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Geschrieben von: Gast, 13.04.2011, 16:12, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (5)

Hallo!

Ich habe auch mal eine Frage bezüglich der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte. Ich habe mich hier schon durchgelesen und schon ein paar Meinungen erhalten.

Aber nun erst einmal zu mir.

Ich habe auch, wie der Herr oder die Dame im anderen Faden Soziale Arbeit studiert. Ich kann sie sehr gut verstehen, da es mir ähnlich geht.

Ich bin seit knapp 2 Jahren mit meinem Studium fertig und habe im Moment auch eine Tätigkeit als Sozialpädagoge inne. Allerdings erfüllt mich dieser Beruf nicht. Ich finde, dass man sehr verheizt wird.

Ich verdiene auch nicht gerade viel... Es gibt zwar gute Stellen, wie der ASD im Jugendamt oder die Jugendgerichtshilfe, aber der Konkurrenzdruck ist sehr sehr hoch. Ich habe mich auch schon des öfteren beworben und bin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden, aber immer mit negativem Resultat. :-(

Es heißt immer, zu wenig Berufserfahrung, sonst aber echt sympathisch. Nun davon kann ich mir allerdings auch nichts kaufen.

Meine Freundin arbeite als Beamtin im gehobenen Dienst. Ich beneide sie so um ihre Tätigkeit. Ich bin aufgrund eines "guten" Rates auf die soziale Schiene aufmerksam geworden, hat sich ja auch alles gut angehört im Studium. Aber eben nur da, die Realität sieht anders aus. Es wird mit Ellenbogen um jede Stelle gekämpft. Das Betriebsklima ist sehr schlecht... jeder gegen jeden. Das einzig gute ist, dass ich recht frei arbeiten kann, aber sonst....

.... sitze im Moment auch mal im Büro und mache die Ablage und Verwaltungsaufgaben, da unsere Auszubildende Bürokauffrau krank ist. Ich muss sagen, dass mir das auch Spaß macht.

Nun zurück zu meiner Freundin. Durch meine Freundin habe ich den Floh ins Ohr gesetzt bekommen, eine Ausbildung bzw. ein Studium als Beamter im gehobenen Dienst anzustreben. Habe mich bei mind. 40 Städten beworben und habe zig Einstellungstest mitgemacht. Leider mit mäßigem Erfolg: Note 3,4 im Test. Wäre laut Studieninstitut zwar geeignet, aber ist klar, dass die lieber bessere und ohne Studium nehmen.

Nun hatte ich ganz viele Absagen behalten und mich aus Frust auf Ausbildungen zum Verwaltungsfachangestellten beworben. Einen Test habe ich super bestanden und direkt einen Ausbildungsvertrag erhalten.

Und nun bin ich echt am überlegen.... nach 2 bis 2 1/2 Jahren habe ich einen sicheren festen Job. Sie bilden nach Bedarf aus. Ich weiß leider noch nicht, ob ich den ALG II machen kann. Dann wäre die Ausbildung noch attraktiver. Ich habe so lange von einer Ausbildung im öffentlichen Dienst geträumt. Nun hätte ich die Chance.

Die Ausbildung würde auf Bundesebene stattfinden. Leider hätte ich eine Fahrstrecke von 40 Km (eine Richtung). Ich weiß nicht, ob sich das rechnen würde.

Allerdings würde ich bei Entgeltgruppe 5 nach einem Jahr etwas mehr verdienen als im Moment. Ich weiß nicht was ich tun soll.

Büroarbeit ist auch voll mein Ding.... manchmal habe ich nur etwas Angst, dass mir die Tätigkeit evtl. doch zu langweilig werden könnte und dass ich mich nicht mehr weiterquailifizieren kann. Ach ja ich bin 27 Jahre jung!

Wann würde ich in die Entgeltgruppe 8 kommen.... damit wäre ich echt schon zufrieden. Da meine Freundin eh gut verdient, müsste ich mir geldlich nicht so viele Sorgen machen. Ich denke Stress hat man auch in der Verwaltung, aber ich hoffe, dass die Rahmenbedingen besser sind als in der Sozialpädagogik. Mir ist es lieber gerne zur Arbeit zu gehen, mit netten Kollegen und weniger zu verdienen, als mich von meinem Vorgesetzten und Kollegen fertig machen zu lassen. Auch wenn ich etwas mehr verdienen würde. Also 40 Jahre in der Sozialen Arbeit halte ich nicht durch.... dann bin ich absolut ausgebrannt.

Ich habe auch öfter gelesen, dass die Tätigkeiten eines Verwaltungsfachangestellten langweilig sind... stimmt das? Ich möchte gerne in die Personalverwaltung, dass habe ich auch schon im Vorstellungsgespräch gesagt, da ich gefragt worden bin.

Ich danke euch für euren Rat und eure Antworten.... also die Ausbildung und der Beruf sind ja schon irgendwie attraktiv.... aber 100%ig sicher bin ich mir aber noch nicht.

Will aber auch nicht noch 10 Jahre auf eine gute Stelle als Sozialarbeiter warten....dann bekomm ich einen an den Nerven. Deshalb auch meine Frage, ist echt dringend!

Danke

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Geschrieben von: Gast, 12.04.2011, 15:29, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo liebe Forumteilnehmer,

kann mir jemand Tipps geben, wie die zugewiesenen Aufgaben nach Stellenbeschreibung aussehen müssen, um eine Stelle von EG 9 nach EG 10 höher zu bewerten.

Ich bin Vertreter des Amts- bzw. Abteilungsleister (EG 13), habe ansonsten keine Führungsverantwortung, sondern mache mehr
ausschließlich Sachbearbeitung und verfüge über die Angestelltenprüfung II.

Besteht da eine Möglichkeit? Wie müssen die Aufgaben gelagert sein, damit sie von großer bzw. besonderer Bedeutung sind?
Zählt auch die Vertretung meines Chefs dazu?

Ich freue mich auf Tipps von Bewertungsexperten!

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Geschrieben von: Balli, 11.04.2011, 18:05, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Welche Bedeutung hat der Begriff "eigenverantwortlich" in einer Stellenbeschreibung bzw. wo ist dies geregelt?
Umfasst das z. B. auch die Unterschriftsbefugnis oder reicht das selbstständige Erstellen eines Bescheides aus?

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Geschrieben von: Balli, 11.04.2011, 17:52, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Die Kollegin ist langzeit erkrankt. Über 72 Wochen hinaus. Ein Rentenantrag wurde gestellt und ist noch in Bearbeitung (wahrscheinlich die Entscheidung dahingehend, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, damit ist eine stundenweise Arbeitsfähigkeit gegeben). Sie hat sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet, diese verlangte eine Bestätigung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten vom Arbeitgeber (auch Teilzeit).
Der AG lehnte eine Weiterbeschäftigung ab. Wie kann sich die Kollegin gegen diese Entscheidung wehren? Denn das Beschäftigungsverhältnis besteht weiterhin.
Vielen Dank schon mal im Voraus.

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Geschrieben von: sälzer_krümel, 09.04.2011, 13:46, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,
ich möchte gerne wissen ob die zweite Fahrt von Zuhause zum Dienstort als Arbeitszeit anzurechnen ist, wenn der Arbeitnehmer seinen normalen Dienst getan hat und abends wegen Sonderaufgaben noch mal arbeiten muss. Kann mir da einer helfen bzw. schreiben, wo man die Informationen nachlesen kann?

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Geschrieben von: Grisu, 09.04.2011, 10:05, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo zusammen!

Ich fange im Sommer eine Stelle bei einem neuen Dienstherrn an. (mittlerer Dienst, andere Stadt, zum 01.06.2011)

Ich habe noch 16 Tage Resturlaub von 2010 und frage mich, ob mein alter Dienstherr mir die Tage noch geben muß oder ich die Tage beim Stellenwechsel mitnehmen kann?

gruß
Grisu

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Geschrieben von: hunter56, 08.04.2011, 16:50, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

wo fange ich an ? Ich wohne mit meiner Freundin zusammen die bereits 2 Kinder hat ( beide unter 5 Jahre ).
Ihr Ex kümmert sich kaum um die Kinder, er holt sie nur spontan ab, d.h. er ruft an und 1 Std später ist er da, nach 3 - 5 Stunden bringt er sie wieder, wenn es gut läuft macht er das 1 x die Woche. Er ist ein sehr aggressiver Mensch, hat meine Freundin damals geschlagen, mich bereits bedroht bzw auch fast geschlagen.
Unterhalt hat er im letzten Monat nur teilweise bezahlt und nur in bar ...

Meine Frage nun: Was können wir machen ? Wir haben ehrlich gesagt Angst vor diesem Menschen und wenn wir das melden etc. wissen wir nicht, was die Konsequenz davon ist =(

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Geschrieben von: Wonneproppen74, 07.04.2011, 15:55, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

kann der AG Entgelt zurückfordern?

Eingruppierung scheinbar verkehrt... also e6 und er sollte nur e5 bekommen..... das ist aber bestimmt schon 3 jahre her....

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Geschrieben von: Gast, 05.04.2011, 09:33, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (30)

Hallo!
Ich habe eine Frage zur Eingruppierung!
Wir sind drei Sachbearbeiter, die alle das gleiche bearbeiten. Die Kollegen haben jeweils die zweite Verwaltungsprüfung gemacht und erhalten E 9. Ich erhalte E 8 (habe auch die 2. Prüfung nicht). Seit 2 1/2 Jahren machen wir nun alle die gleiche Tätigkeit. Habe ich Anspruch auf E9? Eine Stellenbeschreibung habe ich bisher nicht gesehen!
Danke für die Auskunft!

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Geschrieben von: Gast, 04.04.2011, 11:25, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen!

Vor kurzem habe ich angefangen im öffentlichen Dienst zu arbeiten, ich teile mir die Stelle mit einer Kollegin. Wir arbeiten je eine Woche Vollzeit und haben 1 Woche frei, jedoch fängt unsere Woche nicht montags an. Jede ist in ihrer Schicht je 3 Tage die Woche am Arbeitsplatz, wobei an dem Tag, wo gewechselt wird diejenige, die ihren Dienst beendet, lediglich 3 Stunden da ist.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausdrücken können?!Icon_lol

Als Vollzeitkraft stünden mir 29 Urlaubstage zu. Ich kann nicht einfach halbieren, da ich beispielsweise für 14 Tage Urlaub 6 Tage Urlaub einreichen muss...

Kann mir bitte jemand behilflich sein bei der Berechnung meines Urlaubanspruches?

Vielen Dank! Icon_cheesygrin

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Geschrieben von: D°c, 01.04.2011, 13:42, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Wirklich kein Aprilscherz!
Typ (50) bietet Beamten und Angestellten im ö.D. in seinem Dunstkreis eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe von bis zu 5000,- Euronen in Aussicht für eine Vermittlung einer unbefristeten Anstellung im öffentlichen Dienst.

Stellt solches schon den Strafbestand von Beamtenbestechung dar oder ähnliches?

Nach 24-ähriger Betriebszugehörigkeit in der Baustoffindustrie wurde das Produktionswerk geschlossen.
Zeitarbeit oder Hartz4 nicht wirklich erstrebenswert.

Da greift man schonmal zu außergewöhnlichen Mitteln. Icon_redface

Schönes WE, D°c (ohne akademischen Anspruch)

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Geschrieben von: Gast, 31.03.2011, 15:13, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo! Vielleicht kann mir ja hier einer helfen. Für uns (Gemeinde) ist ein Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen. Jetzt benötigt der Notar zur Eintragung einer Grundschuld eine sanierungsrechtliche Genehmigung. Finde kein Muster. Hat vielleicht jemand eine solche oder weiß, wie diese aussieht ?

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Geschrieben von: frager, 31.03.2011, 15:05, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo Community,
ich bin als Vollzieher Angestellter des Bundes.
Im TVöD (VKA) ist unter dem § 18 Leistungsentgelt, die Zahlung einer Vollziehervergütung geregelt, im TVöD-Bund allerdings nicht.

Ist hier jemand ebenfalls betroffen, oder ist hier ein Vollzieher (Bund), der diese Vergütung bekommt? Weiß jemand, wo/wie diese Vergütung im TVöD-Bund geregelt ist?
Hinweis .... stand im BAT unter § 33 Zulagen

Schonmal Danke

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Geschrieben von: Biederbach, 31.03.2011, 13:58, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo,

habe eine Frage. Bin seit einem Jahr bei einer Kommune (Baden-Württemberg) im Angestelltenverhältnis E10 beschäftigt. Jetzt steht meine Verbeamtung an. Normalerweise wäre ja der Beginn der Beamtenlaufbahn mit A9 besoldet.

Jedoch habe ich bis ich bei dieser Kommune angefangen habe 2 Jahre im Angestelltenverhältnis (ebenfalls E10) beim Landratsamt gearbeitet und wäre wenn ich nicht zur Kommune gewechselt wäre, vor einem Jahr verbeamtet worden und würde jetzt in A10 eingestuft werden.

Nun Frage ich mich, ob es nicht irgendwie möglich ist, dass man direkt die Beamten-Laufbahn mit A10 beginnt. Gibt es da irgend etwas? Mein Chef würde hier auch mitspielen, wenn es rechtlich möglich ist.

Vielen Dank für eure Bemühungen.

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Geschrieben von: Auenlandbewohnerin, 31.03.2011, 12:01, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo alle Zusammen!

Folgender Sachverhalt:
Eine Angestellte hatte ihre reduzierten Stunden aufgestockt, arbeitet aber weiterhin in Teilzeit (von halbe Tage auf dreiviertel).
Der AG hat diesen Stundensatz aber nicht eingeben, sondern voll bezahlt. Durch die Erhöhung der Stunden war die Angestellte vermeintlich freudig überrascht, dass das sooo viel ausmacht. Einen Steuerwechsel gabs wohl auch noch. Lag ja nun im Nachhinein nicht an der Erhöhung, sondern am Fehler der Stundenzahl.
Jetzt möchte der AG das Geld zurück. Und zwar von August 2009 an.

Die Ausschlussfrist beträgt aber nach § 37 1/2 Jahr nach Fälligkeit. Ausdrücklich auch für den AG.
Warum gilt das aber nicht für das Gehalt? Angeblich könne sich die Angestellte nicht darauf berufen. Warum?

mfg
Auenlandbewohnerin

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