Neue Themen

Bitte helfen Sie mit, die noch offenen Themen zu beantworten.

Geschrieben von: LaraM, 29.08.2011, 10:51, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Guten Tag,
ich suche Rat. Ich bin seit ein paar Jahren dt. Staatsbürgerin und bin schon stolz, als Wahlhelferin bei den Wahlen dabei sein zu dürfen. Aber diesmal habe ich wirklich Schwierigkeiten diesen Ehrenamt bei den Kommunalwahlen in Nds. auszuführen. Ich habe einen jüngen Riesenschnauzer und bin Mitglied in einem kleinen Boxerverein. Ich habe mich noch im Mai zu einem zweitägigen Seminar mit einem sehr kompetenten Ausbilder aus NRW angemeldet. An den beiden Tagen werde ich auch noch auf dem Platz dem Verein bei Vorbereitung des Seminars und beim Aufräumen danach helfen. Daher würde ich ausnahmsweise meine Berufung ablehnen. Ich bin aber mir nicht sicher, ob das als Grund ausreicht? Es wäre sehr nett, wenn Sie mir mit ein paar Ratschlägen weiterhelfen könnten.
Freundliche Grüße
Lara

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Geschrieben von: blauurmel, 28.08.2011, 12:21, Forum: Fortbildung , Antworten (6)

Hallo, ich möchte ab Januar 2012 den Vorbereitungslehrgang der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg -Angestelltenprüfung 1- Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung in Stuttgart absolvieren. Ich selber bin bei einer Stadtverwaltung im Landkreis Ludwigsburg beschäftigt. Bin auf der Suche nach Gleichgesinnten, ebenso würde ich mich über alte Schulungsunterlagen aus den vorherigen Jahrgängen freuen. Den Lehrplan habe ich bereits erhalten. Würde jemand auch seine VSV Baden-Würtemberg verkaufen?
LG

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Geschrieben von: fronti72, 27.08.2011, 13:53, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Freundliches Hallo an Alle,

ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe.

Ich bin Mitglied eines Personalrats. Unser Vorsitzender arbeitet nur zugunsten des Chefs und andere Mitglieder haben Angst dagegen vor zu gehen, da der Vorsitzende ja gute Beziehungen zum Chef hat.
Kurzum ich kann auf keine Mehrheit hoffen und möchte nun allein was unternehmen!

Hab ihr hilfreiche Tipps?

Gruß fronti

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2011, 22:17, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin Anfang des Jahres aus einjähriger Elternzeit als Teilzeitkraft mit 20 Stunden/5 Tage wöchentlich in den Dienst zurückgekehrt. Mir wurde von meiner Personalsachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich zusätzlich zu meinem Urlaubsanspruch von 2011 noch 7 Tage Resturlaub habe. Dies war auch jeden Monat auf den entsprechenden Zeitnachweisen vermerkt. Heute wird mir telefonisch mitgeteilt, dass das mit den 9 Tagen ein Versehen war und mir diese wieder gestrichen werden!!!! ( und das eine Woche nach meinem Jahresurlaub!) Können die mir den Urlaub wieder streichen? Ich habe den ja schon genommen bzw. verplant....Ich habe jetzt noch 8 Tage Urlaub, eigentlich für Herbstferien und Weihnachten. Wenn die mir die 7 Tage streichen bleibt natürlich nur noch ein Tag für den Rest des Jahres...
Habe alte Zeitnachweise nachgesehen und diese 7 Tage sind bereits seit Anfang 2009, bevor ich wegen dem 2.Kind in Elternzeit gegangen bin, auf den Zeitnachweisen vermerkt. Habe ich nicht ne Art Vertrauensschutz? Ohne diesen Resturlaub hätte ich jetzt in den Ferien nicht 3 Wochen auf einmal genommen...

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Geschrieben von: Gast, 25.08.2011, 19:31, Forum: Bürgerfragen, Antworten (4)

Hallo,

ich habe mehrere Fragen:

1. Kann man mit einer Gewerbeanmeldung eine gepachtete Fläche als Schrottplatz nutzen, (ohne Genehmigung und nicht in einem Gewerbegebiet) ?

2. Kann man ein Privatgrundstück in einem Wohngebiet für Autoverkäufe im gewerblichen Maßstab nutzen, hier 3-4 Autos monatlich? (Der Verkäufer ist nicht Eigentümer des Grundstückes, er ist Mieter)

3. Wenn ich eine Gewerbeanmeldung für Entrümpelungen habe, kann ich dann auch Autos verkaufen ?

Danke für ihre HilfeSmile

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Geschrieben von: Gast, 20.08.2011, 17:33, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

folgende Frage bin A5 und werde zu 99% demnächst aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand geschickt (46 Jahre)

Da ich alleine mit der Beamtenversorgung meine Rechnungen nicht bezahlen kann sollte es doch ein dazuverdienst glaube 400€ geben
Bundesland Bayern.


Danke schonmal im vorraus


Grüße

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2011, 11:16, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Guten Tag in die Runde,

ich suche nach einem geeigneten Datenmodell für eine kameralistische Buchführungsdatenbank (auf Basis von MS Access 2003).

Ziel ist die Umsetzung der finanziellen Abwicklung von Förderfällen. Es hapert bei mir leider an der allgemeinen Verständlichkeit der Kameralistik. Bisher sehe ich bei den Akten folgendes:

Vormerkungen / Festlegungen - davon ausgehend: Zuweisungen/Zuwendungen, ggf. sog. Verpflichtungsermächtigungen.

Verpflichtungsermächtigungen werden immer für mehrere Jahre im Voraus angesetzt und durch Barmittel abgelöst.

Dann kommt noch die Deckungsfähigkeit zwischen Titeln dazu, die Resteübertragung in folgende Jahre.

Hat jemand hier im Forum eine Idee, eine Quelle oder Beispiele für den Aufbau / die Struktur der Tabellen für die genannten kameralistischen Vorgänge?

Bisher habe ich nur eine einfache Einnahme- und Ausgabetabelle. Wie aber bilde ich z.B. die Verpflichtungsermächtigungen ab? Pro Datensatz ein Jahr oder je Jahr eine Spalte?

Vielleicht hat jemand auch schon eine Access-Lösung für Fördermittelverwaltung erstellt? Einem Erfahrungsaustausch stehe ich offen gegenüber.

Vielen Dank & viele Grüße aus Hannover,
D. Schunk

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Geschrieben von: Izano, 18.08.2011, 20:16, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Ich bin z.Z. Auszubildender im öffentlichen Dienst, in meinem Tarifvertrag steht ich würde, wenn ich abgeordnet werde, eine Wohnung am Ort der Abordnung bezahlt bekommen. Es hieß mündlich auch, "Wenn ihr bei euren Eltern wohnen wollt könnt ihr da denn auch nen Mietvertrag schließen und das bezahlen lassen, es entstehen ja auch Kosten dort". Das hab ich dann auch getan und von der Abrechnungsstelle bekomme ich zurück, dass mein Hauptwohnsitz zum Ausbildungsstart (vor einem Jahr!!) noch bei meinen Eltern gewesen wäre, deswegen steht sie mir unentgeltlich zur Verfügung. Aber schon lange vor der Abordnung bin ich zuhause ausgezogen und habe mich umgemeldet!

(Es geht anscheinend darum, dass die Wohnung nicht unentgeltlich zur Verfügung stehen darf, aber das tut sie ja schon lange nicht mehr!)

Kann ich da jetzt irgendwie Widerspruch einlegen, damit ich es später noch abrechnen kann, auch wenn die Frist von 6 Monaten ablaufen würde? Außerdem: Was habe ich für Möglichkeiten mich dagegen zu wehren? JAV und Personalrat haben noch nichts erreicht... und gleich verklagen wollte ich meinen Arbeitgeber eigentlich auch nicht.

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Geschrieben von: Gast, 17.08.2011, 20:33, Forum: Fortbildung , Antworten (4)

Hallo zusammen,

da ich nirgendwo Informationen finde, möchte ich euch um Hilfe bitten.
Ich bin im öffentlichen Dienst als Angestellte tätig. Meine Chefin schlug mir nun vor den Verwaltungsfachwirt zu machen, damit ich weiter komme.

Ich würde es sehr gerne machen, allerdings nur, wenn zumindest theoretisch die Chance besteht, dass man einen Job in den höheren Gehaltsgruppen (E10-E12) erhalten könnte.

Wo kann ich nachlesen, ob das in Thüringen bzw. bei meinem Arbeitgeber auch für diese Gehaltsgruppen anerkannt wird?
Ich arbeite bei einer Landeseinrichtung und bekomme leider von meiner Personalabteilung keine Antwort...
... gut, vielleicht ist das ja schon eine Antwort...?!?! ;-)

Vielen Dank schonmal!
Tina

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Geschrieben von: Gast, 16.08.2011, 22:16, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (6)

Hallo @all,

wegen massiver Arbeitsplatzprobleme (Bossing durch den obersten Chef und den unmittelbaren Vorgesetzten) bin ich bereits seit Anfang Februar dienstunfähig erkrankt. Während dieser Zeit war ich auch fast 14 Wochen in einer stationären Behandlung in einer Akut-Fachklinik. Dabei ging es mir zum Ende des stationären Aufenthalts hin erstaunlicherweise immer schlechter als besser.

Nach der stationären Behandlung sollte ich wieder an den alten Arbeitsplatz zurück, was mir jedoch unmöglich war. Nur der Gedanke an den Arbeitsplatz ruft in mir Panikattacken und somatische Beschwerden hervor. Nach dem wie dort mit mir umgegangen wurde ist das auch kein Wunder.

Mir wird eigentlich zwischenzeitlich immer klarer, dass es sich dabei um eine Arbeitsplatzphobie handelt, wobei dieses Krankheitsbild nicht als eigenständige Krankheit von den Krankenkassen anerkannt wird.

Auch habe ich das Gefühl von meinem behandelnden Nervenarzt/Psychiater damit nicht wirklich ernst genommen zu werden. Auch wegen der stationären Behandlung war dies offensichtlich so nicht erkannt worden.

Was kann ich nur tun? Wie geht es nur weiter bei mir?

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Geschrieben von: maus, 16.08.2011, 19:39, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

hallo,
war 17 jahre in mv als lehrer angestellt, bin jetzt 5 jahre in niedersachsen angestellter lehrer (über 45 ).
bin ich mittlerweile aufgrund der beschäftigung im öfftl. dienst "unkündbar", oder zählen nur die jahre in niedersachsen?

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Geschrieben von: Gast, 15.08.2011, 19:47, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ist es für mich als Beamtin im mittleren Dienst (BaWü) auf Probe (noch 1,5 Jahre) möglich, zwei Jahre Urlaub ohne Dienstbezüge zu nehmen, um meinen Lebensgefährten für zwei Jahre ins Ausland zu begleiten? Wäre für ihre Meinungen sehr dankbar!
Im LGB §72 (2) heisst es ja:

"Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen kann aus anderen Gründen auf Antrag Urlaub ohne Dienstbezüge

bis zur Dauer von sechs Jahren oder

nach Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum Beginn des Ruhestands

bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeit darf Urlaub nach Satz 1 nicht bewilligt werden."

Da ich im Ausland nicht erwerbstätig sein werde, würde dieser Paragraph auf mich zutreffen? Vielen Dank im Voraus für jegliche Erkenntnisse!

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Geschrieben von: Gast, 15.08.2011, 11:26, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo,

ich beabsichtige nächstes Jahr den Angestelltenlehrgang II selbst zu bezahlen. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wären nicht das Problem, da diese ja Meister-Bafög berechtigt und von der Steuer absetzbar wären.

Die Kosten für Unterbringung in den Bildungszentren für den Zwischen- und Abschlusslehrgang beläuft sich aber auf eine ganz schöne Summe zusätzlich, die nicht Meisterbafög berechtigt ist und nur von der Steuer absetzbar wäre = 2622 EUR (nur Unterkunft). OK, Verpflegung sehe ich ja irgendwo ein, aber die Unterkunft kann mir doch nicht vorgeschrieben werden, oder?

Das habe ich auf der Seite gefunden:

"Eine Befreiung von der Unterkunft ist nur ausnahmsweise möglich, wenn der Wohn- oder Dienstort nicht weiter als 20 km vom Lehrgangsort entfernt liegt. In solchen Fällen bitten wir um schriftliche
Antragstellung"

Tja, blöderweise wohne ich ca. 3x soweit vom Lehrgangsort entfernt.

Kann mir jemand helfen?

- Können die Bildungszentren das einem wirklich vorschreiben, wo ich zu wohnen habe? Ich meine der Sinn wird schon darin bestehen, dass die Ihre Kosten decken können und damit auch entsprechend planen, Argumentation wird natürlich sein, dass man so besser lernen könne?

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Geschrieben von: martin1982, 14.08.2011, 23:02, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo an alle habe eine Frage.

Ich bin alleinerziehender Vater und habe bereits eine Ausbildung zum Bürokaufmann abgeschlossen. Würde gerne eine Ausbildung im mittleren Dienst machen. Gibt es eine Möglichkeit, wo muss man den Anklopfen?

Schonmal DANKE

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Geschrieben von: snowi, 14.08.2011, 22:33, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo zusammen,
weiß jemand, ob theoretisch eine Bewerbung auf eine A9 Stelle (gehobener Dienst) möglich ist, wenn man bereits A12 hat?

Dass hier mit Bezügeinbußen zu rechnen ist, ist mir bekannt :-))

Danke für helfende Infos.

Gruß

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