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Geschrieben von: Mumie, 17.06.2011, 17:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo Leute,

ich benötige Eure Meinung und Kenntnisse zu folgendem Problem:
Wir verfügen seit 2004 über eine Zugangs- und Zeiterfassung auf elektronischem Wege. Gleichzeitig wurde in 5jähriger Arbeit eine DV dazu erarbeitet. Wir haben sogenannte dezentrale Zeiterfasser, die kleinere Eingabe- und Korrekturarbeiten machen. Diese haben laut DV nur diese Rechte. Vorgesetzte dürfen nicht Einblick haben. Nach jedem Monat wird ein Datenblatt ausgedruckt und jeder MA erhält seines. Diese Datenblätter müssen eine bestimmte Zeit aufgehoben werden für eventuelle Verdachts- bzw. Kontrollfälle durch die Vorgesetzten. Jetzt hat ein Vorgesetzer scheinbar nur über Kontrolle der Arbeitszeit die Führung in seinem Bereich. Das große Problem: Gegen alle Richtlinien in der DV haben Vorgesetzter und Dezentraler gegenüber einem Personalratsmitglied verstoßen und es wird nicht durch die Leitung geändert. Sie versuchen alles auf eine persönliche Ebene zwischen dem PR Mitglied und dem Vorgesetzten zu heben. Der Datenschützer hat bereits eine Empfehlung ausgegeben, der der PR mit Beschluss gefolgt ist. Das scheint aber alles vollig egal zu sein. Was kann der PR jetzt noch tun?
Gebt mir doch einfach ein paar Anregungen.

Gruß
Mumie

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Geschrieben von: Gast, 17.06.2011, 13:09, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,
ich bin Angestellte einer Stadt und arbeite seit einigen Jahren in Teilzeit im Bürgerbüro (habe 2 Kinder). Ich könnte mir nun vorstellen meine Stundenzahl zu erhöhen sowie wieder eine anspruchsvollere Tätigkeit als im Bürgerbüro auszuüben. Wie geht man so etwas am besten an ? Ich habe gehört, dass Angestellte nach dem TVöD einen Anspruch auf ein sog. Qualifizierungsgespräch haben, in dem berufliche Perspektiven besprochen und Weiterbildungen vereinbart werden. Weder ich noch meine Kollegen haben aber jemals solch ein Gespräch geführt. Würdet Ihr mir empfehlen, ein Qualifizierungsgespräch zu beantragen oder passt das nicht auf meine Situation ? Was wäre die Alternative ?
LG
Sabine

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Geschrieben von: Helmut55, 16.06.2011, 23:57, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Nach einem Urteil des OVG Rheinland Pfalz (11 A 10222/11.OVG) ist es zulässig, einem Beamten, der sich der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat, die komplette Pension zu entziehen. Der Bahnbeamte hatte Geld und Gegenstände im Wert von ca. 10.000 € entgegen genommen und dafür überhöhte Rechnungen ausgestellt.

Meine Meinung: Das Urteil ist angesichts der relativ geringen Korruptionshöhe völlig unverhältnismäßig, eine Kürzung der Pension hätte es doch auch getan. Wenn ich im Vergleich an den Ausgang der Fälle Zumwinkel, Maschmeyer & Co denke, fällt mir nur wieder die alte Volksweisheit ein: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."

Helmut

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Geschrieben von: Gast, 16.06.2011, 12:26, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo,
ich (18) beginne bald meine Beamtenausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Stadt. Klar ist, dass ich eine private Krankenversicherung brauche. Auch eine Lebensversicherung werde ich wohl abschließen. Aber ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig ? Kommt bei einem Verwaltungsbeamten eine Berufsunfähigkeit überhaupt realistisch in Betracht ? Ich vermute doch, dass die Stadt irgendwo immer einen Posten hat, auf den sie Kranke setzen kann, und sei es im Archiv, oder ? Und noch eine Frage: Welche Pension würde mir denn bei einer Berufsunfähigkeit zustehen ?

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Geschrieben von: Jona, 10.06.2011, 16:23, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Antwort zu folgender Konstellation:

Kind hat Prüfung für den mittleren Dienst bestanden, wird jedoch aufgrund Prüfungsergebnis als Angestellte für 2 Jahre übernommen. Gleichzeitig hat sie die Zulassung für das duale Studium gehobener Dienst erhalten. (Gleicher Arbeitgeber).

Und wie stellt sich das nun tatsächlich dar.
a) Übernahme ins Angestelltenverhältnis und Beurlaubung fürs Studium - soweit ist das klar
b) aber jetzt: Gibt es während des Studiums Geld vom Arbeitgeber?
c) Welche Krankenversicherung? Privat, weil Ausbildung gehobener Dienst ja Beamtenausbildung ist. Oder gesetzlich, weil sie als Angestellte übernommen wird und beurlaubt wird.

Mir raucht der Kopf.

Gruß Jona

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Geschrieben von: Gast, 10.06.2011, 08:55, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich arbeite 6 Stunden und 20 Min. täglich. Ich weiß, dass ich nach 6 Stunden durchgehender Arbeit einen Anspruch auf 30 Min. Ruhepause habe.

Ist es richtig, wenn mir der AG nach 6 Stunden und 20 Minuten die 30 Minuten Pause anrechnet und ich somit "nur" 5 Stunden und 50 Minuten gearbeitet habe? Oder darf er nur die 20 Minuten abziehen?

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Geschrieben von: Gast, 09.06.2011, 19:27, Forum: Landesbeamte, Antworten (3)

Hallo!

Ich bin Beamtin auf Probe (Lehrerin am Gymnasium, Bayern) und seit September 2009 Beamtin auf Probe. Meine dreijährige Probezeit endet also im September 2012. Nun möchten mein Mann und ich gerne so langsam mit der Familienplanung beginnen, am liebsten sofort. Dies würde für mich allerdings bedeuten, dass sich meine Lebenszeitverbeamtung erstmal um die Elternzeit nach hinten verschiebt. Dazu habe ich einige Fragen:

1) Wann dürfte der Geburtstermin frühestens liegen, um die Lebenszeitverbeamtung noch mitnehmen zu können? Kommt das Kind beispielsweise Anfang August, also bereits in den bayrischen Sommerferien, habe ich meinen Dienst ganz normal abgeleistet (die 6 Wochen Mutterschutz zuvor dürfte man mir ja nicht "ankreiden"), allerdings liegt der Termin noch vor dem offiziellen Ende der Probezeit (September). Der Mutterschutz nach der Geburt (ich glaube 8 Wochen) würde sich aber in diesem Fall noch in den September hinein erstrecken.

2) Was passiert, wenn der Geburtstermin noch früher liegt, das heißt, ich nur ein paar Wochen an der offiziellen Lebenszeitverbeamtung "vorbeischrammen" würde. Wird dann eine Ausnahme gemacht oder muss ich die fehlenden Probezeitwochen wirklich nach der Elternzeit erst noch ableisten?

3) Könnte mir in dem Zusammenhang das neue Dienstrecht in Bayern etwas nützen? Darin wird festgelegt, dass sich die Probezeit auf zwei Jahre verkürzt. Ich selbst werde zwar noch nach altem Dienstrecht (3 Jahre) beurteilt, allerdings steht ausdrücklich vermerkt, dass Beamte nach altem Dienstrecht nicht schlechtergestellt werden dürfen, gegenüber denen nach neuem Dienstrecht. Angenommen, meine Lebenszeitverbeamtung würde nach altem Dienstrecht sich aufgrund der Elternzeit weit nach hinten verschieben: Ist damit eine "Schlechterstellung" gegeben, d.h. könnte ich auf Lebenszeitverbeamtung nach bereits 2, bzw. 2,5 Probezeitjahren pochen?

4) Grundsätzlich ist der Status "Beamter auf Probe" ja doch etwas relativ sicheres, was man mir nicht so ganz leicht absprechen kann. Was müsste vor der Lebenszeitverbeamtung (also z.B. während der Schwangerschaft oder Elternzeit) vorfallen, damit ich wirklich nicht auf Lebenszeit verbeamtet würde? Reicht dafür z.B. schon ein Bandscheibenvorfall während der Schwangerschaft aus, den ja viele Frauen erleiden? Oder eine ähnliche Beschwerde?

Kurz gesagt bräuchte ich also eine Entscheidungshilfe auf die Frage, ob man mit dem Kinderkriegen noch warten sollte, bis man die Urkunde in Händen hält, oder gleich "loslegen" könnte.

Danke im Voraus!

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Geschrieben von: frank29, 08.06.2011, 15:43, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

hallo zusammen, hätte mal ein paar Fragen.

Sachverhalt: Polizeibeamter (Rheinland-Pfalz) möchte nach Hessen zu einer Stadtverwaltung wechseln.

Bei Entlassung aus dem Polizeidienst (auf Antrag), fällt die Polizeizulage weg (netto = ca. 80 Euro)....

was wären sonstige Nachteile (außer der 42 Stunden-Woche in Hessen - RP 40 - und der längeren Arbeitszeit bis zur Pensionierung - Polizei 63 - Kommunalbeamte 67)...

- werden die in RP erwirtschafteten Zeiten aus einer Schichtdiensttätigkeit (rechnerisch ca. 2 Jahre vorzeitiger Ruhestand) in Hessen angerechnet?
- sind Überstunden/Resturlaub beim Wechsel übertragbar?
- ist letzte Besoldungsstufe zwangsläufig auch Eingangsamt beim neuen Dienstherrn? ist als Eingangsamt auch 1 oder 2 Besoldungsstufen höher möglich?
- was ist sonst zu beachten?

DANKE

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Geschrieben von: Nova Liz, 08.06.2011, 12:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Ich habe mal wieder brennende Fragen.
Ist es üblich Dienstanweisungen per E-Mail zu senden?
In dem betroffenen Bereich sollen alle Mitarbeiter diese Mail ausdrucken und ohne Frist unterschrieben an die Dienststellenleitung zurückgeben.
Kann eine Dienstanweisung beliebig von der Dienststellenleitung abgefaßt werden,oder gibt es für die Form, Inhalt, etc. Vorgaben?
Auf was muß der PR dabei achten?
Diese Mail (Dienstanweisung) hängt in einem anderen Bereich öffentlich aus. Ist das ok?
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

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Geschrieben von: becki, 06.06.2011, 22:05, Forum: Fortbildung , Antworten (4)

Hallo Zusammen,

ich wollte mal eure Meinung zu dem Thema Fortbildung hören.
Ich bin 25 Jahre und habe 2002 die Ausbildung zum VfA angefangen, diese beendet und AIIer-Lehrgang 2010 abgeschlossen. Ich kann mich also Verwaltungsfachwirt nennen. Wink

Mein Arbeitgeber hat leider meinen Fortbildungswunsch zum Verwaltungsbetriebswirt abgelehnt. A050

Jetzt bin ich auf der Suche nach einem Fernstudium o.ä.
Habt Ihr einen Tipp für mich? Könnt Ihr mir was empfehlen? Unterstützung kann ich leider keine von meinem Arbeitgeber erwarten... allerhöchstens Bildungsurlaub....

Habe einen Fernstudienkurs zum staatlich geprüften Betriebswirt gefunden.
Kann man darauf im öffentlichen Dienst aufbauen?

Danke für Eure Antworten.

LG
Becki

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Geschrieben von: Semia, 05.06.2011, 11:11, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo,

meine Tochter ist seit Jahren im Heim. Jetzt möchte ich die Hilfe beenden. Ich benötige die Hilfe seitens des Jugendamtes nicht mehr.
Ich habe dies dem Jugendamt mitgeteilt. Bin jedoch nicht sicher, ob man hier wirklich auf meine Wünsche eingeht. Nun ist ein neues Hilfeplangespräch angesetzt. Wie verhalte ich mich hier am Sinnvollsten? Ich möchte keinen weiteren Hilfeplan unterschreiben, da ich befürchte, die Hilfe dadurch nur weiter zu verlängern. Ich habe Angst wenn ich unterschreibe, dass sich dann bis zum nächsten Hilfepan ( 6 Monate später) nichts tut. Das Jugendamt möchte hier die Meinung meiner Tochter hören. Sie sagt, sie will erst nach Beendigung der Realschule (frühstens in 2 Jahren) die Einrichtung verlassen. Ich persönlich habe jedoch den Eindruck, dass sie darunter leidet, nicht in Ihrer Familie zu leben und dass auch das Umfeld, in dem sie da lebt, Ihr nicht wirklich gut tut. Die Hilfe soll zwar den Familien helfen, bringt jedoch aus meiner heutigen Sicht und meinem heutigen Verständnis wieder neue Probleme mit sich.
Eine ehemalige Sachbearbeiterin des Jugendamtes hat mir mal erzählt, dass man den Hilfeplan innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt auch wiederrufen kann mit einer Begründung, sonst zählt er als genehmigt. Macht es nun Sinn nach Erhalt des Hilfeplanes, diesen nicht zu unterschreiben und mit einer Begründung warum ich ihn nicht unterschrieben habe zurückzuschicken. Oder ist es sinnvoll da dann Widerspruch drüber zu schreiben ?

Diana

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Geschrieben von: Bianga, 03.06.2011, 12:51, Forum: TVöD, Antworten (3)

Also angenommen der Kassenverwalter ist "Leiter der Vollstreckungsstelle" dann müsste er also lt. Anlage zum früheren BAT nach V B, also nach EG 9 eingruppiert werden. Was ist allerdings wenn er diese Tätigkeit zwar seit einigen Jahren ausführt, aber keinen AL II gemacht hat, also kein Verwaltungsbetriebswirt ist? (und auch unter 40 Jahre ist) Hätte er dann trotzdem einen Anspruch auf EG 9 aufgrund der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit?

Gruß
Michael

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Geschrieben von: korinne, 02.06.2011, 22:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,

ich habe einen unbefristeten Vertrag mit 6 Monate Probezeit bei einer Stadt und mir gefällt die Arbeit überhaupt nicht. Ich habe erst vor einem Monat angefangen.

Ich habe zwar ein sehr schlechtes Gewissen gegenüber meiner Chefin - sie ist sehr nett - sie mit der Arbeit allein zu lassen. Aber ich möchte meine Stelle wieder kündigen.

Wie kündige ich am besten - wie lange muß man mindestens aushalten?

Was hat das für Konsequenzen? "Hätten sich ja nicht bewerben müssen!" Muß ich Schadenersatz leisten, z. B. für neue Stellenanzeige?

Danke, bin sehr verzweifelt.

Gruß

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Geschrieben von: Marcel94, 02.06.2011, 19:28, Forum: Bürgerfragen, Antworten (4)

Hallo...014

Ich bin 17 Jahre alt und besuche einen Gesamtschule. Zur Zeit gehe ich dort in die 10 Klasse einer Realschule und werde diesen Monat meinen Abschluss kriegenIcon_cheesygrin

Zurzeit wohne ich mit meinen Eltern und meinen beiden Brüdern (14, 3 Jahre).

Ich würde gerne in eine 1. Zimmerwohnung ziehen, da meine neue Schule 30km entfernt ist. Ich werde eine Einjährig Höhere Berufsfachschule machen. Ich verstehe mich mit meinen Eltern und Geschwistern nicht mehr, wir reden kein Wort, mein Essen mach ich mir alles selber und Wäsche waschen und putzen auch alles.

Würde mir das Jugendamt oder Sozialamt irgendwelche Zuschüsse (Wohngeld) geben?
Dürfte ich mit 17 schon auziehen? Wenn meine Eltern das erlauben würden....

Ich bin noch auf der Suche nach einem Aushilsfjob auf 400€ leider nehmen die meisten Betriebe nur ab 18 Jahren und 400€ wären immer noch ein bisschen zu wenig zum ausziehen.


Hoffe ihr könnte mir helfen... Vielen Dank schon einmal im voraus Smile
Gruß Marcel

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Geschrieben von: Christina88, 31.05.2011, 21:25, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Hallo,

ich bin gelernte Friseurin (Realschulabschluss), möchte aber gerne in den Öffentlichen Dienst in eine Verwaltung wechseln.

Ich habe gelesen, dass man mit dem Angestelltenlehrgang auch ohne eine Ausbildung eine Stelle bei der Stadt erhalten kann. Ich würde diesen Lehrgang daher gerne machen.

Kann mir jemand sagen, wo ich den Angestelltenlehrgang im Raum Raum Süd-Niedersachsen / NRW / Hessen oder als Fernlehrgang ablegen kann ?

Liebe Grüße

Christina

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