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Geschrieben von: Rene, 20.12.2011, 13:53, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo,

mich interessiert, wie der Weihnachtsfrieden bei anderen Kommunen geregelt ist. Bei uns gibts dazu gar keine schriftliche Vorgabe, so dass wir darüber uneins sind, in welchem Zeitraum (4. Advent bis 27.12. ?) wir uns einschränken wollen und welche Bescheide etc. man erlassen kann und welche nicht. Ich meine z.B., dass man Anhörungen ab dem 4. Advent nicht mehr verschicken sollte. Was meint Ihr?

Kann vielleicht jemand eine interne Richtlinie oder Dienstanweisung zitieren ?

Viele Grüße und friedliche Weihnachten ;-)

Rene





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Geschrieben von: Bitzer, 19.12.2011, 18:18, Forum: TV-L, Antworten (1)

Liebes Forum,

gibt es unter Ihnen nicht-verbeamtete Lehrer - z.B. Seiteneinsteiger - im Angestelltenverhältnis? In welchen Entgeltgruppen sind Sie einsortiert?

Mit kollegialen Grüßen

Bitzer

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Geschrieben von: Casio, 19.12.2011, 09:24, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, ich werde zum nächsten ersten innerhalb der Stadtverwaltung wechseln. Muss ich irgend etwas beachten, könnte mir etwas verloren gehen?

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Geschrieben von: Hank, 16.12.2011, 10:59, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Moin,

kann mir einer aus den hiesigen Forumskreisen sagen, welche Fächer in 2010 bei den schriftlichen AII-Abschlussprüfungen beim Nds. Studieninstitut in Hannover geschrieben wurden?

Gruß
Hank




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Geschrieben von: Gast, 15.12.2011, 13:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben derzeit ein Problem, an dem wir mit sehr heißer Nadel herumstricken. Es geht um eine Kollegin, die unlängst mit der Dienststellenleitung einen Auflösungsvertrag abgeschlossen hat. Ihr Arbeitsverhältnis würde demnach Ende Januar 2012 enden. Als sie die Entscheidung traf, das AV auflösen, wußte sie jedoch selber nicht, dass sie zu dem Zeitpunkt bereits schwanger gewesen ist. Klingt etwas unwirklich, ist aber tatsächlich so. Ob Ihr es glaub oder nicht, so etwas gibt es auch heute noch. Sie hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun käme sie verständlicherweise gerne wieder aus der Sache heraus, da die Auflösung des AV für sie, gerade ob der Tatsache, dass sie schwanger ist, erhebliche soziale Nachteile mit sich bringt. Die Gewerkschaft ist wenig hilfreich gewesen. Die sagen immer nur, dass sie lediglich Mitglieder rechtlich vertreten und nur denen Individualrechtsschutz gewähren. Von dort empfahl man nur die Einschaltung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Ganz toll! Wir sind in der Grundsatzfrage also kein Stück weiter gekommen. Ist es überhaupt möglich, in diesem Fall einen Auflösungsvertrag für hinfällig zu erklären, weil man zum Zeitpunkte des Abschlusses selbst in Unkenntnis der Schwangerschaft war? Hätte sie das gewußt, hätte sie eine entsprechende Willenserklärung niemals abgegeben. Wir sind für alle Tipps von Euch sehr dankbar. Schöne Feiertage und einen Guten Rutsch: Haegar

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2011, 17:27, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,
bei uns hat es sich eingebürgert, dass man sich bei Krankheit telefonisch beim Vorgesetzten krankmeldet. Bei längerer Krankheit (> 3 Tage) muss man noch eine AU- Bescheinigung vorlegen.
Mir geht es um das Telefonat mit dem Vorgesetzten: Dieser fragt bei der Gelegenheit nach der genauen Krankheit, den Beschwerden, usw. Das Gespräch empfinde ich als scheinheilig, da der Vorgesetzte durch die Stimme, durch Übertreibungen usw. vermittelt, dass er davon ausgeht, dass man blau macht.
Daher meine Frage: Bin ich beamtenrechtlich verpflichtet, diese unwürdigen Gespräche zu führen und insbesondere meine genaue Krankheit zu benennen ? Oder reicht es aus zu sagen, bzw. ausrichten zu lassen bzw. auch nur per Mail mitzuteilen, dass man krank ist und wie lange voraussichtlich ? Auf der AU-Bescheinigung steht doch auch nicht die genaue Diagnose. Und wenn mein Vorgesetzter krankgeschrieben ist, erfahre ich auch nicht die Gründe.
Vielen Dank
Thomas


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Geschrieben von: Rubyjona, 12.12.2011, 23:34, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Ich frage mich, ob es irgendwelche Richtlininen bezüglich der Urlaubsplanung gibt. Wir sind sechs Leute beim KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) und müssen uns insofern absprechen, dass immer vier anwesend sind. Nun bin ich allein erziehende Mutter und angewiesen auf die OGS (offene Ganztagsschule) der Schule. Die haben drei Wochen in den Sommerferien geschlossen und die anderen drei Wochen das Betreuungsangebot, so dass ich Urlaub dann nehmen muss, wenn die OGS geschlossen hat. Hab aber ständig Ärger deswegen.
Gibt es da Rechte oder Gesetze die das irgendwie regeln...
Sowas wie Rangordnungen, dass man als allein Erziehende auch klar kommt?
Für Anregungen oder Tips wäre ich äusserst dankbar.

MfG
R.Eßl-Le

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Geschrieben von: smokie12, 12.12.2011, 16:48, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Guten Tag,

hat jemand Erfahrung damit, eine höhere Stellenbewertung im Beamtenbereich einzuklagen?

Ich befürchte, dass Stellenbewertungen in der Organisationshoheit des
Dienststellenleiters liegen und ihm damit nur bei groben Ermessensfehlern
(zB. Willkür) beizukommen ist.

Wie ist Eure Einschätzung.

Gruß
smokie

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Geschrieben von: pumukel, 11.12.2011, 21:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen,
in einer Ausschreibung im Bauhofbereich wird als Quallifikation der LKW Führerschein (heute C und noch eines besser) verlangt. Da der neue Kollege aber nur gelegentlich den LKW fahren soll, wird eine niedrigere Eingruppierung angeboten.
Ist jemand noch fit im alten MTG?? hießt der Tarifvertrag so? Da wurde doch deutlich stärker auf die Qualifikation abgehoben und es ist unherheblich, ob man die 50% Zeitanteil erreicht?

Gruß Pumukel

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Geschrieben von: Doktorand, 11.12.2011, 16:57, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Liebe Arbeitnehmer,

im Rahmen meiner Doktorarbeit interessiere ich mich für das zwischenmenschliche Verhalten von Vorgesetzten zu Mitarbeitern. Wertschätzt Sie Ihr Vorgesetzter? Können Vorgesetzte überhaupt zuhören? Ich möchte Sie herzlich einladen, an einer kurzen Umfrage teilzunehmen.
Diese dauert max. 10 Minuten und ist völlig anonym.

http://ww3.unipark.de/uc/JacobsUniversit...chaetzung/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Ihre Meinung ist von großem Wert!

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Geschrieben von: Tine, 07.12.2011, 09:14, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ein schönen guten Morgen,

ich stehe vor einer Frage, die mir bisher noch niemand zufriedenstellend beantworten konnte und ich auch sonst keine ausreichende Antwort dazu gefunden habe. Daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich arbeite seit 2000 bei einer Kommune (Landkreis). Im Mai 2009 wurde ich in den Personalrat gewählt. Bis zum Juni 2011 war ich als Angestellte beschäftigt und wurde im Juli 2011 als Beamtin (auf Probe) ernannt. "Voraussetzung" für die Ernennung war der Wechsel von der Kommune des Landkreises in die angegliedertet Optionskommune (Jobcenter). Dazu habe ich auch eine befristete Zuweisung bis zum 31.12.2011 unterschrieben.
In diesem halben Jahr war ich weiterhin als Personalratsmitglied tätig. Ab dem 01.01.2012 wird das Jobcenter als kommunaler Eigenbetrieb in die Verwaltung des Landkreises eingegliedert. Der für das Jobcenter gewählte Personalrat wird aufgelöst. Da das Ganze jedoch als Eigenbetrieb weitergeführt wird, kann ein neuer Personalrat gewählt werden.
Wäre ich, in dem Fall, dass ich weiter beim Jobcenter tätig bin (wovon ich stark ausgehe), immer noch Mitglied des Personalrates der Verwaltung des Landkreises oder scheide dort ich automatisch aus?
Einen Anspruch, wieder zurück zur "Heimatkommune" zu kommen habe ich ja dann auch nicht mehr, da ab 2012 ja keine Zuweisung mehr notwendig ist.
Ich hoffe, dass mir irgendwer einen Tipp geben kann, wie das Ganze aussehen könnte !

Schon einmal vielen lieben Dank !!!


Tine

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Geschrieben von: waldhexe, 06.12.2011, 17:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo, bin nach meinen Recherchen hier auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Meine Frage ist, wie lange geht die Lohnfortzahlung im öffentlichem Dienst, ist es richtig, dass dies länger als 6 Wochen ist?

Danke für eure Hilfe
LG
Waldhexe

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Geschrieben von: RioReiser, 04.12.2011, 20:45, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

ich habe eine Freundin (16), die seit 3 Monaten auf der Straße lebt.

Fakten:
Streit mit Schwiegervater und Mutter.
Abgehauen, Eltern wollen aber auch nicht, dass sie zurückkommt. Sie soll sich direkt im Heim melden, was für sie natürlich nicht in Frage kommt.
Dazu kommt das sie momentan nicht zur Schule geht, da sie durch den Streß Zuhause und andere Probleme von der Schule flog.

Das Haubtproblem liegt darin, das sich bei dieser alternativ eingestellten Person eine Problematik mit Behörden anzubahnen scheint.
Heißt: Behörden wollen sie im Heim sehen, was für sie aber ausgeschlossen ist ebenso wie Betreutes Wohnen etc..
Sie würde am liebsten bei ihrem volljährigen freund oder einen guten Bekannten wohnen.
Zudem musss sie irgendwie wieder einen Schulplatz finden, denn der Wunsch zur Schule zu gehen ist da.

Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn ihr Ansprechpartner oder sonstige Tipps in diesem Bereich für mich hättet.

Vielen Dank im voraus 135


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Geschrieben von: Dörte, 03.12.2011, 00:30, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,

ich überlege, mich auf eine Stelle als Politesse zu bewerben. Das Gehalt ist zwar nicht üppig, aber ich bin gerne draußen unterwegs.

Was mir aber etwas Sorgen bereitet ist die Frage, ob ich auch allein unterwegs sein muss. Ich habe gehört, dass die jetzt ausgeschiedene Politesse stets alleine Knöllchen geschrieben hat. Das erscheint mir doch zu gefährlich. Soweit ich mich erinnere, habe ich privat immer 2 Politessen gesehen.

Kann man von einer Politesse wirklich erwarten, alleine unterwegs zu sein ? Neben der größeren Gefahr, angegriffen zu werden, ist man als Politesse doch dann schutzlos Beschimpfungen ausgeliefert, denn man kann sie im Zweifel ja nicht beweisen. Gibt es vielleicht Unfallvorschriften oder andere Gesetze, die zwei Politessen vorschreiben ?

Liebe Grüße

Dörte

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Geschrieben von: Paulinsche123, 01.12.2011, 23:56, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
ich hoffe, es gibt hier im Forum ein paar Profis, die mir weiterhelfen können ...

Ich bin Beamtin im allg. geh. Verwaltungsdienst und befinde mich derzeit in 2-jähriger Elternzeit. Seit Kurzem übe ich eine angemeldete branchenfremde Nebentätigkeit auf 400 Euro Basis aus. Nach Beendigung meiner Elternzeit kann mein Dienstherr mir aller Voraussicht nach keine adäquate Teilzeitstelle anbieten, so dass ich über Sonderurlaub (wg. Kindeserziehung) nachdenke. Während dieser Zeit würde ich gerne nicht nur auf 400 Euro Basis arbeiten, sondern einer Teilzeitbeschäftigung (ca. 15-20 Wochenstunden) nachgehen. Am liebsten wäre mir eine Teilzeitstelle im öffentlichen Dienst, aber als Beamtin ist dies sehr schwer, da die wenigstens Dienstherren eine abgeordnete Beamtin als Stelleninhaberin möchten. Es bliebe daher wohl "nur" eine Beschäftigtenstelle. Mir stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen: darf ich während des Sonderurlaubs in diesem Umfang überhaupt arbeiten? Muss ich diese Teilzeitbeschäftigung als Nebentätigkeit bei meinem Dienstherrn anmelden? Und kann ich als (beurlaubte) Beamtin auch gleichzeitig Beschäftigte für einen gewissen Zeitraum sein oder steht dies in Konkurrenz zueinander? Und was passiert, wenn ich während des Sonderurlaubs erneut schwanger werden würde? Wie berechnen sich dann die ganzen Fristen? Irgendwie gibt das LBG (Land SH!) bzw. die Nebentätigkeits-VO dazu wenig her.
Ich würde mich über Erfahrungsberichte/Meinungen sehr freuen.
LG
Paulinsche

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