieren, wie seht ihr das ?
Man muss dazu sagen, ich bin 29 und habe VFA als zweite Ausbildung gemacht.
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