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Hallo,
die Dienststelle hat eine Stellenausschreibung u.a. mit dem Anforderungsprofil "schreibtechnische Ausbildung" innerbetrieblich ausgeschrieben.
Da es sich um eine Stelle im Nachmittagsbereich handelt, hat sich lediglich eine einzige Mitarbeiterin beworben. Diese hat allerdings eine Verwaltungsausbildung, keine schreibtechnische Ausbildung. Die Dienststelle hält die Bewerberin trotzdem für geeignet, dasie bereits langjährige Erfahrung im Ungang mit der Tastatur eines PCs hat.
Wie kann man den Personalrat davon überzeugen, der vorgeschlagenen Stellenbesetzung zuzustimmen, auch wenn die Mitarbeiterin dem Anforderungsprofil in diesem Punkt nicht entspricht?
Es grüßt
VC2
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Hallo liebe Forenmitglieder,
leider habe ich wieder ein kurioses Thema zur Besprechung:
Ein PR-Kollege aus einer anderen Kommune teilte mir mit, dass diese demnächst über eine Neueinstellung im PR befinden sollen und fragte, wie er sich verhalten solle (es gilt das SächsPersVG). Die Einstellung soll ab dem neuen Jahr erfolgen und dafür wird extra im Stellenplan eine neue Stelle geschaffen (lt. Haushaltsplanentwurf). Eine "Eingruppierung" wurde hier ohne eine Stellenbewertung oder Stellenbeschreibung vorgenommen. Also einfach mal so und damit er nicht mehr und nicht weniger verdient als gleichgelagerte Amtsstellen. Auch einen entsprechenden Arbeitsplatz soll es noch nicht einmal geben. Vielmehr wird die Vermutung angestellt, dass ein langjähriger Kollege (über 60) aus der Verwaltung entfernt werden soll, da dessen Aufgaben angeblich nicht mehr anfallen würden (soll nicht stimmen, da diese nach wie vor anstehen und auch werden!).
Nun stellt sich die Frage, wie der PR mit dieser Situation umgehen soll. Der ist nun vom Bürgermeister entsprechend beteiligt worden und hat hierzu noch nicht einmal die Bewerbungsunterlagen übergeben bekommen. Nur noch so viel: ein PR-Mitglied war bei den Bewerbungsgesprächen mit anwesend.
Es muss fairer Weise noch erwähnt werden, dass zuvor mehrere Angestellte Gehaltseinbußen haben hinnehmen müssen, sonst hätten einige Kollegen und Kolleginnen entlassen werden müssen (?).
Wie kann und sollte sich jetzt dieser PR verhalten? Sich gegen die Einstellung aussprechen? Wenn ja wie und wieso? Welche Möglichkeiten gäbe es da?
Vielen Dank!
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Hallo Forum,
wir müssen an Sitzungen unseres Gemeindrates teilnehmen. Die Sitzungen beginnen regelmäßig um 19:00 Uhr und enden oft nach 22.00 Uhr. Bisher war es so, dass diese Stunden ohne Zuschlag einfach auf der Stempelkarte gutgeschrieben wurden.
Müsste für diese Stunden ein Überstundenzuschlag gewährt werden?
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Hallo zusammen,
Ich bin gelernte Einzelhandelskauffrau und hab mich diese Woche auf einen Job für ein Seniorenzentrum als Stationshilfe beworben.
Keine besondere Ausbildung oder Vorerfahrung notwendig.
Jedenfalls hab ich nun tatsächlich Mittwochs dort ein Vorstellungsgespräch!
Ich bin soweit schon recht gut vorbereitet, nur leider beim Thema Gehaltsvorstellung nicht!
Ich komme mit diesen Internettabellen nicht klar.
Eckpunkte:
Wohnhaft in Bayern
Weiblich
Verheiratet
27 Jahre
1 Kind (5 Jahre)
Ungelernte Stationshilfe
25 Std / Woche ohne Schicht
Mo-Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Was könnte man angeben bei 100 Std im Monat?
Freu mich auf eure Vorschläge.
Liebste Grüße
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Hallo, hat oder kennt jemand die Liste für Erschwerniszulagen (meist mit römischen Nummern beginnend).
Vielen Dank
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Hallo,
Meine Frage:
Ich mache derzeit eine Ausbildung im mittleren nichttechnischem dienst. Meine Ausbildung hab ich im August erfolgreich beendet, jedoch bin ich weiter Azubi. Grund: während der Ausbildung hatte ich durch Prüfungsangst 4 mal einen hörsturz. Bei Einstellung habe ich angegeben bereits mal einen mit 9 Jahren gehabt zu haben und davon auch eine hörminderung zurück behalten zu haben. So weit ja schön und gut. Nur jetzt meint die neue amtsärztin ich wäre nicht dienstfähig. Die letzte Untersuchung war im Januar kurz nach einem hörsturz. Seitdem hat sie mich nicht mehr untersucht und nur noch angepamt, Sprüche gebracht ala "wir werden schon sehen wer am Ende übernommen wird". Kurz gesagt: langsam liegen meine Nerven echt auf Eis. Seit 6 Wochen geht das Hick hack jetzt, ein Ende nicht in Sicht. Da mir aber bei der Einstellung gesagt wurde dass die hörminderung kein Problem ist bei der übernähme fühle mich mittlerweile ein wenig veralbert. Darf mich die amtsärztin überhaupt so ausstellen, wenn ein anderer amtsarzt bereits sagte, dass die hörminderung kein Problem ist? Kann ich eine neue Untersuchung durch einen anderen Arzt "erzwingen"? Ich mag die Arbeit unglaublich gerne und bin bereit eigentlich alles dafür zu tun. Vielleicht hat hier jemand damit Erfahrungen?
Danke euch alle
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Hallo,
ich hoffe, hier ist jemand, der mir weiterhelfen kann. Im Netz konnte ich nicht die richtigen Auskünfte finden bzw. die Rechtsgrundlagen.
Mein Ehemann ist unterhaltspflichtig seinem Kind aus 1. Ehe. Er zahlt im Moment nicht, da er keinen Job findet.
Momentan wird er von mir "unterhalten". Jetzt teilt das Jobcenter meinem Mann mit, dass sein Kind "Sozialhilfe" erhält und er mitteilen soll, wovon er lebt.
Den Vordruck, den er ausfüllen soll, war dem Einschreiben nicht beigefügt. Er wird nachgereicht (!). (Erst auf telefonische Nachfrage hin, was er ausfüllen soll.)
Muss er mein Einkommen genau angeben?
Danke.
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Hallo zusammen,
ich bin seit Anfang des Jahres von E9 in eine Planstelle E11 "abgeordnet" worden. Diese Stelle war ganz normal ausgeschrieben und wurde im Rahmen eines Auswahlgespräches besetzt.
Ich frage mich, warum ich bislang nur auf die Stelle abgeordnet und nicht versetzt wurde. Weil so lange ich nur abgeordnet bin, erhalte ich lediglich eine Zulage.
Als Begründung sagte man mir seitens des Personalrates, dass es etwas mit dem Haushaltsplan zu tun hätte und es die Vorstufe der Versetzung wäre.
Kann mir jemand helfen bzw. sagen, warum ich nicht direkt versetzt wurde bzw. ob bzw. wann ich einen Anspruch auf Versetzung in die besagte Planstelle habe?
Vielen Dank!
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Hallo kommunale Gemeinschaft,
unsere Stadt hält eine 50 % Beteiligung an einem Zweckverband. Wir überweisen jährlich ein pauschaliertes Entgelt an diesen Zweckverband für Hausmeistertätigkeiten. (Dienstleistung => steuerpflichtig?). Zeitgleich übernimmt diese Person auch Hausmeister- u. Verwaltungstätigkeiten für unser städtisches Landschulheim. M E. handelt es sich hierbei um eine Dienstleistung des Zweckverbandes an unsere Stadt und der Lohnersatz müsste versteuert werden.
Wie seht Ihr diese Problematik?
Gruß
KassenCharly
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Hallo,
ich bin seit einem Jahr Inspektoranwärterin bei einer Stadtverwaltung. Leider hatte ich im Sommer einen Zusammenbruch, der während der studienfreien Zeit stattfand. Ich habe es aus dem Tief geschafft, mache seit kurzem eine Verhaltenstherapie und nehme Antidepressiva.
Meine Leistungen haben nicht nachgelassen und sind super. Fehltage hatte ich bei meinem neuen Dienstherrn auch noch nicht. Nun hat meine Therapeutin mich aber ziemlich verunsichert indem sie sagte, dass sie es von Lehrern kennt, dass diese nicht verbeamtet werden, wenn sie schon mal in psychologischer Behandlung waren. Ich bin ja mit Beginn des dualen Studiums schon auf Widerruf verbeamtet worden und war vorher auch beim Amtsarzt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber nie solche Probleme. Meine Frage ist nun, ob die Therapie Auswirkungen auf mein Beamtenverhältnis haben kann und ob ich vielleicht sogar dazu verpflichtet bin meiner Ausbilderin davon zu erzählen? Ich weiß nur, dass man vor der Verbeamtung auf Lebenszeit nochmal zum Amtsarzt muss. Dort würde ich natürlich sagen, dass ich in der Zwischenzeit eine Therapie gemacht habe.
Vorab vielen Dank für die Antworten!
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Aus dem LPVG NRW ist nicht ersichtlich, ob für die Anreise zu einer Personalversammlung, die extern stattfindet, für Personen, die mit den bereitgestellten Bussen fahren, ein Dienstreiseantrag zu stellen? Unsere Dienststelle hat sich in dieser Richtung nicht geäußert. Obliegt dies den Verhandlungen zwischen PR und Dienststelle?
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Guten Abend,
bei uns gilt das PersVG Berlin. Insbesondere geht es hier um Tatbestände, die einen Ausschluss eines einzelnen PR-Mitglieds rechtfertigen.
Folgendes Szenario:
Zusammengefasst werden wir von einem Abteilungsleiter (leider kein leitender Angestellter) unter Druck gesetzt, der gleichzeitig PR-Mitglied ist. Zu seinem Bereich existieren zwei Anträge, wobei er uns schriftlich mitgeteilt hat, wenn wir nicht nach seinen Vorstellungen den einen Antrag abstimmen, dann würde er dafür sorgen, dass der zweite Antrag (Verlängerung eines befristeten AV, vom Dienststellenleiter bereits unterschrieben) zurückgezogen wird. Damit liefe der AV aus, was er dann natürlich "sehr bedauern" würde.
Rechtfertigt das oben beschriebene Szenario einen Ausschluss nach § 25 (1) mittels Antrag vor dem Verwaltungsgericht? Ist das Ganze nicht ein Verstoß z.B. gegen § 70 (2) oder § 71 (1)?
Natürlich kann meine Anfrage hier eine rechtliche Beratung nicht ersetzen.
Vielen Dank!
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Hallo Ihr Lieben,
ich bin im April diesen Jahres nach längerer Krankheit von meiner Dienststelle in den Ruhestand versetzt worden.
Nun gibt des dieses Urteil von 31.01.2013, dass auch Beamte eine Vergütung ihres nicht genommenen Urlaubs beantragen können, wenn diese nach der Erkrankung sofort in den Ruhestand versetzt worden sind und keine Chance hatten, den Resturlaub zu nehmen. Bei mir stünde noch Urlaub von 2011 offen (12 Tage), der gesamte in 2012 sowie anteilig diesen Jahres.
Da dieses Urteil noch ziemlich "frisch" ist, gibt es wohl bisher noch nicht so viele Beamte, die diesen Antrag stellen konnten.
Ich habe diesen Antrag bereits vor 3 Monaten gestellt und warte noch immer auf eine Reaktion, trotz Sachstandsanfrage.
Nun meine Frage: Gibt es bereits Jemanden (einen Beamten), egal welches Bundesland, der bereits einen solchen Antrag gestellt und auch eine Entscheidung erhalten hat?
Wahrscheinlich wissen unsere Dienststellen noch nichts damit anzufangen, weil es dies bisher noch nicht gab.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte.
Viele Grüße
Uli
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Hallo,
Bei uns wurden vor kurzem einfach zwei Arbeiterinnen befördert zu Beiköchinnen. Sie haben keine diesbezügliche Ausbildung. Die Stellen wurden NICHT ausgeschrieben. Meine Frage lautet: Darf das im Öffentlichen Dienst so gehandhabt werden? Hätten nicht alle die Chance auf eine Bewerbung bekommen sollen? Kann ich Rechtlich dagegen Vorgehn?
Danke Für Die Antwort
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Meine Frage bezieht sich auf einen Sachverhalt, in dem gem. § 33 GrdstG Grundsteuerlass für selbst genutztes Wohneigentum beantragt wird. Es wird seitens des Antragstellers ein fiktiver Mietwert berechnet. Dem gegenüber werden Ausgaben (Grundbesitzabgaben, Nebenkosten) aber vor allem Erhaltungsaufwendungen in Höhe von ca. 14.000 Euro gestellt. Die Gegenüberstellung des fiktiven Mietwertes und der Ausgaben ergibt einen negativen Betrag. Ich war bisher der Meinung, dass ein Grundsteuererlass nach § 33 GrStG nur bei vermieteten/verpachteten Objekten und nicht bei selbstgenutzten Objekten in Frage kommt. Wie ist nun mit dem Antrag umzugehen? Danke im voraus für die Hilfe.
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