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Geschrieben von: ZweiDrei, 17.11.2011, 14:50, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,
ich bin seit 28 Jahren im öD beim Staat beschäftigt. Seit eingetragener Schwerbehinderung (2004) von 50 % geht es beruflich immer mehr bergab. Da es sich um eine psychische Behinderung handelt (u.a. Angststörungen), die ich stets erklären muss, weil man mir sie nicht ansieht, wird diese von missgünstigen Kollegen dafür benutzt, um mich langsam, aber sicher wegzurationalisieren. Viele Arbeitsschritte kann ich aufgrund meiner Behinderung nicht ausführen, da sie mich überfordern. Das erzeugt Neid. In den letzten Jahren musste ich dennoch "mit Gewalt" alle Arbeitsschritte unter meiner Vorgesetzten erledigen, die letztendlich zur Krankmeldung und Rehabilitationsmaßnahme führten.
Da sich nach der Rehabilitationsmaßnahme wieder langsam das Bild "des Deppen" einschlich, ist man nun soweit, dass ich nach 28 Jahren aus dem Schreibdienst entfernt werden soll und mir die Arbeit der Cafeteriabetreuung, Spülmaschinenbetreuung, alte Akten im Keller entleeren, Pfortendienst in Urlaubsvertretung angeboten wurde. Sollte ich dieses Angebot des Arbeitsplatzes nicht annehmen, drohe mir Frühverrentung, so wurde mir gesagt.
Ich fühle mich entwürdigt und degradiert. Meine Ärzte sprechen von Mobbing. Mein Arbeitgeber meinte, dass die Ärzte keine Einsicht in die wirkliche Sachlage hätten. Man wollte mir nur helfen, wurde mir seitens meines Arbeitgebers gesagt.
Weil das Vertrauensverhältnis zu meinem Arbeitgeber ziemlich zerrüttet ist, denke ich an einen Aufhebungsvertrag. Ich möchte jedoch eine Abfindung herauswirken.
Meine Frage: Gibt es eine solche bei Staatsbediensteten(-Angestellten)?
Danke für die Antworten!

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Geschrieben von: Krümmel, 15.11.2011, 14:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,
unser PR wird ab 2012 nicht mehr die nötige Mitgliederzahl aufweisen.
Bei einem Mitglied endet das Arbeitsverhältnis und ein anderes Mitglied hat sein Mandat niedergelegt. Somit sinkt die Mitgliederzahl um mehr als 1/4. Wer hat Erfahrung mit einer Neuwahl? Muss der alte PR die Dienststelle über das Absinken der Mitgliederzahl informieren?

Liebe Grüße
Gabi

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Geschrieben von: Gast, 14.11.2011, 16:43, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo!

Kann mir jemand von euch sagen, worin die Vor- und natürlich auch die Nachteile liegen, wenn man z. B. den Bauhof als Eigenbetrieb führen möchte?
Was muss man bei der Einrichtung des Betriebes bedenken?

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Geschrieben von: Fachdienstleiter, 11.11.2011, 10:43, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Ich bin Beamter in der Endstufe des gD in M-V und habe beantragt, den Eintritt in den Ruhestand um 1 Jahr zu verlängern. weil ich noch verschiedene Vorhaben zum Abschluß bringen möchte.
Hat jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht Tips, wie man vorgehen sollte ?

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Geschrieben von: Auerk, 10.11.2011, 09:10, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo,

ich bräuchte mal ein paar Infos wie die Möglichkeiten sind wenn man in ein anderes Bundesland wechseln möchte bez. Bewerbung auf eine Stelle, Stellentausch u.ä.

Vielleicht hat jemand diese Erfahrungen schon gemacht und kann mir weiterhelfen.

Danke
Auerk

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Geschrieben von: roter falke, 08.11.2011, 16:11, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo liebe Kollegen,

ich bin seit Mai diesen Jahres stellvertretende Vorsitzende. Bei uns läuft einiges schief. Der DSL passt der neue PR nicht. Wir waren bei vers. Vorstellungsgesprächen zu einer Ausschreibung nicht eingeladen. Wir haben uns bei der Verdi erkundigt und die hat uns eine Mangelanzeige vorgeschlagen. Wir haben eine Mangelanzeige verfasst und der DSL übergeben. Die DSL ist jedoch nicht großartig darauf eingegangen. Sie ist der Auffassung, dass der PR nicht dabei sein muss. Stimmt das? Es steht nirgendwo so richtig drin, dass der PR dabei sein muss. Bei uns sind 2 Mitarbeiter ausgefallen aufgrund langfristiger Erkrankung. 2 neue Mitarbeiter sind eingestellt worden. Wir wissen jedoch nicht, zu welchen Bedingungen. Die DSL ist der Meinung, dass der PR nicht beteiligt werden muss, weil es vorrübergehend ist. Jedoch sind die Beschäftigungen der 2 Mitarbeiter länger als 2 Monate im Jahr. Die DSL begründet, dass auch alles mit dem Direktionsrecht. Habt Ihr eine Idee wie man weiter verfahren könnte?

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Geschrieben von: Meister_Kajo, 08.11.2011, 12:26, Forum: Fortbildung , Antworten (29)

Hi Kollegen,

ich arbeite in einer Stadtverwaltung in Bayern mit ca. 450 Beamten und Beschäftigen (Stadt 51.000 Einw.).

Ich werde nächstes Jahr 30 und habe 2008 meine Ausbildung (Umschulung) zum VFA-K erfolgreich beendet (Notenschnitt 2,0) und bin seitdem im Bürgerbüro/Zulassungsstelle beschäftigt (EG8 Stufe3).

Ich möchte unbedingt (seit Ende der Ausbildung) den ALII absolvieren, weil ich finde, je länger man wartet umso schwerer wird das Ganze (Alter, Familie, Eigenheim...usw.).

Frage schon jetzt immer halbjährlich im Personalamt an, aber es ist immer wieder so, dass gesagt wird die finanzielle Lage, sowie die Aussicht, dass kein Bedarf da ist (viele Beamte im gehobenen Dienst), sind negativ ausschlaggebend. D020

Habe schon mit den Gedanken gespielt mir den AL2 selbst zu finanzieren und werde es dem Personalamt auch im Dezember (nächster Versuch) mal vorschlagen.
Mit dem MeisterBaföG kommt man dann so auf ca. 7-6000€ Eigenleistung.

Hat Irgendwer vielleicht noch ein paar nützliche Tipps wie man zugelassen werden könnte?
Ich weiß, dass es immer blöd ist, wenn der AG keinen Bedarf sieht, aber ich möchte den AL2 halt trotzdem gerne machen, bevor ich zu alt werde oder Familienplanungen anstehen. Auch wenn ich auf eine AL2 Stelle erst in 5 Jahren komme. Hauptsache man hat die Qualifikation schonmal...

LG

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Geschrieben von: Gast, 07.11.2011, 08:11, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Guten Morgen, liebe Doppiker.

Unsere Kommune stellt zum 01.01.2012 auf die Doppik um.
Problem: Wir haben noch keine Eröffnungsbilanz.... Sad da wir noch nicht mit der Vermögenserfassung und -bewertung fertig sind.

Tja, wie läuft das dann nun im nächsten Jahr???
Man fängt an doppisch zu buchen, aber man hat keine Anfangswerte...
Dürfen diese Werte dann nachgetragen werden?
Und wie sieht es mit der Haushaltsplanung für Abschreibungen aus?
Fragen über Fragen... Wer kann helfen?


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Geschrieben von: Gert Rödig, 06.11.2011, 18:16, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Ist es möglich, nach Beginn der Regelaltersrente einige Monate weiter zu arbeiten?
Welche Schritte wären dann erforderlich, bzw. bedingt der Beginn der Regelaltersrente die Aufhebung des Arbeitsvertrages?

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Geschrieben von: Gast, 06.11.2011, 17:52, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Schönen Guten Tag,

demnächst steht für den Angestelltenlehrgang II zur Verwaltungsfachwirt/in ein Eignungstest an. Dieser wird von der DGP durchgeführt! Er soll ca. 4 Stunden dauern Icon_eek Ich weiß, dass u.a Logisches Denken, Merkfähigket, Rechtschreibung, Rechnen und Konzentratinsfähigkeit dran kommen werden. Ich setze mich gerade selber unter Druck, da dies meine einzige Chance ist, den AL II zu machen!
Nun hätte ich ein paar Fragen dazu:

1. Welche Aufgaben kommen ungefähr dran?
2. Wie ist die Prüfungssituation?
3. Wie schwierig sind die Aufgaben?
4. Kommen evtl noch spezifische Fragen zum Beruf oder zum politischen Allgemeinwissen dran?
4. Folgt immer ein mündlicher Teil nach ein paar Wochen und wie sehen die Gruppenaufgaben aus?

Vlt. findet sich ja jemand, der solch einen Test in den letzten Jahren gemacht hat und gerne seine Erfahrungen teilen möchte Icon_biggrin
Falls es hilft, ich komme aus dem Raum Baden-Württemberg.

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 05.11.2011, 20:15, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Ich habe Versicherungskauffrau mit Zusatzqualifikation Fachassistentin gelernt. Seit 2 Jahren arbeite ich nun im Jobcenter in Baden-Württemberg und bin jetzt im 3 Jahr.
Weiß jmd., ob diese Voraussetzungen ausreichen, um die Angestelltenprüfung II zu absolvieren?
Und weiß jmd., ob ich mich beim Dienstherrn bewerben muss, oder ob ich mich direkt in KA oder Stgt. bewerben muss und dann beim Arbeitgeber nachfragen sollte ?

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Geschrieben von: Krümmel, 03.11.2011, 16:07, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,
wer kann helfen?
Bei uns gibt es Probleme bei den Beteiligungs-und Mitbestimmungsrechten. Diese weisen in ihrer Ausführung erhebliche Rechtsmängel auf. Wir sind jetzt in der Situation, dass wir rechtlichen Beistand bräuchten.
Wer hat Erfahrung mit der Inanspruchnahme von einem Anwalt?
Welche wichtigen Dinge sind zu beachten?
Wo können wir Beschlussvorlagen finden oder downloaden?

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Geschrieben von: Guenter, 03.11.2011, 15:16, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hab da ein kl. Problem, evtl. kann mir jemand weiterhelfen.
Und zwar:
Die Fa. x hat Anfang des Jahres 2011 einen Antrag nach dem BImSchG auf Errichtung und Betrieb 2er Windenergieanlagen gestellt.
Einige Tage später kommt die Fa. y und stellt ebenfalls einen Antrag auf Errichtung und Betrieb 2er WEA im gleichen Gebiet.
Die Anträge wurden wegen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bzgl. Ausweisung von Vorrangflächen für WEA für ein Jahr ausgesetzt.
Trotz Aussetzung hatten wir die Vollständigkeitsprüfung durchgeführt.

Unser Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung (vorige Woche) die öff. Auslegung beschlossen. Aufgrund dessen, dass die Pläne bekannt wurden, hat die Fa. x die Standorte der beantragten WEA verändert, und die neuen Koordinaten eingereicht.
Frage ist, wie ist diese Änderung zu werten? Handelt es sich hier um einen neuen Antrag der Fa. x, so dass die Fa. y nunmehr als 1. Antragsteller zu werten ist? Die Fa. y hatte die Anlagen der Fa. x als Vorbelastung (Analge B) zu berücksichtigen. Muss jetzt die Fa. x die Anlagen der Fa. y als Vorbelastung berücksichtigen?

Hoffe mit/uns kann jemand helfen und bedanke mich schon jetzt.
Mit kollegialen Grüßen
Günter





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Geschrieben von: Gast, 31.10.2011, 13:21, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung. Nach meiner kfm. Ausbildung bei einer Bundesoberbehörde, stagniere ich auf einer E5-Stelle. Ich überlege, ob ich noch mit 26 eine Ausbildung zum Beamten im mittleren dienst machen soll, oder doch lieber den AL II.

Bei beiden E9/Stufe 4, oder A6/Stufe 3 würde ich anschließend ca. 1.800 € netto verdienen. Für die Beamtenausbildung spricht die kürzere Dauer und die anschließenden Privilegien. Für die AL II-Weiterbildung spricht, die volle Vergütung während der Ausbildung. Dafür ist aber der Stoff deutlich intensiver...

Wie würdet Ihr euch entscheiden?


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Geschrieben von: Personalratte, 31.10.2011, 13:18, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
ein seit 5 Jahren vollständig vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied (Beamter) bewirbt sich auf eine Stelle mit
höherem Endgrundgehalt.
Er möchte seine Freistellung weiterhin fortführen.
Die letzte Regelbeurteilung erfolgte vor 5 Jahren.
Aufgrund der Freistellung erfolgte danach keine mehr.
Hinzu kommt, dass der betreffende Beamte schwerbehindert ist.

Der Beamte hatte in seiner letzten Regelbeurteilung (vor 5 Jahren)
9 Punkte; ein jetziger Mitbewerber aktuell 11 Punkte.

Wie kann man dem schwerbehinderten Beamten im Hinblick darauf
gerecht werden, dass er nur die 5 Jahre zurückliegende Beurteilung mit 9 Punkten aufweisen kann ?

Vielen Dank im voraus für die hoffentlich erfolgenden Antworten.

Gruß





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