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Hallo,
ich habe ein Problem mit der PKV. Ich bin seit April 2005 verbeamtete Lehrerin. Vorher war ich sieben Monate angestellte Lehrerin, also gesetzlich versichert. Im Referendariat war ich auch gesetzlich versichert.
Ein Versicherungsmakler hat mich falsch beraten und gesagt, dass ich eine kurz vorher abgeschlossene Psychotherapie im Aufnahmeantrag der PKV auf jeden Fall verschweigen soll. Ich wusste damals nichts vom Kontrahierungszwang für Neubeamte mit max. Risikozuschlag von 30 %. Sonst hätte ich natürlich nichts verschwiegen und brav den Zuschlag bezahlt. Meine Krankenkasse ist nach ca. einem Jahr doch dahintergekommen und hat mich natürlich herausgeschmissen. Dann war ich ca. ein halbes Jahr nur über die Beihilfe abgesichert. Zum Glück wurde dann der Basistarif eingeführt. Ich war froh, überhaupt wieder versichert zu sein. Mittlerweile wurde der Steigerungsfaktor aber auf 1,2 gesenkt, so dass hier weniger gezahlt wird als in der GKV, was natürlich einen Arztbesuch nicht unbedingt zu einem Vergnügen macht.
Die Öffnungsklausel der PKV gilt doch nicht mehr für mich, oder????
Ich ärgere mich schwarz, dass ich damals nicht informiert war und dem Versicherungsmakler vertraut habe.
Mfg
Kaessrien
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Hallo liebe Kommunale,
ich habe zuletzt häufig gelesen, dass Bundesländer in ihren Kommunalverfassungen / Gemeindeordnungen auch für die Kommunen sog. Schuldenbremsen erlassen wollen. Das heißt, den Kommunen soll mittelfristig eine Nettokreditaufnahme verboten werden. Mich würde interessieren, wie Sie das verfassungsrechtlich einstufen - wäre ein solch weit reichendes Verbot nicht ein Verstoß gegen die Kommunale Selbstverwaltung, die doch die Finanzhoheit garantiert ?
Beste Grüße aus Hessen
Rolf
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Hallo an alle Mitstreiter,
seit einiger Zeit erlebe ich im PR-Gremium immer weniger Interesse, sich an den Aufgaben eines PR zu beteiligen. Einige scheinen nur zur Infoaufnahme dabei zu sein und andere darf man bezüglich einer speziellen Aufgabe gar nicht ansprechen. Ich höre so Kommentare wie: Ich muss auch noch meine eigentliche Arbeit schaffen, oder darüber weiß ich ja gar nichts....
und so weiter.
Ich bin also am überlegen, ob man nicht einmal durch ein Coaching mehr an das Gremium heran kommt. Hat jemand von Euch schon so etwas gemacht und kann mir Erfahrungen mitteilen ?
Was haltet Ihr davon?
Viele Grüße
Mumie
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Hallo,
ich habe eine Frage zu Genehmigungen für öffentlichen Veranstaltungen: Wenn ich beim Ordnungsamt anrufe und gezielt nach dem Termin einer genehmigten Veranstaltung nachfrage, ist das Ordnungsamt dann dazu verpflichtet, mir den Termin zu nennen?
Bei der öffentlichen Veranstaltung geht es um einen Informationsstand von gewissen Personen.
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Servus!
Ich hänge gerade an einer Formulierung im "§2 Abs. 2 HAZVO" und
bekomme einen Zusammenhang nicht auf die Reihe.
Es geht um den Zusammenhang zwischen Satz 2 und 3:
Zitat:Pro 24-Stunden-Zeitraum ist eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden
Stunden zu gewähren. Pro Siebentageszeitraum ist zusätzlich eine Mindestruhezeit von 24
zusammenhängenden Stunden zu gewähren. Für die Mindestruhezeit nach Satz 2 gilt ein
Bezugszeitraum von 14 Tagen.
Was heißt das nun im Klartext?
Müssen die 24 Std. Freizeit innerhalb von 7 oder 14 Tagen gegeben werden? Wo muss diese Pause nun sein?
Ich steh echt aufm Schlauch und sollte für Heute aufhören.

Danke für Eure Hilfe

Grüße
Marcus

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen meiner Bachelor-Thesis am Institut für Psychologie der Technischen Universität Darmstadt führe ich eine Studie zum Thema „Gewalt am Arbeitsplatz“ durch – ein in Deutschland noch weitgehend unerforschtes Gebiet.
Gegenstand der Untersuchung ist die Frage inwiefern in Unternehmen, im Öffentlichen Dienst etc. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Beamte oder Beamtinnen (keine Studenten mit Nebenjobs) Gewalt allgemein, aber auch Stalking oder Drohungen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind und was – im Falle einer erlebten Bedrohung – deren Auswirkungen sind.
Die Bearbeitung des Online-Fragebogens wird höchstens 20 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Ihre Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Bitte klicken Sie zur Bearbeitung des Fragebogens auf den untenstehenden Link.
http://www.surveymonkey.com/s/9BP27TX
Um die Auswirkungen einer erlebten Bedrohung genauer untersuchen zu können, werde ich telefonisch Interviews durchführen.
Hierfür benötige ich Arbeitnehmer/innen, die bereits einer Bedrohung am Arbeitsplatz ausgesetzt waren und sich nach Ausfüllen des Fragebogens bereit erklären, an einem solchen Interview teilzunehmen.
Falls Sie bereits Erfahrungen mit Bedrohungen gemacht haben und Interesse haben an einem solchen Interview teilzunehmen, schicken Sie mir bitte eine Email an folgende Adresse: janina.stier@stud.tu-darmstadt.de. Dann können wir einen Termin vereinbaren.
Falls Sie Interesse an den Ergebnissen der Studie haben, können Sie sich ebenfalls per Email an mich wenden.
Vielen Dank im Voraus,
Janina Stier
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Hallo,
ich komme aus einem kleinen Bauhof mit 7 Mitarbeitern im Münchner Umland. Diese Woche haben wir das erste mal eine Leistungsbewertung bekommen.
Nach ein wenig "Schweigen" kommt langsam zum Vorschein, dass jeder von uns mit seiner Bewertung sehr unzufrieden ist.
Mir und bestimmt auch den Anderen geht es bestimmt nicht um das Geld dieser Ausschüttung, aber wenn die Bewertung ein Fremder oder gar jemand liest, bei dem man sich bewirbt ......... .
Gar nicht auszudenken.
Ich lese daraus z.B. meine Unzuverlässigkeit, Unpünktlichkeit, usw.
Was ja bestimmt große Stärken von mir sind, gerade im Winterdienst.
Wie gesagt, wir verstehen es nicht. Haben aber auch noch nicht darüber mit unserem Leiter gesprochen.
Meine größte Angst ist eben, dass diese Bewertung bei einer evtl. neuen Bewerbung eine Rolle spielt. Dann wäre es sehr schade wegen dieses Schmarrns abgelehnt zu werden.
Gruss, trisonic
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Hallo,
kann jemand Auskunft geben, oder weiß jemand, wo ich etwas über die Zuerkennung der Angestelltenprüfung I finde und ob dies überhaupt möglich ist?
Ich hatte von 1999 bis 2001 ein Studium zum staatlich geprüften Betriebswirt, mit Schwerpunkt Bürokommunikation und Organisationsprogrammierer gemacht.
Abschluss: Befriedigend.
Gibt es eine Möglichkeit mir diese Leistung als Angestelltenprüfung 1 anerkennen zu lassen ?
Weiter habe ich eine Ausbildung zum Bürokaufmann mit 2. ADA-Schein und Anerkennung der Teile A u B zum Industriemeister Metall.
Danke.....
Gruß
Ich_bins
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Grüsst euch Leute,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber frage einfach mal drauf los.
Meine Freundin hat vor ca. einem halben Jahr ihre Lehre als Augenoptikerin beendet und abeitet seitdem als Optikerin.
Jetzt hat sie noch nicht so die Berufserfahrung ( klar nach zwei Jahren Umschulung ) und dadurch gehen ihr leider immer noch das ein oder andere Brillenglas zu Bruch. Nun hat der Chef ihre ganze Verkaufsprämie gestrichen und sie soll jetzt Überstunden machen, um den Verlust wieder auszugleichen, ansonsten werden ihr die Kosten vom Lohn (ca. 1050,- € Netto) abgezogen. Nun wollte ich gerne wissen ob das legal ist und was man dagegen machen kann, weil sie des wegen mittlerweile psychisch echt total am Boden ist.
Schon mal Danke für die antworten
Devi187
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Hallo,
unsere Gemeinde in NRW (< 25.000 Einwohner) ist seit Jahrzehnten relativ hoch verschuldet, die Kredite von Stadt, Abwasserbetrieb und Stadtwerken betragen zusammen über 25 Millionen EU und steigen mit Ausnahme besonderer Boomjahre weiter an. Gleichzeitig stehen wir vor einem erheblichen Rückgang der Einwohnerzahlen im Rahmen des Demographischen Wandels.
Meine Mehrheitsfraktion und der Bürgermeister sind sich einig, dass die Verschuldung zu hoch ist und wir Strategien zur Senkung der Schulden ergreifen müssen.
Besonders stellt sich die Frage, ob wir die Stadtwerke zur Steuerung unserer Kommune benötigen. Ich persönlich glaube, dass wir diese Aufgabe genauso gut durch größere Stadtwerke der Nachbarkommunen erledigen lassen können, die bereits ihr Kaufinteresse gezeigt haben. Durch den Verkauf der Stadtwerke mit ihren Strom-, Gas- und Wassernetzen wären wir vermutlich auf einen Schlag schuldenfrei.
Mich würde sehr interessieren, wie es andere Kommunen in Deutschland geschafft haben und wäre daher für Erfahrungsberichte und Tipps dankbar. Wird die Maxime Schuldenfreiheit vielleicht sogar im Nachinein bereut, da man zum Beispiel nicht mehr sinnvoll investieren kann ?
Viele Grüße
Herbert W.
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Hallo,
überlege mir gerade, ob ich anstelle des al2 ein vwa studium machen soll. bei mir in der region (nrw) gibts eine akademie die es erlaubt, mit der fachoberschulreife, einer abgeschlossenen berufsausbildung und einer mind. einjährigen berufspraxis das studium zu beginnen.
für den al2 müsste ich noch ein jahr warten um ihn zu beginnen.
was haltet ihr davon? wovon habe ich am ende mehr??
mfg
gast
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Ich habe eine kaufmännische Ausbildung und arbeite seit Jahren im Außendienst. Ich möchte mich gern beruflich verändern. Wer kann mir helfen, wie und wo ich mich im Öffentlichen Dienst bewerben kann! Welche Stellen gibt es, die ich mit meinen Qualifikationen ausüben kann?
Danke euch!
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Hallo,
Ich habe zu DDR-Zeiten in Rodewisch ein Fernstudium begonnen und
1993 den Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt - Fachrichtung
Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Rechnungswesen gemacht.
Von 2003 bis 2005 habe ich außerdem noch den FL1 gemacht.
Mich würde nun interessieren, ob mir der Betriebswirt nachträglich
irgendwie anderweitig anerkannt werden könnte, möglicherweise
gleichwertig mit dem FL2?
Danke und Gruß, igelmama!
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Bei kleineren Gemeinden, die keine eigenen Vollzugsbeamten haben, wird von der Gemeindekasse ja in der Regel der Gerichtsvollzieher beauftragt.
Ist es korrekt, dass damit "Leiter der Vollstreckungsbehörde" in der Regel der Kassenverwalter einer Gemeinde ist? Dieser leitet die Vollstreckung und Pfändungen etc. ja ein. Und der Gerichtsvollzieher sozusagen der Vollzugsbeamte?
Vollstreckungsbehörde ist also die Gemeinde u. Vollzugsbehörde das Amtsgericht bzw. deren Gerichtsvollzieher!
Vielen Dank für Antworten.
Michael
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Hallo liebe Doppiker,
die Bildung der Sonderposten stehen bei uns an.... und ich muss sagen, da sind mir einige Sachen nicht klar.... z.B. bei den Fördermitteln von Baumaßnahmen.
1995 wurde ein Gebäude gebaut.
Gesamtbaukosten: 10.000 €
förderfähige Baukosten: 5.000 €
Fördermittelsatz: 30 % (=30% von 5.000 €=1.500 €)
Ersatzwert des Gebäudes zum Bilanzstichtag: 3.000 €
Meine Frage: Wie bilde ich jetzt den Ersatzwert des Sonderpostens????
Muss ich bei der Berechnung die Gesamtbaukosten und die förderfähigen Baukosten ins Verhältnis setzen???? Um somit den errechneten Prozentsatz wieder ins Verhältnis setzen kann mit dem Ersatzwert???
Und dann diesen ermittelten Wert mit dem FöMi-Satz von 30 % berechnen???
Bitte helft mir weiter....
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