Eingruppierung ehem. Arbeiter - welche Bedeutung hat die Qualifikation
#1

Hallo zusammen,
in einer Ausschreibung im Bauhofbereich wird als Quallifikation der LKW Führerschein (heute C und noch eines besser) verlangt. Da der neue Kollege aber nur gelegentlich den LKW fahren soll, wird eine niedrigere Eingruppierung angeboten.
Ist jemand noch fit im alten MTG?? hießt der Tarifvertrag so? Da wurde doch deutlich stärker auf die Qualifikation abgehoben und es ist unherheblich, ob man die 50% Zeitanteil erreicht?

Gruß Pumukel
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#2

Moin,

das Problem ist, dass das für die Eingruppierung maßgebliche Lohngruppenverzeichnis nicht bundeseinheitlich ist. Die Eingruppierung richtet sich auch nach den überwiegend wahrzunehmenden Tätigkeiten. Es ist richtig, dass dann der Ausbildungsberuf/weitergehende Qualifizierungen die Eingruppierung nach BMT G stärker prägen als es im BAT der Fall ist. Für Straßenmeister und Bauhofbeschäftigte gibt es teilweise eigene Verträge, die weitere unständige Bezügeanteile (z.B. für Arbeiten mit der Kettensäge o.Ä.) enthalten. Aufgrund der Uneinheitlichkeit wird es hier vermutlich keine konkreteren Antworten geben.

Grüße
1887
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