Bewerbung von A12 auf A9 möglich?
#1
Rolleyes 

Hallo zusammen,
weiß jemand, ob theoretisch eine Bewerbung auf eine A9 Stelle (gehobener Dienst) möglich ist, wenn man bereits A12 hat?

Dass hier mit Bezügeinbußen zu rechnen ist, ist mir bekannt :-))

Danke für helfende Infos.

Gruß
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#2

Hallo,

also das ist für mich jetzt aber völlig neu.

M.E. gibt es in NRW eine freiwillige Zurückstufung nicht. Man kann ja auch nicht auf Teile seiner Besoldung verzichten um z.B. Halbwaisenrente zu bekommen.

Aber ich lerne gerne dazu. Icon_lol

Grundsätzlich hast Du einen Anspruch auf eine Verwendung, die Deiner
Besoldungsgruppe entspricht. Wenn Dein Dienstherr dich auf einer A9-
Stelle einsetzt muss er Dich trotzdem nach A11 bezahlen. Kommt ja häufig vor z.B. nach Elternzeit.

Gruß
smokie
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#3

Hallo, eine freiwillige Zurückstufung ist in NRW möglich.

Mit kollegialen Gruß
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#4

Hallo Gast,

hast Du auch die Rechtsgrundlage für mich ?

Danke und Gruß
smokie
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#5

Hallo Smokie,
die hab ich Adhoc nicht, ich weiß es aber weil z. B. die BF Köln dies mit den Feuerwehrbeamten von anderen Kommunen macht, diese werden nur im Eingangsamt eingestellt egal welche Besoldung bei einer anderen FW gezahlt worden ist.
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