Neue Themen
Guten Morgen liebe Kollegen,
ich war aufgrund psychischer Ursachen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Aufgrund eines Umzuges konnte ich meine Therapie nicht weiterführen und bin bei einem neuen Therapeuten auf die Warteliste gesetzt worden.
Nun habe ich nächste Woche einen Untersuchungstermin beim Amtsarzt. Es handelt sich dabei um die jährliche Nachuntersuchung. Nun habe ich von dem Hamburger Modell gehört. Dies soll bedeuten, dass man stundenweise wieder zurück in den Beruf soll. Was ist, wenn ich dies nicht schaffe? Wenn ich die Arbeit wieder umgehend abbrechen muss, da es mir nicht gut geht. Bin ich dann wieder im Ruhestand? Wie oft kann das Hamburger Modell wiederholt werden? Ich hatte mal gelesen, dass es nur einmal angewandt wird. Heißt dies, dass ich, falls es scheitert, nach dem nächsten Gutachten evt. wieder Vollzeit direkt arbeiten muss?
Die Untersuchungen laufen bei uns immer sehr hart ab. Man hat wirklich das Gefühl, dass man einen Feind gegenüber sitzen hat. Soll ich mich dagegen wehren? Mir graut es jetzt bereits gewaltig vor diesen Untersuchungen.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
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Hallo!
Im September steht wieder die Kommunalwahl in Niedersachsen an.
Diesbezüglich eine Frage:
Kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter verpflichten als Wahlhelfer tätig zu sein?
Zum einen wenn sie in der Gemeinde wohnen in der sie auch arbeiten und zum anderen außerhalb der Gemeinde wohnen, da sich ja die Verpflichtung zum Ehrenamt auf Bürger der Gemeinde bezieht lt. NGO!
Falls man nicht als Bürger, da man außerhalb wohnt, verpflichtet werden kann, so als Mitarbeiter?
Wo steht das und welche Entschädigungen stehen mir zu?
Überstunden? Fahrtkosten? etc?
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Servus!
Hier mal ein Erfahrungsbericht zu einem Vorgang bei uns (Hessen).
Unser Vorsitzender hat seine Arbeit seit geraumer Zeit massiv vernachlässigt
und zu oft, aus Sicht eines Großteils des Gremiums, keine gute Grundeinstellung zu vielen Themen.
Wir sind lag rumgeeiert wie wir die Kuh vom Eis bekommen.
Wir waren irgendwie im Irrglauben, es ist nicht so einfach
ihn als Vorsitzenden ab zu setzen. Wir sahen vor lauter
Bäumen keinen Wald mehr...
Dann kam ein Kollege von einem Seminar (HPVG1) und hat die
so schrecklich banale Lösung mit gebracht:
Mit einfacher Mehrheit abwählen oder direkt neu wählen...
Als wir das im Gesetz recherchierten, schüttelten wir den Kopf
etwas schmunzelnd über uns.
Fazit: Wir haben ihm eröffnet dass wir ihn zur nächsten Sitzung
abwählen werden/wollen. Einen Tag später trat er zurück aber
trat im Rücktrittschreiben nach. Übermorgen wird neu gewählt.
Bis denne
Marcus
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Hallo,
ich habe ein Problem oder einen Gewissenskonflikt bezüglich meiner alleinerziehenden Nachbarin (2 Kinder ca. 8-10 Jahre alt).
Morgens vor der Schule sowie abends vor dem Schlafen ist eine verbale Auseinandersetzung nicht zu überhören. (Stört uns nicht, sind sehr tolerant besonders gegenüber Kindern) Allerdings weinen die Kinder sehr viel, und Sie schreit sie weiter an, das geht auch mal eine halbe Stunde so. Man hört "belanglose" Sachen heraus wie z.b. "Wieso hast du deine Brotdose nicht eingepackt" klingt jetzt nicht sehr aufregend aber die Lautstärke und der Ton machen die Musik... Ich kann mich noch erinnern, dass ich als Kind nicht wegen jedem (entschuldigung) belanglosem Schei* angebrüllt wurde, und es bei uns sowieso sehr harmonisch war. Ich bin der Meinung: Es ist nicht normal.
Ich stecke also in diesem Konflikt, Was tun? Soll man das Jugendamt einschalten oder ist es Alltag, dass sowas vorkommt? Ist es normal? Soll ich mit meiner Nachbarin reden? Wir kennen uns nicht weiter, nur vom "Hallo" sagen.
Psychologisch (sofern mir das zusteht) betrachtet bin ich der Meinung, dass sie eine eher unglückliche und vom Leben enttäuschte Frau ist, die eventuell ihren "Frust" an ihren Kindern auslässt. Aber da möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Wir wohnen auch erst einen Monat hier, soll man "abwarten"? oder ist es dann irgendwann vllt. zu spät... Man möchte ja auch nicht, dass die Kinder völlig verängstigt werden und Psychosen davon tragen.
Bitte um Rat.
mfg
Skywolf
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Hallo,
ich bin selbst keine Frauenbeauftragte, habe mir aber einmal unseren Frauenförderplan angeschaut.
Was mich wundert: Darin werden auch alle Außenstellen / kommunale Unternehmen / Betriebe (z.B. Schulen, Marketing-Gesellschaft, Stadtwerke, Bauhof, usw) einbezogen. Ich frage mich, ob das so richtig und zulässig ist, d.h. darf man diese so unterschiedlichen Aufgaben / Bereiche einfach in einen Topf werfen und daraus z.B. für die ganze Stadt Frauenquoten in Führungspositionen ableiten ? Oder muss man hier getrennte Auswertungen und Frauenförderpläne für Verwaltung, Werke, Museen, etc. erstellen ?
Ich selbst arbeite bei den Stadtwerken. Hier ist eigentlich die Frauenquote in Führungspositionen sehr niedrig, durch das Summieren mit den anderen Bereichen wird jedoch für die ganze Stadt kein großer Förderbedarf ausgewiesen. Und im Rathaus werden demnächst einige Kolleginnen befördert...
Weitere Fragen: Nach welchen Vorschriften wird ein Frauenförderplan erstellt (Bundesland NRW) ? Und wie verbindlich ist er für die Personalauswahl / Beförderungen ?
Liebe Grüße
Heide
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Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ich an meinem recht neuen Haus in NRW (BJ 2006) auch eine Abwasser-Dichtheitsprüfung machen lassen muss. Leider habe ich mir damals von meinem Bauträger keine Dichtheitsbescheinigung geben lassen und jetzt (nach Ablauf der Garantie) gibt er mir keine mehr. Aber eine Abwasser-Dichtheitsprüfung an einem 5 Jahre alten Haus durchzuführen wäre ja wohl völliger Humbug. Gibt es für ein neues Haus Härteregelungen, Ausnahmen, Stichtage, oder so ? Bei der Stadt habe ich bisher nicht angerufen, habe noch keine Aufforderung bekommen und will da keine schlafenden Hunde wecken ...
Matthias
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Hallo,
ich würde gerne wissen, mit welchem Gehalt ich als Politesse ("Beschäftigte/r für die kommunale Verkehrsüberwachung") rechnen kann. Werde aus der Stellenausschreibung nicht schlau. Gibt es da eine Eingruppierung ? Warum nennt man die dann nicht ? Hier der Text der Stellenausschreibung:
"Die Stadt ***** stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n>>> Beschäftigte/n für die kommunale Verkehrsüberwachung als Vollzeitkraft ein. Das Aufgabengebiet umfasst die Überwachung des ruhenden Verkehrs.Wir suchen eine/n qualifizierten/n und engagierte/n Mitarbeiter/in mit EDV-Kenntnissen, sicherem Auftreten, Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, Team- und Konfliktfähigkeit, organisatorischen Fähigkeiten und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit.Wir bieten ein verantwortungsvolles, vielseitiges und selbstständiges Tätigkeitsfeld mit entsprechender Einarbeitung, eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem motivierten und kreativen Team. Die Eingruppierung erfolgt nach den geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen."
LG
Anke
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Hallo,
ich bin zur Zeit Schulsekretärin bei einer Schule, angestellt auf einer Teilzeitstelle bei einer Stadt.
Nun würde ich gerne auf eine Stelle als Sachbearbeiterin im Rathaus wechseln, da diese Vollzeit statt Teilzeit ist, besser bezahlt ist und ich dort mehr gefordert werde.
Mittelfristig würde ich dann gerne auch noch eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten machen (oder bin ich dafür mit 35 Jahren schon zu alt?).
Nun suche ich Tipps, wie ich die Bewerbung formuliere. Ein Bekannter (Verwaltungsbeamter) sagte, dass ein Anschreiben "mit 2 Sätzen" genügen würde, man würde mich bei der Stadt ja bereits kennen, meine Qualifikationen seien in der Personalakte.
Aber ist das wirklich ausreichend ? Ich fände solche Bewerbungen eher unhöflich. Muss ich z.B. nichts zu meiner Motivation, meinen Vorkenntnissen, etc. schreiben ?
Ferner bin ich mir unsicher, ob ich bereits schreiben (und im Auswahlgespräch erwähnen) sollte, dass ich noch eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten anstrebe.
Für eine Antwort auf meine Frage und alle weiteren Tipps wäre ich sehr dankbar !
Andrea
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Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass es früher einmal einen Passus im Beamtenrecht gab, der mir vielleicht einmal nützlich sein kann.
Ich vertrete zur Zeit einen langfristig erkrankten Kollegen. Es ist nicht sicher, ob er überhaupt noch einmal an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird.
Stimmt es, dass man sich durch die längerfristige Vertretung (man sprach von mehr als 6 Monaten) das Recht auf die Stelle erarbeitet?
Kann ich also einen Anspruch auf die Stelle geltend machen, wenn er aufgrund seiner Erkrankung in den wohlverdienten Ruhestand geht?
Gruß
Andreas
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Zur Finanzierung wird ein Grundstück im Januar 01 verkauft.
Verkaufswert 300.000 Euro
Buchwert: 200.000
Der Käufer zahlt im Februar 01
Wie lautet der Buchungssatz?
über eine Antwort würde ich mich freuen!!!
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Im Dezember 2010 fanden Sondierungsgespräche zwischen den Arbeitgebern und den betroffenen Gewerkschaften ver.di, GEW und dbb-Tarifunion statt. Es ging um Ungerechtigkeiten bei den "Startgutschriften", zu der über 3000 Versicherte gegen die Betriebs-Rentenversicherung VBL (bzw. ZVK) den Klageweg beschritten hatten. Die höchsten deutschen Gerichte haben die Startgutschriften als "unverbindlich" erklärt, d.h. Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen diesen Punkt nach verhandeln. Die Tarifverhandlungen sollen im April 2011 aufgenommen werden.
Hintergrund und Vorausschau:
1. Mit der Tarifeinigung von 2001, die als Satzung für die VBL übernommen wurde, wurde die Abschaffung der Gesamtversorgung zu Gunsten eines Punktemodells vereinbart.
2. Diejenigen Arbeitnehmer, die am 01.01.2002 55 Jahre alt waren, behielten den Besitzstand. Bei allen anderen wurde die Anwartschaft auf Betriebsrente in Punkte nach dem neuen System umgerechnet.
3. Es stellte sich schnell heraus, dass es bei der Umrechnung Gewinner und Verlierer gab: Wer 1999-2001 durchschnittlich etwas über 5274 €/Monat verdiente und am 1.1.2002 verheiratet war, gewann dazu. Verlierer wurden fast alle anderen Gruppen, vor allem die der Alleinstehenden der Jahrgänge 47 bis 56 mit mittlerem Verdienst. Die Verluste belaufen sich gegenüber dem alten Versorgungsrecht auf 20 bis 50 %, in Einzelfällen höher (Quelle: Rentenkürzungen bei älteren, alleinstehenden Rentenfernen (März 2009) auf startgutschriften-arge.de, Schaltfläche STUDIEN).
4. Die Start"gut"schriften wurden nicht dynamisiert (§ 78 VBL-S). Es gab seit 2001 lediglich "Gutschriften" von 3x 0,25 Bonus-Punkten, was bei Normalverdienern etwa 3 x 40 Cent ausmacht.
5. ver.di spielte zu den Tarifverhandlungen 2001 alles andere als eine rühmliche Rolle. Zwar ist die VBL-Satzung erheblich verbessert worden, aber die Pannen bei den Startgutschriften zeigen, dass ver.di nicht bis in die Tiefen der Berechnungen vorgedrungen ist. verdi wurde - meiner Meinung nach - von den Arbeitgebern, welche von der VBL beraten wurden, "über den Tisch gezogen".
6. Auch jetzt halte ich ver.di diesbezüglich für einen Schnarchnasenverein. Auf einem Flugblatt vom Dezember 2010 (Schaltfläche "download") teilt ver.di mit, dass die Gespräche zur VBL wieder aufgenommen worden sind. Man orientiere sich zu den anstehenden Tarifverhandlungen im April an einem Modell der Arbeitgeber zur Korrektur der Startgutschriften (also offensichtlich nicht an den Interessen der Mitglieder, sonst hätte man mich als Betroffenen und ver.di-Mitglied und viele andere gefragt).
Für mich ergeben sich folgende Fragen:
• Was macht diejenigen, die am 1.1.2002 55 Jahre alt waren, für ver.di soviel wertvoller als mich (54 J. zu dem Zeitpunkt), dass sie noch die alte Gesamtversorgung erhalten?
• Was macht die am 01.1.2002 Verheirateten soviel wertvoller als mich, da sie eine deutlich höhere Zusatzrente erhalten (das neue System trifft diese Unterscheidung nicht mehr)?
• Warum ließ ver.di 2001 zur Umrechnung der Renten-Anwartschaften auf Punkterente die Anwendung einer Formel zu, die bestimmte Jahrgänge (47 bis 56) besonders benachteiligt?
• Warum wurde die Dynamisierung der Startgutschriften ausdrücklich ausgeschlossen?
• Warum ist ver.di nicht bereit, sich für die Fehler, die 2001 passiert sind, zu entschuldigen und zu versuchen, sie jetzt (bei den Tarifverhandlungen im April 2011) zu korrigieren?
• Warum bin ich eigentlich als Betroffener noch Mitglied bei ver.di? Zum Herunterregeln meiner Rente brauche ich keine Gewerkschaft, das kann ich selbst!
Für aufklärende und evtl. sogar Mut machende Antworten danke ich vorab!
Euer
Fritz Lakritz
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Hallo,
wie in Baden-Württemberg kannst man den AII machen bzw. auf welcher Schule?
Gruß
Hube
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Hallo,
ich möchte mich fortbilden, um bei hausinternen Stellenausschreibungen oder bei Bewerbungen bei anderen Kommunen bessere Chancen zu haben.
Meine derzeiige Stelle im Bauamt fordert mich nicht und bietet mir auch keine Perspektiven.
Daher möchte ich nun als ersten kleinen Schritt ein Rhetorik-Seminar besuchen, Dauer 1 Woche. Arbeitnehmer erhalten dafür laut Seminarbeschreibung Bildungsurlaub.
Aber was ist mit Beamten - haben auch Beamte (Bundesland BW) einen Anspruch auf Bildungsurlaub ?
Und meine zweite Frage ist, ob mein Chef dem Bildungsurlaub zustimmen muss. Ich könnte mir vorstellen, dass mein jetziger Amtsleiter gegen die Fortbildung ist, da ich Rhetorik auf der aktuellen Stelle nicht gebrauchen kann (was stimmt).
Vielen Dank im voraus !
Rafael
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Hallo,
ich bin als Feuerwehrgerätewart bei einer Kommune angestellt.
Diese Art von Arbeitsplatz wurde vor ca. 4 Jahren eingeführt. Ich selbst bin seit Anfang 2010 als Gerätewart bei der Feuerwehr und habe davor beim gleichen Arbeitgeber in einer anderen Tätigkeit gearbeitet.
Das Problem ist, dass ich seitdem auf meine Arbeitsplatzbeschreibung warte und dies nur sehr schleppend voran geht. Ich bin in EG 5 eingruppiert worden, wobei ich aufgrund der vorigen Tätigkeit in der Stufe 5 bin.
In anderen Kommunen / Gemeinden im Landkreis ist der Feuerwehrgerätewart bei ähnlichen Aufgaben und Verantwortung meist mindestens in EG 6 eingruppiert. Der Wehrführer unterstützt mein Anliegen einer Höhergruppierung.
Die Frage dazu, da ich glaube, dass ich zu niedrig eingruppiert worden bin: Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, eine Stellen-/ Arbeitsplatzbeschreibung anzufertigen? Wie läuft so etwas ab ? Wie kann man Druck ausüben?
Vielen Dank im voraus !
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Hallo alle zusammen,
ich stehe vor der Frage, was für ein Fachgebiet ich mir für die mündliche Abschlussprüfung auswählen soll. Ich habe in meiner Ausbildung nie einen Arbeitsvorgang von Anfang bis Ende bearbeitet, die geprüft werden könnten, außer vielleicht Pass und Meldewesen, nur dies will ich nicht, da es soviele machen. Zurzeit tendiere ich zur Bauleitplanung. Wäre dankbar, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte oder ein paar Möglichkeiten auflisten könnte.
Grüße Jenny
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