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Geschrieben von: Gast, 13.12.2017, 18:29, Forum: TVöD, Antworten (1)

Als Dipl.-Ing. Stadtplanung war ich am 31.12.2016 in der Entgeltgruppe 11, Stufe 4 eingruppiert und hatte zu dem Zeitpunkt bereits eine Stufenlaufzeit von drei Jahren und 6 Monaten durchlaufen. Zusätzlich zu dem Tabellenentgelt von 4.050,72 Euro erhielt ich eine Besitzstandszulage in Höhe der ehem. Technikerzulage von 23,01 Euro im Monat (durch den zwischenzeitlich erreichten Stufenaufstieg in 11, Stufe 5 erhalte ich seit Juli 2017 4.592,90 Euro plus Technikerzulage).

Nun überlege ich, ob ich einen Antrag auf Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 12 (rückwirkend ab 01.01.2017) stelle, begründet mit der neuen Entgeltordnung. Nun zur Frage: Ich habe zum einen die Info, dass zwischenzeitlich in 2017 erfolgte Stufensteigerungen dabei „zurückgerechnet werden“. Nach Tabelle würde ich dann von 11 Stufe 4 auf 12 Stufe 3 zurückfallen. Ist das richtig? Damit hätte ich dann etwa 500 Euro weniger als ich seit Juli 2017 in 11 Stufe 5 verdiene. Zusätzlich beginnt die Stufenlaufzeit in 12 Stufe 3 von Neuem, so dass ich etliche Jahre bräuchte, bis ich wieder mein heutiges Gehalt hätte. Stimmt das?

Ich habe dann noch die Regelungen zur Besitzstandszulage in Höhe der Ehemaligen Technikerzulage gem. § 29a Abs. 3 TVÜ-VKA gefunden. Und da wird es für mich unlogisch. Bei Höhergruppierung entfällt die Besitzstandszulage rückwirkend zum 1. Januar 2017. Führt die Stufenzuordnung in höherer Entgeltgruppe zu niedrigerer Stufe (ich würde ja von 11 Stufe 4 gem. Tabelle auf 12 Stufe 3 zurückfallen), ist die bisherige Stufenlaufzeit (bei mir 3 Jahre, 6 Monate) anzurechnen. Wird dadurch die regelmäßige Stufenlaufzeit in dieser Stufe (Stufe 3, also 3 Jahre) vollendet, sind die Beschäftigten in der nächsthöheren Stufe zugeordnet (wäre bei mir dann 12, Stufe 4). Die Stufenlaufzeit beginnt dann neu (heißt, die 6 Monate verfallen).

Kann mir jemand sagen, was jetzt für mich gilt? Soll es wahr sein, dass ich nur wegen der Technikerzulage wieder in Stufe 4 kommen würde? Das klingt gut, ist für mich aber logisch nicht ganz nachzuvollziehen.

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Geschrieben von: Gast, 13.12.2017, 11:09, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo Zusammen,
da die Zeit drängt (Ausschlussfrist) wollte ich meine Überleitung in die neue Entgeltordnung prüfen. Dabei habe ich folgendes Problem:
die Überleitung erfolgt in die E 11. Bewertet wurde meine Stelle 2008 mit Verg.Gr. IV a FG 1 b BAT - mit Aufstieg nach Verg.Gr. III FG 1 b BAT.
Die Merkmale der EG 12 erfülle ich jedoch vollumfänglich (50% besondere Schwierigkeit u. Bedeutung sowie Praxiserfahrung). Vielleicht kann mir jemand sagen wie sich das verhält.
Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 08.12.2017, 09:32, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo an alle,
leider haben wir immer wieder mit unseren AG das Problem, dass der Personalrat über eine Maßnahme entscheiden muss und dazu keine Begründung vorliegt.
Wie kann man dem AG klar machen, dass er das muss? Unsere Gemeinde ist der Meinung, dass sie dies eben nicht tun muss. Aktuell ist der Fall so, dass es Vorstellungsgespräche gegeben hat und es nicht begründet wird, warum der eine genommen wurde.

Wer kann mir im BayPVG eine Grundlage nennen, dass wir dies bekommen? Ansonsten ist es für uns nicht nachvollziehbar, da wir ansonsten so gut wie keine Infos bekommen.

Gruß
M.

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Geschrieben von: Gast, 07.12.2017, 15:12, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

ich habe Fachabitur und Fachangestellte für Arbeitsförderung in der Agentur für Arbeit gelernt. Seit 2 Jahren bin ich in der Tätigkeitsebene 4 Tvöd BA als Sachbearbeiterin beschäftigt, was einer Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9 des Tvöd entspricht.
Meine Frage: muss bei einem Wechsel des Arbeitgebers z.B. in die Gemeinde der Angestelltenlehrgang 2 zwingend absolviert werden? Hat man überhaupt Chancen sich ohne den AL2 auf eine EG9 Stelle zu bewerben?
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 30.11.2017, 18:58, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo liebe Forummitglieder, 
ich bin seit 1990 bei einer Kommune angestellt, hatte vorher erfolgreich eine Ausbildung zur Bürokauffrau abgeschlossen.
Seit 1997 gehe ich 22 Std/wöchtl. Ich bin im Vorzimmer/Sekretariat und hauptsächlich für die Organisation des Bürgermeister tätig, aber auch für den Geschäftsstellenleiter. 
Ich bin in Vergütungsgruppe 5/Stufe 6 eingruppiert und der Geschäftsstellenleiter will mit nicht höher gruppieren da meine Tätigkeit "nicht mehr hergibt". Wenn ich hier im Forum vergleiche, sind Gleichgesinnte wesentlich höher gruppiert. 
Was rechtfertigt die Höhergruppierung bzw. welche Argumente kann er nicht abstreiten?

Vielen Dank im Voraus.
Susanne

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Geschrieben von: Gast, 30.11.2017, 15:57, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo zusammen,

hat jemand schon Erfahrung mit einer Kündigung der DV zur Regelung der Arbeitszeit gemacht?
Wie sollte der PR damit umgehen? Sollte die Kündigung allen Mitarbeiter/-innen bekannt gemacht werden?

Vielen Dank für eure Hilfe

LG

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Geschrieben von: Gast, 30.11.2017, 11:23, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu Kosten des PR bei Sitzungen, Vorstellungsgesprächen usw. Und bräuchte euren Rat.
Bei uns fallen einigen Mitgliedern des Gremiums Parkgebühren für Sitzungen usw an, da sie in Außenstellen arbeiten. Eigentlich ist die Kostenübernahme für alle anfallenden Kosten ja im LPVG BW geregelt. Unser AG weigert sich aber diese zu bezahlen. Weiß jemand wie es in anderen Kommunen geregelt ist?

Danke und Gruß

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2017, 10:08, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Guten Morgen,

ich bin als Altenpflegerin seit 2011 in einem Pflegeheim beschäftigt. In meinem Arbeitsvertrag steht: Auf das Arbeitsverhältnis wird der BAT-O Stand 31. Dezember 2002 angewandt.
Jetzt wurde mir ein Änderungsvertrag mit einem Festgehalt angeboten. Jetzt habe ich erfahren, dass der BAT-O gar nicht mehr gilt sondern jetzt der TVöD.

Was ist denn nun richtig? Andere Kollegen sind im TVöD und es gibt wohl eine Betriebsvereinbarung, dass alle Angestellten ab 2011 nach BAT-O bezahlt werden. Geht denn so etwas? Da stimmt doch was nicht ... Icon_rolleyes

Außerdem hat man mir eine Weiterbildung zur WBL angeboten, dafür soll dann eine Zulage gezahlt werden. Im TVöD habe ich gelesen, dass es für WBL jetzt eine extra Gruppe gibt.

Für eure Antworten vielen lieben Dank!
Iris

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2017, 20:34, Forum: TVöD, Antworten (2)

Ich bin zur Zeit in der Entgeltgruppe 8, Stufe 6 eingestuft, habe keinerlei Zulagen , die evtl. verloren gehen könnten.
Im Stellenplan unserer Haushaltssatzung ist meine Stelle seit 2017 in der EG 9a zu finden. Aus meiner Sicht könnte ich doch davon ausgehen, dass mir eine Höhergruppierung in die EG 9a zusteht. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie weit falle ich in den Stufen herunter?

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2017, 16:47, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

es geht um die Neufestsetzung der Jubiläumsdienstzeit.

Bei der Überprüfung der Jubiläumsdienstzeit aufgrund der neuen Jubiläumszuwendungsverordnung (JZV) ist bei einem Beamten aufgefallen, dass die Jubiläumsdienstzeit bei einem vorherigen Dienstherrn falsch festgesetzt wurde.

Es handelt sich dabei nicht um den Bescheid seines ersten Dienstherrn, den gibt es leider nicht. Die Zeit beim ersten Dienstherrn (Anwärterzeit und Beschäftigung mittlerer Dienst) wurden in dem Bescheid des zweiten Dienstherrn (Anwärterzeit und Beschäftigung gehobener Dienst) nicht für die Jubiläumsdienstzeit berücksichtigt.

Durch die vorgeschriebene Neufestsetzung nach der JZV sind nun alle Anwärterzeiten bei der Jubiläumsdienstzeit mit einzubeziehen.

Fraglich ist, ob die erste Beschäftigung im mittleren Dienst nun auch mit berücksichtigt werden kann/muss?

Danke für die Antworten und viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2017, 16:22, Forum: TVöD, Antworten (1)

014 Ich war bei der Überleitung vom BAT zum TVÖD in Vergütungsgruppe IVb, Fg 1a eingruppiert. Zur Zeit bin ich in EG 9b eingruppiert. Für diesen Personenkreis besteht m. E. die Möglichkeit, auf Grund der neuen Vorschriften der EGO, einen Höhergruppierungsantrag nach 9c zu stellen. Spielt hierfür die momentan besetzte Stelle eine Rolle? Hierfür gibt es nämlich keine Stellenbeschreibung bzw. Stellenbewertung. Sollte ich den Antrag auf Höhergruppierung nach § 29 b stellen, habe ich Sorge, dass man mir sagt, dass meine jetzige Stelle nach dann erfolgter Stellenbewertung weder 9b noch 9c hergeben würde. Als Folge droht dann evtl. Versetzung oder Herabgruppierung??? Oder spielt die momentan besetzte Stelle, egal wie bewertet, hierbei keine Rolle? Auch unser hiesiger Personalrat ist sich da nicht sicher. Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2017, 15:07, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Personalrat in einer öffentlichen Behörde besteht aus fünf regulären Mitgliedern. Mit Beschlußfassung haben wir die Neuanschaffung des aktualisierten Personalvertretungsgesetzes bestimmt (jeweils ein Exemplar für jedes reguläre Mitglied + ein Exemplar für das Ersatzmitglied).
Die Dienststelle lehnt die Anschaffung der sechs Exemplare ab; Begründung war das Gebot der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln. Es reiche, wenn ein neues Exemplar für alle KollegInnen zur Verfügung stehe und jeweils untereinander ausgetauscht werde bzw. könne die Anschaffung des Basiskommentares als lose Blattsammlung angeboten werden.
Gibt es hierzu eine einschlägiges richterliches Urteil?

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2017, 10:19, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand evtl. weiterhelfen....

Folgender Sachverhalt:
Im Mai 2016 habe ich eine höherwertige Tätigkeit übernommen (während des A2) und habe hierfür EG 8, Stufe 4 + 4,5% Zulage erhalten.
Ich habe im Juni 2017 den A2 Lehrgang abgeschlossen und wurde dann in EG 9b, Stufe 3 eingruppiert, wodurch ich aufgrund des alten Rechts einen finanziellen Verlust hatte, womit ich mich jedoch bereits abgefunden habe.

Nun ist es jedoch so, dass hier noch Stellenbewertungen ausstehen, wodurch sich ggf. eine Bewertung nach 9c ergeben könnte (Jobcenter-Leistungsabteilung), zumal die umliegenden Jobcenter ausschließlich ebenfalls nach 9c eingruppieren.

Ich werde zum 01.01.2018 zudem den AG wechseln. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es Sinn macht noch einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen falls es tatsächlich zu einer Bewertung nach 9c kommen sollte.

Die Anträge wirken ja normalerweise auf den 01.01.2017 zurück (altes Recht).
Meine Frage nun: Wirkt das bei mir auch auf den 01.01.2017 zurück oder nur auf Juni weil ich erst da den Lehrgang abgeschlossen habe und nach 9b eingruppiert wurde?

Kennt sich da jemand mit aus?

Vielen Dank im voraus!

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Geschrieben von: Gast, 27.11.2017, 18:34, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo in die Runde,

kann mir jemand Tipps geben was und wie ich angeben muss, damit ich hochgestuft werden kann?

Was kann ich an besonderen Ausbildungen usw. angeben?
z.B. hätte ich AS Baum 2, Sicherheitsbeauftragter, 95 Eintrag Führerschein CE (auch wenn nicht erforderlich)
Zuständig für die Beseitigung von Ölspuren.

Danke schonmal im voraus

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Geschrieben von: Gast, 27.11.2017, 15:24, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo zusammen,
 
 
ich bin neuer Personalrat bei uns und werde mit einer Dienstvereinbarung konfrontiert die ich Unbedingt Unterschreiben soll (laut Arbeitgeber).
 
Mich Stört in dieser Dienstvereinbarung ein Punkt und ich wollte von euch wissen ob das Überhaupt rechtskräftig ist.
 
 
Der Vorgesetze kann ohne  vorherige Kenntnis und Zustimmung des Benutzers auf den Email Account des Benutzers zugreifen.
 
Meine Frage ist ist sowas überhaupt rechtlich tragbar was den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht der Betreffenden angeht?
 

Gruß

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