Ausschluss eines Mitgliedes einer Wählergemeinschaft
#1

Liebe Forumsgemeinde,

Ein Mitglied unserer Wählergemeinschaft ist über die Liste Gemeindevertreter geworden. Leider ist es so, dass er überhaupt nicht im Interesse der Wählergemeinschaft tätig ist und wir wollen ihn gern aus der Wählergemeinschaft ausschließen. Meine Fragen:

1. Bleibt dieses Mitglied weiterhin Gemeindevertreter, wenn er nicht mehr Mitglied der Wählergemeinschaft ist, über die er ja den Sitz bekommen hat?

2. Wenn ja, rückt dann jemand aus unserer Liste nach oder bleibt der Sitz leer?

Vielen Dank für ein paar Infos

Viele Grüsse Tom


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#2

Moin,

das kann so keiner beantworten. Es hängt elementar davon ab, welches Landesrecht gilt und wenn das bekannt ist, möglicherweise auch davon, ob der Bewerber Listen- oder Direktmandat innehat. Es ist durchaus möglich, dass das Mandat erhalten bleibt und die Wählergemeinschaft danach eine Stimme weniger im Rat.

Grüße
1887
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#3

Hallo,
habe ich auch erlebt. Der Kollege hat die Fraktion verlassen und sitzt nun ganz alleine als fraktionsloses Ratsmitglied im Rat. Ohne Anspruch auf einen Sitz in den Ausschüssen.
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