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Eine Kollegin aus der Kita hat in einem Brief an den Dienststellenleiter den Vorwurf des Mobbings durch eine andere Kollegin erhoben und die Dienststelle um Hilfe gebeten.
Zu dem Sachverhalt:
Die sich gemobbt fühlende Kollegin ist bereits mehrfach "auffällig" geworden. Sie fühlt sich von der bestimmten Kollegin missachtet, hintergangen und feindlich behandelt... dies nicht zum ersten mal. Auch der Kita-leitung wirft sie Missverhalten vor.
Die (angeblich) mobbende Kollegin hat sich nun hilfesuchend an den Personalrat gewandt.
Was können/dürfen/müssen wir tun?
Die Dienststelle hat die "mobbende" Kollegin zu einem Gespräch geladen und mittlerweile zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
vielen Dank für evtl Antworten!
niedersachsen
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Hallo an Alle!
Muss ich bei der Bewertung von Feldwegen neben dem Grund und Boden jeweils auch den Straßenaufbau bewerten? Dazu sei gesagt, dass es sich bei den Wegen tatsächlich um unbefestigte Feldwege handelt, die lediglich dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen. Sobald ein Weg asphaltiert ist, würde ich natürlich eine Bewertung durchführen.
Alternativ könnte ich mir auch eine pauschale Bewertung des „Aufbaus“ eines Feldweges vorstellen, z.B. pauschal 2 €/m². Wenn man jedoch bedenkt, dass bei Ackerflächen auch nur der Grund und Boden bewertet wird, erscheint die Bewertung eines Straßenaufbaus bei einem Feldweg nicht logisch oder sinnvoll. Ein Straßenaufbau wie bei einer normalen Straße ist hier nicht vorhanden.
C.K.
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Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen, die mir bis jetzt weder die Personalverwaltung noch sonst wer beantworten konnte.
Ich bin approbierter Zahnarzt und arbeite seit 2010 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uniklinik. Nach meinem zahnmedizinischen Examen habe ich noch ein postgraduales Studium (Master of Public H ealth) angeschlossen. Dieses habe ich vollendet und mich danach an der Uniklinik beworben. Ich wurde genommen. Sicherlich auch im Hinblick auf mein Zusatzstudium.
Normalwerweise werden Zahnärzten die Anzahl an Jahren mit Berufserfahrung bei der Eingruppierung angerechnet. Mein Public H ealth Studium wurde mir jedoch nicht angerechnet, da es "keine Berufserfahrung" darstellt....
1. Frage: Ist das so korrekt? Oder müsste mir mein Zweitstudium angerechnet werden, wodurch ich in der Entgeltgruppe 1-2 Stufen höhergestuft werden müsste, anerkannt werden? Da es sich bei dem Studium ja eindeutig um eine berufsbezogene Thematik ging.
Jetzt haben wir ein Rundschreiben der Personalverwaltung bekommen, dass man Antrag zur Neufestsetzung der Eingrupierung stellen kann. Das würde auf der Änderung des TV-L zum 1.1.2012 basieren (§12). Leider finde ich die aktuelle Version des TV-L mit der Änderung zum 1.1.2012 nicht....
2. Frage: Wie sieht dieser neue §12 aus? Würde er ggf. eine vorberufliche Qualifikation - in meinem Falle das Zweitstudium - berücksichtigen?
Besten Dank vorab!
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Sind Abmahnungen mitbestimmungspflichtig?
Danke für künftige Antworten!
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Hallo,
ich bin Verwaltungsfachangestellte und arbeite seit einigen Jahren in E8. Wie wird man eigentlich Standesbeamtin, ist der ALII Voraussetzung oder reicht die Vollendung des 40. Lebensjahres aus?
Vielen Dank
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Wie seht Ihr die selbstständige Tätigkeit bei Verwaltung der Zeiterfassung und Urlaubsrecht?
Ich bin der Meinung, dass das Thema Urlaubsrecht schon recht selbstständige Tätigkeit erfordert.
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Hallo,
mich würde mal interessieren ob hier auch Personen sind, die in sogenannten Bürgerbüros arbeiten.
Wie läuft das ganze denn bei Euch ab ??
Habt ihr rollierendes System (Telefon, Info, Sachbearbeitung) ??
Rollieren alle Mitarbeiter oder nur einige ??
Wie wird bei Euch das mit dem Personaleinsatzplan gehandhabt ??
Wie ist die Eingruppierung ??
Hoffe dass ich einige Antworten erhalten werden
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Hallo Zusammen,
bin bei einer Kommune in NRW beschäftigt.
Habe ein tolles Job-Angebot einer anderen Gemeinde erhalten. Allerdings besteht bei mir nach § 34 TVÖD ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz, weil ich mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt war und über 40 Jahre alt bin. Diesen würde ich wohl beim neuen Arbeitgeber verlieren.
Jetzt habe ich von einem Kollegen eine schwammige Theorie gehört, dass für schwerbehinderte Arbeitnehmer auch ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Auch bei Neueinstellung. Ist das so?? Bin 30 % schwerbehindert und arbeite, wie schon gesagt, in NRW.
Kennt sich jemand damit aus? Vielleicht sogar mit Gesetzesgrundlage???
Vielen Dank schonmal...
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Hallo liebe Forengemeinschaft,
eine wichtige Frage: Wie werden Unterhaltsvorschusszahlungen in der Doppik behandelt? Was muss gebucht werden, auch in dem Fall, dass Rückzahlungen kommen?
Müssen die UVG's mit in den Haushalt aufgenommen werden oder sind diese als durchlaufende Gelder in ein Verwahrkonto zu packen?
Es muss ja generell unterschieden werden, oder? Denn es spielt ja immer die Erstattung vom Land und der "Eigenanteil" mit rein...
Wie wird es denn bei euch gehandhabt?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Wenn ich meinen Jahresurlaub schon genommen habe, eine Versetzung jedoch bereits zum 01.09 dieses Jahres erfolgen soll (Wunsch des aufnehmenden Dienstherrn), wie wird das mit dem Urlaub dann geregelt? Danke
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Hallo allerseits,
ich habe vor einiger Zeit mein Fachabi absoviert und eine Ausbildung zur Fremdsprachenassistentin begonnen, welche ich nächstes Jahr beenden werde.
Da der theoretische Teil der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und die Ausbildung der Fremdsprachenassistentin, welche ich absolviere, sich in einigen Punkten gleichen, wäre es dann möglich, durch meine Vorbildung/Qualifikation die Ausbildung zur Vfa, welches ich gerne machen würde, zu verkürzen?
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Hallo,
ich schreibe hier um Infos für meine Mutter zu bekommen und um ihr helfen zu können.
Meine Mutter ist 56 Jahre und hat bis dato fast 40 Jahre als Beamtin gearbeitet. Die hat einen Behindertenausweis 70G .... jetzt meine Fragen:
Wie und wo kann ich erfahren, wie ihr Stand der Pension ist ?
Sie muss bis 63 Jahre und 10 Monate arbeiten, kann sie mit dem Behindertenschein ohne Abzüge früher in Pension, wenn ja wann ?
Was passiert wenn Sie früher in Pension geschickt wird ?
Danke für Eure Hilfe
mfG
M.Schulze
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Guten Tag, Sohnemann hat den Eignungstest bestanden und ist unter die ersten drei Bewerber gekommen. Vorstellungstermin wurde ihm mitgeteilt. Er hat dem zuständigen Mitarbeiter sofort telefonisch mitgeteilt, dass er sich zu der Zeit im Urlaub befindet. Ihm wurde mitgeteilt, dass ein anderer Bewerber auch nicht kann und dass ihm telefonisch ein anderer Termin mitgeteilt wird. Nach dem Urlaub lag die Absage der Gemeinde im Kasten. Ist das einfach nur ärgerlich oder hat man bei dem - meines Erachtens - unmöglichen Verhalten eine Einspruchsmöglichkeit?
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Der Landkreis Harburg (Niedersachsen) hat seine 688 Millionen Euro schwere Gesamtbilanz für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegt:
Gesamtabschluss Landkreis Harburg
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Hallo,
wie Ihr seht, bin ich neu hier und möchte in folgender Sache einen Rat/Tipp bei Euch suchen:
Ich bin als Beamter in einer sächsischen Kommune beschäftigt.
Meine letzte (Regel-)Beurteilung liegt bereits mehrere Jahre zurück. Mein Dienstherr hat es trotz unzähliger Anfragen und Bitten meinerseits erst jetzt für nötig gehalten, in den nächsten Tagen eine Regelbeurteilung mit mir zu besprechen und anzufertigen. Aufgrund des Fehlens der Regelbeurteilung habe ich zum Beispiel nie eine Leistungsprämie etc. erhalten. Personalgespräche hat es leider nie gegeben.
Hinsichtlich der Regelbeurteilung möchte ich gern von Euch wissen, auf was ich besonders acht geben sollte. Da ich meinen Dienstherrn immer wieder mal sagen muss, dass verschiedene Sachen so nicht laufen wie er sich das gerade vorstellt, ich ihm aber im gleichem Atemzug Lösungen gebe, kann es sein, dass meine Beurteilung negativ ausfallen wird. Ich sehe es aber nicht ein, für Dinge "bestraft" zu werden, die für unsere Kommune und somit auch für meine Dienstherren von Vorteil waren.
Ich möchte noch mit ausführen, dass ich seit längerer Zeit Aufgaben erledige, die mir mündlich übertragen bzw. zur Ausführung bestimmt worden sind. So ersetze ich mehrere in den Ruhestand verabschiedete Kollegen, ohne dass dies mal irgendwo honoriert wurde.
Ich habe zu meiner Stelle bis dato weder eine ordnungsgemäße Dienstpostenbeschreibung noch eine Dienstpostenbewertung bekommen. Da ich mir jeweils das Recht rausgenommen habe, die mir "zur Durchsicht" übergebenen Stellenbeschreibungen, Dienstpostenbewertungen und -beschreibungen von einer externen Stelle separat begutachten zu lassen, weiß ich sehr genau, dass diese sehr viele Fehler aufweisen. Auf die Fehler angesprochen, wurden die Beschreibungen und Bewertungen nie "vollendet".
Ich bitte Euch um sachdienliche Hinweise. Vielen Dank!
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