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Geschrieben von: Gast, 19.12.2013, 11:29, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen,
so kurz vor Weihnachten habe ich mal wieder eine harte Nuss zu knacken. Ständig läuft es auf Kommunalverfassungsstreitverfahren raus und weil das kaum vorkommt, hat niemand so wirklich den Plan. Also aufgepaßt Leute, die Story spielt in Rheinland-Pfalz. Maßgebend ist demnach § 42 GemO. Interessant wäre einmal zu wissen, welchen Rechtscharakter die Aussetzung eines Beschlusses hat. Ein VA kann es nicht sein, weil die Außenwirkung fehlt. Was ist es aber dann? Nun gut, Abs. 2 sagt, der Bürgermeister muß die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einholen, wenn der Gemeinderat beim Beschluß bleibt. Was passiert, wenn der Bürgermeister nicht auf die Entscheidung der Aufsichtsbehörde reagiert? Hierzu sagt das Gesetz nichts. Wie läuft es weiter in Sachen Klageverfahren/einstweiligem Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht? Der Bürgermeister kann sich insoweit ja schlichtweg nicht selbst vertreten, vgl. § 68 GemO, wenn es um einen Beschluß eines Ortsgemeinderates geht. Wer ist dann Kläger? Der Ortsgemeinderat oder der Ortsbürgermeister? Gibt es hierzu spezialgesetzliche Regelungen? Bin für alle Ideen dankbar. Merry xmas and Happy new year: Duffy Duck

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Geschrieben von: Wilfried Kornemann, 18.12.2013, 09:31, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich würde gerne meinen Wohnsitz nach Bad Lauterberg (Harz) verlegen. Wer weiß wo eine Beamtenstelle im mittleren Dienst (Umkreis bis ca. 50 km) frei ist.

Vielen Dank im voraus.


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Geschrieben von: medito1510, 14.12.2013, 21:45, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013


Hallo Leute,

wer für die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen ist, sollte diese Petition unterzeichnen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben 43.743 Leute die Petition mitgezeichnet. Es werden 50.000 Unterschriften benötigt. Die Zeichnungsfrist endet am 18.12.13. Die Zeit drängt also.

Hier ist der Link:

https://epetitionen.bundestag.de/petitio...83.nc.html


Liebe Grüße

von

Getje


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Geschrieben von: Gast, 13.12.2013, 15:18, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Moin Moin.

Wer kann mir bei der folgende Situation weiterhelfen? Ausgangssituation: Dienststelle in Ns mit 200 Beschäftigte. Normalerweise 7 Personen im PR. Es haben sich aber nur 4 Personen aufstellen u wählen lassen. Eine Person ist jetzt zurückgetreten. Nun greift Paragraph 31 NsPersVG. Wer führt jetzt die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl und wer beruft den Wahlvorstand ein (alter Personalrat oder die Dienststelle)?

Bedanke mich für eure Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 13.12.2013, 12:19, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo miteinander,
vielleicht könnt Ihr mit helfen.
Es gabe jetzt bei uns eine Neubewertung unserer Stellen. Und siehe da, Punktezahl genauso wie im KGSTGutachen - A 10 - ausgewiesen. Wir hätten gerne mehr Punkte und sind mit dieser Bewertung nicht einverstanden. Wir also zur Gewerkschaft, gibt ja auch Beamte, die dort Mitglied sind. Rechtsanwältin der Gewerkschaft sagt nun, die Stellenbewertung ist eine interne Organisationsuntersuchung und kein VA. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn überhaupt, eine Leistungslage und dabei müsste das Personalamt offensichtlich willkürlich gehandelt haben. Das wird schwer zu beweisen, da es ja das KGStGutachen gibt.
Stimmt das überhaupt, was diese rechtsanwältin gesagt hat? Kommt mir irgendwie komisch vor?
Hat jemand schon mal Rechtsmittel gegen eine Stellenbewertung eingelegt?
LG
Susanne

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Geschrieben von: Gast, 12.12.2013, 17:07, Forum: Bundesbeamte, Antworten (7)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache momentan eine Weiterbildung. Die Weiterbildung ist in Form eines Abendstudiums angeboten. Abgeschlossen wird der Weiterbildungsgang mit einem Fachexamen zum Staatlich geprüften Grafiker. Nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss auf der gleichen Niveaustufe 6 eingeordnet wie der Bachelor.

Ich arbeite beim BUND im mittleren Dienst. Nun wollte ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle im gehobenen Dienst bewerben. Im Ausschreibungstext steht unter Forderungen ein Bachelor (FH) oder vergleichbarer Abschluss.

Nun ist meine Frage:
a.) Mein Abschluss, der auf der gleichen Niveaustufe 6 eingeordnet ist wie der Bachelor, berechtigt mich im gehobenen Dienst zu arbeiten bzw. mich auf die Stelle zu bewerben?

b.) Wie kann ich den Zusammenhang zwischen gleichwertig und gleichartig verstehen?


Mit freundlichen Grüßen
aus BY

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Geschrieben von: Gast, 11.12.2013, 17:39, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Besoldung und zwar bin ich seit Oktober 2013 Beamter auf Lebenszeit in A6 in Bayern bei einer Gemeinde.

Da Beamtenrecht aber in der Ausbildung nicht meine Stärke war und ich auf Grund Personalabbau ein deutlich erweitertes Aufgabengebiet betreue möchte ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt schneller nach A7 zu kommen.

Meine Situation:

ich bin seit September 2012 Kassenverwalter und ab Dezember 2013 habe ich zusätzlich noch 2 Tage das Einwohnermeldeamt und diverse Aufgaben aus der Kämmerei übernommen.

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Geschrieben von: Gast, 09.12.2013, 20:31, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo!

Ich beabsichtige, falls es klappt, vom Beamtenstatus in den Angestelltenstatus zu wechseln. Auf was muss ich mich alles einstellen?

Wie sieht es mit meinen Pensionsansprüchen aus? Werde ich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert?

Wie schnell kann ich kündigen?

Was kann sonst noch auf mich zukommen, was ich bisher nicht bedacht habe?

Wäre toll, wenn sich viele, vielleicht schon mit Erfahrung, melden könnten und mir Rückmeldung geben könnten. Bitte auch Abwägung Vor- und Nachteile.

Danke
Nelram

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Geschrieben von: Gast, 07.12.2013, 11:56, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Kann mir einer bitte schreiben, ob es ein dienstrechtlich Vergehen ist, wenn man trotz Krankschreibung zu einem Vorstellungsgespräch geht. Im Arbeitsrecht ist das kein Problem...da heißt es, wenn es der Genesung zu Gute kommt, kann ich alles machen? Wie sieht es aber im Beamtenrecht aus und welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür? Danke..

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Geschrieben von: Gast, 05.12.2013, 14:26, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

bei uns wird nächstes Jahr jemand für den ALII zugelassen.
Die Geschäftsleitung hat vorgeschlagen, bei den Interessenten einen Eignungstest (erstellt von der Verwaltungsschule) zu machen.

Vom Bewerber werden folgende Bereiche verlangt:
a) Angemessenes Allgemeinwissen
b) Allgemeine staatspolitische Zusammenhänge
c) Anwendung einfacher Rechtsvorschriften auf einen Lebenssachverhalt
d) Angemessene schriftliche Auseinandersetzung mit einem aktuellen Thema

Hat schon jemand an einem solchen Eignungstest mitgeschrieben, bzw. hat jemand von euch Infos hierzu?

Danke im Voraus.

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Geschrieben von: KassenCharly, 05.12.2013, 09:30, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

häufig übernimmt die Stadtkasse ja "fremde Kassengeschäfte" nach § 2 GemKVO.
Wir wollen diesmal welche nach § 24 GemKVO i. V. m. § 94 GemO übertragen.
Diese Übertragung geschiegt an einen "Privaten", also keine andere öffentl. Hand. Wir fragen uns nun, ob für diesen "Privaten" unsere Vorschriften zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs gelten, sprich z. B. Trennung von Anordnung und Vollzug.

Wie seht Ihr das, kennt Ihr vergleichbare Beispiele?

Gruß
KassenCharly

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Geschrieben von: Gast, 04.12.2013, 18:16, Forum: Verwaltungsfachangestellte, - Keine Antworten

wie ist das geregelt.

muss man in der festgeschriebenen Zeit, in der man ja Freigestellt ist, und es dann zu ausfällen kommt wegen irgendwas, oder weil die jeweilige beruffschule wo der lehrgang stattfindet, obwohl man sonst nichts mit der schule zu tun hat, dann ausfällt. muss man da urlaub nehmen?

oder ist freigestellt eben freigestellt von der arbeit und man hat eben glück?

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Geschrieben von: Gast, 03.12.2013, 19:59, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo Forum,

ich habe folgende Fachfrage zur Zahlung der Sonderzahlung zum Jahresende für Beamte in NRW (Weihnachtsgeld).

Nach einem Dienstherrenwechsel im Mai wird die Sonderzahlung von der neuen Dienststelle nur anteilig gezahlt (z.B. Mai-Dezember).

Die Frage die sich mir daher stellt ist, ob Ansprüche auf anteilige Sonderzahlung beim alten Dienstherrn, für den restlichen Zeitraum (Jan-April), bestehen?


Hat jemand Erfahrung auf diesem Gebiet?

Gruss
Gasti

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Geschrieben von: KassenCharly, 03.12.2013, 15:19, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

wir haben einen Kindergarten (Grundstück mit Gebäude) verkauft.

Muss Kapitalertragssteuer abgeführt werden?

Wenn ja, zu welchem Prozentsatz?

Gruß
KassenCharly

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Geschrieben von: Gast, 03.12.2013, 12:19, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Ist es zulässig, einen technischen Rechnungsprüfer mit Verwaltungsprüfungen zu betrauen?

Wenn ja, in welchem Umfang ist die Übertragung solcher Tätigkeiten zulässig, ohne Änderung des Arbeitsvertrags?

Die Einstellung des Technischen Prüfers im Rechnungsprüfungsamt erfolgte als Diplom-Ingenieur (FH).
Laut Arbeitsvertrag hat der Angestellte jede ihm übertragene Tätigkeit - auch bei einer anderen Dienststelle - zu leisten, die nach Befähigung, Ausbildung und körperlicher Eignung zumutbar ist, ohne dass der Arbeitsvertrag geändert wird.

Seitens des Ingenieurs bestehen Bedenken, dass die fachliche Qualifikation für Verwaltungsprüfungsaufgaben fehlt. Gleichwohl ist der betroffene Mitarbeiter bereits seit 10 Jahren in der Kommune als Technischer Rechnungsprüfer tätig.


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