Beschäftigung während Sonderurlaub
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Hallo,
ich hoffe, es gibt hier im Forum ein paar Profis, die mir weiterhelfen können ...

Ich bin Beamtin im allg. geh. Verwaltungsdienst und befinde mich derzeit in 2-jähriger Elternzeit. Seit Kurzem übe ich eine angemeldete branchenfremde Nebentätigkeit auf 400 Euro Basis aus. Nach Beendigung meiner Elternzeit kann mein Dienstherr mir aller Voraussicht nach keine adäquate Teilzeitstelle anbieten, so dass ich über Sonderurlaub (wg. Kindeserziehung) nachdenke. Während dieser Zeit würde ich gerne nicht nur auf 400 Euro Basis arbeiten, sondern einer Teilzeitbeschäftigung (ca. 15-20 Wochenstunden) nachgehen. Am liebsten wäre mir eine Teilzeitstelle im öffentlichen Dienst, aber als Beamtin ist dies sehr schwer, da die wenigstens Dienstherren eine abgeordnete Beamtin als Stelleninhaberin möchten. Es bliebe daher wohl "nur" eine Beschäftigtenstelle. Mir stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen: darf ich während des Sonderurlaubs in diesem Umfang überhaupt arbeiten? Muss ich diese Teilzeitbeschäftigung als Nebentätigkeit bei meinem Dienstherrn anmelden? Und kann ich als (beurlaubte) Beamtin auch gleichzeitig Beschäftigte für einen gewissen Zeitraum sein oder steht dies in Konkurrenz zueinander? Und was passiert, wenn ich während des Sonderurlaubs erneut schwanger werden würde? Wie berechnen sich dann die ganzen Fristen? Irgendwie gibt das LBG (Land SH!) bzw. die Nebentätigkeits-VO dazu wenig her.
Ich würde mich über Erfahrungsberichte/Meinungen sehr freuen.
LG
Paulinsche
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