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Geschrieben von: Gast, 11.01.2018, 17:58, Forum: TVöD, Antworten (10)

014 und Hallo

ich arbeite in einer Verwaltung in NRW und brauch mal eure Hilfe.
Leider bekomme ich nicht heraus, ob Mitarbeiter in der Verwaltungsdruckerei in EG 7 richtig eingruppiert sind.
Ein Höhergruppierungsantrag in die EG 8 wurde gestellt und abgelehnt, Begründung folgt aber noch.
Weiß von Euch jemand mehr ?

Danke

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Geschrieben von: rose77, 11.01.2018, 14:58, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen! Icon_lol

Zunächst einmal: Wenn ein Gremium - z.B. der Amtsausschuss - tagt und auf der Tagesordnung sind Tagesordnungspunkte: Personalangelegenheiten. Darf der Personalrat die Einsichtnahme in diese Beschlussvorlagen vor der Sitzung beantragen bzw. kann der Personalrat sich die Beschlussvorlagen vor der Sitzung vorlegen lassen? Außer den Beschlussvorlagen wird auch der Haushaltsplan nebst Stellenplan beschlossen. Auch der Stellenplan ist doch vor Beschlussfassung dem Personalrat in Kopie auszuhändigen oder?

2. Sachverhalt: Eine Beschäftigte einer Amtsverwaltung bittet um Aufhebung ihres Arbeitsverhältnisses. Der AG stimmt dem zu. Der AG möchte der Beschäftigten ferner eine Abfindung zahlen. Der Personalrat geht da nicht mit. Auf welcher Grundlage? Ich sehe das so, dass durchaus bei einer betriebsbedingten Kündigung Abfindung gezahlt werden kann, aber nicht in diesem Fall oder gibt es da Ausnahmen bzw. Besonderheiten?

Gruß und Danke rose77
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Geschrieben von: Gast, 10.01.2018, 10:40, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo ihr Lieben,

ich war bisher 40 Std/Wo angestellt und bin nach einem Jahr EZ zurück und habe für ein Jahr befristet eine TZ Stelle für 35 Std/Wo beantragt und auch bekommen.
Jedoch wurde mir keine Arbeit abgenommen, ganz im Gegenteil ich habe sogar noch neue Tätigkeiten hinzu bekommen, so dass ich bei einem Arbeitspensum von ca 43 Std/Wo bin.
Der BM meint ich sollte es erst einmal so probieren und wenn ich es nicht schaffe was sagen... Ist doch Quatsch, dann ändert sich auch nichts außer dass sich ggf über Fehler oder unerledigtes aufgeregt wird.
Ich muss dazu sagen ich habe verschiedene Fachbereiche und ein strukturiertes arbeiten oder tiefgründiges ist nicht möglich. Gerade die Lohnabrechnung, Umgruppierungen oder das Anwenden neuer Gesetzlichkeiten sind nicht im Fluge erledigt und es ist Sorgfalt gefragt.... Ich gehe weniger arbeiten und bekomme auch deutlich weniger Geld, was dem AG ja zu gute kommt... aber wo ist da der Sinn der Sache für mich???

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Geschrieben von: Gast, 10.01.2018, 09:57, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Gibt es für 2018 eine neue Regelung für 450 Euro Jobs, wonach ein Arbeitsvertrag Pflicht ist?

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Geschrieben von: Gast, 10.01.2018, 09:52, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ist eine Zurückstufung des Lohnes (Verein am öffentlichen Dienst angeglichen) bei 450 Euro Job möglich?

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2018, 21:51, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Ich bin in einer Kommunalverwaltung im Bürgerbüro tätig. Da ständig Kollegen im Urlaub sind und krankheitsbedingt ausfallen, bleibt die ganze Arbeit an mir hängen. Mein Vorgesetzter zeigt kein Verständnis und hilft mir nicht. Ich versuche meine Arbeit bestmöglichst zu machen, aber die Arbeit bleibt immer mehr liegen. Ich habe Angst davor, durch die Arbeit krank zu werden.

Was kann ich tun, um mich selbst zu schützen? Hat jemand einen guten Rat/ähnliche Erfahrungen?


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Geschrieben von: Gast, 09.01.2018, 19:16, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
kann ein Jurist im öffentlichen Dienst (TVöD VKA) trotz 2. Staatsexamen unterhalb der EG 13 eingruppiert werden, mit der Begründung, die konkrete Tätigkeit als Jurist beinhalte keine Weisungsbefugnisse, sondern habe nur empfehlenden Charakter (was in der Sache ja stimmt, denn es liegt in der Natur der konkreten Tätigkeit, Rechtslage prüfen, Stellungnahmen und Empfehlungen)?
Ist diese Begründung ausreichend für eine Eingruppierung nach nur EG 11?
Danke...

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2018, 08:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Guten Morgen!

Derzeit bin ich in E12 eingruppiert.

Altersbedingt wird mein Vorgesetzter, welchen ich bereits vertrete, zum Ende des Jahres in Rente gehen. Dieser ist in E13 eingruppiert. Und selbstverständlich würde ich gerne "nachrücken" und mich auf diese Stelle dann bewerben.

Ich selbst bin seit mehr als 25 Jahren im öD. Den 2. Angestelltenlehrgang hatte ich bereits 1996 abgelegt.

Nun habe ich hier gelesen, dass als Qualifikation/Voraussetzungen für die Entgeltgruppe 13 ein wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. ein Master (vergleichbar höherer Dienst) erforderlich sei.

Bedeutet dies nun, dass ich überhaupt nicht die Entgeltgruppe 13 erreichen kann und E12 quasi die höchste Entgeltgruppe ist, welche ich aufgrund meiner Ausbildung erreichen kann?

Oder kann man als Beschäftigter auch ohne ein wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. einen Master in die Entgruppe 13 kommen?
Wenn ja, ist dann dort das Ende der (finanziellen) Karriere erreicht oder kann man dann auch ggfls. in den höheren Dienst, sprich E14, kommen? Oder ist das ohne die o. g. Voraussetzungen vollkommen ausgeschlossen?
Aufgrund der Altersstruktur der kompletten Führungsmannschaft würden in absehbarer Zeit auch noch E14-Stellen vakant.

Da ich mich bisher mit solchen tarifrechtlichen Dingen nicht auskenne, bin ich gespannt auf eure Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2018, 01:13, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,

meine Vorgesetzten wollen mich als Lehrgesellen einsetzen.
Der alte Geselle hört auf, da er seiner Meinung nach nicht genug verdient.

Gefragt wurde ich, habe dies aber verneint.
Nun soll ich gegen meinen Willen dort eingesetzt werden.

Darf man das so einfach?
Auch wenn man mir Zulagen zahlt.

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Geschrieben von: Gast, 05.01.2018, 16:14, Forum: TV-V, Antworten (3)

Hallo zusammen,
bin seit 1 Jahr bei einem örtlichen Energieversorger mit der EG10 eingestellt. Heute habe ich zufällig die alte interne Stellenausschreibung für meine Stelle gefunden, wo als Gehalt EG11 angegeben ist. Kann ich in diesem Fall einen Antrag auf die Höhergruppierung stellen? Vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 05.01.2018, 09:10, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Zunächst einmal: ich arbeite nicht in einem kommunalen Unternehmen, sondern im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der dem ÖD gleichgestellt ist. Bei uns gilt ein Haustarifvertrag. In unserem Unternehmen wurde eine Stellenbewertung durchgeführt. Nehmen wir an, dabei wurde festgestellt, dass 51 Prozent der Arbeitsvorgänge einer Stelle der Vergütungsgruppe X entsprechen, 20 Prozent der Vergütungsgruppe Y und 29 Prozent der Vergütungsgruppe Z und dass die Vergütungsgruppe Y über der Vergütungsgruppe X liegt. Dem MA wird eine Arbeitsaufgabe übertragen, die 100 Prozent seiner Arbeitszeit beansprucht und der Vergütungsgruppe Y zugerechnet wird. Der Betrieb erklärt nun, eine Neubewertung der Stelle ist nicht erforderlich. Bei der Bewertung sei schließlich festgestellt worden, dass 20 Prozent der übertragenen Arbeitsvorgänge der Vergütungsgrppe Y angehören. Dass dieser Anteil vorübergehend ansteigt, sei vom MA hinzunehmen, da davon ausgegangen wird, dass der Anstieg nicht länger andauere. Im Durchschnitt des bei der Bewertung zu betrachtenden Zeitraums von 1,5 - 2 Jahren würde der Anteil an Y die bei der Bewertung festgestellten 20 Prozent nicht übersteigen. Die Kontrolle obliege der Führungskraft. Diese Rechtsposition ist doch so erstmal richtig, oder?

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Geschrieben von: Midgarya, 03.01.2018, 17:37, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (4)

Hallo,

Ich bin seit über 14 Jahren als Angestellte im ÖD tätig. Ich habe nun vor, in die Beamtenlaufbahn zu wechseln. Sollte ich irgendwann Beamte sein, benötige ich diese Zusatzversorgung ja nicht mehr. Was passiert dann mit den Beiträgen, die ich an die VBL geleistet habe? Das sind bei der Anzahl an Jahren ja nicht wenig.

Lg

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Geschrieben von: springbreak003, 03.01.2018, 14:31, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Zunächst mal ein lustiges "Hallo" in die Runde.

ich bin seit 23 Jahren als Beamter auf LZ bei einer großen kreisfreien Stadt in NRW beschäftigt. Tatorte und ein Unglück prägen den Ruf der Stadt. Dies nur zur Erklärung wo ungefähr sich meine Leidensgeschichte abspielt. Tatorte und Unglück haben damit aber nichts zu tun.

- Seit 1999 plagen mich immer wieder Nierensteine. Diese führten bis 2015 regelmässig zu Ausfallzeiten von ca. 60 - 100 Tagen im Jahr.
- In 2015 kam eine Nahrungsmittelunverträglichkeit hinzu.
- Diese schwer zu diagnostizierende Krankheit führte im Jahr 2015 zu annähernd über 240 Krankheitstagen.
- Im Jahr 2016 konnte ich nach der Diagnose eine Verbesserung auf ca. 140 Krankheitstagen herbeiführen.
- Im Jahr 2017 sind es nun noch 122 gewesen.

Das Personalamt hat nun in einem Personalgespräch im Oktober 2017 mit mir vereinbart, dass ich beim Amtsarzt vorstellig werden soll, um zu prüfen, ob die Behandlungen, die mir von meinen Ärzten angeboten werden noch verbesserungswürdig sind. Damit habe ich mich einverstanden erklärt.

Nachdem ich dann im November leider wieder einen Nierenstein hatte, der sich nicht so richtig auf den Weg nach draußen machen wollte und der zu einer längeren Krankmeldung geführt hat, hat mich am Vorabend zu Weihnachten das Einladungsschreiben des Amtsarztes zu einem Termin Ende Januar erreicht. Darin wurde als Betreff "Amtsärztliche Untersuchung bezüglich der Dienstunfähigkeit" angegeben.

Nach telefonischer Rücksprache mit der Personalsachbearbeiterin hat diese aufgrund der "wieder aufgetretenen längeren Krankmeldung" die "Vereinbarung zur Untersuchung", die ja so mit dem Personalrat abgestimmt war, um den Punkt der Begutachtung der Dienstfähigkeit bzw. Teildienstfähigkeit erweitert. Und dies ohne den Personalrat oder mich darüber zu informieren.

Eine Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung habe ich bis dato NICHT erhalten. Auch habe ich zu keiner Zeit im Jahr die "3 Monate in 6 Monaten"-Definition aus § 26 BeamtstG überschritten.

Kann sie das machen? Muss ich ohne Anordnung zu dem Termin überhaupt erscheinen? Wer kann mir einen guten Rechtsanwalt empfehlen? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ist die Rechtslage?

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Geschrieben von: Gast, 02.01.2018, 13:59, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (4)

Ich arbeite als Diplom-Soziologe mit Kolleg/innen in einem Team, die als Berufsabschluß Sozialarbeit bzw. DiplomPädagogik haben. Meine Kolleg/innen sind im SuE-Tarif (Gehaltsgruppe 11) während ich im VKA-Tarif (Gehaltsgruppe 9) eingruppiert bin, woraus sich für mich ein Nachteil (mit ca. 200 Euro weniger auch in der Bezahlung) ergibt. Mein Arbeitgeber erkennt diese "Ungleichbehandlung als ungerecht" zwar an, argumentiert aber mit dem Hinweis, dass das Tarifrecht nicht immer gerecht sei, damit, dass zum Einen die Stufe 9 im VKA- der Stufe 11 im SuE- Tarif entsprechen würde (man die ungleiche Bezahlung dabei in Kauf zu nehmen hat) und zum Anderen, dass ein Einstufung in den SuE-Tarif für Soziologen nicht möglich sei. Dieses letzte Argument scheint "umstritten" zu sein ... Kann mir jemand dazu eine definitive Auskunft geben, ob es irgend wo geschreiben steht, welche Berufsgruppen in diesem Tarif sein dürfen und welche nicht ?

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Geschrieben von: Gast, 02.01.2018, 12:58, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Guten Morgen. Ich bin im öffentlichen Dienst (Agentur für Arbeit) beschäftigt und möchte eine geringfügige Beschäftigung bei der Diakonie (ebenfalls öffentlicher Dienst) aufnehmen. Ist es korrekt, dass hier die Bundesnebentätigkeitsverodnung der Beamten greift und eine Ablieferungspflicht für mich besteht, obwohl es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt?

Die Grenze würde für mich bei 3700,00 Euro liegen. Fallen da auch Zeitzuschläge mit rein?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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