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Hallo zusammen,
meine Stelle wurde im Jan. 2018 neu bewertet. Raus kam als Ergebnis EG 9a.
Bewertungsergebnis Verg.-Gr. V c Fg. 1 b mit Bewährungsaufstieg nach 3 Jahren Verg.-Gr. Vb Fg. 1 c!
Was heißt das jetzt genau?
vielen Dank
Gruß
Gundi
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Hallo miteinander,
kurz zu meinen Rahmenbedingungen...
Ich bin seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst als "Arbeiter" in einer Liegenschaftsabteilung angestellt (mittlerweile E5 Stufe 3).
Ich bin als Elektriker ausgebildet und sollte auch hauptsächlich in diesem Bereich arbeiten. Dem ist aber nicht so. Mein Tätigkeitsbereich zieht sich über Schreiner, Schlosser, Installateur, Heizungsbauer und/oder Lüftungsbauer.
Mitte des letzten Jahres habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dieser wurde nach einem Gespräch und dem Zusatz, dass ich ab diesem Jahr (nachdem ich eine Prüfung als "Spielplatzkontrolleur" abgelegt habe) die gemeindeeigenen Spielplätze kontrolliere und instandhalte, bewilligt.
Generell stellt sich mir die Frage, ob mir aufgrund meines Tätigkeitsfeldes und komplett eigenständigem Arbeiten (beauftragen von Firmen, Ersatzteilbeschaffung ect) nicht die Endgeldgruppe 7 zusteht.
Evt könnt ihr mir weiterhelfen
Lg
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Hallo,
bei uns wurden letztes Jahr auf Grund von Stellenbeschreibungen Stellenbewertungen erstellt. Wie so oft waren natürlich alle richtig eingruppiert ... Wer’s glaubt wird selig!
Dazu kommt noch folgendes Problem. Ich soll zukünftig eine Aufgabe wahrnehmen, welche nicht in der Stellenbewertung bewertet wurde, da die Aufgabe komplett neu ist.
Meiner Meinung nach wird die Stelle auf Grund des Zeitanteils sowie den einzelnen Bewertungen (Fachkenntnisse, ...) eine Gruppe höher (E9).
Wie komme ich nun dazu, dass die Stelle angehoben wird? Eine Stellenbewertung für diese Stelle bzw. eine Bewertung der Aufgabe wird es bestimmt nicht so schnell geben.
Außerdem müsste die Stelle zusätzlich erst im Stellenplan geschaffen werden. Könnte mir das auch zum Verhängnis werden oder ist das rein das Problem von Personalamt/Kämmerei?
Danke euch!!!
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Guten Abend,
hat der Arbeitgeber das Recht einen Arbeitnehmer ohne dessen Zustimmung in ein anderes Sachgebiet zu versetzen? Beispielsweise wenn man für die Finanzverwaltung eingestellt wurde und nun aus personellen, organisatorischen Gründen im Bauamt arbeiten soll?
Oder gibt es für den Arbeitgeber eine Möglichkeit, einen Arbeitnehmer ohne offensichtlichen Grund in ein anderes Büro, bei Beibehaltung der selben Aufgaben, „umzusetzen“?
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Hallo,
habe ich als Mitarbeiter das Recht den Stellenplan einzusehen?
Oder gibt es die Möglichkeit, da dieser Bestandteil der Haushaltsplanung ist, diesen als Bürger während der Auslegung des Haushaltes einzusehen?
Danke
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Hallo,
ich würde gerne die Versetzung von einem Stadtstaat in einen anderen beantragen, ohne einen konkreten Job in Aussicht zu haben, um nicht mehr täglich pendeln zu müssen. Bewerbungen sind derzeit ausgeschlossen, weil nur im internen Markt des jeweiligen Stadtstaats Personal rekrutiert werden darf. :-/
Bin Beamtin der allgemeinen Verwaltung und mir wurde immer gesagt: einziges Mittel sei Personaltausch oder eine erfolgreiche Bewerbung.
Lehrer und Polizisten können meines Wissens einen Antrag auf Versetzung zu einem anderen Dienstherren stellen. An welche Schule ein Lehrer dann z.B. beim neuen Dienstherren kommt, kann sie/er sich dann zwar nicht aussuchen, aber grds. ist der Wechsel möglich. Nicht immer sofort, aber mit etwas Hartnäckigkeit und nach einer gewissen Anzahl von Anträgen muss der Versetzung zugestimmt werden. So mein Kenntnisstand.
Hier jetzt meine Fragen:
Weiß jemand, ob diese Möglichkeit auch für Beamte der allgemeinen Verwaltung besteht?
Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Nach wie vielen Anträgen muss die Versetzung genehmigt werden (gibt es irgendwelche VVs?)?
Hat jemand damit Erfahrung mit so einem Wechsel in der allgemeinen Verwaltung?
Vielen Dank schon jetzt für Antworten.
Gruß
Ce
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Hallo,
ich habe die Möglichkeit, im öffentlichen Dienst erst auf Minijob anzufangen und später in Vollzeit zu wechseln. Fängt dann die Probezeit beim Wechsel in eine Vollzeitstelle dann wieder neu an, sowie der Kündigungschutz oder wird der dann automatisch nach 6 Monaten zum Kündigungsschutz gesetzt ?
Ich hoffe, man kann es verstehen.
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Gilt der TVöD immer, das heißt auch, wenn er nicht im Arbeitsvertrag steht?
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Hallo,
bei einer geringfügigen Beschäftigung nach TVöD habe ich nun festgestellt, daß die Urlaubszeit nicht in Form von angesetzten, zu leistenden Urlaubsstunden gutgeschrieben werden. Negativ werden sie auch nicht eingerechnet.
Ist das korrrekt?
Urlaubsgeld wird auch keines bezahlt.....
Hier entsteht natürlich nun eine Diskrepanz zwischen zu leistenden Arbeitsstunden und tatsächlich, unter In-Anspruchnahme des Urlaubs, zu leistenden Arbeitststunden.
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Könnt ihr über eure Erfahrungen im Studium "Public Management" berichten? Auch über den Einführungslehrgang und Praxiszeiten. Wo habt ihr in den ersten 6 Monaten gewohnt? Eigene Wohnung oder WG?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
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Servus
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Beamter in Hessen und meine Dienststelle stellt die Pausenzeit von min. 45 Minuten, ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden an einem Tag in Frage.
Unsere Grundlage: Die Hessische Arbeitszeitverodnung. Dort ist, im Gegensatz zum Arbeitszeitgesetz oder der Bundes Arbeitszeitverordnung, der Passus mit den 9 Std. und dadurch 45 Min. Pause nicht festgehalten.
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Zitat: § 2 HAZVO
(1) Die Arbeit ist durch eine Ruhepause von mindestens dreißig Minuten zu unterbrechen, wenn die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt. 2Ruhepausen werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.
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Wie kann ich die Rechtslage nachvollziehbar interpretieren bzw. darstellen?
Danke für eure Hilfe!
Grüße
Marcus
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
hier eine Frage an diejenigen, die schon länger mit dem Thema zu tun haben.
Bei uns im Betrieb wird Winterdienst geleistet. Hierzu werden die Mitarbeiter, die in die Rufbereitschaft eingeteilt sind, im Bedarfsfall angerufen und zum Einsatz gerufen. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Rufbereitschaft ?
Weiterhin gibt es die Kolleginnen/Kollegen, die selbständig zwischen dem 15.11. und dem 31.03. des Folgejahres im regelmäßigen Bereitschaftsdienst (ca. im 3 wöchigem Turnus, jeweils von Freitags 12:00 Uhr bis Freitags 12:00 Uhr) Straßenzustandskontrollen durchführen, um dann die zuvor genannten Mitarbeiter zur Winterdienstarbeit herauszurufen. Meiner Meinung nach ist dies "Bereitschaft" ?
Es wäre schön, wenn ich hierzu einige Meinungen von erfahrenen Kollegen oder Kolleginnen erhalten könnte.
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Hallo,
ich bin mir nicht sicher wie die Kündigungsfrist ermittelt wird, da ich 2 Arbeitgeber hatte.
Eigentlich dachte ich, dass ich gemäß Tvöd eine Kündigungszeit von 6 Wochen zum Quartalsende habe, weil ich ja erst 3 Jahre in einer Kommune bin. Allerdings hoffe ich nicht, dass da die Beschäftigung vorher im Landratsamt dazu gezählt wird????! Weil dann hätte ich 3 Monate Frist, weil ich insgesamt 6 Jahre im öffentlichen Dienst wäre.
Was gilt???
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Hallo, wie schaut es bei euch in den Bauhöfen mit der Kommunikation aus?
Verwendet ihr Privat-Handys oder Dienst-Handys?
Ist die Kommunikation evtl. irgendwo geregelt?
Danke für die Infos
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Hallo zusammen vielleicht kann mir ja jemand helfen,
ich bin bereits Beamter auf Lebenszeit im mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst. Nun wurde ich bei der Polizei NRW angenommen und will dort im September meine Ausbildung machen.
Nun zu meiner Frage:
Da wir ja keine Arbeitsverträge als solche bekommen sondern nur Urkunden frage ich mich wo ich wann kündigen muss? Was muss ich dabei beachten? Kann mein Dienstherr etwas gegen die Kündigung tun?
Wäre euch sehr dankbar für Tipps hinweise und gute Infos.
LG
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