Neue Themen


Geschrieben von: meierdom, 31.05.2011, 13:32, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (9)

Hallo zusammen!
Bin neu hier und habe eine Frage an euch:

Ich bin pensionierter Beamter und erhalte ca. 1469 euro Pension.
Davon gehen noch ca. 260 Euro für die Krankenversicherung ab.

Ich bin verheiratet und meine Ehefrau ist nicht berufstätig.

Zudem muss ich 500 Euro Unterhalt an meine Ex-Frau zahlen.

Somit bleibt mir und meiner Frau kaum Geld.

Meine Frage ist nun: Gibt es keine weiteren Zuschläge für mich ausser dem
Familienzuschlag 1? Oder muss ich zum Sozialamt gehen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.


Meierdom

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Geschrieben von: Panik, 27.05.2011, 20:45, Forum: Verwaltungsfachangestellte, - Keine Antworten

Ich hab ma ne Frage... wenn ich zwischen Prüfungsaufgaben 2 leere Seiten hab, kann mir das angekreidet werden sprich zählt das dann nicht mehr was noch kommt?

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Geschrieben von: Tipse, 26.05.2011, 16:37, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

S10347 Ich wurde dieses Jahr neu zur Personalratsvorsitzenden gewählt. Meine Dienststelle lässt vom BKPV für das Amt 2 eine Stellenbewertung vornehmen. Der PR will einen Antrag stellen, dass auch Amt 1 bewertet wird. Weiß jemand, ob es dafür eine rechtliche bzw. gesetzliche Regelung gibt? Und gibt es gute Lektüre über das Thema Stellenbewertung?
- Wie gesagt, ich bin neu und habe von Gesetz und Recht (noch) keine Ahnung -

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Geschrieben von: Enidan, 26.05.2011, 11:08, Forum: Fortbildung , Antworten (14)

Hallo zusammen!
Meine Kollegen und ich haben uns die Frage gestellt, ob man als Verwaltungsfachangestellter (Lehrgang 1) den offiziellen "Aufstieg" in den gehobenen Dienst machen kann....also nicht als neue Ausbildung, sondern den Aufstieg, in dem man weiterhin seine normalen Bezüge bekommt und nicht kündigen muss....
Hoffe ihr wisst was ich meineSmile
Wäre für Antworten dankbar!

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Geschrieben von: gast75, 25.05.2011, 11:13, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
ich muß jetzt mal mein Herz ausschütten.
Ich habe bei einer großen Stadtverwaltung eine kaufmännische Ausbildung gemacht. Ich wurde übernommen und habe einige Jahre auf einem Amt gearbeitet. Damals war ich jung und absolut unterfordert und litt unter Mobbing, sodass ich mich dazu entschloss in die freie Wirtschaft zu gehen.
Ich war einige Jahre sehr erfolgreich, bis mich ein Schicksalsschlag getroffen hat, was zur Arbeitslosigkeit führte.
Nun wünsche ich mir nichts sehnlicher, als wieder in einer Verwaltung zu arbeiten.
Mir ist die Sicherheit sehr wichtig, da ich mitlerweile auch ein Kind habe, dem ich was bieten möchte und alleinerziehend bin. Ich weiß, das mit der Sicherheit ist auch nicht mehr das, was es mal war, aber trotzdem ist eine unbefristete Stelle im ÖD sicherer als in der freien Wirtschaft.
Die Stellenausschreibungen sind leider sehr begrenzt (was meine Qualifikation betrifft) oder befristet. Leider hatte ich bisher kein Glück mit meinen Bewerbungen. Ich habe viele Kontakte zu Mitarbeitern im ÖD (ehemalige Lehrgangs- und Arbeitskollegen), die über meine Suche Bescheid wissen und mir helfen wollen. Leider haben die aber, was Personaleinstellungen betrifft, nicht viel zu sagen, bzw. keinen Einfluß. Initiativbewerbungen habe ich auch schon versucht, aber da sind die Chancen gleich Null.
Nun überlege ich, ob ich nicht einfach von vorne anfange, das heißt eine neue Ausbildung, als Verwaltungsfachangestellte oder Inspektoranwärterin. Nur würde das 3 Jahre Leben in Armut bedeuten, es sei denn ich jobbe nebenbei und die Übernahme nach der Ausbildung ist ja dann auch noch offen. Aber ich wäre erstmal drin und könnte denen beweisen, dass ich was drauf habe.

Nun wollte ich mal hier im Forum fragen, ob jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht hat oder ob jemand Tips hat, welche Wege es gibt, wieder in den ÖD einzusteigen.
Zeitarbeit vielleicht? Wenn ja, welche?
Helfen einem bestimmte Kontakte? Ehemalige Vorgesetzte? Wie würde ich dabei vorgehen?
Kennt jemand Stellenbörsen im Internet, speziell für Stellen im ÖD? (z.B. kenne ich diese Forumseite: Stellenangebote Öffentlicher Dienst)

Ach....so viele Fragen....Ich würde mich über regen Gedankenaustausch freuen ;-))

Viele liebe Grüße

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Geschrieben von: Max, 23.05.2011, 15:17, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

im Rahmen der Anpassungen des Beginns der Pension würde mich interessieren, ob es hier im Forum konkrete Angaben zu den anrechenbaren Dienstjahren gibt.

Mein aktueller Wissensstand lt. unserem Personalmanagement ist der, dass man nach 45 Dienstjahren im Alter von 65 ohne Abschläge in Pension gehen kann. Ich bin 1957 geboren, mit 18 in die Bundeswehr eingetreten und nach 12 Jahren BW in den Kommunaldienst gewechselt.

Nach der Anpassung müsste ich bis zum 65 LJ und weiteren 11 Monaten arbeiten.

Kann mir jemand eine verbindliche Auskunft erteilen ?

Gruß und Danke für die Mühe.

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Geschrieben von: gast88, 23.05.2011, 14:03, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Guten Tag,

ich bin Studentin und verfasse momentan eine Projektarbeit mit dem Thema Performanceprobleme von Unternehmsanwendungen. Dafür habe ich eine kleine Umfrage erstellt.

http://www.umfrageonline.com/live.php?code=96fb4a0

Die Umfrage beinhaltet lediglich 9 Fragen, größtenteils Multiple Choice.
Über Ihre Unterstützung und Teilnahme würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße und vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 22.05.2011, 23:33, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (5)

ich bin kontrolleur für 43 spielplätze, 150 ruhebänke, 20 bushaltestellen, 8 kindergärten und 4 schulen.
wie kommt an an software, wo die sichtprüfung und mehr per laptop zu erfassen ist ?

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Geschrieben von: Kysara, 21.05.2011, 17:40, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo,
Hat jemand vielleicht noch ausformulierte Gutachten zu den §§48,49 VwVfG oder zum Rücktritt / Nacherfüllung aus dem BGB ? Falls ja, wäre es sehr nett wenn er / sie mir schicken könnte Smile
Ich hab leider nur die Schemata mit + und - ... :/
danke Smile

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Geschrieben von: Mietz, 20.05.2011, 18:13, Forum: Verwaltungsfachangestellte, - Keine Antworten

Hi Leute,

hoffe ihr könnt mir helfen und seit aus Sachsen-Anhalt.
Habe keine Ahnung welche Themen in der Prüfung dran kommen sollen...
ihr vielleicht...?
Wäre euch echt dankbar um einige Infos

LG

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Geschrieben von: supertapsi, 20.05.2011, 17:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,
ich habe keine Personalratserfahrung und möchte mich trotzdem zum Vorsitzenden wählen lassen - ist das ratsam ?????

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Geschrieben von: Sonj_a, 20.05.2011, 14:07, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Bin im September 2011 fertig mit der Ausbildung im mittleren Dienst, und würde danach gerne weiter machen, denn im mittleren Dienst möchte ich nicht bleiben.
Ich habe den Realschulabschluss.
Doch was habe ich für Möglichkeiten?

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Geschrieben von: Mietz, 20.05.2011, 13:49, Forum: Verwaltungsfachangestellte, - Keine Antworten

Hallöchen,

komme aus dem Land Sachsen-Anhalt. Die Abschlussprüfung steht kurz bevor. Habe keine Ahnung was geprüft wird...
Vielleicht habt ihr eine Vermutung ?

LG

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Geschrieben von: dani66, 20.05.2011, 13:34, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Für mich stellt sich gerade folgende Frage:

Ich wurde zum AL II, der in Kürze beginnt, zugelassen. Da die Ausbildung nicht an meinem Dienstort, sondern 55km von meinem Wohnort entfernt stattfindet, wurde mir für den Zeitraum des Lehrgangs unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung zugesagt allerdings mit dem Zusatz, sollte ich diese nicht in Anspruch nehmen, so hätte ich trotzdem keinen Anspruch auf Reisekosten bzw. Trennungsgeld.
Grundsätzlich hätte ich nichts dagegen am Lehrgangsort unter der Woche zu wohnen, wenn da nicht meine Kinder (8 und 15) wären. Hinzu kommt noch, dass ich alleinerziehend bin.
War schon mal jemand in dieser Situation und kann mir ein paar Tips geben, ob es vielleicht doch noch eine Möglichkeit gibt, dass ich bei meinen Fahrtkosten ein wenig entlastet werde?

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Geschrieben von: Gast, 19.05.2011, 09:35, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Wichtige Info an alle: Ihr habt einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn Ihr zum Kirchentag nach Dresden fahrt. Die Veranstaltung ist anerkannt!!! Das für die Beantragung erforderliche Schreiben findet Ihr auf der Homepage des Kirchentages (www.kirchentag.de). Oft wird versucht, den Leuten weiß zu machen, sie hätten keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach Tarifrecht hierfür; eben typische Falschspielerei, denn über diese Möglichkeit wird man nicht unterrichtet. Deshalb liebe Kolleginnen und Kollegen, was einem der Gesetzgeber (Bundesrecht) zugesteht, kann einem keine DS verwehren! Glück auf:-) Haegar

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