08.02.2012, 16:01
Hallo Ihr Lieben
,
seit August 2009 mache ich eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung. Meine Ausbildungsstätte ist eine kleine Gemeinde in S-A. Nun zu meinem Problem: Unsere sogenannte Personalsachbearbeiterin und Ausbildungsleiterin ist total daneben und setzt sich null für die Azubis ein - im Gegenteil sie drangsaliert uns noch und versucht uns ständig eine auszuwischen.
Die Frau kann null mit Gesetzen umgehen und versteht nicht einmal den TvöD und der ist wie ich finde eins der leichteren Gesetze bis auf die ein oder andere Ausnahme. Na ja wie dem auch sei, um richtig argumentieren zu können, muss ich sattelfest sein.
Nun zu meiner Fragen :
Nach § 12a TVöD-AT muss das Entgeld für fünf Tage fortgezahlt werden an denen sich der Azubi ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereitet.
Heißt für mich Recht auf 5 Tage Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung.
Im Absatz 2 steht aber
„Der Freistellungsanspruch nach Absatz 1 verkürzt sich um die Zeit, für die Auszubildende zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung besonders zusammengefasst werden; es besteht jedoch mindestens ein Anspruch auf zwei Ausbildungstage.“
Mit dieser Aussage komme ich nicht klar und ich denke wenn ich meinen Sonderurlaub beantrage wird die alte K... wieder streiten und mir aufgrund des Abs. 2 nur zwei Tage geben wollen.
Wie kann ich mich verhalten bzw. wie viel Sonderurlaub steht mir denn nun zu? Ihr könnt euch nicht vorstellen wie diese Frau ist, sie hat keine Ahnung von dem was Sie macht (und das macht sie vielen Jahren).
Nur damit ihr mal einer Vorstellung habt.
Sie wollte einer Teilzeitkraft (25h die Woche auf 5 Arbeitstage verteilt also 5h pro Tag) nur einen Teil des Urlaubs gewähren, weil es ja eine Teilzeitkraft ist. Das heißt sie wollte ihr statt 26 Tage Urlaub nur 13 Tage gewähren.
Oder bei der Übernahme eine Auszubildenden in ein festes Arbeitverhältnis hat sie drei Monate Probezeit festgelegt. Die Frau handelt ständig gesetzeswidrig, schlimm ist nur, dass sie nie eine auf den Deckel bekommt.
Also ich wäre euch sehr verbunden wenn Ihr mir helft.

seit August 2009 mache ich eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung. Meine Ausbildungsstätte ist eine kleine Gemeinde in S-A. Nun zu meinem Problem: Unsere sogenannte Personalsachbearbeiterin und Ausbildungsleiterin ist total daneben und setzt sich null für die Azubis ein - im Gegenteil sie drangsaliert uns noch und versucht uns ständig eine auszuwischen.

Die Frau kann null mit Gesetzen umgehen und versteht nicht einmal den TvöD und der ist wie ich finde eins der leichteren Gesetze bis auf die ein oder andere Ausnahme. Na ja wie dem auch sei, um richtig argumentieren zu können, muss ich sattelfest sein.
Nun zu meiner Fragen :
Nach § 12a TVöD-AT muss das Entgeld für fünf Tage fortgezahlt werden an denen sich der Azubi ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereitet.
Heißt für mich Recht auf 5 Tage Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung.
Im Absatz 2 steht aber
„Der Freistellungsanspruch nach Absatz 1 verkürzt sich um die Zeit, für die Auszubildende zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung besonders zusammengefasst werden; es besteht jedoch mindestens ein Anspruch auf zwei Ausbildungstage.“
Mit dieser Aussage komme ich nicht klar und ich denke wenn ich meinen Sonderurlaub beantrage wird die alte K... wieder streiten und mir aufgrund des Abs. 2 nur zwei Tage geben wollen.
Wie kann ich mich verhalten bzw. wie viel Sonderurlaub steht mir denn nun zu? Ihr könnt euch nicht vorstellen wie diese Frau ist, sie hat keine Ahnung von dem was Sie macht (und das macht sie vielen Jahren).
Nur damit ihr mal einer Vorstellung habt.

Sie wollte einer Teilzeitkraft (25h die Woche auf 5 Arbeitstage verteilt also 5h pro Tag) nur einen Teil des Urlaubs gewähren, weil es ja eine Teilzeitkraft ist. Das heißt sie wollte ihr statt 26 Tage Urlaub nur 13 Tage gewähren.

Oder bei der Übernahme eine Auszubildenden in ein festes Arbeitverhältnis hat sie drei Monate Probezeit festgelegt. Die Frau handelt ständig gesetzeswidrig, schlimm ist nur, dass sie nie eine auf den Deckel bekommt.

Also ich wäre euch sehr verbunden wenn Ihr mir helft.
