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Hallo,
unser Landkreis sucht Zähler für die Volkszählung (Zensus). Ich möchte mich eventuell bewerben. Mein Problem könnte aber mein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis sein ... Weiß jemand, ob man das vorlegen muss ?
Ferner möchte ich wissen, ob man die Aufwandsentschädigung versteuern muss. Wenn ich auf die 7,50 EUR noch Steuern zahlen muss, lohnt sich das für mich nicht.
Gruß
Anne
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Im Jahr 1996 habe ich meine Ausbildung zur Beamtin im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst erfolgreich beendet. Da ich in der Ausbildungsbehörde wegen Mangel an Stellen nicht übernommen wurde und auch sonst keine passende Teilzeitstelle als Beamtin gefunden hatte, arbeitete ich vorerst als Teilzeitangestellt im öffentlichen Dienst. Ich schaute mich währenddessen nach Beamtenstellen um, wurde dann aber schwanger und bekam ein Kind, das Jahr darauf kam unser zweites Kind zur Welt, was zur Folge hatte, dass ich mich bis 2009 meiner Familie und der Kindererziehung midmete. Seit 2009 bin ich wieder im öffentlichen Dienst (Landratsamt) beschäftigt und zwar als Angestellt mit einer unbefristeten Halbtagsstelle. Meine Frage wäre, ob ich einen Anspruch auf eine Beamtenstelle bzw. Verbeamtung habe oder ob dies nun zu spät ist. Im Sommer diesen Jahres werde ich 40 Jahre alt. Über Infos würde ich mich freuen.
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Einen wunderschönen Gute Morgen wünsche ich.
ich bin inzwischen seitdem 01.09.2010 Azubi bei einer Stadtverwaltung und erlerne dort den Beruf des Verwaltungsfachangestellten.
Ich war inzwischen schon 4 Wochen in der Berufsschule, etwa 1 1/2 Monate in der Allgemeinen Verwaltung, 1 1/2 Monate im Personalamt, 2 Wochen bei der Poststelle und derzeit 1 Monat im Sekratariat.
Nun stehe ich vor dem Problem, dass es kaum etwas zu tun gibt.
ich langweile mich ziemlich oft, es gibt hier überhaupt keinen stress oder sonst was.
deswegen habe ich das Problem, dass ich nun nicht weiß, was ich in mein Berichtsheft schreiben soll!
meine Frage an euch wäre also, was denn normalerweise typische Tätigkeiten und Aufgaben eines AZUBIS in folgenden Bereichen der Kommune sind:
ALLGEMEINE VERWALTUNG
PERSONALAMT
SEKRATARIAT
Würde mich über Antworten freuen. ich meine, mit dem was ich 'gearbeitet' hab, komm ich pro Bereich maximal 2 Wochen hin, so viel war das nicht. ich frage dauernd nach irgendwas, aber meine Kollegen lassen mich dann einfach mit sätzen wie "Warten sie einen Moment, ich mach nur mal schnell meins fertig" stehen, und geben mir später trotzdem nichts oder sie geben mir eine Aufgabe die 5min dauert und sagen aller paar Sekunden "lassen sie sich zeit! alles in ruhe machen..". aber bei dem tempo was die vorgeben penn ich ein -_-
ich würde mich riesig freuen über antworten !
wie gesagt, so etwa 5 Tätigkeiten pro Bereich würden mich schon weiterbringen, natürlich je mehr, desto besser! kann ja nicht die letzten 2wochen in mein berichtsheft "kollegen nach arbeit gefragt, keiner hat etwas" schreiben -_-
also bitte helft mir, muss das Berichtsheft bald vorlegen und weiß einfach nicht was ich da reinschreiben soll
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Hallo Forumer,
bin im IT-Bereich tätig und demnächst mit Rufbereitschaft konfrontiert! Da diese Zeit als Ruhezeit gilt, dürfte der ganze Monat damit abgedeckt werden?? Gibt es da irgendwo eine feste Regelung?
Gruß von der Ostsee!
vom humpen
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Hier ein neues Urteil. Zitat NDR:
Zitat:Teures Urteil: Polizist gewinnt Musterklage
"Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat ein Urteil gefällt, das das Land Niedersachsen teuer zu stehen kommen kann: Im Prozess um Einsatzzeiten während des Castor-Transports 2005 gab das OVG Lüneburg einem klagenden Polizisten Recht, der vollen Freizeitausgleich gefordert hatte. Bereitschaftszeiten während des Einsatzes waren ihm nur zu 25 Prozent als Arbeitszeit angerechnet worden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Klage des Polizisten abgewiesen, eine Berufung aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
Das OVG ist der Auffassung, dass die Beamten während eines geschlossenen Einsatzes besonderen Bedingungen ausgesetzt sind. Auch in den Ruhezeiten, die die Polizisten während des Castor-Einsatzes haben, müssen sie permanent verfügbar sein, stellte das Gericht fest.
Der klagende Polizist hatte unter anderem mit geltendem europäischen Recht argumentiert. Demnach, so meinte er, werde kein Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und normaler Arbeitszeit gemacht. In der Castor-Bereitschaft hätte er also Mehrarbeit geleistet, für die ihm ein entsprechender Freizeitausgleich zustünde. Der 5. Senat des OVG Lüneburg ließ Revision zu. (...)
Quelle: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/castor443.html
Es wird interessant, dies zu beobachten und mit in den PR --> Dienststellen Ring zu nehmen!
Grüße
Marcus

Hallo,
ich würde gerne wissen, welches Gehalt ich brutto beziehe, wenn ich als Angestellter im Öffentlichen Dienst arbeite. In der Stellenausschreibung steht Bezahlung nach dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Entgeltgruppe E5. Es handelt sich um eine Stelle als Systemtechniker bei einer Stadtverwaltung in NRW. Ich habe zwar Tariftabellen gefunden, dort steht etwas von rund. 1.900 EUR brutto, dann verbliebe ja nur eine Netto-Gehalt von vielleicht 1.500 EUR. Das erscheint mir unpausibel wenig, oder ? Ein Bekannter sprach davon, dass man im Öffentlichen Dienst noch diverse Zulagen dazu rechnen müsse... Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß
Niklasr
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Hallo,
gibt es eine Statistik oder ähnliches, wie Kassenverwalter (1-Mann-Kasse) in Gemeinden bis 10.000 Einwohner eingruppiert sind?
Danke für Antworten!
Gruß
Michael
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Guten tag
ich mach es kurz und knapp.
Die Mutter meines Sohnes (3) hat sich von mir getrennt.
Wir sind aber soweit übereingekommen das wir es so machen das der kleine 2 Wochen im Monat bei ihr ist und 2 Wochen bei mir. Wenn wir merken sollten, dass er damit nicht klarkommt, finden wir schon ne andere Lösung. Kindergarten, etc. geht er logischerweise weiterhin.
Bin ich jetzt unterhaltsverpflichtet? Ein Bekannter meinte nein, da ich meinen Kleinen für die Hälfte des Monats ja mietfreies wohnen, essen und trinken, na halt eben alles was dazu gehört zur Verfügung stelle. Wir teilen uns dann ja praktisch die Ausgaben für ihn im Monat.
Wollte mal fragen, ob das so stimmt.
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Hey,
gibt es für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Zuschüsse zu Kosten von Weiterbildungen, die der Arbeitgeber nicht übernimmt?
Gruß
Vinicia
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Liebe Kollegen,
seit einigen Monaten erscheint meine Kollegin im Bürgeramt alkoholisiert zum Dienst. Ich vermute, dass sie auch während des Dienstes heimlich auf der Toilette weiteren Alkohol trinkt. Unser Chef hat davon wohl noch nichts mitbekommen, einige Bürger aber schon. Ich habe die Kollegin darauf angesprochen, aber sie streitet das ab und wurde richtig böse. Sie fährt übrigens mit dem Auto zur Arbeit. Was kann / sollte man jetzt tun ? Den Personalrat informieren ? Ich habe Sorge, dass ich dann als Nestbeschmutzerin verurteilt werde, zumal ich den Alkohol im Dienst ja nicht beweisen kann.
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Hallo,
ich mache gerade meinen Bachelor Of Laws als Beamter im gehobenen Dienst bei einer größeren Stadtverwaltung in NRW. Nach Abschluss des Studiums würde ich gerne berufsbegleitend eine Weiterbildung machen. Als Fernziel habe ich mir für meine Karriere die A13 gesetzt. Ohne ein Zweitstudium dürften meine Chancen wohl gering sein.
Das Angebot an Studiengängen scheint aber recht unübersichtlich. Jura als Fernstudium habe ich nicht gefunden. BWL gibt es u.a. an der Fernuni Hagen, ich weiß aber nicht, ob der Studiengang im Öffentlichen Dienst entsprechend anerkannt wird. Speziell für Beamte habe ich nur den Master of Business Administration (MBA) an der Fachhochschule Dortmund und den Master of Public Administration (MPA) an der Uni Kassel entdeckt. Uni hört sich besser als FH an, daher tendiere ich zum MPA. Was meint Ihr ?
Grüße Nils
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Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Im Mai stehen bei uns PR-Wahlen an.
Nun hat eine Kollegin Interesse bekundet sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Sie ist jedoch zur Zeit befristet eingestellt bis Ende des Jahres. Ob die Befristung verlängert wird, bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird, ist im Moment schwer abzusehen, wäre spekulativ.
Nun meine Frage: Darf sich die Kollegin trotz befristetem Arbeitsverhältnis zur Wahl aufstellen lassen? Muss neu gewählt werden, wenn sie Ende des Jahres wegfällt? Oder bleibt der Platz dann leer?
Ich habe bereits das Bayer. PVG gewälzt, komme aber nicht wirklich weiter. Wer kann helfen?
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Hallo.
Um mich kurz vorzustellen:
Ich bin ein Angestellter im öffentlichen Dienst (Energiewirtschaft) und war vorher in der privaten Wirtschaft tätig. Bis dato habe ich eine private Riester-Versicherung, derzeit bin ich aber dabei, mich neu aufzustellen.
Die VBL ist mir bekannt, da mein AG und ich in eine betriebliche Altersvorsorge investieren (VBLKlassik). Da ich derzeit viele Anbieter abgrase und irgendwie nicht schlau werde, informierte ich mich auf der Homepage von VBL und wurde fündig: die VBL bietet mit VBLdynamik und VBLextra riestergeförderte Produkte an. Da ich drei Kinder habe, ist für mich Riester sinnvoll.
Ich achte aber sehr gerne auf Kosten, da ich aktuell und damals zu blauäugig war und mich nun schlanker, aber zuverlässig aufstellen will. Ich somit die VBL als meinen Favoriten an, ob Dynamik oder Klassik weiß ich noch nicht.
Aus den ganzen Unterlagen habe ich herauslesen können, dass die laufenden Kosten niedrig sein, Abschluss- und Vertriebskosten gar nicht anfallen und somit die ganze Sache interessant wird.
Aber ich habe Fragen an Euch und hoffe, hier Hilfe von Gleichgesinnten zu bekommen. Denn wenn ich meine Frage zur VBL in ein Forum poste, die alle sich um private Versicherungen kümmern (DWS, UnionInvestement, HDI etc.) würde man auf die VBL nur einprügeln.
Meine Fragen:
1. Ist nach der Rentengarantiezeit von max. 15 Jahren wirklich alles weg?
Mal angenommen:
Ich beginne meinen Rentenbeginn mit 67 Jahren mit 15 Jahre Garantie.
Ich versterbe nach 5 Jahren und meine Ehefrau als Hinterbliebene würde
dann noch weitere 10 Jahre Rente erhalten. Ja, wenn. Was ist denn, wenn meine Frau nach 2 Jahren dann stirbt? Dann wäre noch Guthaben aus verbleibenden 8 Jahren drin, wer bekommt das? Keiner? Die VBL???
Was ist euer Rat? Rentenbeginn auf 60 legen mit Garantie 15 Jahre und
Teilkapitalauszahlung 30% zu Beginn?
2. Warum kann nur ich riestern, nicht meine Frau?
Immerhin fehlen mir dann 154 Grundzulage als Abzug. Bei den privaten Anbietern geht das, warum nicht bei der VBL?
3. Wäre VBL-Riester auch wohnriesterfähig?
4. Mal angenommen meine garantierte Rente wäre monatlich 300,00 Euro.
Was wird alles - nachtgelagert - abgezogen? Nur Steuern? Ich hörte, auch Sozialversicherungsabgaben? Hätte jemand ein Beispiel für mich?
5. VBLextra mit Garantieverzinsung 2,75% oder VBLdynamik ohne Garantieverzinsung? Was ist besser? Was nutzt ihr?
Wenn ihr überhaupt keine VBL nutzt, was dann?
Ich danke für eure Antworten.
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Hallo alle zusammen.... heute hab ich mal nen Diskussionsbedarf, der mit Sicherheit in den einzelnen Dienststellen für Aufsehen sorgen wird. Die Frage wie geht man mit dem aktuellen Urteil des LAG Düsseldorf um. Das hat nämlich entschieden, dass Urlaubsansprüche nach Lebensalter zu staffeln, rechtswidrig ist. Aber das ist mal auch in unseren TV der Fall.
Jetzt könnte man zum Personalchef gehen und sagen: hey, alle unter 40 haben jetzt auch 30 Tage Urlaub.... schau auf das Urteil... kann man auch auf unseren Tarifvertrag anwenden.
Was sagt der Personalchef: richtig, kann man... deshalb haben alle (auch die älteren) nur 26 Tage Urlaub.
Was nun? Gleiches Recht für alle, egal wies ausgeht? Auf die Gnade eines Chefs hoffen? *grins* - sehr unwahrscheinlich.
Oder MUSS die Dienststelle allen 30 Tage geben? Gilt das auch schon für letztes Jahr?
Ausschlussfrist wäre ja noch nicht gegeben.
hier nochmal die entsprechnende Textstelle aus unserem TV
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21). Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr
bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und
nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.
Danke für Eure regen Antworten und Beteiligungen!
Gruß
Auenlandbewohnerin
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Hi,
ich schreib am 25.03 meine Zwischenprüfung. Wann sollte ich ca. mit dem lernen dafür anfangen?
Und was genau soll ich eigentlich lernen, alles aus der Lehrgängen oder den Stoff aus der Berufsschule?
Ist das lernen sehr stressig? Es kommen ja immerhin noch zusätzlich 2 Klausuren (HKR und Projekt) in dem Voll-Lehrgang dran!
Mfg
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