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Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum 01.01.2018 bin ich in den TVÖD eines selbständigen Kommunalunternehmens übergeleitet worden. Vorher hatte ich seit 01.12.13 einen Arbeitsvertrag mit einer 100%igen Tochterfirma dieses Unternehmens. Diese Fa. wurde zum 31.12.17 aufgelöst. Daher war es notwendig, dass ich meinen neuen Arbeitsvertrag unter Zeitdruck zu den angebotenen Bedingungen unterschrieben habe, da das Arbeitsverhältnis ansonsten fristgerecht gekündigt worden wäre.
Nun mein Problem. Ich wurde eingruppiert in die EG 2, Stufe 3. In meiner Stellenbeschreibung hieß es: Anforderung, kaufmännischer Beruf. Das betreffende Stellenangebot wurde damals auch geschickt formuliert: Wünschenswert wäre kfm. Ausbildung, Berufserfahrung in den geforderten Bereichen.
Ich habe eine abgeschlossene 3-jährige Ausbildung zur Bürokauffrau und 16 Jahre Berufserfahrung. Mein Arbeitsbereich ist sehr vielfältig und es bedarf einer langen Einarbeitungszeit und Betriebszugehörigkeit, um diese Aufgabengebiet ausüben zu können.
Mir liegen Unterlagen vor, die die unklaren Begriffe bezüglich der Einarbeitungszeit genau definieren. Mein direkter Vorgesetzter ist wie ich der Meinung, dass es 12 Monate der Einarbeitung bedarf.
Mittlerweile habe ich mich direkt an die oberste Dienstaufsicht und den Vorstand gewandt, da ich mit den Verantwortlichen der Personalstelle keine Lösung erzielen kann.
Womit kann ich belegen, dass eine Eingruppierung in die EG 5 gerechtfertigt ist?
Kann mir hier bitte irgendjemand weiterhelfen?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
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Hallo,
ich habe mal eine Frage zu Eingruppierung. Benötigt man für eine E11 Stelle zwingend ein Studium? Oder reicht es wenn man die Stellenbeschreibung entsprechend anpasst?
Hat hier jemand Erfahrungen diesbezüglich?
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Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub? Und wie kann ich erfahren, welcher Stundenlohn mir eigentlich zusteht?
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Hallo,
ich erstelle des öfteren als Sachbearbeiterin Ratsvorlagen zu kommunalen Themen. Als Sachbearbeiterin werde ich in der Vorlage auch namentlich genannt.
Das Verfahren läuft bei uns so ab, dass ich den ersten Entwurf fertige und dieser dann an meinen Amtsleiter und teils andere Ämter und schließlich an den Bürgermeister zur Unterschrift geht.
Problem: Mein Entwurf der Vorlage wurde schon einige Male durch meinen Amtsleiter, die anderen Ämter und den Bürgermeister stark verändert, das heißt meine eigentlichen Kernaussagen in der Vorlage finde ich nicht mehr wieder oder es wurden neue Aussagen hinzugefügt, die ich so nicht teile. Trotzdem habe ich bisher die Vorlagen in der Endfassung immer als Sachbearbeiterin abgezeichnet (mehr oder weniger widerwillig).
Zukünftig möchte ich die so massiv veränderten Vorlagen aber nicht mehr abzeichnen, so dass man dann meinen Namen von der Vorlage entfernen muss. Wie würdet Ihr da vorgehen? Natürlich habe ich die Sorge, dass man mir dann Vorwürfe macht: fehlende Loyalität, mangelnde Teamfähigkeit, etc. Damit ist man bei uns sehr schnell...
Viele Grüsse
Tanja
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Ich bin selbst Personalrat und ziemlich sauer auf meine Kollegen. Der Arbeitgeber will für zwei Hausmeister die Arbeitszeiten in einer Schule um 3-4 Stunden nach hinten verlegen. Anstatt um etwa 16:00 wäre dann um 19:00 Dienstende. Alle stimmen zu, weil sie meinen der Arbeitgeber könnte Arbeitszeiten und Pausen legen wie er will. Der Schließdienst durch Nebenberufliche wird abgeschafft, der Arbeitgeber beseitigt also selbst die Alternative, es gibt auch andere Beschäftigte, die im Dienst wären, um das Gebäude zu verschließen. Es wird aber auf die zwei HM abgewälzt.
Was meint ihr dazu?
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Hallo liebe Kollegen und Kolleginen,
ich habe dieses Jahr den Angestelltenlehrgang II (AL II) erfolgreich abgeschlossen. Dieser kostete knapp 11.000 €, rechnet man die Arbeitszeit hinzu für die ich freigestellt wurde kommt man angeblich auf eine Summe von 30.000 €.
Wie bereits häufig diskutiert, kann der Arbeitnehmer in der Regel 2 Jahre dazu verpflichtet werden beim Arbeitgeber zu bleiben, anderenfalls hat er zumindest einen Teil der Fortbildungskosten zu erstatten.
So weit so klar.
Meiner Meinung nach bedarf es hierfür jedoch einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die auch beinhaltet wie lange die Verpflichtung besteht bzw. wann die Laufzeit beginnt/endet.
Was ist nun, wenn weder vor, während, noch nach dieser Fortbildung der Arbeitnehmer eine solche Vereinbarung unterschrieben hat?
Gibt es für den Arbeitgeber irgendeine Chance die Kosten erstattet zu bekommen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Hallo,
wenn man bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, diesen aber wegen einer "besseren" Stelle nicht antreten möchte - mit welchen Konsequenzen muss man rechnen bzw. welche Möglichkeit gibt es, diesen aufzulösen?
Vielen Dank für Hinweise und Antworten.
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Servus,
bei uns wird gerade geprüft, ob wir einem Mitarbeiter ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb einer Immobilie mit einem günstigen Zinssatz gewähren können (Höhe knapp 250.000.- Euro). Dass der Arbeitnehmer einen Teil der ersparten Zinsen versteuern muss, ist bekannt.
Gibt es hier irgendwelche Vorschriften, was die Höhe oder Bedingungen angeht? Damit ist jetzt nicht gemeint, was Sicherheiten etc. angeht - die werden wir schon fordern.
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Ich glaube, dass in 10 Jahren einige Dienstleistungen des öD digitalisiert sein dürften und trotzdem ein Personalmangel herrschen wird. Der öffentliche Dienst kann im Vergleich zur Privatwirtschaft nicht mit modernen Arbeitsformen und leistungsbezogener Bezahlung mithalten. Es fängt an, dass in den meisten Rathäusern kein Wlan vorhanden ist. Junge Arbeitnehmer möchten aber Wlan auch am Arbeitsplatz, um zwischendurch mit ihren Freunden zu kommunizieren (ich spreche von zwischendurch!). Die Strukturen im öffentlichen Dienst sind zu starr, ein attraktiver Arbeitgeber sieht anders aus.
Das System ist gefährdet, da bereits jetzt fachfremde Personen (Fachkräfte für Bürokommunikation, Steuerfachangestellte etc.) eingestellt werden und nicht über die nötigen Erfahrungen im Verwaltungsrecht verfügen.
Der öffentliche Dienst muss endlich gestärkt werden: unbefristete Arbeitsverträge müssen die Regel sein, flexible Arbeitsformen, Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf max. 38 Stunden, bessere und leistungsbezogene Entlohnung.
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Ich bin seit 5 Jahren wohl falsch eingruppiert. Bin derzeit in Gruppe 2 Stufe 5. Ich arbeite als Verwaltungsangestellte....bin Sekretärin der Geschäftsführung, bereite Sitzungen vor, schreibe Protokolle, mache die Zeiterfassung und melde die Zeitzuschläge. Zudem bin ich verantwortlich für Bestellwesen und auch in der Abrechnung tätig, die Telefonzentrale ist in meinem Büro....übliche Verwaltungs- bzw. Vorzimmertätigkeiten kommen hinzu. Wo sollte ich nun eingruppiert sein?
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Hallo zusammen,
ich würde gerne kurze Hosen bei uns im Bauhof einführen. Ich möchte mich aber absichern mit einer Dienstanweisung für Arbeiten, die lange Hosen erfordern. Habt ihr Tipps wie ich das passend formulieren könnte?
mfg
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Hallo Zusammen,
mich würde mal interessieren, wie ihr bei Maßnahmen wie Abmahnungen, ordentliche/sofortige Kündigungen (innerhalb der Probezeit), Umsetzungen usw. vorgeht. Nehmt ihr immer Kontakt auf mit den Betroffenen oder bildet ihr Euch eurer Urteil anhand der geschilderten Sachverhalte? Solche Dinge sind meines Wissens nach weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung zu finden, oder habt ihr so etwas wie einen Handlungsleitfaden? Ähnlich ist es z. B. für Gesprächsführung mit Betroffenen, was kann/muss/sollte man ansprechen? Bei Anhörungen kann der Personalrat ja nicht sehr viel ausrichten.
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Kann man als Bilanzbuchhalter grundsätzlich eine Eingruppierung zumindest in EG 9a verlangen? Der Abschluss Bilanzbuchhalter ist doch dem Bachelor gleichgestellt, der in EG 9-12 angesiedelt ist.
Tätigkeiten in der Buchhaltung erfordern doch eigentlich permanent die Ausübung eines Ermessensspielraums, wenn es z. B. auch nur darum geht, ob man etwas für selbständig nutzbar hält und als GWG bucht oder auch nicht. So könnte man noch diverse Beispiele aufzählen, die zum Arbeitsalltag gehören.
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Hallo,
wie verhält es sich mit der Gewährung von Sonderurlaub wegen dem Tod eines Elternteils, wenn man zu dem Zeitpunkt des Sterbefalls krank geschrieben ist? Man bekommt doch trotzdem 2 Tage Sonderurlaub, oder? In der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW finde ich keine Regelung wann der Sonderurlaub genommen werden muss.
Gruß
Claudia
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Guten Tag!
Kurz zu mir; Ich mache die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und befinde mich derzeit im 3. Lehrjahr. Die Abschlussprüfung schreibe ich im NSI (Niedersächsisches Studieninstitut) Oldenburg Mitte/Ende April 2018.
Wie ich bereits in anderen Themen gelesen habe, machen sich scheinbar alle verrückt durch Spekulationen oder sonstiges. Da ich mich aber selbst sowieso so schon verrückt mache, bin ich gerne bereit dies mit anderen zu teilen
.
Nun zu meine Fragen: Hat jemand schon eine Idee, was dieses Jahr in den Abschlussprüfungen dran kommen könnte?
Was kam letztes Jahr dran und wie warscheinlich ist es, dass es erneut dran kommt?
Ich hab zwar eine gewisse Selbstmotivation, allerdings hab ich doch sehr Bange durchzufallen. Die Arbeit mit Gesetzen macht mir zwar Spaß, fällt mir teilweise aber auch schwer. Wie geht ihr damit um?
Was für Lernmethoden habt ihr und wie weit darf man das Gesetz "beeinflussen", ohne das es einkassiert wird?
Danke im Voraus!
LG aus Vechta!
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