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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht könnt Ihr uns ein wenig helfen. Uns plagt seit längerem eine große Problematik in Bezug auf eine, seitens der Dienststellenleitung geplante Umorganisation. Das Schlagwort "Gemeinde 21" hat sich zum Liebling der Großkopferten gemausert. Wir im PR sind nicht amused darüber, denn diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf unser Personal. Grundsätzlich liegt die Organisationshoheit beim Dienststellenleiter, aber kann er da schalten und walten wie er will, wenn gravierende Folgen für die Mitarbeiter/innen zu befürchten sind? In dem Falle müßte doch eine Beteiligung erfolgen, d. h. der PR müßte ein Mitbestimmungsrecht haben und entsprechend Druck machen können. Wie seht Ihr das? Es kann nicht sein, dass Kolleginnen und Kollegen verbunden damit, irgendwelche Nachteile in Kauf zu nehmen haben, oder? Glück auf: Haegar
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Ich bin seit diesem Jahr PR-Vorsitzende. Vorher war ich auch schon im PR und hatte mich entschlossen mich als Vorsitzende zur Verfügung zu stellen um etwas zu bewegen. Die Personalratsarbeit war in der Vergangenheit leider nicht die die es hätte sein sollen. Es wurde alles nur "Durchgewunken".
Jetzt bin ich dran und fordere unsere Rechte als PR nach und nach ein.
Unser PR arbeitet mit alten Ausgaben (2003) des SächsPersVG. Ich hatte jetzt für alle Mitglieder (7) die Bereitstellung der Neuauflage vom November 2010 zum SächsPersVG über den AG beantragt.
Der AG hat mir geantwortet, dass er nur 3 Exemplare beschaffen wird. Die Exemplare sollen dann an den Standorten der PR-Mitglieder (je 1 Rathaus, Aussenstelle und Eigenbetrieb) zur Verfügung stehen, damit mehrere Mitglieder zu je einem Exemplar zugang haben.
Das ist für mich nicht zufriedenstellend. Der § 45 Abs. 2 SächsPersVG sagt zwar, dass Geschäftsbedarf in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen ist, aber was heisst "erforderlicher Umfang"?
Wie kann ich meinem AG begreiflich machen, dass ich für jedes Mitglied ein Exemplar haben will und auch brauche?
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Hallo und guten Tag,
man nehme folgenden fiktiven Fall an:
Im Rahmen der Dichtheitsprüfung von Kanal-Hausanschlussleitungen schreibt eine Gemeinde in NRW die Anwohner an und bietet die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Hauskanals an. Die Gemeinde würde ein Unternehmen (namentlich benannt) beauftragen und dessen Rechnung nach Prüfung an den Bürger weiterleiten. Begründet wird dieses Dienstleistungsangebot der Gemeinde damit, dass besagtes Unternehmen ohnehin das Kanalnetz der Gemeinde im betroffenen Bereich untersuchen würde und da möchte man den Büger, bzw. dessen Hausanschlüsse, doch gleich mit einbeziehen. Die weitere Abwicklung der Untersuchung erfolgt aber ausschließlich zwischen dem Bürger und dem Privatunternehmen.
Klartext: Man gewinnt den Eindruck, dass dem Kanal-Untersuchungs-Unternehmen hier ganz einfach weitere, private Aufträge zugeschustert worden sind. Ist das zulässig ?
Weitere Frage: Den Aufwendungen für die Akquisition durch die Gemeinde dürfte eine vereinbarte Provision oder ähnliches gegenüberstehen. Kann ich als Bürger darüber eine Auskunft verlangen, oder jemanden beauftragen, dies zu überprüfen?
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Hallo an Alle !!
Ich hoffe ich finde hier jemanden der mir weiterhelfen kann. Ich hab mich die letzten Tage selber auch schon öfters mit dem TVÖD auseinander gesetzt und versucht die richtige Antwort zu finden, aber irgendwie funktioniert es glaub nicht.
Sachverhalt:
Ich beabsichtige evtl. in naher (wenn möglich sehr naher) Zukunft den Arbeitgeber zu wechseln. Von LRA A nach LRA B. Wobei LRA A in Baden-Württemberg ist und LRA B in Bayern.
Beschäftigungszeiten beim LRA A sind folgende:
15.08.91 - 05.07.94 Ausbildung
06.07.94 - 05.01.96 Zeitvertrag
ab 06.01.96 festes Arbeitsverhältnis
Erziehungsurlaub:
25.08.99 - 30.06.2001
28.02.2004 -01.01.07
Sonderurlaub
02.01.07 - 31.12.08
Seit 01.01.09 wieder in Teilzeit beschäftigt.
Kann mir jetzt jemand sagen wie lange meine Kündigungsfrist beim LRA A ist. Wenn ich z.B. im September noch kündige, wann kann ich dann beim neuen LRA anfangen ?? Sind die Kündigunsfristen bindend wenn man innerhalb des öffentlichen Dienstes den Arbeitgeber wechselt ?
Bin über jede hilfreiche Antwort dankbar ![]()
Gruß
S.
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Hallo,
ich mache eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei einer größeren Stadt in NRW. Mein Ausbildungsleiter bat mich nun ihm mitzuteilen, in welchem Amt ich nach der Ausbildung gerne arbeiten möchte und in welchen Ämtern eher nicht. Er sagte zwar, dass es keine Garantie gebe, dass meine Wünsche berücksichtigt werden, man wolle dies aber versuchen. Die Frage bereitet mir Kopfzerbrechen. Ich habe in der Ausbildung natürlich einige Ämter kennen gelernt, aber ich glaube nicht, dass meine Eindrücke mit der späteren Praxis viel gemeinsam haben. Was würdet Ihr sagen, was sind die besten und was sind die schlechtesten Stellen bzw. Ämter in der Stadtverwaltung ? Klar hat hier jeder andere Vorstellungen, aber mir würden ein paar Tipps und Hinweise von Praktikern bestimmt helfen.
Viele Grüße
Nils
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Hallo,
ich bin langjähriges Personalratsmitglied in einer NRW-Landesbehörde und möchte mich heute mit einer Frage an euch wenden, die sich für uns das erste Mal stellt:
Unsere Leitung ist dabei, die Dienststelle immer weiter personell auszubauen. Allerdings fehlt der entsprechende Platz, ein Neubauvorhaben ist zurückgestellt, inzwischen herrscht räumliche Enge. Die Devise der Leitung ist „Wir müssen halt alle enger zusammenrücken“. Inzwischen ist es so, dass keine freien Raumkapazitäten mehr vorhanden sind, die Planung sieht aber die Einstellung weiterer fester und befristeter Mitarbeiter vor.
Wir (Personalrat) haben nun vor, uns die konkrete aktuelle Raumbelegung vorlegen zu lassen und bei Ausschreibungen Auskunft darüber zu verlangen, wo der neue Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz haben soll.
Grundsätzlich haben wir in NRW als PR ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze – nicht erst im akuten Fall, sondern grundsätzlich und im Hinblick auf alle arbeitssicherheits- und arbeitsschutzrelevanten Sachverhalte wie auch Raumgröße etc. Wir haben also grundsätzlich die Möglichkeit, die Überbelegung von Räumen zu verhindern.
Wir möchten das allerdings nicht erst tun, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“ – sprich, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wurde und nun quasi auf dem Schoß eines anderen Mitarbeiters Platz nehmen soll
.
Wir haben auch seit Einführung des neuen LPVG wieder die Möglichkeit, die Zustimmung zur Einstellung aus jedem sachlichen Grund verweigern zu können – es gibt keinen Katalog eingeschränkter Begründungen mehr. Uns geht es aber darum, schon vorher anzusetzen: Kann man überhaupt eine Stelle ausschreiben, wenn man keine zumutbare Unterbringungsmöglichkeit für den neuen Mitarbeiter hat?
Ich habe im internet nichts darüber gefunden, ob und wie man Mitarbeiter einstellen kann, ohne überhaupt einen geeigneten Arbeitsplatz für sie vorweisen zu können. Habt ihr da Erfahrungen und Kenntnisse? Oder Ideen?
Danke für eure Hilfe!
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Hallo,
von meiner Freundin ist die Mutter in das Krankenhaus gekommen und konnte nicht mehr sorgen für ihre kleine Tochter. Da es keine weiteren Verwandten gibt haben wir sie, trotz Uni und Arbeitsstress zu uns genommen für drei Wochen. Da meine Freundin für wichtige Prüfungen lernen musste, habe ich mich die meiste Zeit auf die Schwester aufpassen müssen.
Gibt es für mich die Möglichkeit einer finanzielle Entschädigung?
Danke, Steffen
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Hallo,
Kollegen aus einer benachbarten Behörde berichteten mir kürzlich folgenden Fall:
Behörde bekommt einen neuen Amtsleiter (Jurist) und es ist zunächst durchaus verständlich, dass dieser Mann möglichst schnell seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenlernen möchte. Die Behörde hat aber auch einige "Dauerkranke" , die Dienstunfähigkeit wurde bei einigen Koll. sogar bereits durch den Amtsarzt festgestellt. Der Behördenleiter verlangt nun auch von den erkrankten Mitarbeitern, dass diese sich einzeln bei ihm persönlich vorstellen, damit er sich ein Bild über deren Erkrankung machen, bzw. über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
Der Behördenchef kann keine medizinische Ausbildung nachweisen, er ist, wie bereits erwähnt, "nur " Jurist.
Was kann man den betroffenen Kollegen anraten ? Sollen sie tatsächlich bei ihrem neuen Chef erscheinen (teilw. mit körperlichen Strapazen verbunden) ?
Hat jemand Vergleichbares erlebt ?
Für Antworten danke ich.
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Hallo,
ich hänge zurzeit in der Stufe 6 fest, da unsere Verwaltung darauf aus ist, möglichst die Gehaltsstufen niedrig zu halten.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine höhere Gruppe durch diese Weiterbildung? Verwaltungsfachangestellte dürfen ja auch nicht unter der 5 eingruppiert werden.
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Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit Hausmeisterpool gesammelt? Wie funktioniert das?
Danke!
Gruße
Anton
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guten tag,
ich möchte nach einigen jahren als erzieher und zuletzt im sicherheitsgewerbe in den bereich ordnungsamt/kommunaler ordnungsdienst.
welche ausbildungen gibt es/sind notwendig um in den bereich zu kommen?
vielen dank
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Hat jemand ein Paradebeispiel für den Aufstieg vom kleinen Verwaltungsfachangestellten (z.B. Eg 5) bis zu einer Entgeltgruppe im höheren Dienst (EG 15 oder 15)???
Sollte jemand so eine Laufbahn hinter sich gebracht haben hat er meinen größten Respekt.
Achtung!
Nicht gemeint sind Beamtenaufstiege!!!
Mit freundlichen Grüßen
der flinkeFinger
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Hallo zusammen!!
Ist es möglich vom Verwaltungsfachangestellten (mit Fachoberschulreife)
in den höheren Dienst zu kommen? Auch ohne die Beamtenlaufbahn einzuschlagen?
Wie sieht dann die Karriereleiter aus?
Mit kollegialen Grüßen
Gast
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Hallo Community,
ich fange nächstes Jahr den AL2 an und überlege, ob ich zusätzlich am Abendgymnasium mein Abitur nachholen soll.
Macht es überhaupt Sinn? Wird es mir für meine Karriere weiterhelfen?? Was meint Ihr`?
Gruß
Yvonne
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Hallo zusammen,
ich stehe kurz davor, den al2 zu besuchen.
Allerdings möchte ich mich von der breiten Masse unserer Verwaltung absetzen und mich zusätzlich oder sogar zeitgleich weiter-/fortbilden.
Hat jemand vielleicht einen guten Vorschlag / eine Erfahrung für mich ?
MfG
Lisa
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