Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung
#1

Hallo Ihr Lieben014,
seit August 2009 mache ich eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung. Meine Ausbildungsstätte ist eine kleine Gemeinde in S-A. Nun zu meinem Problem: Unsere sogenannte Personalsachbearbeiterin und Ausbildungsleiterin ist total daneben und setzt sich null für die Azubis ein - im Gegenteil sie drangsaliert uns noch und versucht uns ständig eine auszuwischen.Icon_evil
Die Frau kann null mit Gesetzen umgehen und versteht nicht einmal den TvöD und der ist wie ich finde eins der leichteren Gesetze bis auf die ein oder andere Ausnahme. Na ja wie dem auch sei, um richtig argumentieren zu können, muss ich sattelfest sein.
Nun zu meiner Fragen :
Nach § 12a TVöD-AT muss das Entgeld für fünf Tage fortgezahlt werden an denen sich der Azubi ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereitet.
Heißt für mich Recht auf 5 Tage Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung.
Im Absatz 2 steht aber
„Der Freistellungsanspruch nach Absatz 1 verkürzt sich um die Zeit, für die Auszubildende zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung besonders zusammengefasst werden; es besteht jedoch mindestens ein Anspruch auf zwei Ausbildungstage.“

Mit dieser Aussage komme ich nicht klar und ich denke wenn ich meinen Sonderurlaub beantrage wird die alte K... wieder streiten und mir aufgrund des Abs. 2 nur zwei Tage geben wollen.
Wie kann ich mich verhalten bzw. wie viel Sonderurlaub steht mir denn nun zu? Ihr könnt euch nicht vorstellen wie diese Frau ist, sie hat keine Ahnung von dem was Sie macht (und das macht sie vielen Jahren).
Nur damit ihr mal einer Vorstellung habt.Icon_rolleyes
Sie wollte einer Teilzeitkraft (25h die Woche auf 5 Arbeitstage verteilt also 5h pro Tag) nur einen Teil des Urlaubs gewähren, weil es ja eine Teilzeitkraft ist. Das heißt sie wollte ihr statt 26 Tage Urlaub nur 13 Tage gewähren. Icon_eek
Oder bei der Übernahme eine Auszubildenden in ein festes Arbeitverhältnis hat sie drei Monate Probezeit festgelegt. Die Frau handelt ständig gesetzeswidrig, schlimm ist nur, dass sie nie eine auf den Deckel bekommt.P033

Also ich wäre euch sehr verbunden wenn Ihr mir helft.Icon_cry
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#2

Natürlich kenne ich Eure Verwaltung nicht, aber ich finde Du schreibst sehr aggressiv. Wenn die Personalsachbearbeiterin Fehler macht, ist das nicht O.K., aber sie so bloß zu stellen, finde ich nicht richtig. Vielleicht kommst Du auch mal in die Situation, dass Du grobe Fehler machst. Nun zu Deinem Fall: Vorerst ist zu klären, wie Eure Ausbildung ausschaut? Bei uns in Schleswig-Holstein gibt es am Ende der Ausbildung einen Abschlusslehrgang. In unserer Verwaltung ist es so geregelt, dass die Auszubildende die 5 Tage zur Prüfungsvorbereitung erhält.
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#3

Hintergrund ist, dass unsere Auszubildenden zwar einen Abschlusslehrgang besuchen, dann aber zur mündlichen Prüfung an diesem Tag anreisen müssen. Wenn Du anderer Meinung bist wie Eure Personalsachbearbeiterin, dann erkundige Dich erstmal bei Deiner Gewerkschaft und frage, ob sie Dich nicht unterstützen könnte, wenn Du richtig liegst. Dabei lernst Du auch gleich etwas. Viel Glück Grüße Fränklin
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#4

Übrigens... wenn die Teilzeitkraft nur 3 Tage die Woche bei euch arbeiten geht, kann der Urlaubsanspruch sehr wohl gekürzt werden... nur wenn sie jeden Tag erscheint, darf der Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden...
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#5

Hallo,

tja wenn du schon von anderen verlangst, dass sie die Gesetze kennen müssen, solltest du selber genau lesen.
Ganz abgesehen davon, dass der TVöD kein Gesetz ist, sondern eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, an die sich alle halten müssen die Mitglied der jeweiligen Verbände oder Gewerkschaft sind.
Die Kommentierung zum 12a TVAöD-AT beschreibt sehr schön die Art der Freistellung.
Danach wird beschrieben, dass dem Auszubildenden in dem vorgeschriebenen Umfang Gelegenheit gegeben werden muss, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Es handelt sich nicht notwendig um eine Freistellung von der Anwesenheit an der Ausbildungsstätte; die Gelegenheit zur Vorbereitung kann vielmehr auch an der Ausbildungsstätte gegeben werden.
"Der Anspruch verringert sich, wenn die Auszubildenden zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung besonders zusammengefasst werden"
Heißt: wenn ihr durch eueren Ausbilder z.B. 2 Tage in einem Seminar speziell auf die Prüfung vorbereitet werdet, bleiben dir noch 3 Tage Freistellung.
§12a sagt ja nichts über Sonderurlaub aus, sondern dass dir dein Entgelt für die Vorbereitung zur Prüfung fortzuzahlen ist.
Was ist eigentlich so schlimm an einer dreimonatigen Probezeit bei einer Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis? Viele wären froh wenn sie überhaupt die Möglichkeit einer Übernahme hätten.
Vesteh mich nicht falsch, ich bin dafür dass jeder zu seinem Recht kommen muss, aber in der Ausbildung sollte man nicht auf alles bestehen.
Die Dienststelle muss dich ja nicht übernehmen.
Tip: Antrag auf Abschlussprämie nach §17 nicht vergessen!!!
Gruß
Roland
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#6

Lieber Azubi-Kollege:-)

Das erinnert mich doch alles sehr stark an meinen eigenen Anfang im ö.D. Auch an Erlebnisse von anderen Azubis, die ich kennenlernen durfte. Daran mußt Du Dich gewöhnen und auch irgendwann damit abfinden: Gerade diese hochdotierten Posten im Personalamt sind zumeist mit Gurken besetzt bzw. mit einer weitaus schlimmeren Variante, der sog. "Überflieger". Leute, die quasi die höchste Stufe der Inkompetenz erreicht haben und über keinen Funken Sozialkompetenz verfügen. Ganz gängig heutzutage ist es, gegen das Personal zu arbeiten und beim Chef damit zu glänzen. Erlebt man ständig; Mobbing steht sehr hoch im Kurs. Stromberg hat längst Einzug gehalten. Trotzdem drücke ich Dir fest die Daumen, dass alles gut durchkriegst. Ich finde kritische Newcomer gut. Häng Dich rein und sieh zu, dass Du später in die Jugendvertretung beim Personalrat kommst oder sogar ständiges Mitglied da drin wirst. Alles Gute von Herzen: Ein Kollege vom alten Schlag!
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#7

Lieber Roland,
"Was ist eigentlich so schlimm an einer dreimonatigen Probezeit bei einer Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis? Viele wären froh wenn sie überhaupt die Möglichkeit einer Übernahme hätten."

Zu deiner Aussage, es ist gesetzlich geregelt, das Azubis wenn sie übernommen werden, keine Probezeit absolvieren müssen, da sie mit Ihrer Ausbildung genug gezeigt haben was sie können. Und als Sachbearbeiter sollte man sich mit seinem Gebiet auskennen. Wenn man unserer Kinder in die Schule setzt und der Deutschlehrer keine Ahnung von Rechtschreibung hat, können die Kinder auch nicht viel lernen und genauso ist es in der Ausbildung.
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