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Hallo,
ich (Beamter m.D) habe aufgrund eines verlorenen Prozesses, einer Ehescheidung und diverser anderer Pechsträhnen zur Zeit finanzielle Probleme.
Mein Dispo ist fast ausgereizt und ich will eigentlich von den hohen Zinsen runter kommen. Meine Bank will aber nicht umschulden.
Macht es aus Eurer Sicht Sinn, ein Beamtendarlehen beim Dienstherren zu beantragen ? Meines Wissens sind bei meiner Stadt bis zu 3 Gehälter als zinsloser Kredit möglich. Oder bekommt man dadurch ein negatives Image und gefährdet damit letztlich seine Karriere ? Ich will beim Personalamt auch nicht die Gründe meiner "Finanzkrise" nennen, das soll schon Privatsache bleiben.
Viele Grüße
Martin
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Hallo,
mal angenommen jemand würde einer Gemeinde oder einem Kreis (doppisch, hessen) einen Betrag bspw. vererben, damit dieser für einen bestimmten Zweck verwendet wird.
Nun geschieht das nicht sofort und es entstehen dadurch Zinserträge. (oder kalkulatorische Zinsen, weil´s im großen Topf kreist).
Wie auch immer ...
Fallen etwaige Zinsen dann auch unter die Zweckbindung, oder wem stehen sie sonst zu?
Welche Gesetze könnten mir Auskunft darüber geben?
HKO verweist auf HGO und in jener, sowie der Gem-HVO-D bin ich dazu noch nicht fündig geworden.
Ihr merkt - ich habe wenig Ahnung von der Materie, - muss mich aber gezwungenermaßen mit der Frage auseinandersetzen und hoffe deshalb auf verständliche Antworten.
Vielen Dank schonmal !!!
Gruß
Jan
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Hallo zusammen
,
ich bin ganz neu, habe aber das Forum aufgesucht, da ich mich derzeit mit einer schwierigen Frage auseinander setze...
Also ich bin Abiturientin, die nach der Schule die Ausbildung im m. D. gemacht hat. Nach erfolgreicher Prüfung wurde ich in meiner Verwaltung übernommen und bin seit dem als Sachbearbeiterin tätig. Dabei konnte ich wohl - nach Rückmeldung meiner Vorgesetzen - meine Talente unter Beweis stellen, so dass man mich als zukünftige Führungskraft und Nachfolgerin eines in 3 Jahren ausscheidenen Kollegen sieht.
Hierbei stellt sich "lediglich" folgendes Problem:
1) Als Beamtin m. D. werde ich wohl nie Gruppenleiterin werden können
2) Zeit um den Aufstieg regulär zu machen habe ich nicht, da ich zudem aus meinem derzeitigen Fachamt weg müsste (im Rahmen des dann Vollzeitstudiums mit wechselnden Fachämtern) - das ist nicht gewünscht, da ich dadurch wichtige Einarbeitungen verpasse
3) Gerne würde ich über eine berufsbegleitende Maßnahme die notwendigen Voraussetzungen schaffen, finde aber hierzu keine Informationen.
Werden Studiengänge außerhalb der öff. Verwaltung für den Aufstieg in den g. D. anerkannt? Wo kann man so etwas machen?
Sind Fälle bekannt, wo der Aufstieg gemacht aber gleichzeitig das Verbleiben im Fachamt möglich war?
Fragen über Fragen.. Ich stecke wirklich in einer Zwickmühle und weiß einfach nicht wie ich mich richtig entscheide.... 
Hat jemand Informationen oder Ideen? würde mich sehr darüber freuen!
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Hallo,
ich habe im September meinen Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst abgeschlossen.
Unterliege ich im gehobenen Dienst auch einer Probezeit in der ich nicht befördert werden kann?
Gruß
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Hallo,
bei uns wird darüber nachgedacht, eine Rufbereitschaft für Mitarbeiter des Jugendamts und des Allgemeinen Sozialdienstes einzurichten. Sie soll nach Feierabend, an den Wochenenden und an Feiertagen gelten.
Bisher wurde auf eine Rufbereitschaft verzichtet und Inobhutnahmen erst im Nachhinein angeordnet. Also nachdem die Polizei für uns tätig geworden ist und Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen untergebracht hat. Rechtlich sicherlich fragwürdig, aber aus Kostengründen wurde bisher auf eine Rufbereitschaft verzichtet.
Wir wollen bei der Erstellung der Dienstvereinbarung natürlich ein Wörtchen mitreden. Ich würde daher gerne wissen, wie die Bereitschaften in anderen Kommunen geregelt sind. Z.B.
- Vergütung oder Überstunden (TVöD / Beamte)
- Wird auf Wunsch ein Dienstwagen gestellt ?
- Wie weit darf man sich entfernen / wie schnell muss man vor Ort sein ?
- Gibt es Ruhezeiten nach der Bereitschaft, besonders bei Einsätzen ?
- Wie groß sollte/muss der Teilnehmerkreis sein
- Kann man die Bereitschaften ablehnen, z.B. wegen der Betreuung minderjähiger Kinder ?
Ihr seht, ich habe viele Fragen ... Ganz super wäre natürlich, wenn jemand eine bestehende Dienstvereinbarung posten könnte.
Bin für jeglichen Hinweis dankbar.
Gruß
Claudia
Hallo,
in unserer Gemeinde zahlen wir an die Feuerwehrleute für ihre Einsätze Verdienstausfall (Selbstständige) bzw. wir erstatten Arbeitgebern das Gehalt (Arbeitnehmer). Führungskräfte erhalten ferner Aufwandspauschalen bis 300 € im Monat. Nun ist die Feuerwehr mit der Forderung an uns herangetreten, für jede geleistete Einsatzstunde eine pauschale Einsatzentschädigung zu zahlen. Man denkt an 10 € / Stunde.
Wie wird das in anderen Kommunen gehandhabt ? Wir befürchten, dass dann der Status des Ehrenamts verloren geht und wir für alle Feuerwehrleute Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssten.
Viele Grüße
Andre
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Moin moin,
also hier mal kurz meine Situation: Eltern getrennt, wohnte bei meinem Vater mit meiner Schwester, Schwester ist weggezogen, Kontakt zur Mutter aufgenommen (nach 13 ! Jahren) und dann mit 17 zur Mutter gezogen wegen heftigstem Stress mit dem Vater.
Ich fühle mich aber ziemlich unwohl in meiner neuen Stadt (von der Stadt aufs Land). Es ist also nicht nur so, dass ich mich unwohl fühle, sondern es geht mir ziemlich schlecht. Mit meiner Mutter und meinem Stiefvater verstehe ich mich eigentlich gut. Und da kam mir die Frage was wäre, wenn ich nach Hamburg zurück ziehen würde, kann ich auf irgendwelche Unterstützung vom Amt bauen, also z.B. Wohngeld, Sozialhilfe oder Bafög ? An wen kann ich mich wenden ?
Ich bin 18, komme ursprünglich aus Hamburg und bin in den Norden gezogen. Ich bin in der 11. Klasse und habe vor, Abitur zu machen.
Kann mir das jemand beantworten oder hilfreiche Tipps geben ?
Danke und alles gute,
Nabot
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Hallo,
ich bin neu hier, habe mich aber schon ein wenig eingelesen. Man nehme folgenden Fall an:
Ich bin Landesbeamtin NRW.
Mein Lebensgefährte und ich erwägen nun im kommenden Jahr zu heiraten.
Er ist eingeschränkt selbständig (kein öD) tätig und sein jährliches Einkommen liegt unter den fraglichen 18.000,-- Euro, was die Beihilfe angeht.
Er hat einen Sohn, der 22 Jahre alt ist und noch ca. 3,5 Jahre studieren wird.
Dieser erhält Bafög. Wir leben alle drei in einem Haushalt.
Mein Zukünftiger ist von der Kindesmutter geschieden und sie zahlt auch keinen Kindesunterhalt.
Er erhält das Kindergeld.
Ich würde dann die Steuerklasse III bekommen.
Steuerlich soll nach der Heirat die Zusammenveranlagung gewählt werden.
Welche finanziellen Aspekte würden sich für mich (uns) ergeben?
a) besoldungstechnisch
b) beihilfetechnisch
und c) - falls einem was einfällt - steuerlich
Vielen Dank für eure Hilfe,
anna-nrw
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weiß jemand, ob es Sonderurlaub gibt für Beamte, deren Schwiegermutter gestorben ist?
Danke
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Hinsichtlich der Verjährung von Rückerstattungsansprüchen haben wir bisher den Verzicht auf die Verjährungseinrede bei den Sozialversicherungsträgern beantragt. Die Sozialversicherungsträger haben bisher dem Verzicht dergestalt stattgegeben, in dem sie geschrieben haben "... ab dem Jahre 2003". Das hat für mich bisher bedeutet, dass auch die Folgejahre berücksichtigt werden und somit kein erneuter Antrag erforderlich ist.
Aufgrund der Entscheidung des BFH und der nicht angenommenen Verfassungsbeschwerde sind die bis zum Jahr 2006 geleisteten Umlagezahlungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen und für einen weiteren Verzicht auf die Verjährungseinrede wäre kein Anlass mehr. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände beziehen sich jetzt auf ein weiteres Verfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen Az 11 K 292/07 nach dem die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträge ab 2007 aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung in 2006 noch strittig ist und verjährungshemmende Maßnahmen für 2007 getroffen werden sollten.
Meine Frage ist, ob nun alle Krankenkassen, die "... ab dem Jahre 2003" geschrieben haben, wieder für 2007 angeschrieben werden müssen oder ob das "... ab dem Jahre 2003" auch für 2007 gilt? Ich bin der Meinung, dass die Krankenkassen den Verzicht auf die Verjährungseinrede hätten für 2007 aufheben müssen, wenn es nicht mehr gewollt ist oder liege ich da falsch?
Vielen Dank für die Hilfe!!
Grüße Fränklin
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Hallo
ich habe mal eine Frage zum Vorruhestand:
Hat sich an der Hinzuverdienstgrenze für Vorruhestandsbeamte eigentlich was getan ?
Mir sind 325 Euro bekannt, d.h. zu meiner Pension bis zu 325 Euro im Monat. Also keine 400 Euro oder 341,16 Euro, was ich auch mal gehört hatte, oder ?
In 1,5 Jahren bin ich dann Ruhestandsbeamter, was man da hinzuverdienen kann, muss man sich dann mal ausrechnen lassen.
MFG
Flö1
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Es gibt hier eine Gemeinde in Niedersachsen, die über den Bau einer ca.11 Mio.€ teuren Biogasanlage entscheiden soll. Der Gemeinderat besteht aus 7 Ratsmitgliedern, wovon 2 Ratsherren direkt an der Gesellschaft der Vorhabenträger beteiligt sind. 1 Ratsmitglied verfügt zusätzlich über Flächen, auf denen das Projekt realisiert werden soll.
Der Gemeinderat sieht jedoch keine Befangenheit nach dem Kommunalverfassungsgesetz und plant somit mit allen Ratsmitgliedern die Bauleitplanung (Sonderbaugebiet, F-Plan, B-Plan) voran zutreiben.
In meinen Augen besteht hier ein Mitwirkungsverbot.
Wie seht Ihr das?
Wo kann das geregelt werden?
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Hallo liebe Personalratskolleginnen und kollegen,
ich hätte mal ne Frage.
Laut Art. 75 Abs. 4 BayPVG haben wir Mitbestimmung bei Beginn und Ende der Arbeitszeit. Das betrifft ja auch die Aufstellung der Dienstpläne sowie deren Änderung.
Werden die Entwürfe euch vorgelegt und ihr macht innerhalb zwei Wochen eine Sitzung in der ihr darüber abstimmt?
Was ist wenn Kollegen tauschen oder krank werden? Wird euch das dann auch vorgelegt?
Wir haben mehrere Abteilungen mit verschiedenen Dienstplänen und hier kommt es oft vor dass getauscht oder jemand krank wird.
Würde mich mal interessieren wie es bei euch so gehandhabt wird.
Ich wünsche euch allen noch schöne und erholsame Feiertage!!!!
Gruß
Roland
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Servus!
Ich bin Mitglied einer Berufsfeuerwehr und habe hier
ein Verständnis Problem. Bei uns sind Planstellen nicht
zwangsläufig an eine Besoldung gekoppelt.
Zur Erklärung wie dies zustande kommt:
Bei uns hat Jeder im Einsatzdienst grundsätzlich Zwei
Verwendungen. Zum einen einen Funktionsbereich im
Löschzug. Zum anderen eine Funktion im Arbeitsdienst,
z.B. stellv. Sachgebietsleiter Atemschutzwerkstatt.
Nun kann es sein, dass der Kollege die A8 aufgrund der
Funktion im Löschzug hat (Truppführer) oder die A8
aufgrund der Funktion im Sachgebiet. Dies ist aus meinem
Verständnis heraus nicht eindeutig geregelt.
Frage:
Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage, wie so etwas geregelt
zu sein hat?
Grüße
Marcus
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Folgendes Problem liegt bei mir vor:
Einstellung bei einer Kommune am 1.6.2011 - unbefristet
Probezeitende: 30.11.2011
2 Wochen vor Ende der Probezeit wurde ich genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Gleichzeitig wurde mir ein befristeter Arbeitsvertrag bis 31.12.2012 angeboten, den ich auch angenommen habe. An meinem Arbeitsgebiet hat sich nichts geändert.
Frage 1: Ist diese Vertragsänderung in der Form überhaupt rechtens, ich denke nur an § 14 Abs. 2 TzBfG (Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.)?!
Frage 2: Die mit der Gehaltsrechnung November gezahlte Jahressonderzahlung wird nun zurückgefordert. Begründung: ich hätte einen neuen Vertrag abgeschlossen. Hierzu muss ich sagen, dass ich über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verfüge, die noch im November (1. Arbeitsvertrag) begann und aktuell noch besteht - jetzt im 2. Arbeitsvertrag. Erst nachdem ich bei meiner Krankenkasse nachgefragt habe, erfolgte seitens des AG die Abmeldung zum Ende der Probezeit und gleichzeitig die Neuanmeldung zu meinem jetzigen Vertrag.
Überdeckt nun entweder die Krankschreibung oder die verspätete Ab- und Anmeldung bei der Krankenkasse die sog. logische Sekunde zw. den beiden Verträgen?
Viele Fragen, ich hoffe ich habe es verständlich geschildert und würde mich sehr über Antworten freuen.
Danke
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