Neue Themen
Moin Kolleginnen und Kollegen,
ein Thema, das bei uns in Schleswig-Holstein z.Z. thematisiert ist die Wählbarkeit und die Wahlberechtigung von Bediensteten, die per Vertrag an die Jobcenter "zugewiesen" wurden. Die Zuweisung unserer AN besteht seit nunmehr fünf Jahren und weiterhin. Bei der letzten PR-Wahl haben wir solche zweifelnden Gedanken gar nicht gehabt, sondern eine der Kolleginnen auch in den PR gewählt. Es gab dort auch keinen Personal- oder Betriebsrat. Durch die Wahlseminare sind wir aber nun aufgescheucht. Die Länder Bayern und ?? haben per Landesgesetz diesen AN ein Doppelwahlrecht in ihrer Ursprungs- und ihrer Tätigkeitskommune zugebilligt. In SH ist das aber nicht erfolgt. Die Gewerkschaften geben in dieser Sache unterschiedliche Antworten.
Wie ist es also richtig ? Die Jobcenter AN wählen sowohl in ihrer Ursprungskommune und im Jobcenter einen PR? Oder müssen diese AN diesen letzten Bindungsfaden aufgeben und dürfen nur noch im Jobcenter wählen? Analog das Ganze auch für die Wählbarkeit.
Ich glaube kaum, dass jemand eine durchgeführte Wahl anzweifeln würde, jedoch würde ich auch gern wissen, dass wir korrekt arbeiten.
Gruß Mahhjong
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
mein Büro liegt sehr nur wenige Meter (vielleicht 7-8 m) von einer besonders von LKW viel befahrenen Landesstraße entfernt. Hinter der Landesstraße liegt ferner noch eine ebenfalls stark befahrene IC-Eisenbahnstrecke (ca. 25 Meter). Mein Büro im Rathaus hat keinerlei Schallschutz, die Fenster sind schätzungsweise 25 Jahre alt. Nicht nur, dass ich mich wegen des Lärms nicht konzentrieren kann, ich habe sogar schon körperliche Beschwerden (Herzrasen, Druck auf Brust, etc.). Im Sommer kann man wegen des Lärms auch nicht lüften, das Büro heizt sich durch die Sonneneinstrahlung auf die großen Fenster unmöglich auf, eine Klimaanlage gibt es nicht.
Ich weiß, dass auch Kollegen Probleme mit dem Lärm und der Hitze im Büro haben, die meisten trauen sich aber nicht, gemeinschaftlich etwas dagegen zu unternehmen.
Ich habe den externen Gesundheitsingenieur unserer Stadtverwaltung darauf angesprochen. Dieser sprach von sehr hohen Schall-Grenzwerten (Lautstärke knapp unterhalb Schreien), die im Büro nicht überschritten würden. Das Hitzeproblem sehe er auch, er habe jedoch bereits in seinen Protokollen darauf hingeweisen, mehr könne er nicht machen. Scheint nur eine Alibi-Funktion zu haben, er will seinen Auftraggeber offenbar nicht verprellen.
Der Personalrat sieht das Problem nicht als drängend an, sein Büro liegt ja auch nicht an der Straße.
Was kann man tun ? Mittlerweile belastet mich der Lärm so sehr, dass ich morgens schon mit Bauchschmerzen ins Büro gehe.
LG
Gaby
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen ,
ich bin mitglied in der jav. Mir wurde eine stelle angeboten nach abschluss meiner ausbildung (ich werde im sommer fertig). Ich würde die stelle wirklich gerne nehmen, das einzige problem ist, dass dies eine mutterschutz stelle ist. Die darf ja nur befristet vergeben werden, ich hab ja das recht auf unbefristet übernahme...weiß jemand, wie hier die rechtliche lage aussieht ?
LG
Jetzt beantworten / kommentieren!
Ich hätte gern Informationen, wie Kassenleiter in Städten mit 30.000 - 50.000 Einwohnern mit eigener Vollstreckungsstelle eingruppiert sind. Hilfreich wäre auch eine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter.
Mit freundlichen Grüßen
Kassenleiterin
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
da jetzt bald Personalratswahlen anliegen, habe ich eine Frage: Ist ein geschäftsführender Beamte, der gleichzeitig Personalchef und der einzige Beamte ist, berechtigt, sich in den Personalrat wählen lassen??
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
in unserer Gemeinde gibt es Überlegungen, den Winterdienst nach regulärem Dienstschluss der Bauhof-Arbeiter (16:00 Uhr), an den Wochenenden und an Feiertagen zukünftig von der Freiwilligen Feuerwehr durchführen zu lassen. Bisher gab es dafür eine Bauhof-Bereitschaft. Man erhofft sich dadurch erhebliche Kosten-Einsparungen (Personalkosten). Die Feuerwehrleute sind ja keine Beschäftigten der Stadt mit Gehalt und Zuschlägen, sondern erhalten nur Aufwandsentschädigungen. Offiziell behauptet man aber, dass man Anreize für eine Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr setzen möchte.
Meine Frage ist, ob eine solche Übertragung des Winterdienst zulässig ist, d.h. darf der Feuerwehr eine Aufgabe des Bauhofs übertragen werden ? Wie kann man das verhindern ?
Viele Grüße Thomas
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich möchte für unsere Zentrale Liegenschaftsverwaltung erstmals die Kosten in einem BAB erfassen und verteilen. Die Objekte (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr-Gerätehäuser, Rathäuser, ...) bilden die Kostenstellen. Ich frage mich aber wie ich die Vorkostenstellen (z.B. Hausmeister, Kosten der Liegenschaftsverwaltung) am besten auf die Endkostenstellen verteile. Reicht ein Schlüssel oder braucht man mehrere ? Welche Verteilungsschlüssel kommen in Frage ? Am einfachsten wäre die Verteilung der Gemeinkosten im Verhältnis der angefallenen Einzelkosten, daneben fiele mir noch die Nutzfläche ein.
Bin für jeden Hinweis dankbar, denn wenn die Kosten schließlich budgetwirksam bei den Produkten verbucht werden, werden mit Sicherheit Diskussionen aufkommen. Am besten wäre natürlich ein Muster-BAB
Ach ja, natürlich muss ich die Kosten der Kostenstellen anschließend noch wo erforderlich auf die Kostenträger verteilen (z.B. beim Rathaus). Das sind in unserem Fall die Produkte. Hier kommt nur die Nutzfläche als Verteilungsschlüssel in Frage ein, oder ?
Grüße Bernd
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich möchte auf unserem Haus (BJ 2003, NRW) nachträglich eine Aufdachdämmung (auch Aufsparrendämmung) anbringen. Weiß jemand, ob ich eine Baugenehmigung benötige ? Natürlich erhöht sich das Dach etwas (ca. 30 cm), ferner fallen 1-2 dachflächenfenster weg, die Abstände zum Nachbarn ändern sich aber nicht.
Gruß
Matthias
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
zunächst einmal an die Verantwortlichen ein dickes Dankeschön für dieses Forum.
Nun zu meiner Frage:
Wenn Beschäftigten höherwertige Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden, ab wann besteht ein Anspruch auf die Bezahlung entsprechend der Stellenbewertung?
Problem dabei ist, dass Beschäftigte z. B. aus dem Sekretariat auf Sachbearbeiterstellen wechseln und daher die im BAT geforderte entsprechende schulische/berufliche Vorbildung u. U. nicht gegeben ist. Dies ist ja grundsätzlich positiv anzusehen, wird dann aber von der Dienststelle dazu genutzt, eine nicht näher definierte Einarbeitungszeit in der bisherigen (niedereren) Entgeltgruppe zu "verhängen".
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten - vielleicht auch mit Rechtsprechungshinweisen.
Danke
Gast123
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo Ihr,
ich arbeite bei einer Gemeinde in Bayern und möchte gerne am ALII teilnehmen. In Baden-Württemberg kann man den Verwaltungsfachwirt in 4 Monaten (1. Phase) + 1 Monat (2. Phase) in Vollzeit machen. Ich benötige vom Arbeitgeber für die 1. Phase 12 Wochen eine Freistellung, da ich noch Urlaub habe und die 2. Phase 2012 beginnt (neuer Urlaub). Kennt ihr Möglichkeiten, wie ich daran teilnehmen könnte?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Julia
Jetzt beantworten / kommentieren!
Liebe Forenfreunde,
ich bin seit einigen Monaten wegen Mobbings in psychologischer Behandlung. Mein Arzt sagte, dass eine stationäre Behandlung / Therapie sehr hilfreich bzw. notwendig wäre. Ich könne einen Kurantrag stellen , was aber oft langwierig sei, oder er könne mich in eine solche Einrichtung (eine Art Fachklinik für Psychologie) auch einweisen. Letzteres würde innerhalb weniger Tage losgehen.
Ist eine solche Einweisung wirklich möglich ? Oder bekomme ich dann Aerger mit Dienstherr (langes Fernbleiben ohne gelben Zettel) oder wegen der Kosten mit Beihilfestelle und PKV? Kuren habe ich bei der PKV nicht mitversichert, ich möchte natürlich nicht auf den Kosten hängen bleiben. Weiter stellt sich die Frage, ob ich die Kosten vorfinanzieren muss.
Danke
Günther
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo
Mein Mann hat heute seinen Arbeitsvertrag unterschrieben und dort wurde ihm gesagt er müsste noch die Geburtsurkunde von unserem Sohn und unsere Heiratsurkunde in Kopie abgeben. Jetzt meine Frage warum denn eigentlich weil die Zuschläge gibt es doch nicht mehr und Kindergeldbezieher bin ich.
Hoffe einer weiß ne Antwort
Lg und vielen Dank Sandra
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage:
Aufgrund einer psychischen Störung habe ich eine Schwerbehinderung von 60%. Seit meinem Studium (Geisteswissenschaftlich) suche ich nun schon seit zwei Jahren eine Arbeit und absolviere ohne Lücke Praktika.
Leider stellt mich keiner ein, weil niemand eine Arbeitskraft will, die vielleicht unter zuviel Stress einbricht und dann erstmal für Monate ausfällt (dabei bin ich seit 2005 sehr stabil). Dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe, muss ich bei der Stellensuche angeben, weil ich sonst (bei evtl. Krankheit) wegen sozialem Betrug belangt werden könnte.
Deshalb würde ich mich sehr gerne für den öffentlichen Dienst bewerben, weil dort Schwerbehinderte angeblich bevorzugt eingestellt werden.
Was habe ich für Möglichkeiten? Ich bin arbeitslos gemeldet (Alg 2), weil die Praktika zuwenig Geld hergeben, um davon leben zu können.
Gibt es vom Arbeitsamt eine Umschulung zur Fachangestellten?
(habe schon meine Arbeitsberaterin angeschrieben, doch die scheint im Urlaub zu sein und das Thema brennt mir doch unter den Nägeln)
Bin mir nicht zu schade nach dem Studium eine Ausbildung zu machen.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Lg Judith
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen!
Meine Geschichte ist unendlich und ich hoffe ich muss nicht zu weit ausholen, damit mir jemand helfen kann.
Also: ich bin Beamtin im mittleren Dienst bei einer Stadtverwaltung in BW. 2010 habe ich (bei 50% Beschäftigung) aufgrund einer großen Veranstaltungsreihe ca. 260 Mehrarbeitsstunden angehäuft. Meine Schwangerschaft kam dem Abbau der Überstunden zuvor . Da mir angedroht wurde, dass die Überstunden bei Beginn meines Mutterschutzes verfallen habe ich mit dem BM (nach großem Druck meinerseits) eine Vereinbarung getroffen. (Meine Vorgesetzte hätte mich gerne am Tag der letzten Veranstaltung los gehabt. Als ich mich wehrte, hat man mir für die 5 restlichen Arbeitstage vor dem Mutterschutz ein anderes Aufgabengebiet zugewiesen...). In dieser Vereinbarung heißt es, dass ich die Überstunden nach dem Mutterschutz und noch vor der Elternzeit abbauen werde. Dies hat mir der Personalleiter auch in einer E-Mal so bestätigt. Telefonisch hat er mir nun aber die Auskunft gegeben, dass die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnt. Demzufolge würde ich meine Überstunden während der Elternzeit abfeiern. Ist dies so richtig und rechtens? Der Personalleiter teilte mir auch mit, dass bei 2 Jahren Elternzeit die Elternzeit mit dem 2. Geburtstag des Kindes endet. Auch dann würden meine Überstunden ja als Elternzeit "abgerechnet" werden und ich würde ca. 2 Monate (so der rechnerische Rest der Stunden) verlieren. Mein eigentliches Ansinnen, die Überstunden nach der Elternzeit zu nehmen (um über den 3. Geburtstag hinaus zuhause bleiben zu können) hat man schlichtweg nicht verstehen wollen. Ich war dann eigentlich der Meinung, dass ich die nicht genommene Elternzeit dann hinter den 3. Geburtstag des Kindes hängen kann. Dies hat man mir nun eröffnet sei auch nicht möglich. So langsam blick ich nicht mehr durch... Nun muss ich meinen Antrag auf Elternzeit stellen und hab keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht. Kann mir jemand helfen??? Vielen Dank für die Mühe und Entschuldigung, dass ich doch so weit ausholen musste....
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo liebe Doppiker!
Habe ein neues Aufgabengebiet bekommen und möchte mich gerne mal informieren über die Bewertung eines Erbbaurechts in der Doppik.
Es gibt ja zwei Arten des Erbbaurechts...
1. Bilanzierung des Erbbaurechts beim Erbbauverpflichteten
2. Bilanzierung des Erbbaurechts beim Erbbauberechtigten
Hat mal jemand ein Beispiel für mich wie man da ran geht an die Sache? Also eine Berechnung für die beiden Fälle.
Freundliche Grüße
Doppik-Anfänger
Jetzt beantworten / kommentieren!
Frage stellen