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Geschrieben von: Gast, 05.10.2011, 18:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich arbeite seit über 10 Jahren bei einer Kommune als Verwaltungsfachangestellte. Nun möchte ich den Arbeitgeber - andere Kommune - wechseln. Gibt es Nachteile? Hinsichtlich Beschäftigungsdauer, Dienstjahre, Rente usw.? Muss ich etwas bestimmtes beachten? Kann ich mich versetzen lassen?

Ich freue mich auf Antworten.

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Geschrieben von: Fränklin, 05.10.2011, 18:47, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich muss die Planstelle eines Leitenden Verwaltungsbeamten in einer Amtsverwaltung in Schleswig-Holstein bewerten. Muss ich dafür denn zwingend eine Stellenbeschreibung von dem Stelleninhaber haben? Die Beschreibung der Stelle ergibt sich doch aus der Amtsordnung und als Dienstherr muss ich mir doch Gedanken machen, was derjenige auf der Stelle zu erledigen hat? Kann mir jemand helfen?
Grüße Fränklin

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Geschrieben von: TamiVosi, 04.10.2011, 20:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (8)

Hallo,
ich habe da ein Anliegen.
Mein Vater ist in Rente und ist jetzt wegen einem Leistenbruch krankgeschrieben.
Der Chef hat jetzt heute angerufen und meinte er wäre zu oft krank. Er war im Januar schon einmal Krankgeschrieben wegen eines Arbeitsunfalls. Seit dem nicht mehr.
Der Chef sagte zu meinem Vater das es ihm so zu teuer wäre die 6 Wochen Lohnfortzahlung zuzahlen.
Und er es auch schon rausgenommen hat er also nichts bekommt solange er Krankgeschrieben ist. Mein Vater sagte er solle dann ne Woche Urlaub rechnen und wenigstens den halben Tag zahlen das macht er dieses mal auch noch, aber falls er nochmal Krank ist bekommt er kein Geld er bekommt nur noch das gezahlt wie er anwesend ist.
Kennt sich jemand aus ob das der Chef machen darf???
Mein Vater arbeitet dort schon 22 Jahre und hatte nie Probleme erst seit er in Rente ist.

Bitte um schnelle Rückantwort

Danke

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Geschrieben von: Fränklin, 03.10.2011, 09:20, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hi,
mir liegt zwar das KGst-Gutachten vor, bin aber unerfahren in dieser Angelegenheit. Bei der Stellenbeschreibung kann ich mich ja an der Amtsordnung Schleswig-Holstein orientieren. Aber vielleicht hat jemand ja eine Muster-Stellenbeschreibung. Bei der Bewertung tue ich mich richtig schwer. Hierzu suche ich auch Muster für die einzelnen Wertezahlen, da ich mit der Begründung Probleme habe. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus
Fränklin

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Geschrieben von: Milla, 29.09.2011, 09:39, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (7)

Hallo,
ich habe Europäisches Baumanagement an der FH Oldenburg und Groningen studiert. Dann war ich 13 Jahre lang als Bauleiterin tätig. Vor 2 Jahren bin ich aus familiären Gründen in einen Ort gezogen, wo sich keine Möglichkeit ergab, in meinem Beruf zu arbeiten. Nun wird demnächst die Stelle des Leiters des Bauamtes hier frei. Mein Bürgermeister sagt, die einzige Möglichkeit für mich dieses Amt zu bekommen, wäre der ALG 1 und 2. Das wäre ja sozusagen ein komplett neuer Beruf. Nach Aussage der Uni Kassel erfülle ich die Zugangsvoraussetzung für das MPA Studium. Würde ich das nun nebenberuflich machen, würde ich dann die Zugangsvoraussetzung des höheren Dienstes erfüllen? Könnte ich also Leiter des Bauamts werden oder sogar Bürgermeister, obwohl meine bisherige Ausbildung im Grunde nichts mit "Verwaltung" zu tun hatte?

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Geschrieben von: Martin K., 27.09.2011, 12:00, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Hallo,
in unserer Fraktion in NRW ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob auch die nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkte (aussagekräftige Betreffs) zu veröffentlichen sind.
Ein Teil meiner Fraktionskollegen meint, dass die Öffentlichkeit zumindest wissen muss, welche TOPS hinter verschlossenen Türen beraten werden, um ggfs. auch gegen die Nichtöffentlichkeit vorzugehen. Der andere Teil meint, dass Nichtöffentlichkeit bedeutet, dass auch die TOPS geheim bleiben müssen - so wird es bei uns auch gehandhabt.
Viele Grüße
Martin K.

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Geschrieben von: StephanZ, 27.09.2011, 09:53, Forum: Stadtwerke, Bäder, Nahverkehr, Antworten (2)

Hallo,

unsere Kommune besitzt ein Freibad mit zwei Fachkräften - auf 1 1/2 Stellen.

In der Woche Fallen insgesamt ca. 100Std. Arbeitszeit an, die Überstunden werden im Winter abgefeiert.

Ein offizieller Dienstplan existiert nicht, das machen die Fachkräfte unter sich aus.

Nun meine Frage:

Werden die Überstundenzuschläge der Monate Juli, August und September zur Berechnung der Jahressonderzahlung mit eingerechnet oder nicht?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Stephan

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Geschrieben von: Gast, 24.09.2011, 18:02, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo !!
Kann mir mal bitte jemand helfen wie ich am besten eine gute Kündigung schreiben könnte. Leider weiß ich die Kündigungsfrist nicht genau und will aber auch vorher nicht nachfragen....

hab mir gedacht dass ich evtl. so schreiben könnte:

.....kündige ich das mit dem.......bestehende Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Da ich bei meinem neuen Arbeitgeber bereits zum ........ in ein Angestelltenverhältnis gehen könnte, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn wir das bestehende Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einvernehmen vor Ablauf der tariflichen Kündigungsfrist auflösen könnten.


Was meint ihr ??

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Geschrieben von: carla, 21.09.2011, 16:58, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

In Kürze wird die Stelle des Personalamtsleiters ausgeschrieben und der PR-Vorsitzende hat uns informiert, dass er sich darauf bewerben wird.
Klar ist, dass er während des gesamten Mitbestimmungsverfahrens befangen ist. Das wird ja aber nur bei Papier + Dateien durchführbar sein; im Gespräch mit den entsprechenden Menschen an den Schalthebeln ist er ja aber qua Amt sozusagen permanent ... Icon_confused
Und: der jetzige Vorsitzende hatte vor seiner Wahl (auf Nachfrage) erklärt, er werde sich nicht auf diese Position bewerben, wenn er Vorsitzender wird!
Es stand auch noch ein anderer in den Startlöchern, um Vorsitzender zu werden. Der wirkt natürlich mit - kann der objektiv sein?
Mir ist echt nicht wohl bei der ganzen Sache + ich habe einen ganz blöden Geschmack im Mund...A050
Muss das Gremium etwas unternehmen? Kann es das überhaupt? Was meint ihr?
lg
, carla

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Geschrieben von: stepadu, 20.09.2011, 15:22, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (23)

Hallo,
ich habe letzte Woche vom Personalamt eine Einladung zum Gespräch gehabt, um meine gesundheitliche Situation zu "klären".

Ich, Beamtin auf Lebenszeit (seit ca. 20), bin seit März 2011 krank geschrieben. Erst auf Erschöpfungszustand und "Rücken" (Bandscheibenvorfall bereits vor Jahren festgestellt), ab April 2011 auf Depression.

Da im Moment keine Arbeitsaufnahme möglich ist, werde ich von meinem Therapeuten immer wieder für 10-14 Tage krank geschrieben.

Jetzt ist bei dem o.g. Termin eine "Vorladung" beim Amtsarzt "verabredet worden". Ich fühlte mich unter Druck gesetzt und habe erstmal zugestimmt. Jetzt soll ich mich auch noch melden, ob ich gleichzeitig einen Stellenwechsel beabsichtige. Das kann ich aber im Moment garnicht entscheiden. Icon_sad

Was ich jetzt wissen möchte:

Ist die Vorsprache beim Amtsarzt schon nötig?

Was kann mir passieren?

Wie lange kann ich diese Untersuchung hinaus schieben?

Sollte ich auf Wiedereingliederung eingehen und testen, ob und wielange ich arbeiten kann, um guten Willen zu zeigen?

Ich will ja wieder arbeiten. Fühl mich aber zur Zeit nicht in der Lage auf meiner jetzigen Stelle wieder 100% meinen Dienst zu tun.

Ich möchte dem Mitarbeiter vom Personalamt keine weiten Infos aus meinem gesundheitlichen Leben geben. Ich bin dazu, glaube ich, auch nicht verpflichtet.

Wie seht ihr das?
Gruss,
Steffi

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Geschrieben von: Gast, 20.09.2011, 12:04, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Guten Morgen liebe Gemeinde!

Ich bin Angestellter System- und Netzwerkadministrator bei einer eher kleinen Kommune (rd 13.000 Einwohner).

Unsere Kommune soll umgegliedert/umstrukturiert werden und in diesem Zusammenhang hat jeder MA einen Zettel mit "Tätigkeitsfeldern lt. Organisations- und Geschäftsverteilungsplan" bekommen.

In meinem Falle steht da nur drauf:
[...]
Tätigkeit:
- Betrieb, Unterhaltung und Entwicklung des zentralen Netzwerkes und der Telekommunikationsanlagen.
- Installation und Betreuung von Hard- und Software
- Unterstützung der Fachbereiche in der Anwendung und Handhabung EDV-technischer Anwendungen.

Dazu kommen noch Spalten mit
"Zeit in %"
und
"erforderliches Fachwissen" (von 1 - gering bis 4- umfassend).
[...]


Diese Beschreibung ist so allgemein gehalten, dass sie eigentlich alles umfasst, aber tatsächlich nichts aussagt.
Für meine Stelle gibt es -auch nach zehn Jahren- keine Stellenbeschreibung.

Kann es mir passieren, dass die Verwaltungsspitze/das Personalamt diesen Zettel dann abschreibt und sagt: "das ist Deine Stellenbeschreibung!"?

Nach diesem Schrieb kann ich (nach meine Meinung) sowohl in der EG5 (ich hab die 9), als auch in der EG12 eingruppiert werden.

Sollte ich das -so wie es ist- ausgefüllt zurückgeben, oder soll ich es ergänzen und präzisieren (was einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten würde)?


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Geschrieben von: knagges0, 20.09.2011, 10:08, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo......

Weiß jemand welche Nachteile es hat wenn man in der Zeit als Anwärter (Werksdienst) im ersten Jahr ernsthaft evtl.mit Folgeschäden (Herzinfarkt) krank wird??

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Geschrieben von: thomas36, 18.09.2011, 17:39, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo!

In bin derzeit Angestellter im gehobenen Dienst der EG 9 Stufe 5 mit Zulage für zwei Kinder nach dem alten BAT.

Nun habe ich evtl. die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis zu wechseln. Die ausgeschriebene Stelle wird nach EG 10 bzw. bei Beamten nach A11 vergütet.

Ein Wechsel in die EG 10 ist für mich finanziell nicht lohnenswert, da die neue Tätigkeit wesentlich höherwertiger ist.

Ein Wechsel in das Beamtenverhältnis wäre grundsätzlich möglich.

Kann ich als Angestellter der EG 9 Stufe 5 überhaupt direkt Beamter nach A11 werden?

Danke für die Hilfe

Grüße
Thomas

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Geschrieben von: thomas36, 18.09.2011, 17:19, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo!

Als Neuling ein "Hallo" an die Nutzer dieses Forums.

Ich bin seit 1993 bei einer Behörde als Angestellter beschäftigt. Nunmehr habe ich die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis bei einer anderen Landesbehörde zu wechseln.

Als Angestellter dürften die Kündigungsfristen nach § 34 TVÖD geregelt sein. Die Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber würde im Oktober/November 2011 erfolgen. Ein Wechsel im Sinne des § 34 TVÖD wäre somit zum 01.07.2012 möglich.

Ich habe aber gelesen, dass im Falle einer Ernennung in das Beamtenverhältnis das Angestelltenverhältnis automatisch beendet wird. Wenn mich der neue Arbeitgeber beispielsweise zum 01.01.2012 verbeamten möchte, wird dann das Angestelltenverhältnis zum 31.12.2011 trotz bestehender Kündigungsfrist beendet?

Hinweis: Ein Auflösungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber wird nicht möglich sein.

Danke für die Antworten!!

Grüße

Thomas

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Geschrieben von: Gast, 17.09.2011, 13:19, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo,

habe den 2. Angestelltenlehrgang erfolgreich bestanden und möchte jetzt gerne fortbilden, um mich beruflich noch weiter zu entwickeln.

Kennt jemand nen guten Studiengang (am liebsten Public Management / Public Administration), den man berufsbegleitend besuchen kann??

Ich arbeite in einer kleinen Kommune in NRW. Das Studium sollte also möglichst auch in NRW stattfinden.

Danke im Voraus.
Euere Julia

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