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Geschrieben von: Gast, 05.05.2011, 13:20, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (28)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht könnt Ihr mir bei meiner Entscheidungsfindung etwas behilflich sein. Ich bin seit einiger Zeit als PR tätig, allerdings nicht gewerkschaftlich organisiert. Mein Problem u.a. ist, ich kann an keinem Fortbildungsseminar, welches die Gewerkschaften anbieten, teilnehmen. Selbst gegen Zahlung der Seminargebühren geht es nicht, weil prinzipiell Gewerkschafter den Vorrang haben. Ähnliche Veranstaltungen von Kommunalen Studieninstituten usw. kann man vergessen, weil die eher "arbeitnehmerfeindlich" sind. Da kriegt man nicht erzählt, wo man am Besten den Hebel ansetzt. Ihr versteht, was ich meine. Nun schlage ich mich mit dem Gedanken herum, zu welcher Gewerkschaft ich gehen soll. Welche Erfahrungen habt Ihr z. B. mit Ver.di und der KOMBA gemacht? Mehr Alternativen gibt es wohl für tariflich Beschäftigte in der Kommunalverwaltung nicht, oder? Für jedes Statement bin ich sehr dankbar. Glück auf: Haegar

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Geschrieben von: ???, 04.05.2011, 22:00, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Wie sind in der Regel in Gemeinden Angestellten-Stellen bewertet? (Verhältnis zueinander)

Verhältnis zwischen Einwohnermeldeamt, Standesamt, Kasse, Kämmerei, Bauamt, Steueramt, Öffentlichkeitsarbeit, Vorzimmer, Personal, Müll, EDV, usw.? Welche Stellen sind am höchsten eingruppiert??? Was ist höherwertiger? Oder in etwa gleich? Welche Entgeltgruppen? 6, 8, 9, 10???

Habt Ihr da Erfahrungswerte ???

Danke.

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Geschrieben von: kradmelder, 04.05.2011, 10:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Guten Morgen,
ich arbeite seit 20 Jahren für die AWO und bin nach BMT AW II
eingruppiert. Ebenso meine Ehefrau. Wir sind seit 2009 verheiratet
und haben 2 Kinder. Da der Arbeitgeber seit 2008 die Tarife
eingefroren hat und uns beiden nur den Ortszuschlag für Ledige
auszahlte, haben wir jetzt Klage angedroht. Da ein Musterprozess
vom Arbeitnehmer gewonnen wurde zahlt die AWO jetzt.
ABER: Die AWO zahlt mir nur den halben Ortszuschlag und auch nicht
die beiden Kinderzuschläge. Leider ist meine Frau seit 2009 krank und längst
aus der Lohnfortzahlung. Jetzt meine Fragen:
Kann sie den Ortszuschlag und die Kinderzuschläge an mich abtreten?
Derzeit bekommen wir also wieder nicht was uns zusteht und die Einbußen
durch die lange Krankheit meiner Frau sind eh schon heftig.
Frage 2: Kann meine Frau die Nachzahlung einfordern l, die dann auch
die Krankengeldzahlungen nachträglich erhöhen würde und auch das ALG 1?
Grüße

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Geschrieben von: Talax, 29.04.2011, 12:58, Forum: Beamte, Antworten (11)

Servus!

Hier ein neues Urteil:

Zitat:Bundesverwaltungsgericht Leipzig:
Beamte müssen entsprechend der Stelle besoldet werden.

Beamte, die dauerhaft eine höhere Dienststelle bekleiden, haben
Anspruch auf die entsprechende Besoldung. Dies entschied das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine Gerichtssprecherin sagte,
eine automatische Nachzahlung werde es aber nicht geben. Es
komme immer auf den Einzelfall an. - Bisher war es vielerorts
gängige Praxis, einen Beamten eine höhere Stelle besetzen zu
lassen, ihm aber sein bisheriges Gehalt weiter zu zahlen.
(AZ: BVerwG 2 C 30.09, 27.10 und 48.10)
Quelle: http://www.dradio.de/nachrichten/201104291100/4

Schönes Wochenende
Marcus Link

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Geschrieben von: Gast, 28.04.2011, 14:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (7)

Hallo Personalvertretungsleute, Hi AuenlandbewohnerinS10347

Es ist einfach immer wieder herrlich, was man so alles erlebt. Irgendwie kommt es mir vor, als würde man überall in der Zeit zurückgehen und die heißgeliebte, alte Verwaltungshierarchie wieder in vollen Zügen aufleben lassen. OK, also das leidige Thema "Nasenprämie" dürfte Euch allen ja geläufig sein. Wir haben damit nun wieder eine harte Nuss zu knacken. Der DS passte die DVO dazu nicht; kurzerhand kündigte sie das Teil dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bedingt hierdurch ist es aber erforderlich, eine neue Betriebliche Kommission einzurichten, die eine neue DVO ausarbeitet. Und jetzt kommt der Knaller, liebe Freundinnen und Freunde: Die DS will als Beteiligte Ihrerseits dort lediglich Beamte einsetzen. Ist das nicht ein großer Witz? Es geht um die Verteilung von Moos, welches von tariflich Beschäftigten bereits erwirtschaftet worden ist. Das passt doch hinten und vorne nicht. Einen klassischeren Fall von Betrug kann es gar nicht mehr geben. Beamte legen in der Hauptsache die Richtlinien fest, obwohl die diese Kohle überhaupt nichts angeht. Dann nehmen die gleichen Leute Bewertungen vor und entscheiden darüber, wer Nasenprämie erhält und wer nicht. Das ist nur noch abgefahren. Der Beamte als Übermensch, genau wie es früher gewesen ist. Ich bin der Auffassung, dass so etwas nicht zulässig sein kann. Aber genau weiß ich es nicht, da man ja grundsätzlich die Parität hat. Nun gut, wenn die Einrichtung einer Betr. Kommission scheitert, dann müsste doch die alte DVO für die Interimszeit weiter Geltung haben, oder sehe ich das falsch? Was wir mittlerweile schon in Erfahrung gebracht haben ist, dass man von PR-Seite her externe Leute an den Tisch holen kann, die mit beratender Stimme mitwirken. Woraus leitet sich der Rechtsanspruch auf die Übernahme der diesbezüglich anfallenden Kosten durch die DS ab? Die Betr. Kommission ist schließlich ein eigenständiges Gremium. Ich könnte mir durchaus auch vorstellen, dass die DS gleichfalls Vertreter der AG-Verbände an den Verhandlungstisch zerrt. Es geht schließlich darum, den tariflich Beschäftigten zu schaden und fortwährend für die Erhaltung eines schlechten Betriebsklimas zu sorgen. Ziel ist einzig und allein, für ein paar wenige Vasallen den Rahm abzuschöpfen und die übrigen Kolleginnen/Kollegen leer ausgehen zu lassen. Reine psychologische Kriegsführung ist das. Das Fußvolk soll sich gegenseitig zerfleischen. Was kann man nach Euerer Auffassung tun, um sich gegen derartige Machenschaften erfolgreich zur Wehr zu setzen? Für paar hilfreiche Tipps wären wir Euch echt dankbar. Glück auf P033 Haegar

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Geschrieben von: Gast, 27.04.2011, 09:25, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Werden Ausgang-Schecks als Verbindlichkeit oder Rückstellung gebucht?

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Geschrieben von: whyat, 24.04.2011, 12:59, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo!

ich bin Verwaltungsfachangestellter bei der Kirche (öffentlicher Dienst) und habe den A2 Lehrgang absolviert und bestanden.

Bei uns wird in den nächsten Jahren auf die kaufmännische Buchführung umgestellt. Nach langem hin und her hats dann eine Betriebsversammlung gegeben. Und natürlich kam Panikmache in der Form, dass Kräfte mit Ausbildung im kaufmännischen Bereich bevorzugt werden was Beförderungen, Stellenbewertungen etc. betrifft. Mit anderen Worten demnächst völlige Umstrukturierung. Derzeit bin ich stellv. Finanzabteilungsleiter und Kassenleiter und mir wurde unmissverständlich klar gemacht, dass ich natürlich nicht rausfliege aber wenn ich mich da nicht ausbilde bzw weiterbilde mir über kurz oder lang jemand vor die Nase gesetzt wird und wahrscheinlich das Ende der Karriereleiter erreicht ist.

Habe dann mal geschaut was es für Möglichkeiten gibt und da wären:
- die 3 jährige Ausbildung zum Betriebswirt an der Abendschule (Dienstag, Donnerstag und Wochenende)
- ein IHK Kurs (etwas kürzer mit Kosten von knapp 3.000 EUR) oder
- ein Fernstudium.

Beim ersten weiß ich nicht, ob ich das nochmal drei Jahre durchhalte, beim zweiten sind mir die Kosten zu hoch und beim Fernstudium ist die Motivation schwierig.
Habe dann mal mit meiner Vorgesetzten geredet und auch hier wurde mir klar gemacht, dass ich keinerlei Unterstützung von Seiten der "Firma" bekomme und natürlich meine Arbeit in keinster Weise (incl. meiner vielen Abendtermine) darunter leiden dürfte. Außerdem hätte ich nach erfolgreicher Absolvierung keinerlei Ansprüche auf Beförderung oder sonst was.

Gibts da noch irgendeinen Königsweg? Habe ich was übersehen? Gibts noch Möglichkeiten die ich nicht gesehen habe? Bekommt man vielleicht irgendwo Unterstützung?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Whyat

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Geschrieben von: j.o.s.i., 22.04.2011, 16:11, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo ich bin 16 und ich habe ein Problem,
meine beste Freundin hat eine psychisch gestörte Mutter und es ist so meine Freundin macht das sehr fertig und ihr geht es rund um die Uhr schlecht!!
Gestern war es schon soweit, dass sie einen Nervenzusammenbruch hatte!
Und es muss sich ab jetzt verändern.
Meine Mutter hatte den Vorschlag gemacht, dass sie bei uns wohnen könnte. Aber wir wissen nicht, ob das mit dem Jugendamt und allem gehen würde usw...?
Also frage ich euch nach Antworten für dieses Problem!
Danke schon mal im voraus Smile

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Geschrieben von: Gast, 19.04.2011, 17:13, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo Ihr Helferlein :-)

Ich befinde mich derzeit im zweiten Ausbildungsjahr zur VFA-K in Bayern. Meine Ausbildung mache ich bei einer kleinen, kreisangehörigen Stadt.

Nun zu meiner Frage. Ich muss im Juni für vier Wochen ins Landratsamt, um zu sehen/zu lernen, welche Aufgaben der Landkreis für die kreisangehörigen Gemeinden übernimmt. Dies müssen sehr viele aus meiner Berufschulklasse, welche ebenfalls bei kreisangehörigen Gemeinden beschäftigt sind, ebenfalls.
Diesen Fahrten bedeuten für mich eine größere finanzielle Belastung, da ich 25km mehr fahren muss, als zu meiner eigentlichen Ausbildungsstätte.

Gelten diese vier Wochen als überbetrieblich, wie z.B. die Verwaltungsschule oder zählt die Strecke als "normaler" Arbeitsweg? Also kann ich mir - zumindestens einen Teil - der Fahrtkosten erstatten lassen?

Ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt. Vielleicht ja sogar gleich mit passenden Verweisen auf den TVAöD oder das BBiG?! :-)

Liebe Grüße und Danke schon mal im Voraus! Lila:-)

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Geschrieben von: mazichrist1, 18.04.2011, 12:04, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo zusammen D020

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen....ich bin schon länger auf der Suche nach einschlägigen Rechtsvorschriften ... O030

Ich habe 2010 den Dienstherren gewechselt (von Kommune zu Kommune NRW). Der neue Dienstherr hat nach einem Jahr festgestellt, dass die Beamtenbesoldung falsch berechnet wurde. Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag für 2 Kinder wurde nicht ausgezahlt.
Der jetzige Dienstherr zahlt mit der Abrechnung 5/2011 rückwirkend bis Dienstantritt Frühjahr 2010 den Anspruch nach Icon_razz
Bei Überprüfung meiner Gehaltsabrechnungen bis rückwirkend 07/2005 und Rücksprache mit meinem alten Dienstherrn ergab sich, dass die Sachbearbeiterin weder das erste Kind noch die Geburt des zweiten Kindes bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt hat.
Jetzt meine Frage: Habe ich einen Rechtsanspruch auf Nachzahlung des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag bis in das Jahr 2005 zurück ? Oder greift hier tatsächlich das BGB mit der Verjährungsfrist von drei Jahren ? Das wäre bitter...mir würden fast drei Jahre Nachzahlung entgehen.
Bevor mich jemand fragt, ob ich es nicht gemerkt habe, dass mit der Anspruch nicht ausgezahlt wurde:
Nein, Icon_cry ich habe es nicht gemerkt, da ich erst kurz vor der Geburt den Schritt vor den Traualtar gewagt habe...ich also quasi parallel durch Heirat und Geburt Kind erstmals in den "Genuss" des Familienzuschlags gekommen bin. Nach 1,5 Jahren von beantragter 3-jähriger Elternzeit habe ich in der Elternzeit angefangen 8 Stunden pro Woche zu arbeiten. Hier wurde mir ein Bruchteil meines Vollzeitgehaltes mit geänderter Steuerklasse und einem ausgewiesenen Familienzuschlag ausgezahlt. Das der Familienzuschlag auf der Gehaltsabrechnung nach ehebezogenem Anteil und kinderbezogenen Anteil unterteilt ausgewiesen wird, weiß ich erst seit vergangener Woche. Auf meiner Abrechnung steht seit Jahren lediglich "Familienzuschlag" und ich bin von der Richtigkeit der Höhe an Hand meiner damals geringen Stundenanzahl ausgegangen. Entsprechend meiner verschiedenen Erhöhungen der Stundenzahl bis hin zur Vollzeit erhöhte sich auch entsprechend der Familienzuschlag. G070

Über die Angabe einer entsprechenden Rechtsquelle oder eines Kommentars würde ich mich freuen Icon_razz

Vielen Dank !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Geschrieben von: Federleicht, 15.04.2011, 16:14, Forum: Jobcenter & BA, Antworten (2)

Hallo zusammen!

Ich schreibe im Mai meine Prüfungen und nun ist die Hälfte meines Kurses im Jobcenter gelandet! Wo wir wohl auch nach der Ausbildung sprich im Sommer bleiben sollen (noch nicht offiziell durch die Ausbildungsleiterin bestätigt)!
Ich hab nichts gegen das Jobcenter, zumindestens solange es die Eingangszone betrifft!

Wie findet ihr das?
Ihr macht 3 Jahre eine hochwertige Ausbildung bei der Stadt als Verwaltungsfachangestellte und landet dann im Jobcenter!

Nun beginnt am Montag mein Verfügungsabschnitt und ich wollte mir das Jobcenter anschaun, ob es dort gut geht, da ich viel lieber in ein anderes Jobcenter möchte wo ich vorher war und man mich dort auch gerne haben mochte. Das Problem ist allerdings, dass im Backoffice EG8-Stellen sind und man mich dort nicht hinsetzen wird! ;/// Muss mich wohl wegbewerben nach ner Zeit und hoffen dass ich dahin komme!! oder zurück in die Stadt finde!

Ungerechterweise hat ein Azubi das Glück auf eine A8 Stelle zu kommen nach der Ausbildung und das finde ich persönlich wirklich unfair!!!

Was würdet ihr mir raten?

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Geschrieben von: Roland, 15.04.2011, 08:17, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

wer von euch hat denn schon Erfahrungen mit Langzeitkonten nach § 10 Abs. 6 TVöD.
Unser Personalrat würde gern die Rahmenbedingungen für Langzeitkonten in Form von Wertguthaben wie es das SGB IV §7b vorsieht schaffen.
Es soll den Kollegen die Möglichkeit gegeben werden Überstunden, ein Teil des Lohnes oder auch einen Teil des Urlaubs in ein Wertguthaben zu übertragen damit sie evtl. vorzeitig in den Ruhestand gehen können oder auch einfach nur mal eine Auszeit zu nehmen.

Wäre schön wenn es hierzu schon Vereinbarungen oder Erfahrungen geben würde.

Gruß
Roland

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Geschrieben von: Gast, 14.04.2011, 18:53, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Folgender Fall:
Ein 58jähriger Beamter aus unserer Dienststelle ist aus psychischen Gründen seit knapp vier Monaten dienstunfähig und soll in den nächsten Tagen dem Amtsarzt vorgestellt werden. Die Ursachen für die Erkrankung dürften zum größten Teil im privaten Bereich liegen, allerdings war er aber auch in den vergangenen Jahren verstärkt das Mobbingopfer durch Vorgesetzte.

Wie mir der Kollege nun berichtete, erhielt er kürzlich einen Anruf unseres Personalchefs. Man erwarte von ihm, dass er eventuelle Therapieangebote des Amtsarztes entschieden ablehne. Einen Grund für diese etwas merkwürdige Bitte wurde ihm nicht genannt.
Gibt es da nicht eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn seinen Beamten gegenüber? Ich dachte immer, bei uns gilt der Grundsatz "Reha vor Rente".
Kann dies mit den anfallenden Kosten zusammenhängen ?
Was könnten da die Gründe sein? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Geschrieben von: Zwecke, 14.04.2011, 14:43, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (6)

Kann mir jemand mitteilen wie in seiner Behörde Stellen als Leistungs-Sachbearbeiter im Sozialamt bewertet sind ?

Bin Sachbearbeiter im Sozialamt, Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt, Bestattungsbeihilfe (alle Leistungen nach SGB XII), Leistungen nach dem AsylbLG, berufliche Rehabilitierung sind das Aufgabengebiet.
Alles wird von Anfang bis Ende mit allen gesetzlichen Aufgaben erledigt.
Fallzahl derzeit rund 200 Leistungsfälle.

Stelle wird hier mit einer A 7 bezahlt.

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Geschrieben von: Anwärter, 13.04.2011, 20:36, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich hätte einmal folgende Frage bzw. "Problem":

Ich bin zur Zeit Beamtenanwärter im mD. Ich habe nun vor kurzem eine Ausschreibung gesehen, in der mehrere Beamte in der Laufbahn des mittleren Dienstes gesucht werden. Die benötigten Voraussetzungen erfülle ich soweit alle - auch die Laufbahnbefähigung nach der BLV (erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter und 2 Jahre Berufserfahrung im Aufgabengebiet, die auch Beamte im mD durchführen).

Nun meine Frage: Kann ich mich bedenkenlos auf diese Stelle bewerben ohne meinen jetzigen Dienstherrn darüber zu informieren? Denn ich glaube nicht, dass es meiner Personalstelle gefällt, wenn ich mich während der Ausbildung wegbewerbe und somit die Ausbildung abrechen würde (wenn es klappen sollte). Bin da irgendwie unsicher... Sad

Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann oder Tipps parat hat Smile

Danke schon mal!

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