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Hallöchen zusammen,
ich bin seit September Angestellte in einer großen Kommune in Sachsen. Vorher habe ich eine Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst absolviert. Nach der sechsmonatigen Probezeit habe ich die Möglichkeit, mich verbeamten zu lassen. Allerdings würde ich mich auch sehr gern weiterbilden, um in den gehobenen Dienst zu kommen. Nun weiß ich nicht, wie ich mich entscheiden soll? Mir wurde gesagt, dass man als Beamte wenig Chancen hat, aufzusteigen und als Angestellte könnte ich den AII-Lehrgang machen. Vielleicht habt ihr ein paar tolle Ratschläge für mich, um mir meine Entscheidung zu erleichtern. Was gibt es als Beamtin für Möglichkeiten, in den gehobenen Dienst zu kommen oder gibt es überhaupt Möglichkeiten, wie Fernstudium o. ä., die anerkannt werden?
Vielen Dank im Voraus.
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Kennt jemand Statistiken, aus denen ein Personalschlüssel "Mitarbeiter in der kommunalen Verwaltung/je 1000 Einwohner einer Kommune" oder ähnliches ersichtlich ist?
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Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Ich bin Beamter im mittleren Dienst in Baden-Württemberg in A9z und 32 Jahre alt.
Jetzt bin ich auf der Suche nach Möglichkeiten wie ich mich verbessern könnte.
Nach meinen Informationen könnte ich erst mit 37 Jahren ( mit Zustimmung des Arbeitgebers ) die Aufstiegsprüfung für den gehobenen Dienst machen oder mit 47 Jahren ohne Prüfung aufsteigen.
Hat jemand von Euch eine tolle Idee, wie ich mich mit Home-Learning oder VHS-Kursen, etc. günstig und gut fort- und weiterbilden könnte ?
Oder kennt jemand eine Möglichkeit wie man noch in den gehobenen Dienst kommen könnte, ohne eine neue Ausbildung zu machen ?
Bin für jeden Tipp dankbar !!!
Viele Grüßle & Dankeschön
Hoschi76
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Ein 60-jähriger Beamter hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Erfolg gegen eine Zwangspensionierung errungen.
Dem Rechtsstreit war vorausgegangen, dass der Amtsarzt dem Finanzbeamten aufgrund einer Herzerkrankung bescheinigt hatte, dass er dienstfähig sei, wenn er einen nicht zu stressigen Arbeitsplatz erhalte. Die Finanzverwaltung war der Auffassung, dass es dort keine stressfreien Arbeitsplätze gebe, so dass man den Beamter vorzeitig pensioniert hat. Die Pensionierung brachte für den Beamten erhebliche Gehaltseinbußen von mehr als 1.000 EU im Monat mit sich. Der Beamte hat gegen die Frühpensionierung geklagt, da er sich beschwerdefrei und einsatzbereit fühle.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts war die Zwangsversetzung in den Ruhestand rechtswidrig, der Beamte muss weiter beschäftigt werden. Die Finanzverwaltung könne zum einen den Begriff "stressfrei" gar nicht objektiv auslegen, da dieser stark von subjektivem Empfinden geprägt sei. Ferner habe die Behörde den Versuch unterlassen, den Beamten in anderen Dienststellen zu beschäftigen.
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Hallo,
ich benötige mal Eure Hilfe Ich trete eine neue befristete Stelle im öffentlichen Dienst an. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe TVL 6 bewertet. Nun geht es um die Frage der Stufe. Ich war die letzten 4 Jahre ohne Beschäftigung aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit (2 Kinder). Vorher kann ich ca. 8 Jahre Berufserfahrung in der freien Wirtschaft und ca. 2 Jahre im öffentlichen Dienst (in der gleichen Verwaltung wo ich jetzt wieder arbeiten werde!!!!, auch fast die gleiche Tätigkeit!!!!) nachweisen. Wer kann mir helfen, welche Stufe für mich in Frage kommen würde? Die vom Personalrat konnte mir nach meinem Anruf heute auch nicht gleich weiterhelfen, sie will erstmal die einschlägigen Gesetze studieren. Gibt es hier eine zeitliche Begrenzung für Berufserfahrung oder ist es völlig egal wann ich diese Erfahrungen gesammelt habe?
Lieben Dank im Voraus!
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Nach einem Bericht der Sueddeutschen plant Finanzminister Schäuble, den Kommunen einen eigenen Hebesatz für die Einkommensteuer zu ermöglichen. Interessanter Vorschlag. Einerseits spüren die Bürger dann unmittelbar die Folgen kommunaler Ausgaben. Andererseits dürfte dies langfristig dazu führen, dass sich Städte für die Oberschicht (hoher Hebesatz / hoher kommunaler Leistungsstandard), Städte für die Mittelschicht (mittlerer Hebesatz / mittlere Leistungen) und Städte für die Unterschicht (niedriger Hebesatz / nur Grundleistungen) bilden.
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Guten Tag liebe Seniorenbeirats-Kollegen,
in unserer Stadt gibt es 2 große Altenheime mit jeweils mehr als 300 Bewohnern. Unsere Stadtverwaltung hat in der Vergangenheit eine normale Wahl mit Wahlurne in den Altenheimen durchgeführt. Bettlägige Senioren wurden sogar von den Wahlhelfern in ihren Zimmern besucht.
Diesen Service möchte man beginnend mit der kommenden Landtagswahl einstellen, das heißt die Bewohner sollen das reguläre Wahllokal (Schulen) aufsuchen oder die Stimme per Briefwahl abgeben. Das Wahlamt begründet das damit, dass der Aufwand für die Wahlen in den Heimen zu hoch sei und dass man keine Wahlhelfer für die Heime finden könne.
Ich sehe das sehr skeptisch und befürchte, dass viele Bewohner mit der Briefwahl überfordert sind und auch, dass es zu Manipulationen kommt. Wie sind die Erfahrungen in anderen Kommunen ? Funktioniert die Briefwahl für die Bewohner ? Öffnet dies nicht Tür und Tor für Manipulationen durch Pfleger, Betreuer oder Mitbewohner ?
Am Rande: Die eigentliche Motivation des Bürgermeister ist wohl eher die Wahlbeteiligung der Senioren zu verringern, da sie vermeintlich eher dem anderen Lager zuzuordnen sind.
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Hallo zusammen,
ich bin gerade sehr unglücklich auf der Arbeit. Ich habe im Juli 2009 meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen. Während der Ausbildung war ich in verschiedenen Abteilungen. Die Abteilungen, in denen ich selbständig arbeiten konnten haben mir sehr viel Spaß gemacht und haben mir gezeigt, dass das der richtige Beruf für mich ist. In Abteilungen, in denen ich nicht viel arbeiten konnte sondern nur kopieren musste, Ablage gemacht habe usw. haben mir hingegen überhaupt nicht gefallen. Ich war immer sehr froh, wenn ich die Abteilung wieder wechseln konnte.
Wie oben geschrieben hab ich letztes Jahr meine Ausbildung abgeschlossen und wurde LEIDER in eine Vorzimmerstelle gesetzt. Seitdem sitz ich hier und es wird von Tag zu Tag schlimmer. Ich mach nur die Post und schreibe ab und an Briefe für meinen Chef usw..
Es ist für mich echt die Hölle =( Ich würde so gerne auf einer Sachbearbeiterstelle sitzen.. in der ich gefordert werde und selbständig arbeiten kann!! Es ist sooo langweilig hier.. ich guck schon die ganze Zeit nach Stellenausschreibungen bei Kreisen, Städten und sogar schonbei den kleinsten Gemeinden.. aber es wird einfach keine Stelle in der Nähe meines Wohnortes ausgeschrieben und intern wird auch nichts frei.. ich frage mich echt, wieso ich eine Ausbildung zur VfA gemacht habe.. die Arbeiten die ich hier erledige kann jeder Mensch ohne Ausbildung auch machen..
Was soll ich nur tun?
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Hallo,
ich habe seit einiger Zeit folgendes Problem mit meinem Dienstherr (bzw. Dienstfrau). Es geht darum, dass ich als Landesbeamter (mittlerer Dienst) mein Kind in einen speziell für Landesbeamte, mit unterschiedlichen Dienstzeiten, eingerichteten Kindergarten untergebracht habe. Bisher lief die Hinbringung, durch meine Frau und Abholung durch mich ohne Probleme ab.
Ich habe bisher auch nur Dienst von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr gehabt und konnte Ihn abholen. Inzwischen sind meine Dienstzeiten länger geworden (teilweise Stunden bis nach 18:00 Uhr) und so mußte ich meiner Frau das abholen aufs "Auge drücken".
Da meine Frau aber inzwischen wieder arbeitet (10:00 - ca. 19:00) ist ihrerseits ein Abholen nicht mehr möglich. Das ist meinem Dienstherr (oh... Dienstfrau ) egal. "Der Dienst geht vor" ist ihr Argument und so werde ich (absichtlich ) in längere Dienste eingeteilt.
Dieser Kindergarten, der speziell für Beamtenkinder eingerichtet wurde, wurde vor einigen Jahren von einigen Ministerien u.a. auch meiner Dienststelle allen Mitarbeitern mit Kindern angeboten, nun widerspricht sich das doch.
Kennt sich jemand damit aus?
Ist es gut, wenn ich mich an die nächst höhere Stelle wende (also meinen Dienstherrn übergehe)?
Personalrat einschalten (der für mich zuständige Personalrattyp sitzt leider in der Führungsebene )? Gesamtpersonalrat?
Gruß Robi
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Hallo,
folgende Frage beschäftigt mich: In unserer Nachbarschaft steht seit Anfang 2007 ein großes Wohnhaus leer. An wen kann man sich wenden, damit dieses Haus wieder vermietet bzw. verkauft werden kann, wenn es der Besitzer nicht für nötig hält, das Haus zu bewohnen bzw. es zu vermieten ?
Vielen Dank für eure Antworten
minimaus
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Hallo,
ich arbeite seit 2003 im Schuldienst. Zu Beginn war ich 22 Jahre alt und bis zu meinem 27. Geburstag somit Beamtin auf Probe. Meine Besoldung kommt mir im Nachhinein "spanisch" vor, da der Betrag, den ich über Jahre hinweg bekommen habe in keinster Weise in der Tabelle zu finden ist. Erst nach meinem 27. LJ habe ich mich in der Tabelle wiedergefunden.
Geht es jmd genauso? Hat jmd. Infos diesbezüglich die mir weiterhelfen könnten?
Vielen Dank schonmal!
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Bei einem Beamten im Land NRW (kein Lehrer) wird ab Januar 2011 die Arbeitsstelle umstrukturiert. Die Urlaubsplanung "soll" sich dann der Arbeitslage anpassen, was genau das heißt, sagt aber niemand.
Nun muss der Partner des Beamten (auch berufstätig) immer im November des Vorjahres den gesamten Urlaub eintragen (also jetzt im Nov.2010 den für 2011). Was nicht eingetragen wurde, gibt es später auch nicht (und das ist aufgrund des Berufsbildes dort auch nicht anders möglich).
Die Amtsleitung des Beamten lehnt eine Vorplanung ab (wird sich alles schon irgendwie ergeben). Nun will der Beamte aber für Juni und Sept 2011 eine Reise buchen .
Gibt es irgendwo eine Vorschrift die regelt, ab wann man Anspruch auf eine Aussage hat, ob der Urlaub in der fraglichen Zeit genehmigt wird? Wann kann ein Urlaubsantrag gestellt werden? Bisher wurde dies immer 2 Wochen vorher gemacht (aus Gewohnheit) aber wenn es dann eine Absage gibt? Und die Reise ist gebucht?
Die Bestrebung der Amtsleitung ist, möglichst alles abzuwiegeln und keine Aussage zu treffen. Der Personalrat will es sich mit der Amtsleitung nicht verderben und sagt auch nichts dazu.
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Hallo Zusammen!!
Ich habe von verschiedenen Seiten gehört, dass man als Angestellter im öffentlichen Dienst verschiedene Sachen günstiger bekommt.
Leider weiß ich nicht mehr was alles. Kann mir jemand sagen was u. wo ich Info´s herbekomme ?
Lg iggelpitz
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Hallo!
Ich habe ein Studium der Sozialpädagogik abgeschlossen, bin aber nicht ganz zufrieden damit und träume schon seit einiger Zeit in der Verwaltung tätig zu sein.
Nun habe ich eine Zusage für eine Ausbildung als VFA erhalten.
Mein Ausbildungsleiter erzählte was von einer Beschäftigung als Dienstordnungsangestellter (beamtenähnlich). Er sagte auch, dass ich schon die Laufbahnprüfung durch mein Studium absolviert habe.
Besteht nun die Möglichkeit, nach der Ausbildung zur VFA eine Qualifizierung zum DO-Angestellten zu machen?
Ich möchte nicht mein Leben lang, nur eine VFA sein, sondern strebe den DO-Angestellten an.
Noch ein Studium nach der Ausbildung zur VFA ist sicher utopisch. Wie kann ich mein Ziel trotzdem erreichen?
Wenn es nicht klappen sollte, weiß ich nicht wofür ich mich entscheiden soll.
Danke sehr!
Brauche dringend euren Rat!
LG
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Hallo Kollegen,
kann mir jemand bei folgendem Problem helfen oder mich wenigstens auf die richtige Spur bringen:
Unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, eine Stelle von Ax auf Ax-1 abzuwerten (natürlich innerhalb der gleichen Laufbahngruppe), wenn die dabei ausgeübten Tätigkeiten seit Anstellung des Beamten gleich geblieben sind?
Wäre schön, wenn mich jemand auf die richtige Spur bringen könnte!
Viele Grüße,
Thomas
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